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Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht. Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker. Neue Rechtsprechung. BGH, Urt. v. 8.1.2002, X ZR 6/00

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Neue Rechtsprechung zum IT- und Internetrecht

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Presentation Transcript


  1. Neue Rechtsprechungzum IT- und Internetrecht • Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker

  2. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 8.1.2002, X ZR 6/00 • Bei einem Projekt mit Pauschalpreisabrede sind zum Pauschalpreis nur die Leistungen zu erbringen, die zur Herstellung eines mangelfreien Werkes in dem geschuldeten Umfang nötig sind. • Leistungen, die nicht zu diesem Leistungsumfang gehören, sind zusätzlich zu vergüten. Eine Vergütungsabsprache muss nicht hinzukommen, es reicht, dass zu dem ursprünglichen Leistungsinhalt erhebliche, zusätzlich nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Empfängers hinzugekommen sind.

  3. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. 16.12.2003, X ZR 129/01 • Bei einem Softwareerstellungsvertrag ist es Frage des Einzelfalles, ob der Quellcode herausgegeben werden muss. • Kriterien: • - soll Programm vom Kunden vermarktet werden? • - braucht er Quellcode zur Programmpflege • - sehr wichtig: Preis

  4. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 10.4.2003, III ZR 196/02, CR 2005, 254 • Die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen der §§ 74ff. HGB sind wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) anzuwenden. • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung sind daher unwirksam

  5. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 2.5.2002, I ZR 45/01 • Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB schon gegeben, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Urheberrechtsverletzung besteht. • Er ist gerichtet auch auf Besichtigung des Quellcodes (durch Sachverständigen). • Auch im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich

  6. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 23.1.2003, I ZR 18/00 • Wer die Verbreitung eines geänderten, geschützten Programms untersagen will, kann das durch Bezugnahme auf das Programm tun. Er muss aber auf das zu untersagende Programm Bezug nehmen. Eine Bezugnahme auf das kopierte Programm ist nur bei identischer Übernahme möglich.

  7. Neue Rechtsprechung • BGH, Beschl. v. 24.5.2004, X ZB 20/03 • BGH, Beschl. v. 19.10.2004, X ZB 33/03 • BGH, Beschl. v. 19.10.2004, X ZB 34/03 • Beanspruchte Lehre (in einem Programm) muss Anweisungen enthalten, die der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln dienen.

  8. Neue Rechtsprechung • BGH, Beschl. v. 24.5.2004, X ZB 20/03 • BGH, Beschl. v. 19.10.2004, X ZB 33/03 • BGH, Beschl. v. 19.10.2004, X ZB 34/03 • Bei vorrichtungsmäßiger Einkleidung ist die Patentfähigkeit nur dann zu bejahen, wenn die Lösung eines konkreten technischen Problems mit Mitteln gelehrt wird, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

  9. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 17.7.2003, I ZR 259/00 • Das Datenbankherstellerrecht aus § 87b I 2 UrhG wird nicht verletzt, wenn aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die in einer Datenbank gespeichert sind, durch einen Internet-Suchdienst einzelne kleinere Bestandteile auf Suchwortanfrage an Nutzer übermittelt werden, Dies gilt auch dann, wenn der Suchdienst dabei wiederholt und systematisch i.S. des § 87 b I 2 UrhG auf die Datenbank zugreift. • Das Zurverfügungstellen von Deep-Links ist nicht wettbewerbswidrig.

  10. Neue Rechtsprechung • EuGH, Urt. v. 9.11.2004, Rs,-C 203/02 • Investitionen in eine Datenbank umfassen nicht die Mittel, die zur Erzeugung oder Überprüfung der Elemente der Datenbank eingesetzt werden. • Unwesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank ist ein Teil, der weder qualitativ noch quantitativ wichtig ist.

  11. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v.23.9.2003 VI ZR 335/02 • Die Voraussetzungen des § 5 I 2 TDG a.F. sind anspruchsbegründende Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruch. Sie müssen vom Geschädigten bewiesen werden. • Die Übertragbarkeit dieser Entscheidung auf das neue Recht ist fraglich (vgl. Spindler, CR 2004, 50 (51)).

  12. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 11.3.2004, I ZR 304/01 • Die Haftungsprivilegierungen des TDG sind auf Unterlassungsansprüche nicht anwendbar. • Ein Internetauktionshaus muss zwar nicht von vornherein Angebote auf rechtswidrige Inhalte prüfen, dies aber dann tun, wenn ihm ein Verstoß bekannt wird und mit ähnlichen Verstößen gerechnet werden kann. Die Prüfung muss ihm möglich und zumutbar sein.

  13. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 3.11.2004, VIII ZR 375/03 • Verbraucher können bei einem bei e-bay ersteigerten Gegenstand gegenüber einem gewerblichen Verkäufer den Kaufvertrag widerrufen. • BGH, Urt. v. 5.2.2004, I ZR 90/01 • Bei Ratenlieferungsverträgen gilt keine Schriftform, wenn die bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 € nicht übersteigen.

  14. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 26.01.2005, VIII ZR 79/04 • „Ihr Auftrag wird jetzt unter der Kundennummer... von unserer Versandabteilung bearbeitet...Wir bedanken uns für den Auftrag“, ist Vertragsannahme. • Falsche Preisauszeichnung im Internet aufgrund Softwarefehler berechtigt zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtums.

  15. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 4.3.2004, III ZR 96/03 • Telefonnetzbetreiber trägt das Risiko unbemerkter Einwahl durch einen Dialer, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat. • Anschlussnutzer muss keine Vorkehrungen gegen so genannte Dialer treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Missbrauch vorliegt.

  16. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 24.6.2004, III ZR 104/03 • Ein TK-Anbieter ist bis zum Ablauf der in § 7 Abs. 3 TDSV 2000 bestimmten Frist für Richtigkeit der berechneten Einzelverbindungsentgelte darlegungs- und beweispflichtig. • TK-Unternehmen kann Kunden durch AGB nicht die Beweislast für Einwendungen gegen die Rechnung des Unternehmens vor Ablauf dieser Frist auferlegen. • Die schlichte Nichtzahlung einer Rechnung ist keine Einwendung i.S.v. § 6 Abs. 3 S. 4 TDSG.

  17. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 22.07.2004, I ZR 135/01 • Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen. • Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis werden nicht allein durch einen Internetauftritt überregionale Anbieter.

  18. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 9.9.2004, I ZR 65/02 Registriert ein (noch) Nichtberechtigter ein Zeichen unter der Top-Level Domain „de“, liegt darin keine Namensanmaßung, wenn er dies zur Vorbereitung einer ansonsten unbedenklichen Benutzungsaufnahme eines Unternehmenskennzeichen unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit tut

  19. Neue Rechtsprechung • BVerfG (3. Kammer des 1. Senats), Beschl. v. 24.11.2004, 1 BvR 1306/02 • Nutzungsrecht an einer Internet-Domain stellt eine eigentumsfähige Position im Sinne Art. 14 Abs. 1 GG dar, ist allerdings kein absolutes Recht • Inhaber einer Internet-Domain kann an dieser eine markenrechtliche Rechtstellung erhalten • Die Vorschriften der §§ 5 I und II, 15 II und IV MarkenG sind Inhalts- und Schrankbestimmung

  20. Neue Rechtsprechung • BGH, Urt. v. 13.1.2004, XI ZR 479/02 • BGH, Urt. v. 16.3.2004, XI ZR 169/03 • Das Vertragsverhältnis zwischen Kreditkarten-unternehmen und Vertragsunternehmen ist nicht als Forderungskauf, sondern als abstraktes Schuldversprechen anzusehen (Bestätigung von BGHZ 150, 286 = NJW 2002, 2234). • Im Kreditkartenverfahren haben die Beteiligten Sorgfalts- und Kontrollpflichten, deren schuldhafte Verletzung eine Schadensersatzhaftung wegen positiver Vertragsverletzung begründet.

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