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Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund

Beauftragter für Migration bei der Agentur für Arbeit Hagen. Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund. Definition „Migrant/Migrationshintergrund“ nach dem Mikrozensus. Nach der gängigen Definition des Mikrozensus zählen zu den in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund…

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Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund

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Presentation Transcript


  1. Beauftragter für Migration bei der Agentur für Arbeit Hagen Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund

  2. Definition „Migrant/Migrationshintergrund“ nach dem Mikrozensus Nach der gängigen Definition des Mikrozensus zählen zu den in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund… • Alle nach 1949 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten • Alle in Deutschland geborenen Ausländer • Alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 Zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  3. Hintergrund/Statistiken Rund 24% der Bevölkerung von NRW hat einen Migrationshintergrund, davon: • ohne Schulabschluss 584.000 • ohne beruflichen Abschluss 1.908.000 • ohne Anerkennung von Abschlüssen 500.000 Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  4. Hintergrund/Statistiken - NRW Januar 2011 Gesamt Ausländer • Arbeitslose 777.135 161.016 (20,7%) SGB II 557.124 134.514 (24,1%) SGB III 220.011 26.502 (12,0%) • ALO-Quote 8,6% 20,0% SGB II 6,2% 16,7% SGB III 2,4% 3,3% Der eigentliche Wert bei den Migranten ist deutlich höher Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  5. Bevölkerungsstand Ausländer in NRW Bevölkerungsanteil 10,5 % Anteil an Arbeitslosen 20,7 % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Oktober 2010 Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  6. Bevölkerungsstand Ennepe-Ruhr-Kreis Die Einwohnerzahl im Ennepe-Ruhr-Kreis beträgt 332.729 (Stand: 31.12.2009), darunter sind 25.891 Ausländer. Dies entspricht 7,8 Prozent der Gesamtbevölkerungim Ennepe-Ruhr-Kreis. Herkunftsstaat Gesamtanzahl Ausländer Gesamtanzahl Ausländer Stand: 31.12.2009 % Insgesamt 25.891 100% Türkei 7.356 28,41 Italien 3.347 12,93 Griechenland 1.929 7,45 Polen 1.607 6,21 Portugal 1.285 4,96 Kosovo, Republik 1.031 4,03 Serbien, Republik 942 3,98 Bosnien und Herzegowina 755 2,92 Kroatien 616 2,38 Niederlande 446 1,72 Russische Föderation 445 1,72 Sri Lanka 331 1,28 Österreich 309 1,19 Spanien 280 1,08 Kasachstan 266 1,03 China 169 0,65 Frankreich 168 0,65 Rumänien 170 0,66 Irak 189 0,73 restliche Staaten 4.250 16,41 Jochen GrünJochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012 Agentur für Arbeit Hagen Dezember 2011

  7. Potenziale von Migranten (Witten Dezember 2011) Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  8. Potenziale von Migranten • Zweisprachigkeit • interkulturelle Kompetenzen • Lernbereitschaft • Flexibilität • größere Bereitschaft zur Existenzgründung • nicht anerkannte Abschlüsse Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  9. Gemeinsame Aufgabe • Zielgruppe erreichen/Zugänge schaffen • gezielte Veranstaltungen in den JC/ AA • externe Veranstaltungen („Kunden abholen“) • Zusammenarbeit mit externen Stellen • besondere Ansprache • Bilinguales Informationsmaterial • Beteiligung an Aktionstagen • Teilnahme/Organisation von interkulturelle Veranstaltungen • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  10. Gemeinsame Aufgabe • Abbau der Hemmnisse • Sprache • Integrationssprachkurse • ESF/BAMF berufsbezogene Sprachkurse • Schulische/berufliche Defizite/Qualifizierung • Schulabschluss erwerben/nachholen • Berufsabschluss erwerben/nachholen • gezielte Förderungen • Existenzgründung Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  11. Sprachkurse • Möglichkeiten der Sprachförderung: • 1. Integrations(sprach)kurs • 2. Berufsbezogener Sprachkurs Beide Kurse werden durch das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge über lokale Sprachkursträger angeboten. Für die Teilnahme von Kunden an den Kursen entstehen den JobCentern und den Agenturen keine Kosten. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Dezember 2011

  12. 1. Integrationskurs • Grundsätzlicher Anspruch für • alle Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung • deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund • Zuweisung i.d.R. bereits durch Ausländerbehörde • „Bestandsausländer“ können sich direkt an Träger wenden • Dauer: i.d.R. 645 Std. (zus. 300 Std. für Wiederholung möglich) • Basiskurs • Aufbausprachkurs und • Orientierungskurs • Finanzierung durch BAMF • Eigenbeteiligung TN: 1 €/Std • Kostenbefreiung für Bedürftige möglich Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  13. 2. Berufsbezogener Sprachkurs • Teilnahmevoraussetzungen • Migrationshintergrund - Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle • nicht ausreichende Sprachkenntnisse • gesicherter Aufenthaltsstatus • Leistungsbezug nach SGBII oder SGB III oder Nichtleistungsempfänger • Empfehlung: Die Teilnahme an einem Integrationssprachkurs sollte erfolgt sein • Dauer: max. 730 Std. • Finanzierung durch ESF • In 2011 standen für NRW 8.079 Plätze zur Verfügung; 2012 ähnliche Platzzahl Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  14. Berufsbezogener Sprachkurs - Verfahren • Feststellung der Notwendigkeit der Sprachförderung (z.B. Deutschtest PD) • Erstellung Meldebogen (BK-Text-Browser) • Aushändigung an den Kunden und • Zusendung an das BAMF • Weiterleitung an einen Sprachkursträger (freie Auswahl des Kunden) • Träger führt Profiling durch und legt notwendigen Kurs fest Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  15. Berufsbezogener Sprachkurs - Inhalt • 1. Deutschunterricht • Vermittlung von Wörtern, Grammatik und Redewendungen, die notwendig sind, um kompetent mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten sprechen zu können. • Verstehen von anspruchsvollen Texten und Umgang mit E-Mails und Briefen • Allgemeine Sprachkenntnisse für das Berufsleben. • 2. Qualifizierung/Ergänzung des Deutschunterrichts mit • Fachunterricht und ggf. • Praktikum und • Betriebsbesichtigungen Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  16. Berufsbezogener Sprachkurs - Inhalt Die Qualifizierung richten sich nach Kenntnisstand und Bedarf der TN Inhalt Fachunterricht: • Allgemeine und spezielle Berufskunde • Bewerbungstraining • Mathematik und EDV >Anwendung und Ausweitung des Gelernten im praktischen Teil< Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  17. Ziele der Förderung Vermittlungsbudget • Schaffung einer flexiblen, bedarfsgerechten und unbürokratischen Förderleistung • Förderung aus dem VB ist eine Ermessensleistung • Abbau der Hemmnisse des Kunden stehen im Vordergrund, damit Bestandteil der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung • damit sollen die in der Ziel- und Eingliederungsvereinbarung festgelegten Ziele unterstützt werden • keine gesetzlichen Vorgaben, dadurch hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte • jede Agentur stellt einen angemessenen Teil des Eingliederungstitels für die Förderung aus dem VB bereit Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  18. Anspruchsvoraussetzungen • Förderungsfähiger Personenkreis • Arbeitslose (§ 16 SGB III) oder • Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die bei der AA gemeldet sind und eine berufliche Ausbildung bei einem Arbeitgeber anstreben oder • Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die die Ausbildungsgänge an Fach- und Berufsfachschulen sowie Berufsakademien anstreben, wenn sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Arbeitgeber abschließen oder • Ausbildungsuchende (§ 15 S.1 SGB III), die für eine versicherungspflichtige Ausbildung ein Berufsgrundschuljahr absolvieren müssen oder • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende (§§ 17 i.V.m. 5 S.2 und 3 SGB III). In sinngemäßer Anwendung des § 17 Nrn.2 und 3 können von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende auch sein: Berufsrückkehrer (§ 20 SGB III), Hochschulabsolventen, Selbständige, in Transfer- und Auffanggesellschaften Beschäftigte Keine Förderung aus dem VB können Ausbildungsuchende erhalten, die eine schulische Ausbildung oder ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (z.B. Beamtenanwärter) anstreben Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  19. Anspruchsvoraussetzungen • Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung • Notwendigkeit • durch die Leistungen aus dem VB müssen die Eingliederungschancen deutlich verbessert werden (Eingliederung am 1. Arbeitsmarkt) • keine Eigenleistungsfähigkeit des Kunden vorliegt • Arbeitgeber erbringt keine oder voraussichtlich keine gleichartigen Leistungen

  20. Fördermöglichkeiten …..dient zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung • Kosten für Bewerbungen (z.B. Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsreisen…) • Mobilität (z.B. Fahrzeug, Führerschein, Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme…) • Arbeitsmittel (z.B. Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte…) • Nachweise (z.B. Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis…) • Unterstützung der Persönlichkeit (z.B. Friseurbesuch, Typberatung…) • Sonstige Kosten (Kaution, Reparaturkosten Fahrzeug…) Zur Anbahnung gehören alle Aktivitäten, die mittelbar der Aufnahme einer Beschäftigung dienen (z.B. Abbau von Vermittlungshemmnissen) Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  21. Förderfähig aus dem VB ist die Anbahnung und Aufnahme einer Versicherungspflicht versicherungspflichtigen Beschäftigung* • versicherungspflichtigen Beschäftigung* im • EU-/EWR-Ausland und der Schweiz • mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden beruflichen Ausbildung *Maßgeblich ist die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  22. Versicherungspflicht Nicht förderfähig aus dem VB sind: Midi-Jobs für Arbeitslosengeld- empfänger Beschäftigungen in einer ABM Versicherungsfreie Beschäftigungen / Mini-Jobs (§ 27 (5) SGB III) Beschäftigungen nach dem Jugendfreiwilligen- dienstegesetz (JFDG) Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  23. Förderung aus dem Vermittlungsbudget Nach Abs. 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens15 Std. wöchentlich im EWR-Raum und in der Schweiz gefördert werden Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  24. Förderung aus dem Vermittlungsbudget Über den Umfang der zu erbringenden Leistungen entscheidet die Agentur für Arbeit; sie kann Pauschalen* festlegen. • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind ausgeschlossen • Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach dem SGB III nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen • Die Förderung ist generell als Zuschuss zu gewähren • * Orientierungsrahmen Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  25. Antragstellung Leistungen an Arbeitnehmer werden auf Antrag gewährt.  Der Antrag kann formlos gestellt werden, also...  schriftlich  mündlich  telefonisch per e-Mail  durch einen Bevollmächtigten Der Antrag ist vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses zu stellen. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  26. Zuständigkeit Wohnortsprinzip  Die Gewährung von Leistungen an Arbeitnehmer erfolgt grundsätzlich bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Agentur für Arbeit.  Hält sich der Arbeitnehmer nicht an seinem Wohnort auf, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

  27. Förderung der beruflichen Weiterbildung ANkönnen bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme durchÜbernahme derWeiterbildungskostengefördert werden, wenn die Voraussetzungen des § 77 (1) S. 1 Nr. 1-3 SGB III erfüllt sind Nr. 2 Beratung durch Vermittlungsfach- kraft vor Beginn der Teilnahme Nr. 1 Notwendigkeit der Weiterbildung + Nr. 3 Zulassung der Maßnahme und des Trägers +

  28. Beratungspflicht durch die AA vor Beginn der Teilnahme Was passiert bei der Beratung? Wirkung Passgenauigkeit • Eignungsfeststellung • Maßnahmeeignung • Tätigkeitseignung Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes (individuelle arbeitsmarktpolitische Zweck-mäßigkeit) Erfolgssicherheit

  29. Zulassung der Maßnahme und des Trägers Eine Förderung ist – auch wenn alle übrigen Voraussetzungen vorliegen – nur dann möglich, wenn die Maßnahme und der Träger der Maßnahme zur Förderung gem. §§ 84 u.85 SGB III zugelassen sind.

  30. Leistungen bei beruflicher Weiterbildung Leistungen • Entgeltersatzleistungen • Arbeitslosengeld bei berufl. Weiterbildung Weiterbildungskosten §§ 79 - 83 SGB III Lehrgangskosten Fahrkosten Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung Kinderbetreuungs- Kosten § 80 § 81 § 82 § 83

  31. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit KontaktdatenJochen GrünTel: 02331/202-669Fax: 02331/202-164Mobil: 0160/93954428E-Mail: Jochen.Gruen@arbeitsagentur.deInternet: www.arbeitsagentur.de Jochen Grün Agentur für Arbeit Hagen Januar 2012

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