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Regionale Wirtschaftsintegration und Welthandelsordnung

Regionale Wirtschaftsintegration und Welthandelsordnung Handelsliberalisierung findet zumeist nicht global, sondern im Rahmen von Freihandels-abkommen zwischen wenigen Ländern statt; Stufen der Integration:

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Regionale Wirtschaftsintegration und Welthandelsordnung

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Presentation Transcript


  1. Regionale Wirtschaftsintegration und Welthandelsordnung • Handelsliberalisierung findet zumeist nicht global, sondern im Rahmen von Freihandels-abkommen zwischen wenigen Ländern statt; • Stufen der Integration: • Präferenzzone Zölle für bestimmte Gütergruppen werden reduziert, Zollsenkungen können auch einseitig gewährt werden; Bsp.: Lomé-Abkommen zwischen EU und AKP-Staaten: Lomé-IV-Abkommen: zwischen der damaligen EG und 69 (71 am Ende der Laufzeit) afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten 1989 unterzeichnete Übereinkunft, 1991 in Kraft getreten und Laufzeit von 10 Jahren; die EG/EU gewährt für 99,5% der AKP-Waren zollfreien Zugang zu EG/EU-Märkten; zudem STABEX-Abkommen zur Stabilisierung der Erlöse der AKP-Staaten aus Agrarexporten und SYSMIN-Fonds zur Stabilisierung der Erlöse aus Exporten von Bergbauerzeugnissen

  2. Freihandelszone Abschaffung der Binnenzölle zwischen den am Abkommen beteiligten Staaten, aber keine Harmonisierung der Außenzölle; bei großer Divergenz der Außenzölle besteht Anreiz zu Importen über Drittländer, demnach oft mit Herkunftskontrollen an den Außengrenzen z.B.: ASEAN Free Trade Area, (AFTA): seit 1992 in Kraft; Freihandelszone für den Handel mit Industrieerzeugnissen zwischen den 9 Mitgliedsstaaten der Association of Southeast Asian Nations, Brunei, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam EFTA, European Free Trade Association: seit 1960 in Kraft; Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz gegenwärtige Mitglieder, ausgetretene und der EU beigetretene Mitglieder sind Dänemark, Großbritannien, Portugal, Österreich, Schweden, Finnland NAFTA, North American Free Trade Association: seit 1993 in Kraft, Kanada, USA und Mexiko als Mitgliedsstaaten • Zollunion Abschaffung der Binnenzölle zwischen den Mitgliedsstaaten, zudem gemeinsamer Außenzoll z. B. die seit 1958 existierende EWG ab dem 01. Juli 1968

  3. Gemeinsamer Markt • Zollunion mit zusätzlich freiem Faktor-, Geld- und Kapitalverkehr, zudem Harmonisierung des Steuersystems und der Wettbewerbspolitik z. B. Europäischer Binnenmarkt seit 01. Januar 1993; Mercosur (Mercado Común del Cono Sur; Mercado Markt, Común gemeinsam, Cono Kegel, in Anlehnung an die Form Südamerikas, Sur Süden; Mercosur Gemeinsamer Markt des Südens), seit 01. Januar 1995 verwirklicht, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay als Mitgliedsstaaten, Chile und Bolivien assoziierte Mitglieder • Wirtschafts- und Währungsunion • Gemeinsame Geldpolitik in einer Währungsunion und Koordinierung der Fiskalpolitik in einer Wirtschaftsunion z. B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, 3. Stufe seit 01. Januar 1999 in Kraft

  4. Wirkungen regionaler Wirtschaftsintegration • Statische Wohlfahrtswirkungen einer Zollunion • Annahmen: • Inland „klein“ gegenüber Rest der Welt • Rest der Welt besteht aus Mitgliedsländern M und Nichtmitgliedsländern N der Zollunion • Partialmodell • Zollunion führt zu Abschaffung der Importzölle zwischen M • pN < pM < pI  Inland importiert in der Ausgangssituation (identischer Importzoll gegenüber N und M) das betrachtete Gut aus N:

  5. vor Bildung der Zollunion: Importe in Höhe von QS–QD aus N mit Zollunion: Importe in Höhe von aus M Gewinn an Konsumentenrente durch Bildung der Zollunion = + + + Verlust an Produzentenrente durch Bildung der Zollunion = Verlust an Zolleinnahmen durch Bildung der Zollunion = + Nettoeffekt der Bildung der Zollunion = + -  handelsschaffender Effekt, positiv  handelsumlenkender Effekt, negativ, vormalige Zolleinkünfte werden ersetzt durch höhere Kosten der Produktion in M

  6. eindeutig positive Wohlfahrtseffekte für Zollunion insgesamt durch Zollabbau bei Erzeugnissen, die vor und nach Errichtung der Zollunion innerhalb der Unionsländer gehandelt werden ( handelsschaffender Effekt vorhanden, negativer handelsumlenkender Effekt entfällt) • zusätzlich positive Wohlfahrtseffekte, falls Intensivierung des intraindustriellen Handels die Produktvielfalt erhöht • Generell gilt: • Die Wohlfahrtsgewinne durch die Zollunion sind umso größer, • je höher die Zollsätze zwischen den Unionsländern vor Einführung der Zollunion ( handelsschaffender Effekt vergrößert) • je geringer der Zölle gegenüber Drittstaaten sind ( Gefahr von handelsumlenkenden Effekten verringert) • je größer das Zollunionsgebiet ist ( handelsumlenkender Effekt verringert, handelsschaffender Effekt gesteigert) • je ähnlicher Zollunionsländer und Drittländer sind ( handelsumlenkender Effekt verringert) Zusätzlich zu berücksichtigen:

  7. Dynamische Wohlfahrtswirkungen einer Zollunion • positive Skaleneffekte: • kostengünstigere Produktion durch größere Losgröße oder sinkenden Fixkostenanteil auf Grund Vergrößerung des Absatzmarktes • Steigerung des Wettbewerbs: • heimische Monopole oder Oligopole sind nun vermehrter Konkurrenz aus den übrigen Unionsländern ausgesetzt • Wachstumsimpulse: • verstärkter Wettbewerb führt zu Innovationsanreiz, zudem Lerneffekte durch zunehmenden Handel und bessere Diffusion technologischen Wissens

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