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Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen!. b esser g emeinsam l ernen. wir am bgl. gymnasiale oberstufe. Die Q2 am BGL Die Abiturprüfung. Begrüßung Anwesenheitsliste, Datenblatt, Zulassung Die Zulassungsbescheinigung 3. Belehrung über §23, §24, §32 der APO-GOSt 4. Termine 5. Sonstiges.

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen! besser gemeinsam lernen

  2. wir am bgl gymnasiale oberstufe Die Q2 am BGL Die Abiturprüfung • BegrüßungAnwesenheitsliste, Datenblatt, Zulassung • Die Zulassungsbescheinigung • 3. Belehrung über §23, §24, §32 der APO-GOSt • 4. Termine • 5. Sonstiges

  3. Die Abiturprüfung Zulassungsbescheinigung

  4. Die Abiturprüfung Zulassungsbescheinigung Addition der Punkte der 35 Kurse zu einer Gesamtpunktzahl- Leistungskurse zählen doppelt- Grundkurse zählen einfach- Projektkurse können nur mit 2 Halbjahreskursen eingebracht werden

  5. Die Abiturprüfung Zulassugsbescheinigung Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 35 Pflichtkursen: Division der Gesamtpunktzahl durch 43 (27 Grundkurse + 2 x 8 Leistungskurse) Berechnung der vorläufigen Gesamtpunktzahl mit der Formel:

  6. Die Abiturprüfung Zulassungsbescheinigung DANACH: Schrittweise Ermittlung weiterer anrechenbarer Kurse, die über der bisher ermittelten durchschnittlichen Punktzahl (letzte Folie) liegen (maximal 5, da insg. maximal 40 anrechenbare Kurse eingebracht werden können). Addition der jeweiligen zusätzlichen Punkte zur bisherigen Gesamtpunktzahl bei 32 Kursen, Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl Schließlich: Ermittlung der endgültigen Gesamtpunktzahl für die Zulassung unter nochmaliger Anwendung der Formel: EI = (P : S) x 40 Die Gesamtpunktzahl für Block I beträgt mindestens 200 Punkte und höchstens 600 Punkte.

  7. Die Abiturprüfung Zulassungsbescheinigung

  8. Block I: Leistungen aus der Qualifikationsphase (200 – 600 Punkte) Leistungen aus min. 27 / max. 32 GKs + 8 LKs Block II: Abiturbereich (100 – 300 Punkte) Ergebnisse der vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung. Gesamtpunktzahl: min. 300 / max. 900 Punkte Die Abiturprüfung Bildung der Abiturnote + =

  9. Die Abiturprüfung Prüfung und Wertung Prüfung Beachte: 1. Leistungskursfach Klausurlänge: 4 Std. 15 Min. 2. Leistungskursfach Klausurlänge: 4 Std. 15 Min 3. Fach Klausurlänge: 3 Std. 4. Fach mündliche Prüfung 20 – 30 Minuten Mindestpunktzahl im Abiturbereich: 100 Punkte Beachte: In der Abiturprüfung müssen mindestens 2 Fächer mit mindestens jeweils 5 Punkten abgeschlossen werden (fünffach: 25 Punkte). Unter diesen Fächern muss mindestens ein Leistungskurs sein. Punkte 1. Leistungskursfach Klausur (fünffach)‏ 2. Leistungskursfach Klausur (fünffach)‏ 3. Fach Klausur (fünffach)‏ 4. Fach mündl. Prüfung (fünffach)

  10. Die Abiturprüfung Mündliche Prüfung im 1.-3. Abiturfach Mündliche Prüfungen werden durch den zentralen Abiturausschuss angesetzt. Wenn die Mindestpunktzahl (100 Pkt.) in der Abiturprüfung nicht erreicht wird. Wenn die Ergebnisse in den schriftlichen Abiturarbeiten sich um 4 Punkte oder mehr der einfachen Wertung von dem Durchschnitt der Punkte der vier Kurse aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase (Jg. 12 und 13) unterscheiden. Wenn die Bedingung – mindestens zwei Fächer (davon 1 Leistungskurs) müssen mit 05 Punkten und mehr abgeschlos-sen werden – nicht erfüllt ist. Beachte: Das Ergebnis der mündlichen Prüfung (1. – 3. Fach) wird zur schriftlichen Prüfung im Verhältnis von 1 : 2 gewertet. Beachte: Schülerinnen und Schüler können sich freiwillig zur mündlichen Prüfung im 1. – 3. Abiturfach melden (zur Verbesserung des Notendurchschnittes).

  11. Die Bildung der Abiturnote

  12. Die Abiturprüfung Belehrung §23 Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis (1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann bis zur Zulassungsentscheidung (§ 30) von der Abiturprüfung zurücktreten, wenn die Höchstverweildauer (§ 2 Abs. 1) dadurch nicht überschritten wird. Bei Rücktritt wird die Jahr- gangsstufe Q2 gemäß § 31 wiederholt. Bei einem Rücktritt nach der Zulassungs-entscheidung gilt die Prüfung als nicht bestanden.(2) Wer unmittelbar vor oder während der Abiturprüfung erkrankt, kann nach Genesung die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil der Prüfung nachholen. Bereits abgelegte Teile der Prüfung werden gewertet. Gleiches gilt für Prüflinge, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen die gesamte Prüfung oder einen Teil der Prüfung versäumen. Im Krankheits-fall hat der Prüfling unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen, im Übrigen sind die Gründe für das Versäumnis unverzüglich dem Zentralen Abitur-ausschuss schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestandenoder wird der fehlende Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung gewertet. (3) Versäumt ein Prüfling Teile der Prüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, so wird dieser Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung bewertet. Die Entscheidung trifft der Zentrale Abiturausschuss.

  13. Die Abiturprüfung Belehrung §24 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten (1) Für das Verfahren bei Täuschungshandlungen gilt § 13 Abs. 6 entspre- chend. In besonders schweren Fällen kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. (2) Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung fest- gestellt, kann die obere Schulaufsichtsbehörde in besonders schweren Fällen innerhalb von zwei Jahren die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären. (3) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwie- gend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, kann er von der weiteren Prüfung ausge- schlossen werden. (4) Die Entscheidung in den Fällen der Absätze 1 und 3 trifft der Zentrale Abiturausschuss. Sie bedarf der Bestätigung durch die obere Schulauf- sichtsbehörde. Bestätigt die obere Schulaufsichtsbehörde den Aus- schluss, gilt die Prüfung als nicht bestanden. (5) Wird in einem Teil der Prüfung die Leistung verweigert, gilt § 13 Abs. 4

  14. Die Abiturprüfung Belehrung §32 Fächer der schriftlichen Prüfung 1) Im ersten bis dritten Abiturfach ist von jeder Schülerin und jedem Schüler je eine schriftliche Arbeit anzufertigen. (2) Die schriftliche Prüfung dauert in den Leistungskursfächern viereinviertel und im dritten Abiturfach drei Zeitstunden. (3) Für Schülerexperimente und praktische Arbeiten in den Naturwissen- schaften, in Ernährungslehre, Informatik und Technik oder für Gestaltungs- aufgaben in den Fächern Kunst und Musik kann die Arbeitszeit durch die oberste Schulaufsichtsbehörde um höchstens eine Stunde verlängert werden

  15. Die Abiturprüfung Termine Abiturprüfungen: - schriftliche Prüfungen 09.-22.04.2013alle schriftlichen Prüfungen beginnen um 9:00 Uhr - mündliche Prüfungen (4. Fach) 02.-07.05.2013 Die angegebene Uhrzeit ist der Prüfungsbeginn im 4. Fach, man muss 45 Minuten vorher anwesend sein (Vorbereitungszeit 30 Minuten) Dienstag 28.5.2013 12:00 Uhr Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse 1.-3. Fach Mittwoch 29.5.2013 bis 12:00 Uhr Meldung zu freiwilligen Prüfungen, Abgabe der Reihenfolge Bestehungsprüfungen bzw. Abweichungsprüfungen Abiturzeugnisse: Freitag 28.06.2013 17:00 Uhr ****************** Terminplan auf der Homepage ***********************

  16. Die Abiturprüfung Sonstiges Handys dürfen nicht im Prüfungsraum sein Erreichbarkeit während des Prüfungszeitraums

  17. Diese Präsentation steht ab sofort auch auf der Homepage des BGL zur Verfügung: www.bergstadt-gymnasium.de besser gemeinsam lernen

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