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Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz – Perspektiven – von Prof. Dr.-Ing. Hans Martin Institut für Arbeitswissensc

Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz – Perspektiven – von Prof. Dr.-Ing. Hans Martin Institut für Arbeitswissenschaft der Universität Kassel. 1. Thema der GiB-Tagung „Gesundheitsförderung in Betrieben – teurer Luxus oder wirtschaftliche Notwendigkeit?“

katherine
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Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz – Perspektiven – von Prof. Dr.-Ing. Hans Martin Institut für Arbeitswissensc

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  1. Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz – Perspektiven – von Prof. Dr.-Ing. Hans Martin Institut für Arbeitswissenschaft der Universität Kassel

  2. 1. Thema der GiB-Tagung „Gesundheitsförderung in Betrieben – teurer Luxus oder wirtschaftliche Notwendigkeit?“ • Die Bedeutung der Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen • Die Betriebliche Gesundheitsförderung als Folge der Ottawa-Charta • Das aktuelle Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Gliederung GiB 11.11.2005

  3. 1. Thema der GiB-Tagung „Gesundheitsförderung in Betrieben – teurer Luxus oder wirtschaftliche Notwendigkeit?“ • Die Bedeutung der Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen • Die Betriebliche Gesundheitsförderung als Folge der Ottawa-Charta • Das aktuelle Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Gliederung GiB 11.11.2005

  4. Krankenquote (Jahresdurchschnitt) (in %) 5,7 5,6 5,25 5,2 5,1 4,65 4,2 4,15 4,0 3,6 Gründe für das Sinken der Krankenstände: • verbesserte Arbeitsbedingungen (betrieblicher Gesundheitsschutz) • Verschieben der Altersstruktur der Belegschaften zu jüngeren Arbeitnehmern • zunehmende Angst vor Arbeitsplatzverlust (z.B. Abnahme der Kurzzeit-Krankheiten) Folgen: • längere Lebenserwartung bei den Beschäftigten • höhere Motivation bei den Beschäftigten bei größeren Handlungsspielräumen • Abnahme der krankheitsbedingten Fehltage von 13,5 (in 2003) auf 13 Tage in 2004) • größere Nutzung der Produktionskapazitäten • Einsparung von Lohnnebenkosten bei den Unternehmen (von 2003 zu 2004 bei den Lohnfortzahlungen von ca. 1 Milliarde Euro) • Einsparungen bei den Krankenkassen (ca. 0,8 Mrd. Euro) 3,4 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2004 Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Entwicklung der Krankenstände in Deutschland (Quelle: Bundesgesundheitsministerium, zit. in FR 30.12.2004) GiB 11.11.2005

  5. Anzeigen und Rentenfälle der häufigsten Berufskrankheiten 25000 23698 23349 22486 22228 21922 Silikose 21440 21224 20984 20670 Hautkrankheiten 19783 20000 19256 16677 16363 Lärmschwer- hörigkeit Lendenwirbelsäule 14695 15000 13638 13217 12728 12400 12028 13022 11529 13155 13941 12689 11093 12114 12448 11757 11602 10000 10306 10018 8920 8828 6642 6691 Anzeigen auf Verdacht der Berufskrankheit Neue Rentenfälle 7557 5000 6387 5184 3820 5244 3499 3388 3146 2997 2813 2499 2382 1758 1748 2050 1527 1784 0 02‘ 03‘ 49‘ 59‘ 70‘ 80‘ 85‘ 90‘ 95‘ 96‘ 97‘ 98‘ 99‘ 00‘ 01‘ Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Anzeigen auf Verdacht der häufigsten Berufskrankheiten und Anzahl der erstmals bewilligten Rentenfälle (Quelle: Unfallverhütungsbericht des BMA, 2003) GiB 11.11.2005

  6. Tote undRentenfälle Wege- und Arbeitsunfälle 180000 1200000 Tötliche Wegeunfälle Tötliche Arbeitsunfälle 1060625 Rentenfälle (Wege) Rentenfälle (Arbeit) 973540 176420 175000 1000000 25000 Arbeitsunfälle 882497 Wegeunfälle 21354 20603 19516 170000 800000 20000 168353 165000 600000 15000 6578 6640 6510 7000 6000 159955 160000 400000 5000 10000 4000 3000 155000 200000 5000 2000 581 669 595 1000 811 741 773 150000 0 0 0 2001 2002 2003 Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Entwicklung der Arbeits- und Wegeunfälle (Quelle: VMBG-Mitteilungen 5/2004) GiB 11.11.2005

  7. Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter Baugewerbe 73 (124) Holz 68 (121) Landwirtschaft 55 Nahrungs- und Genussmittel 50 (70) Steine und Erden 46 (85) Verkehr 44 (59) Metall 44 (80) Öffentlicher Dienst 34 Durchschnitt = 31 (54) Papier und Druck 26 (47) Bergbau 26 (77) Gas, Fernwärme und Wasser 25 Textil und Leder 24 (38) Handel und Verwaltung 19 (31) Feinmechanik/Elektrotechnik 18 (27) Chemie 17 (32) (Angaben in Klammern vom 1996) Gesundheitsdienst 12 (28) Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweigen 2003 (Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsbericht Arbeit 2003, BAuA 2005) ASchu 11.11.2005

  8. 1 Integration von Prävention in betriebliche Innovationsstrategien 1.1 Integration der präventiven Arbeitsgestaltung in betriebliche Wettbewerbsstrategien 1.2 Neue Methoden der Wirtschaftlichkeitsbewertung 1.3 Strategien zur Bewältigung psychischer Anforderungen und Aufbau individueller Ressourcen 1.4 Prävention als Bestandteil des betrieblichen Innovationsmanagement 2 Neue Akteursallianzen in der Prävention 2.1 Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung in der Wissensökonomie 2.2 Partizipation, Führung und präventive Arbeitsgestaltung 2.3 Überbetriebliche Allianzen für präventive Arbeitsgestaltung 3 Neue Wege des Transfers für einen präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Themenfelder des Förderprogramm „Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz“ des BMBF GiB 11.11.2005

  9. 1. Thema der GiB-Tagung „Gesundheitsförderung in Betrieben – teurer Luxus oder wirtschaftliche Notwendigkeit?“ • Die Bedeutung der Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen • Die Betriebliche Gesundheitsförderung als Folge der Ottawa-Charta • Das aktuelle Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Gliederung AW 1 4.5.2005

  10. Hoffnungen und Wünsche Sorgen und Ängste Von 100 Befragten erhofften sich mehr Zeit für … Von 100 Befragten machen sich Sorgen um … Arbeitsplatz 83 Familie 51 Gesundheit 68 Muße 50 Kriminalität 59 Hobbies 44 Terrorismus 58 Freunde 43 Altersrente 57 Reisen 31 Ausbildungsplatz 54 Kultur 22 Armut 44 Sport 18 (Angaben der Nennungen in %) Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Sorgen und Hoffnungen der deutschen Bevölkerung (Quelle: BAT-Freizeitforschungsinstitut 2004, zit. in Gesichertes Leben 5/2005) GiB 11.11.2005

  11. Schätzung des Kapazitätsverlust menschlicher Arbeitsleistung 34,145 Mio. Arbeitnehmer x 13,7 Arbeitsunfähigkeitstage (AUT) = Arbeitsunfähigkeitstage (AUT) = 467,79 Mio. AUT = ausgefallene Erwerbsjahre (EJ) = 1,28 Mio. EJ Schätzung der Produktionsausfallkosten anhand der Lohnkosten (Produktionsausfall) 1,28 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 33.200 € durchschnittliches Arbeitnehmerentgelt = ausgefallene Produktion durch Arbeitsunfähigkeit = 42,55 Mrd. € = Anteil am Bruttonationaleinkommen = 2,01 % Schätzung des Verlustes an Arbeitsproduktivität (Ausfall der Wertschöpfung) 1,28 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre x 51.800 € durchschnittliche Bruttowertschöpfung = ausgefallen Bruttowertschöpfung = 66,36 Mrd. € = Anteil am Bruttonationaleinkommen = 3,14 % Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Volkswirtschaftlicher Schaden durch Arbeitsunfähigkeit (AU) (Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Unfallverhütungsbericht Arbeit 2003, BAuA 2005) GiB 11.11.2005

  12. Produktionsausfall (in Mrd. €) Arbeitsunfähigkeitstage (AUT) (in Mio. Arbeitstage Psychische und Verhaltensstörungen 4,14 (4,69) 45,54 (27,3) Krankheiten des Kreislaufsystems 2,69 (5,41) 29,53 (31,5) Krankheiten des Atmungssystems 6,01 (13,89) 66,05 (80,9) Krankheiten des Verdauungssystems 2,74 (6,30) 30,11 (36,7) Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems und des Bindegewebes 10,60 (23,18) 116,50 (135,0) Verletzungen, Vergiftungen 5,55 (11,55) 61,04 (67,3) sonstige Krankheiten 118,99 (91,7) 10,82 (15,77) Summe: 406,72 Mio. AUT Summe: 42,55 Mrd. € (Angaben in Klammen von 1999) Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Produktionsausfälle nach Diagnosegruppen (Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsbericht Arbeit 2003, BAuA 2005) GiB 11.11.2005

  13. Steigerung von Senkung von  Gesundheit (Wohlbefinden )  körperlichem und psychischem Leid  Arbeitszufriedenheit  Arbeitsunfähigkeit  Motivation  Fluktuationsraten  Arbeitsqualität  Lohnnebenkosten  Leistungsfähigkeit  der Ausschussquoten  Identifikation mit dem Unternehmen  direkte Unfall- bzw. Krankheitskosten  Betriebsklima  Unfall- und Krankenversicherungskosten  Image des Unternehmens in der  Frühverrentungskosten Öffentlichkeit  Rentabilität des Unternehmens  allgemeine Gesundheitskosten  allgemeine Volksgesundheit Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Argumente für mehr Prävention am Arbeitsplatz GiB 11.11.2005

  14. 1. Thema der GiB-Tagung „Gesundheitsförderung in Betrieben – teurer Luxus oder wirtschaftliche Notwendigkeit?“ • Die Bedeutung der Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen • Die Betriebliche Gesundheitsförderung als Folge der Ottawa-Charta • Das aktuelle Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Gliederung AW 1 4.5.2005

  15. "Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern bzw. sie verändern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vorrangiges Lebensziel. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit ebenso betont wie die körperlichen Fähigkeiten. Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht nur bei dem Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbereichen und zielt über die Entwicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem Wohlbefinden. ...„ (Anfang der deutschen Fassung der Charta, die auf der ersten internationalen Konferenz der WHO zur Gesundheitsförderung am 21. November 1986 in Ottawa verabschiedet wurde.) Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Ottawa-Charta der WHO zur Gesundheitsförderung GiB 11.11.2005

  16. "Die Gesundheitsförderung soll Menschen befähigen, • Kontrolle über ihre Gesundheit zu erlangen und • ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Einzelne oder Gruppen sollen, um einen Zustand weitgehenden • physischen, • psychischen und • sozialen Wohlbefindens zu erreichen, in der Lage sein, • Erwartungen wahrzunehmen und zu verwirklichen sowie • ihre Umwelt zu verändern bzw. zu lernen, mit ihr umzugehen. Gesundheit ist ein positiver Begriff, der ebenso auf • die sozialen und • persönlichen Ressourcen abzielt wie auf • seine Körperfunktionen. Gesundheitsförderung fällt nicht allein in die Verantwortung des Gesundheitsdienstes, sondern in alle Bereiche des öffentlichen Lebens und beinhaltet auch mehr als gesunde Lebensweisen." Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Zielsetzung der Ottawa-Charta der WHO GiB 11.11.2005

  17. Handlungsfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung nach dem "Gemeinsamen • Leitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKK)" • Arbeitsbedingte körperliche Belastungen mit dem Präventionsprinzip: • Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates • Betriebsverpflegung mit dem Präventionsprinzip: • Gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung • Psychosozialer Stress mit dem Präventionsprinzip: • Abbau psychosozialer Belastungen (z.B. Zeitdruck. Autoritäre Personalführung), Stressmanagement, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung • Genuss- und Suchtmittelkonsum mit dem Präventionsprinzip: • Punktnüchternheit bei der Arbeit (null Promille Alkohol am Arbeitsplatz) Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Handlungsfelder der betrieblichen Gesundheitsförderung (Quelle: Gemeinsamen Leitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKK) GiB 11.11.2005

  18. Betriebliche Gesundheitsförderung und Unternehmenspolitik Gesundheitsförderung muss als Führungsaufgabe akzeptiert und in bestehende Management- systeme, einschließlich der Organisations- und Personalmaßnahmen, integriert werden. Personalwesen und Arbeitsorganisation Die Fähigkeiten der Mitarbeiter müssen bei der Arbeitsgestaltung berücksichtigt werden. Mit-arbeiter und deren gewählte Vertreter sind weitgehend an Planungen und Entscheidungen zu beteiligen. Planung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen Klare (unternehmensbezogene) Konzepte, fortlaufende Überprüfung der Maßnahmen und Informationen der Mitarbeiter sind Voraussetzung erfolgreicher betrieblicher Gesundheits-förderung. Soziale Verantwortung Die Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung können nur im Kontext des gesellschaft-lichen Umfeldes erfolgreich wirken. Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung Die Verknüpfung von gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung und die Unterstützung gesund-heitsgerechten Verhaltens und deren systematische Durchführung müssen sichergestellt sein. Ergebnisse betrieblicher Gesundheitsförderung Der Erfolg muss mittels Indikatoren messbar sein. Besondere Anforderungen gelten auch für die Anbieter von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Präventionsprinzi-pien sind jeweils an bestimmte berufliche Qualifikationen gekoppelt. Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Qualitätsbereiche für die Gesundheitsförderung (Quelle: Gemeinsamen Leitfaden der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKK) GiB 11.11.2005

  19. Pathogenese Entstehung und Entwicklung eines krankhaften Geschehens: • Einwirkungeines krankheitsverursachenden Faktors von außen auf einen gesunden Organismus, • Abwehrreaktion des Organismus reicht nicht mehr aus, die organischen Abläufe (Funktionen) werden falsch reguliert, • die Krankheitssymptomatik entsteht. Beispiele: Vergiftung, chronische muskuläre Überbelastung Salutogenese Bei der Salutogenese geht man von einem Prozess der Gesunderhaltung aus, der durch Gesundheitsförderung bewirkt wird. • Der Organismus strebt eine stabile Homöostasie an. • Dies erreicht er durch ständiges Regeln der organischen Funktionen (über Signal-, Wirk- oder Botenstoffe - Hormone - und Nervenregulationen) mit Anpassung an die jeweilige Umwelt. • Abweichungen von derHomöostasie über einen Toleranzbereich hinaus erscheinen als Krankheitssymptome. Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Modelle der Gesundheitswissenschaften GiB 11.11.2005

  20. „Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden: • Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen • Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung • Stärkung persönlicher Kompetenzen ... BGF ist eine moderne Unternehmensstrategie und zielt darauf ab, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen (einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen, Arbeits- unfällen, Berufskrankheiten und Stress), Gesundheitspotenziale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Unternehmen, die Gesundheit an ihren Arbeitsplätzen fördern, senken damit krankheits- bedingte Kosten und steigern ihre Produktivität. Dies ist das Ergebnis einer gesünderen Belegschaft mit höherer Motivation, besserer Arbeitsmoral und besserem Arbeitsklima.“ Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheits- förderung in der EU (November 1997) - Definitionen GiB 11.11.2005

  21. Betriebliche Gesundheitsförderung: Gesunde Mitarbeiter in gesunden Unternehmen „Der Arbeitsplatz beeinflusst Gesundheit und Krankheit auf verschiedene Art und Weise. Wenn Beschäftigte unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten müssen, nicht an- gemessen qualifiziert sind oder nicht ausreichend von Kollegen unterstützt werden, kann Arbeit krank machen. Arbeit kann aber auch die berufliche und persönliche Entwicklung fördern. BGF will diejenige Faktoren beeinflussen, die die Gesundheit der Beschäftigten verbessern. Dazu gehören: • Unternehmensgrundsätze und -leitlinien, die in den Beschäftigten einen wichtigen Erfolgsfaktor sehen und nicht nur einen Kostenfaktor, • eine Unternehmenskultur und entsprechende Führungsgrundsätze, in denen Mitarbeiter- beteiligung verankert ist, um so die Beschäftigten zur Übernahme von Verantwortung zu ermutigen, • eine Arbeitsorganisation, die den Beschäftigten ein ausgewogenes Verhältnis bietet zwischen Arbeitsanforderungen einerseits und andererseits eigenen Fähigkeiten, Einfluss- möglichkeiten auf die eigene Arbeit und sozialer Unterstützung, • eine Personalpolitik, die aktiv Gesundheitsförderungsziele verfolgt, • ein integrierter Arbeits- und Gesundheitsschutz.“ Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheits- förderung in der EU (November 1997) - Salutogene Faktoren GiB 11.11.2005

  22. „BGF kann ihr Ziel „gesunde Mitarbeiter in gesunden Unternehmen“ erreichen, wenn sie sich an den folgenden Leitlinien orientiert: 1. Die gesamte Belegschaft muss einbezogen werden (Partizipation). 2. BGF muss bei allen wichtigen Entscheidungen und in allen Unternehmensbereichen berücksichtigt werden (Integration). 3. Alle Maßnahmen und Programme müssen systematisch durchgeführt werden: • Bedarfsanalyse, • Prioritätensetzung, • Planung, • Ausführung, • kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse (Projektmanagement). 4. BGF beinhaltet sowohl verhaltens- als auch verhältnisorientierte Maßnahmen. Sie ver- bindet den Ansatz der Risikoreduktion mit dem des Ausbaus von Schutzfaktoren und Gesundheitspotentialen (Ganzheitlichkeit).“ Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheits- förderung in der EU (November 1997) - Leitlinien GiB 11.11.2005

  23. 1. Thema der GiB-Tagung „Gesundheitsförderung in Betrieben – teurer Luxus oder wirtschaftliche Notwendigkeit?“ • Die Bedeutung der Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen • Die Betriebliche Gesundheitsförderung als Folge der Ottawa-Charta • Das aktuelle Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Gliederung AW 1 4.5.2005

  24. Artikel 137 Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 136 unterstützt und ergänzt die Gemeinschaft die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten:  Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer, Arbeitsbedingungen, Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, unbescha-det des Artikels 150, Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehand-lung am Arbeitsplatz. Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Artikel 137 des EU-Vertrags (Artikel 118 alt) GiB 11.11.2005

  25. Art. 137 Art. 138 UVEG Unfallversicherungs- Einordnungsgesetz SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung Artikel 137 EG-Vertrag ArbZRG Arbeitszeit- rechtsgesetz ArbZG Arbeitszeit- rechtsgesetz 93/104 ArbSchuG Arbeitsschutz- gesetz 89/391 ArbStättV Arbeitsstättenverordn. BioStoffV Biostoffverordnung 2000/54 89/654 BetrSichV Betriebssicherheitsv. BaustellV Baustellenverordnung 92/57 89/655 PSA-BV Persönl. Schutzausr. MuSchRiV Mutterschutzrichtl.ver. 92/85 89/656 90/394 98/24 Lastenhand- habV GefStoffV Gefahrstoffverordn. 89/269 BildscharbV Bildschirmarbeitsv. Die Ziffern geben die jeweilige EG-Richtlinie an. (Jahr/Nummer) 89/270 Martin Umsetzung von Arbeitsschutzrichtlinien nach Art. 137 EG-Vertrag (Amsterdamer Vertrag) (Quelle: Blume 2003) Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft GiB 11.11.2005

  26. Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst - Schutz vor Verletzungen und arbeits-bedingten Erkrankungen - Gesundheitsförderung Arbeits- und Gesund-heitsschutz wendet sich an alle Beschäf-tigten differenziert nach - Geschlecht, - Alter und - Leistungspotenzial und berücksichtigt alle Tätigkeiten. Arbeits- und Gesund-heitsschutz bezieht - physikalischen, - chemischen, - biologischen, - physischen und - soziale Faktoren des Arbeits-prozesses ein. Ganzheitlicher Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz erfordert - Gestaltung technischer, organisatorischer und personeller Bedingungen (T-O-P) (Arbeitssystemgestaltung) - Gestaltung eines integrierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagements Martin Ganzheitliches Verständnis vom Arbeits- und Gesundheitsschutz (nach Pieper, Vorath 2001) Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft GiB 11.11.2005

  27. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Bündelung der Kräfte des Unter- nehmens im Interesse eines moder- nen Gesundheitsmanagements Begleitende Mitarbeiter-Partizipation Nutzen des Erfahrungsschatzes der MitarbeiterInnen über die Verhältnisse am Arbeitsplatz Integriertes Gesundheitsmanagement für Unternehmen Dienstleistungsangebot zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Wissenschaftliche Auswertungsverfahren Arbeitsunfähigkeitsdatenanalyse, psycho-soziale Mitarbeitererhebung, Vergleich mit anderen Daten Information und Öffentlichkeitsarbeit Transparenz der Zielvorgaben und regel- mäßige Berichterstattung gegenüber Un- ternehmensleitung und MitarbeiterInnen Martin Bausteine eines integrierten Managements der betrieblichen Gesundheitsförderung (Quelle: Schroer 1999) Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft GiB 11.11.2005

  28. „ Wer sich heute nicht die Zeit nimmt, seine Gesundheit zu pflegen, muss sich morgen die Zeit nehmen, seine Krankheit zu heilen.“ Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Zitat von Konfuzius (chinesischer Philosoph 551 - 479 v. Chr.) GiB 11.11.2005

  29. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

  30. Weitere Folien zur Thematik

  31. Pflichten im Rahmen des neuen Arbeitsschutzgesetzes (1996) § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich Das Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. ... § 2 Begriffsbestimmungen Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. ... § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. ... Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchuG (Teil 1) GiB 11.11.2005

  32. § 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grund- sätzen auszugehen: 1. die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitplatz sachgerecht zu verknüpfen; 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen; 6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen sind zu berücksichtigen; 7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend ist. Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchuG (Teil 2) GiB 11.11.2005

  33. § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ver-bundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei-gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeits-stoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchuG (Teil 3) GiB 11.11.2005

  34. § 6 Dokumentation (1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurtei-lung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten. Soweit in sonstigen Rechts-vorschriften nichts anderes bestimmt ist, gilt Satz 1 nicht für Arbeitgeber mit zehn oder weniger Beschäftigten; die zuständige Behörde kann, wenn besondere Gefährdungs-situationen gegeben sind, anordnen, dass Unterlagen verfügbar sein müssen. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten nach Satz 3 sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als zehn Stunden mit 0,25, nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. (2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeber zu erfassen. Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchuG (Teil 4) GiB 11.11.2005

  35. § 89 Arbeitsschutz • (1) Der Betriebsrat hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen sowie sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb einzusetzen. • (2) Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat unverzüglich die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung betreffenden Auflagen und Anordnungen der in Absatz 1 genannten Stellen mitzuteilen. • (3) An den Besprechungen des Arbeitgebers mit den Sicherheitsbeauftragten oder dem Sicherheitsausschuss nach § 22 Abs. 2 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch vom Betriebsrat beauftragte Betriebsratsmitglieder teil. • (4) Der Betriebsrat erhält die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 3 hinzuzuziehen ist. • (5) Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat eine Durchschrift der nach § 193 Abs. 5 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch vom Betriebsrat zu unterschreibenden Unfallanzeige auszuhändigen. Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Arbeitsschutz § 89 BetrVG GiB 11.11.2005

  36. Angaben der Betriebsräte (in %) Auswertung betrieblicher Fehlzeiten 56,9 Beschäftigengerechte Arbeitszeitregelung 49,3 Mitsprache Beschäftigte bei der Arbeitsgestaltung 44,7 Sportgruppe, Betriebssport 35,0 Bericht zur Gesundheitslage im Betrieb 31,1 Suchtprävention 28,3 Mitarbeiterbefragungen zu Belastungen 23,8 Kommunikationstraining 22,6 Preisermäßigung in Fitnessstudios 22,3 Entspannungs- und Bewegungsprogramme 21,8 Konflikt- und Stressbewältigungsseminare 15,7 Führungskräfteseminar Betriebl. Gesundheitsförd. 15,1 Gesundheitszirkel 15,0 Ernährungsprogramme 11,3 Förderung kultureller Aktivitäten 11,2 Kinderbetreuungsmöglichkeiten 6,3 Förderprogramme für ältere Beschäftigte 2,3 Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Gesundheitspräventive Maßnahmen (Quelle: WSI-Betriebsrätebefragung 2004, in WSI Mitteilungen 11/2004) GiB 11.11.2005

  37. Angaben der Betriebsräte (in %) andere betriebliche Erfordernisse wichtiger 66,6 Kostenargumente des AG 63,4 mangelndes Interesse der Mitarbeiter 28,3 unklare Verantwortlichkeit beim AG 32,2 AG vom Nutzen nicht überzeugt 32,2 Wechsel des Managements mit anderen Prioritäten 19,0 Arbeitsüberlastung des BR 18,7 BR fehlt externe Beratung 11,6 BR-Probleme mit Zielsetzung der Prävention 10,5 BR vom Nutzen nicht überzeugt 1,6 Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Gründe für unzureichende Umsetzung der Gesundheitsschutzvorgaben (Quelle: WSI-Betriebsrätebefragung 2004, in WSI Mitteilungen 11/2004) GiB 11.11.2005

  38. Angaben der Betriebsräte (in %) 49,0 Optimierung des Führungsverhaltens 33,7 30,8 Kommunikationsverbesserung zwischen Belegschaft, AG und BR 17,3 26,3 gesunde, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung 18,0 20,2 Umgestaltung von Arbeitsorganisation und -abläufen 17,2 15,4 qualifikations- und aufstiegsbezogene Personalentwicklung 11,5 15,1 besondere Fördermaßnahmen für Ältere 15,4 13,5 Vereinbarkeit von Familie und Beruf 8,5 13,2 bessere Beziehungen zwischen Kollegen 9,1 12,0 beschäftigungsgerechte Arbeitszeitregelung Handlungsbedarf 6,0 Beratungsbedarf 6,0 Krankenrückkehrgespräche 9,2 Martin Handlungs- und Beratungsbedarf der Betriebsräte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Quelle: WSI-Betriebsrätebefragung 2004, in WSI Mitteilungen 11/2004) Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft GiB 11.11.2005

  39. Die Gesundheitsförderung ist aus Sicht der befragten Betriebsräten ... 49,3 48,0 1997 2003 34,7 24,6 18,0 12,7 8,0 3,3 0,7 0,7 0,0 0,0 sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Stand der Gesundheitsförderung (Quelle: IG Metall, Hans-Böckler-Stiftung, zit. in IGM direkt 21/2004) GiB 11.11.2005

  40. Produktionsausfall (in Mrd. €) Arbeitsunfähigkeitstage (AUT) (in Mio. Arbeitstage Psychische und Verhaltensstörungen 4,14 45,54 Krankheiten des Kreislaufsystems 2,69 29,53 Krankheiten des Atmungssystems 6,01 66,05 Krankheiten des Verdauungssystems 2,74 30,11 Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems und des Bindegewebes 10,60 116,50 Verletzungen, Vergiftungen 5,55 61,04 sonstige Krankheiten 118,99 10,82 Summe: 406,72 Mio. AUT Summe: 42,55 Mrd. € Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Produktionsausfälle nach Diagnosegruppen (Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsbericht Arbeit 2003, BAuA 2005) ASchu 11.11.2005

  41. Insgesamt wurden in 2001 die Daten von 1,2 Millionen Versicherten der Gemündener Ersatzkasse näher analysiert. Die Ausgabenanteile für spezifische Krankheiten: Anteil an Gesamtausgaben - Herz-Kreislauferkrankungen 15 % - Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems 14 % - Krebs 11 % - Verletzungen 9 % - psychische Erkrankungen 9 % - Stoffwechselerkrankungen 3 % - Infektionen 2 % Verteilung der Ausgaben - 92 % der Gesamtausgaben werden von einem Fünftel der Versicherten verursacht. - ca. 50 % der Gesamtausgaben sind durch 2,5 % der Versicherten („Hochnutzern“) bedingt. Schlussfolgerung Durch verbesserte Prävention bei den klassischen Volkskrankheiten lassen sich mehr Ausgaben einsparen als durch Beitragsmodelle mit Risikoprämien, z.B. bei Drachenfliegern. Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Ausgaben im Gesundheitswesen 2001 (Quelle: Gmündener Ersatzkasse (GEK), FR 29.4.2003) GiB 11.11.2005

  42. Arbeitsunfähig- Anteil an den Produktions‑ Anteil am Diagnosegruppe keitstage (AUT) Ausfalltagen ausfall Bruttonational‑ (in Mio.) (in %) (in Mrd. DM) einkommen (%) Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und 135,0 28,7 23,18 0,61 des Bindegewebes Krankheiten der80.9 17,2 13,89 0,37 Atemorgane Verletzungen und67,3 14,3 11,55 0,31 Vergiftungen (Unfälle) Krankheiten der36,7 7,8 6,30 0,17 Verdauungsorgane Krankheiten des31,5 6,7 5,41 0,14 Kreislaufsystems Psychiatrische27,3 5,8 4,69 0,12 Erkrankungen Restliche Krankheiten 91,7 19,5 15,75 0,42 Gesamt 470,4 100,0 80,77 2,14 Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Volkswirtschaftliche Produktionsausfälle auf Grund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Quelle: Arbeitssicherheit ´99, BMA 1999) GiB 11.11.2005

  43. Humane und rechtliche Gründe • Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Ziff. 1 GG) • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Ziff. 2 GG) • arbeitswissenschaftliches Prinzip der gesundheitsschonenden Arbeitsgestaltung Betriebswirtschaftliche Gründe Arbeitsbedingte Personenschäden beeinflussen die betrieblichen Produktionsfaktoren: • Organisation (Unternehmensleitung), • Arbeit und • Kapital (Betriebsmittel), z.B. durch zusätzlichen Planungs- und Steuerungsaufwand, Krankheitskosten, Einarbeitungs-kosten, Ausfallkosten, Leerkosten, Stillstandskosten, Reparaturkosten Volkswirtschaftliche Gründe • Kosten für arbeitsbedingte Personenschäden in den Kranken-, Unfall- und Renten- versicherungen • Minderung der menschlichen Arbeitskapazität z.B. Verringerung des Erwerbspotenzials, personeller Kapazitätsausfall Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Gründe für den Arbeitsschutz GiB 11.11.2005

  44. Westdeutschland Das Durchschnittsalter, in dem ArbeitnehmerInnen in Rente gehen (mit Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) Ostdeutschland 61,6 60,4 60,2 60,1 59,6 59,5 59,5 58,7 58,6 58,5 1960 1970 1980 1990 1995 2000 2002 Martin Durchschnittliches Eintrittsalter in den Ruhestand in Deutschland (Quelle: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), zit. in IGM direkt 10/2003) Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft GiB 11.11.2005

  45. Leistungspotenziale Jüngere Beschäftigte Ältere Beschäftigte Erfahrungswissen Theoretisches Wissen Kreativität Lernbereitschaft Lernfähigkeit Arbeitsmoral, Arbeitsdisziplin Einstellung zur Qualität Zuverlässigkeit Loyalität Teamfähigkeit Führungsfähigkeit Flexibilität Körperliche Belastbarkeit Psychische Belastbarkeit Beruflicher Ehrgeiz Nennungen: wenig häufig sehr häufig Befragung von Unternehmen in den Arbeitsamtsbezirken Berlin-Mitte, Schweinfurt und Suhl (Basis: 88 Betriebe) Martin Universität Kassel Institut für Arbeitswissenschaft Stärken von jungen und alten Menschen (Quelle: Inifes/Söstra, zit. in FR 21.11.2003) GiB 11.11.2005

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