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Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr. Was ist Privatwald?. § 3 BundeswaldGesetz Waldeigentumsarten

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Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

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Presentation Transcript


  1. Privatwaldberatung und -förderung Termine: Fr. 14.15 – 17.30 Uhr

  2. Was ist Privatwald? § 3 BundeswaldGesetz Waldeigentumsarten (1) Staatswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes oder eines Landes steht, sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird. (2) Körperschaftswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts steht; ausgenommen ist der Wald von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen, sowie von Realverbänden, Hauberggenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und ähnlichen Gemeinschaften (Gemeinschaftsforsten), soweit er nicht nach landesrechtlichen Vorschriften als Körperschaftswald angesehen wird. (3) Privatwald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist. oder: Privatwald ist der Wald, der im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts steht.

  3. Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ? Fläche:

  4. Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ? Potenzielles Rohholzaufkommen: Waldentwicklungs- und Holzaufkommensmodellierung (WEHAM) Mittelfristig könnten in Deutschland jährlich etwa 80 Mio. m³ Rohholz genutzt werden; davon ca. 40 Mio. m³ im Privatwald!

  5. Welche Bedeutung hat der Privatwald in der Bundesrepublik D ? Volkswirtschaftliche Bedeutung: Der Privatwald kann für das Cluster Forst und Holz eine Bedeutung von ca. 50 Mrd. € haben!

  6. Wie ist der Privatwald strukturiert? daneben gibt es noch mehr als 1 Mio. Kleinstwaldbesitzer mit weniger als 10 ha

  7. Wie entsteht bzw. entstand größerer Privatwaldbesitz ? • Historisch bedingt: Als „Entschädigung“ für die politischen Rechtsverlust im Rahmen der Säkularisation und Mediatisierung von Adel und Klerus • Familienbesitz • Rückübertragung bzw. Rückkauf Treuhandwald • Zukauf von Treuhandwald • Betriebsfusionen (z.B. Waldgesellschaft der Riedesel Freiherren zu Eisenbach und • Fürst Wittgenstein`sche Waldbesitzergesellschaft – Rentkammer Wittgenstein zu Center- Forst-GmbH mit ca. 22.000 ha) • Wald im Zusammenhang mit Landwirtschaft

  8. Welche Ziele verfolgt der private Waldbesitz? • Sehr unterschiedlich - abhängig von Betriebsgröße: • Erwerbwirtschaftliche Ziele • Vermögenserhalt • Geldanlage • keine erwerbswirtschaftlichen Ziele - Prestige • 2. Standbein für landwirtschaftlichen Betrieb • Eigenbedarfsdeckung mit Holz

  9. Gelten für den Privatwald besondere rechtliche Regelungen nach Waldgesetz? nein! Wald nach Bundes – und Landeswaldgesetz unterscheidet nicht nach Eigentumsarten! Aber: § 26 Zielsetzungen im Landeswald (1) Der Landeswald soll dem Allgemeinwohl, insbesondere dem Schutz und der Erhaltung natürlicher Waldgesellschaften, in besonderem Maße dienen. Er ist daher vorbildlich und nachhaltig unter vorrangiger Beachtung der Schutz− und Erholungs− funktionen zu bewirtschaften, um seine wirtschaftlichen Potenziale den standörtli− chen Bedingungen entsprechend auszuschöpfen. (2) Im Landeswald sind natürliche Prozesse zur Erreichung des Wirtschaftszieles konsequent zu nutzen und zu fördern. Ziel der Bewirtschaftung des Landeswaldes ist es, standortgerechte, naturnahe, stabile und produktive Waldökosysteme zu entwickeln, zu bewirtschaften und zu erhalten. (3) Der Landeswald dient in besonderem Maße der Erforschung der Waldökosys− teme und der Vermittlung praktischer Ergebnisse für alle Eigentumsarten sowie der forstlichen Ausbildung. (4) Im Rahmen dieser Zielsetzung ist der Landeswald nach wirtschaftlichen Grund− sätzen auf der Grundlage einer flächendeckenden Rahmen− und Waldfunktionen− planung sowie der darauf basierenden Betriebspläne und Vollzugsnachweise zu bewirtschaften. (5) Die Umsetzung der Ziele im Landeswald hat durch qualifizierte Fachkräfte zu erfolgen. § 27Zielsetzungen im Körperschaftswald Der Körperschaftswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem Maße dienen und nachhaltig bewirtschaftet werden. Seine wirtschaftlichen Potenziale sollen entspre− chend den standörtlichen Bedingungen unter besonderer Beachtung der Schutz− und Erholungsfunktion ausgeschöpft werden.

  10. Weshalb soll der Privatwald gefördert werden? § 41 Bundeswaldgesetz Förderung (1) Die Forstwirtschaft soll wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nach § 1 öffentlich gefördert werden. (2) Die Förderung soll insbesondere auf die Sicherung der allgemeinen Bedingungen für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes gerichtet sein. Zu diesem Zweck ist die Forstwirtschaft unter Berücksichtigung ihrer naturbedingten und wirtschaftlichen Besonderheiten vor allem mit den Mitteln der Wirtschafts-, Verkehrs-, Agrar-, Sozial- und Steuerpolitik in den Stand zu setzen, den Wald unter wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu nutzen und zu erhalten. ...

  11. Mit welchen Instrumenten wird der Privatwald gefördert? Grundsätzlich unterscheidet man: Direkte Förderung = Geldzahlungen für bestimmte Vorhaben Indirekte Förderung = Leistungen oder Vergünstigungen, die keine direkten Geldzahlungen zum Gegenstand haben

  12. Woher kommt das Geld für die Direkt-Zahlungen? Im wesentlichen aus dem Fördertopf: „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“: Im Jahre 2007: Fördervolumen von ca. 1,1 Milliarden Euro. Bund und Länder teilen sich die Ausgaben im Verhältnis 60 : 40 Die Verteilung erfolgt nach folgendem Länderschlüssel: Baden-Württemberg 9,786 Bayern 18,403 Berlin 0,090 Brandenburg 8,461 Bremen 0,305 Hamburg 1,063 Hessen 4,514 Mecklenburg-Vorpommern 7,746 Niedersachsen 14,420 Nordrhein-Westfalen 6,572 Rheinland-Pfalz 5,258 Saarland 0,664 Sachsen 5,604 Sachsen-Anhalt 5,795 Schleswig-Holstein 6,015 Thüringen 5,304

  13. Welche Vorhaben werden gefördert ? aber: Umsetzung durch die BL z.B. Brandenburg A. Förderung der Erstaufforstung RL v. 15.1. 2008 B. Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung C. Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse D. Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur I Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse III Erhöhung der Wertschöpfung der forstwirtschaftlichen Primärerzeugung IV Waldbrandvorbeugung

  14. Wer kann gefördert werden? Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen. Als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen sind Bund und Länder.

  15. Wie wird konkret gefördert ? Finanzierungsarten: Projektgebundene: Vollfinanzierung Anteilfinanzierung Festbetragsfinanzierung Antragsverfahren Anträge sind vollständig und formgebunden bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Soll der Durchführungszeitraum im nachfolgenden Haushaltsjahr liegen, können die Anträge bis 15. November eingereicht werden. Bewilligungsverfahren Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung der Mittel erfolgt bei den meisten Fördergegenständen im Wege der Erstattung. Verwendungsnachweisverfahren

  16. Wie werden die Forstbetriebe indirekt gefördert ? Kostenfreie Beratung: § 28 LandeswaldG Bbg Unterstützung des Privat− und Körperschaftswaldes Die Forstbehörden haben die Aufgabe, Waldbesitzer durch Rat und Anleitung bei der Bewirtschaftung des Waldes und bei der Erfüllung der ihnen nach diesem Ge− setz obliegenden Pflichten zu unterstützen. Rat und Anleitung sind kostenfrei. Steuerliche Vergünstigungen möglich bei: Einkommensteuer Grundsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer Dazu näher im Teil Steuern

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