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Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Billiglöhne

Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Billiglöhne. Landesinitiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ Tagung der Arbeiterkammer Salzburg am 1. Oktober 2013 Landesschlichter Bernhard Pollmeyer. Ausgangslage.

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Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Billiglöhne

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Presentation Transcript


  1. Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Billiglöhne Landesinitiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ Tagung der Arbeiterkammer Salzburg am 1. Oktober 2013 Landesschlichter Bernhard Pollmeyer Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  2. Ausgangslage Unsichere Beschäftigung und negative Lohnentwicklung insb. im Niedriglohnbereich Rund 1,7 Millionen Menschen in NRW sind geringfügig beschäftigt. Für viele von ihnen sind Minijobs die einzige Beschäftigungsperspektive. Die Hälfte des Beschäftigungszuwachses im Jahr 2010 geht auf die Beschäftigung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zurück. Zwar wurden für Leiharbeit Mindestlöhne eingeführt, doch seitdem wird Leiharbeit zunehmend durch Werkverträge ersetzt. Weiteres Lohndumping ist die Folge. Die Reallöhne sind in den vergangenen zwölf Jahren um vier Prozent gesunken. Der Niedriglohnsektor weitet sich aus. Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  3. Ausgangslage Rund ¼ aller Kern-Erwerbstätigen sind atypisch beschäftigt. Darunter bilden die geringfügig Beschäftigten (Minijobber) die größte Gruppe. Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  4. Ausgangslage Dynamische Entwicklung in der Leiharbeit. Anstieg auf rund 200.000 Leiharbeitnehmer/innen in NRW. Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  5. Rund 1/5 aller Kern-Erwerbstätigen in NRW verdient weniger als 1.890,-€ brutto/Monat. Ausgangslage Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  6. Die Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten sind Frauen. Jeder dritte erwerbstätige Frau erhält einen Niedriglohn. Ausgangslage Quelle: G.I.B.: Arbeitsmarktreport NRW 2012, Sonderbericht: Struktur und Entwicklung der Beschäftigung mit dem Schwerpunkt: atypische und Niedriglohn-Beschäftigung, Bottrop, Mai 2012 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  7. Entwicklung der Tarifbindung in NRW 2000 - 2012 (Quelle: IAB-Betriebspanel NRW, 2012) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  8. Ziele der Landesinitiative • Bewusstsein wecken und gesellschaftlichen Diskurs anregen • An guten betrieblichen Beispielen zeigen, dass faire Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit kein Widerspruch sind • Gute Ansätze und Strategien zur Verhinderung prekärer Beschäftigung fördern und verbreiten • Transparenz über die Situation auf dem Arbeitsmarkt herstellen und auf Missstände hinweisen • Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in NRW verbessern • Rahmenbedingungen auf Bundesebene verbessern • Über Rechte und Pflichten zu informieren Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  9. Themenschwerpunkte Minijobs • Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter verbessern • Umwandlung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Minijobs verhindern und umkehren Leiharbeit • Faire Gestaltung von Leiharbeit Auskömmliche Löhne • Sicherung auskömmlicher Löhne Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 9

  10. Überblick (geplante) Aktivitäten Bündelung bestehender und geplanter Aktivitäten des MAIS auf unterschiedlichen Ebenen (Europa, Bund, Land, Regionen, Branchen, Unternehmen, Beschäftigte) • Politische Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene • Zusammenarbeit und gemeinsame Aktionen mit arbeitsmarktpolitischen Akteuren • Regionale Bündnisse und branchenbezogene Schwerpunktaktionen • Modellprojekte • Studien • Fachtagungen, (regionale) Veranstaltungen • Unterstützung, Beratung, Information • Transfer guter Praxis • … Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 10

  11. Themenschwerpunkt Minijobs Ziele: • Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter verbessern • Umwandlung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Minijobs verhindern und umkehren • Einhaltung der tariflichen Entgelte • Schriftliche Arbeitsverträge • Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards (bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Pausenzeiten etc.) • Unterstützung der Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Vollzeit/Teilzeit) • Minijobs als Einstieg in den Arbeitsmarkt • … Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 11

  12. Themenschwerpunkt Minijobs (Bisher geplante) Aktivitäten: • „Studie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“ • Fachtagung “Minijobs“ • Maßnahmen zur Information über Rechte und Pflichten bei Minijobs • Bundesratsinitiative • Modellprojekt „Evaluation der Projekte zur Umwandlung von 400,- € Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Bielefeld, Dortmund, Duisburg sowie im Kreis Unna“ und landesweiter Transfer der Ergebnisse • Gezielte Ansprache von Frauen bzw. Berufsrückkehrerinnen Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 12

  13. Themenschwerpunkt Leiharbeit Ziel: • Faire Gestaltung von Leiharbeit • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, richtige tarifliche Eingruppierung • Keine Verträge von Fall zu Fall (Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot) • Mehr Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Betriebsräte • Schriftlicher Arbeitsvertrag und regelmäßige monatliche Lohnabrechnung • Fahrtkostenerstattung, Weiterbildung/Qualifizierung • Bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall • Übergang in Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeit möglich • ….. Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 13

  14. Themenschwerpunkt Leiharbeit (Bisher geplante) Aktivitäten: • Bundesratsinitiative für faire und sichere Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit • Maßnahmen zur Information von Zeitarbeitnehmern, Arbeitsuchenden, Jobcentern und Betriebsräten (Hotline Zeitarbeit) • Modellprojekt „Zeitarbeit – Eine Brücke in den Arbeitsmarkt?“ und landesweiter Transfer der Ergebnisse • Transfer guter Ansätze für faire Zeitarbeit • Maßnahmen zur Verhinderung von Lohndumping durch (Schein-) Werkverträge Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 14

  15. Themenschwerpunkt Auskömmliche Löhne Ziel: • Sicherung auskömmlicher Löhne • Der Begriff „auskömmlicher Lohn“ ist nicht exakt definiert. • In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es in Artikel 24 Absatz 2: „Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken.“ Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen 15

  16. „auskömmlicher Lohn“ • Grenze für den Niedriglohn • Sicherung des Existenzminimums • Pfändungsfreigrenze • Armutsschwelle • Gerechtes Arbeitsentgelt nach ESC • Rentenhöhe • Lohnwucher/ Sittenwidriger Lohn • Unterste Entgeltstufe TV-L Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  17. Niedriglohnschwelle • Definition für Niedriglohn: • Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes • International verwendet (z.B. von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)) • Grenzwert für Niedriglohn 2010 10,36 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt 2012) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  18. Sicherung des Existenzminimums(Hartz IV) • Wie hoch muss eine Vergütung sein, um nicht auf Leistungen nach Hartz IV angewiesen zu sein? • Kriterien: Alleinstehend, geboren 1960, ohne Kinder, in Düsseldorf bzw. Höxter, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, gesetzliche Krankenkasse 15,5% Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  19. Sicherung des Existenzminimums(Hartz IV) • Erwerbstätiger ALG II Empfänger Alg II- Anspruch (ab 01.01.2013) DüsseldorfHöxter (Regelsatz plus Kosten der Unterkunft und Heizkosten) 701,00 € 595,00 € Pauschaler Grundfreibetrag 100 (SGB II, § 11b) 100,00 € 100,00 € Freibetrag von 20% auf das Einkommen zwischen 100 und 1000 € (SGB II, § 11b) 180,00 € 180,00 € Freibetrag von 10% auf das Einkommen zwischen 1000 und 1200 € (SGB II, § 11b) 20,00 € 20,00 € • „Nettoentgelt“ im Monat1001,00 € 895,00 € • Bruttolohn im Monat 1348,00 € 1176,00 € • Stundenlohn bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 7,75 € 6,76 € Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  20. Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen • Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende ohne Kinder(1. Juli 2011 bis 30. Juni 2013) Nettoeinkommen im Monat 1030,00 Euro Bruttolohn im Monat 1397,94 Euro Stundenlohn bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden 8,03 Euro Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  21. Armutsschwelle • WHO und OECD definieren Personen als arm, die vom Median des Netto-Äquivalenzeinkommens weniger als 50 Prozent zur Verfügung haben. • Bruttostundenverdienst 2010 (Median) 15,54 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt 2012) • Brutto-Armutslohn pro Stunde 7,77 Euro Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  22. Gerechter Arbeitslohn laut Europäischer Sozialcarta (ESC) • Europäische Sozialcharta des Europarates von 1961 (Artikel 4: Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt) • 60 % des durchschnittlichen Nettolohnes • Nettostundenverdienst 2010 (Median) 10,68 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012) • Gerechtes Arbeitsentgelt nach ESC Netto 6,40 Euro • Gerechtes Bruttoentgelt je Stunde 9,00 Euro Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  23. Rentenhöhe • Ab 2030 droht Arbeitnehmern, die 2500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre gearbeitet haben, eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro. (aus: Spiegel Online, 02.09.2012) • Dies entspricht einem Bruttostundenlohn in Höhe von 14,37 Euro bei einer 40-Stunden-Woche Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  24. Lohnwucher/ Sittenwidriger Lohn • Sittenwidrigkeit und Wucher gem. § 138 BGB • Auffälliges Missverhältnis liegt vor, wenn der vertraglich vereinbarte Lohn max. 2/3 des entsprechenden Tariflohns des einschlägigen Wirtschaftszweigs beträgt (aus der Rechtsprechung des BAG) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  25. Grenzen zum sittenwidrigen Lohn Qualifizierte Beschäftigte (Anfangsentgelt in Euro) Grenze zum sittenwidrigen Lohn 2012 Süßwarenindustrie 14,48 9,66 Speditionen 11,34 7,56 Bäckerhandwerk 11,33 7,56 Einzelhandel 10,82 7,21 Gastgewerbe 10,37 6,91 Omnibusgewerbe 9,33 6,22 Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  26. Unterste Entgeltstufe TV-L • Grundlage: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) • Ausgehandelt zwischen Sozialpartnern • EG 1 Stufe 2: 1528,05 Euro brutto im Monat ab 01.01.2014 1573,13 • Bruttostundenlohn: 8,82 Euro ab 01.01.2014 9,08 Euro • (Aktuellervergabespezifischer Mindestlohn nach TVgG-NRW 8,62 Euro) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  27. Instrumente/ Handlungsfelder • Gesetzlicher Mindestlohn (Bundesinitiativen) • Mindestlöhne im AEntG (zurzeit 12 Branchen mit ca. 4 Mio. Beschäftigten) • Allgemeinverbindlicherklärungen in NRW (3 Branchen mit ca. 400 Tsd. Beschäftigten) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  28. Tarifliche Entgelte im Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW Untersten Entgeltgruppen AVE 10,70 € 8,50 € 6,67 € 5,18 € 2,44 € Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  29. Tarifliche Entgelte im Friseurgewerbe NRW 8,50 € 7,94 € 3,88 € Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  30. Tarifliche Entgelte im Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Mit Einschränkungen allgemeinverbindlich aktueller Tarifabschluss durch Schlichtung Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  31. Instrumente/ Handlungsfelder • Tarifliche Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG- NRW) und bei der Wirtschaftsförderung (Richtlinie Einschaltung Landesschlichter bei gewerkschaftlichen Bedenken) • Tarifliche Standards bei der Vergabe • Orientierung auf tarifliche (Mindest-) Standards Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  32. Das Tarifregister Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  33. Registrierte Tarifverträge Jährlich 1.700 Tarifverträge Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  34. Informationsangebot • Internet www.tarifregister.nrw.de (Ø 24.500 Besucher/ Monat) • Telefonische Auskünfte durch „Nordrhein-Westfalen direkt“ (Ø 520 Anrufe/ Monat) • Schriftliche Auskünfte durch die Fachabteilung LS im MAIS (Ø 550 Anfragen/ Jahr) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  35. Angebot umfasst Informationen aus Tarifverträgen • Tarifdaten aus Branchen und Berufen • Übersicht über Ausbildungsvergütungen • Mindestlöhne / Lohnuntergrenze • Tarifspiegel (Grundvergütungen bis 8,50 Euro je Stunde) • Auswertung der Tarif-Lohnentwicklung u.a. Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  36. Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  37. Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  38. Instrumente/ Handlungsfelder • Regionale Allianzen (Bündnisse der Sozialpartner für fairen Lohn in xxx, Gewerkschaften, NGO´s , Kommunale Sozialpolitik und Wirtschaftsförderung etc.) Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

  39. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Tarifregister des Landes Nordrhein-Westfalen

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