1 / 19

Tiergesundheit bei landwirtschaftlichen Nutztieren

Tiergesundheit bei landwirtschaftlichen Nutztieren. www . Tierärzte für Nutztiere in Westfalen. .de. unser Kerngebiet . Beratung international. S C H W E I Z. Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Nutztierhaltung. Tierschutzgesetz Erster Abschnitt: Grundsatz: § 1

bazyli
Download Presentation

Tiergesundheit bei landwirtschaftlichen Nutztieren

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Tiergesundheit bei landwirtschaftlichen Nutztieren www. Tierärzte für Nutztiere in Westfalen .de

  2. unser Kerngebiet ...

  3. Beratung international S C H W E I Z

  4. Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Nutztierhaltung Tierschutzgesetz Erster Abschnitt: Grundsatz: § 1 Zweck des Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Betreuung/Produktion durch Landwirte Fachkunde und Empathie zum Tier Tier

  5. Tierschutzgesetz Zweiter Abschnitt: Tierhaltung • Bewegungsmöglichkeit, Gemeinschaftsbedürfnis, Beschaffenheit von Räumen, Käfigen, Fütterungs- und Tränkeinrichtungen • Pflege und Überwachung (mit eventueller Dokumentationspflicht) • Befähigungsnachweis der betreuenden Personen • Transporte und Transportmittel • „Tierschutztransportverordnung“ • „Nutztierhaltungsverordnung“ • „Schweinehaltungshygiene Verordnung“ • „Tiergesundheitsgesetz“

  6. Tierschutzgesetz Dritter Abschnitt: Töten von Tieren Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor dem Blutentzug betäubt worden ist. Tötung durch eine fachkundige Person Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung „Tierschutz-Schlachttierverordnung“ § 12 Betäuben, Schlachten, Töten Anlage 1: Außnahmen zu § 12: „Nottötung“ • Bolzenschuß • Kugelschuß • Stumpfer Schlag auf den Kopf

  7. Tierschutzgesetz Vierter Abschnitt: Eingriffe an Tieren § 5 An Wirbeltieren darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden. Die Betäubung ist vom Tierarzt vorzunehmen. Ausnahmen: • Abschleifen der Eckzähne bei Ferkeln jünger 8 Tage • Kürzen des Schwanzes von Ferkeln jünger 4 Tage • Kastrieren von männlichen Ferkeln jünger 8 Tage (Verbot ab 2019 mit Gesetzeserweiterung zur Narkose) • Kennzeichnung: Tätowierung, Schlagstempel, Ohrmarke § 6 Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen, das Entnehmen oder Zerstören von Organen.

  8. Tierschutzgesetz Zehnter Abschnitt: Sonstige Bestimmungen § 13a Freiwillige Prüfverfahren durch sachkundige Gutachter für serienmäßig hergestellte Aufstallungsysteme und Stalleinrichtungen Focus: „Ferkelschutzkörbe: 4,5 m2 zu 6,0 m2

  9. TierärztlicheProduktionsbegleitungin spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben Arzneimittelgesetz Neunter Abschnitt: Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden §56a: Abgabe durch den Tierarzt Der Tierarzt darf Arzneimittel dem Tierhalter nur verschreiben oder an diesen nur abgeben, wenn • sie für die von ihm behandelten Tiere bestimmt sind, • sie nach der Zulassung für das Anwendungsgebiet bei der behandelten Tierart bestimmt sind • ihre Anwendung nach Anwendungsgebiet und Menge nach dem Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft gerechtfertigt ist, um das Behandlungsziel zu erreichen, und • die zur Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, • verschriebene oder abgegebene Menge verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Anwendung innerhalb der auf die Abgabe folgenden 31 Tage bestimmt ist, oder • verschriebene oder abgegebene Menge von Arzneimitteln, die antimikrobiell wirksame Stoffe enthalten und nach den Zulassungsbedingungen nicht ausschließlich zur lokalen Anwendung vorgesehen sind, zur Anwendung innerhalb der auf die Abgabe folgenden sieben Tage bestimmt ist, • Der Tierarzt darf verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, für den jeweiligen Behandlungsfall erneut nur abgeben oder verschreiben, sofern er in einem Zeitraum von 31 Tagen vor dem Tag der entsprechend seiner Behandlungsanweisung vorgesehenen letzten Anwendung der abzugebenden oder zu verschreibenden Arzneimittel die behandelten Tiere oder den behandelten Tierbestand untersucht hat. • Die Dokumentation wird über die TÄHAV und Tierhalter-Arzneimittelnachweis-Verordnung geregelt: Anwendungs-Abgabe-Belege

  10. Therapieplan Therapieplan zur Einzeltierbehandlung von Sauen um die Geburt Sauen mit Wehenschwächeunterhalb der Geburt Kontrolle des Geburtsweges „Versperren Ferkel den Geburtsweg; ist die Gebärmutter abgeknickt; etc.“ Ist die Gebärmutter abgeknickt: tastbare Ferkel entwickeln, danach die Sau auftreiben (Vorsicht: die Sau am Schwanz festhalten damit Sie nicht ausgrätscht), danach sollte sich das Tier zur weitern Geburt möglichst auf die „andere“ Seite ablegen (Gesäugemassage) Ist der Geburtsweg frei: BEHANDLUNG von Altsauen bis zum 6. – 8. Ferkel Depotoxin: 0,5 ml s.c (parallel der Scheide) einmalig C-B-Gluconat: 25 ml in die Kniefalte einmalig (Vorsicht: vor einer Oxytoxininjektion den Geburtswegkontrollieren) Ist der Geburtsweg frei: BEHANDLUNG von Altsauen bei mehr als 6. – 8. Ferkel Dinolytic: 2 ml i.m C-B-Gluconat: 25 ml s.c. in die Kniefalte einmalig Ist der Geburtsweg frei: BEHANDLUNG von Jungsauen Monzal: 3 ml i.m. C-B-Gluconat: 25 ml s.c. in die Kniefalte 3. Beobachtung der Wehentätigkeit und eventuell Geburtshilfe Nach Abschluss bzw. zum Ende einer langsam u./o. schwer verlaufenden Geburt BEHANDLUNG: Dinolytic: 2 ml s.c (parallel der Scheide) Am Tag nach der Geburt; spätestens am zweiten Tag nach der Geburt; Kontrolle des Kotabsatzes: Kein Kotabsatz: Sau Bewegung geben oder mit Handschuh + Geitgel den Kot aus dem Enddarm entfernen Alle Behandlung nach Rücksprache mit dem Tierarzt

  11. TierärztlicheProduktionsbegleitungin spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben Arzneimittelgesetz Neunter Abschnitt: Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden §58: Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen Nicht-Tierärzte dürfen ausschließlich für den betreffenden Fall nach tierärztlicher Behandlungsanweisung behandeln. Tierimpfstoff-Verordnung §44: Anwendung durch den Tierhalter Antibiotikadatenbank

  12. TierärztlicheProduktionsbegleitungin spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben • Gesunderhaltung des Tierbestandes • Sicherung der Leistungsbereitschaft • Sicherung der Lebensmittelqualität Industrielle Landwirtschaft ist ein Typ von Landwirtschaft mit der Verwendung industriespezifischer Produktionsweisen. Kennzeichen agrarindustrieller Betriebe: sind unter anderem • hoher Spezialisierungsgrad • Verwendung technischer Verfahren • ein hoher Kapitaleinsatz • standardisierte Massenproduktion Die Entwicklung zur industrialisierten Landwirtschaft betrifft nicht nur einige wenige, im Verlaufe dieses Prozesses entstandene agrarindustrielle Unternehmen, sondern auch Betriebe, die sich in Familienbesitz befinden. ? Als Gegenentwurf zu der rein auf ökonomischen Gewinn und Produktivität ausgerichteten industriellen Landwirtschaft begreift sich die Bäuerliche Landwirtschaft ?

  13. TierärztlicheProduktionsbegleitungin spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben Gesunderhaltung des Tierbestandes • Vermeidung des Eintrages von spezifischen Krankheitserregern Focus: Tierzukauf • Vermeidung des Eintrages von unspezifischen Krankheitserregern Focus: Hygieneprogramm um und innerhalb des Betriebes (z.B.: Schweinehaltungshygiene Verordnung) • Betriebliches Gesundheitsprogramm Focus: Immunprophylaxe Sicherung der Leistungsbereitschaft • Optimierung der Haltung Focus: Futter, Fütterung, Fütterungstechnik, Wasser, Wassersystem, Klimaführung, Produktionsabläufe Sicherung der Lebensmittelsicherheit • Bekämpfung von Zoonoseerregern • Focus: Salmonella und viele andere Ganzheitliche „Medizin“ im Sinne der Vermeidung von Erkrankungen durch eine Verbesserung der Umwelt und äußerer Einflüsse auf die Tiere.

  14. TierärztlicheProduktionsbegleitungin spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieben Fest zu halten ist Ein moderner, spezialisierter landwirtschaftlicher Betrieb Ist kein Krankenhaus sondern produziert Lebensmittel

More Related