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„Amerikanische Verhältnisse“ ante portas?

„Amerikanische Verhältnisse“ ante portas?. Mag. Belinda Jahn NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Programm. „Amerikanische Verhältnisse“ – was heißt das? Neue und alte Befürchtungen – der Diskurs zur Medizinhaftung „Österreichische Verhältnisse“ Motive für Beschwerden

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„Amerikanische Verhältnisse“ ante portas?

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Presentation Transcript


  1. „Amerikanische Verhältnisse“ ante portas? Mag. Belinda Jahn NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft

  2. Programm • „Amerikanische Verhältnisse“ – was heißt das? • Neue und alte Befürchtungen – der Diskurs zur Medizinhaftung • „Österreichische Verhältnisse“ • Motive für Beschwerden • Überprüfung durch PPA • Statistik • Erfolge und Entwicklungsfelder

  3. „AmerikanischeVerhältnisse“ • Stetig wachsende Klagsflut • Immense Summen an Schadenersatz • Absicherungsmedizin • Von Misstrauen geprägtes Arzt-Patienten-Verhältnis • Versicherungen ziehen sich aus risikogeneigteren Zweigen der Medizin zurück – unleistbare Prämien • Hohes Medieninteresse

  4. Zeitungsmeldungen 1995-1999 26.07.1995 30.10.1995 31.10.1995 02.07.1998

  5. Zeitungsmeldungen 1995-1999 17.02.1997 Sept. 1999 Okt. 1999

  6. Warum die Aufregung? Spektakuläre Einzelfälle erregten Aufsehen Beweislastproblematik in Gerichtsprozessen: Schwierigkeit für klagende PatientInnen, alle Anspruchsvoraussetzungen mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ darzulegen  Beweiserleichterungen: prima facie-Beweis  Aufklärungsmangel als Auffangtatbestand Angst vor „amerikanischen Verhältnissen“

  7. Wege der Konfliktbehandlung Patienten- Vertretungen Schlichtungs- stellen Strafgericht außer- gerichtlich gerichtlich Entschädigungs- Fonds Ombudsstellen (KH) Zivilgericht

  8. Historische Entwicklung 1986 Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern Umsetzung durch die Länder 1993 Patientenvertretungen §11e KAG 1997 Wiener Härtefallfonds 2000 Patienten-Entschädigungsfonds § 27a Abs 5 und 6 KAG 2001 Hemmung der Verjährung § 58a ÄrzteG (2005: § 41 ZÄG)

  9. Motive für Beschwerden • „Ich wurde mit meinen Beschwerden nicht ernst genommen.“ • „Nach dem Zwischenfall wollte keiner mehr mit mir zu tun haben, den Arzt habe ich nur mehr von weitem gesehen.“ • „Das soll anderen Patienten nicht passieren.“

  10. Motive für Beschwerden • Nachbehandler: „Wo waren Sie denn? Aha schon wieder ein Patient aus XY...“ • „Mein Zustand hat sich verschlechtert, ist da alles mit rechten Dingen zugegangen?“ • „Ich möchte für das Leid, das ich erfahren habe, einen finanziellen Ausgleich.“

  11. Motive für Beschwerden Auslöser Ziel Kommunikationsdefizit menschlich Prävention Verbesserung Kommunikationsdefizit informativ Entschuldigung Beschwerden nicht gebessert Information Aufklärung Entschädigung Zusätzliche Beschwerden sind aufgetreten

  12. „Erste Hilfe“ bei Zwischenfällen • Hinwenden statt Abwenden • Transparenz und Offenheit § 58a Abs 2 ÄrzteG: Für den Fall des Bestehens einer Haftpflichtversicherung begründet die Mitwirkung des ersatzpflichtigen Versicherungsnehmers an der objektiven Sachverhaltsfeststellung keine Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt. • Information über Möglichkeiten des außer-gerichtlichen Beschwerde-Managements

  13. Überprüfung durch NÖ PPA (1) Einbringung Einholung Unterlagen und Stellungnahme Prüfung: Medizinisch juristisch Behandlungs-, Aufklärungs- Fehler Menschlich/ kommunikatives Problem 1 Systemfehler Feedback Entschädigung

  14. Überprüfung durch NÖ PPA (2) Einbringung Einholung Unterlagen und Stellungnahme Prüfung: Medizinisch juristisch Aufgeklärte Komplikation schwerer Schaden Verlauf der Erkrankung 2 Entschädigungsfonds Keine Entschädigung

  15. Beschwerde-Statistik (PPA 2006)

  16. Beschwerde-Statistik (PPA 2006)

  17. Beschwerde-Statistik (PPA 2006)

  18. „Notfälle in der Luft“ § 63 StGB: österreichisches Strafrecht gilt auf österr. Schiff oder Luftfahrzeug, unabhängig davon, wo es sich befindet Strafrecht (Unterlassung der Hilfeleistung) § 48 Ärztegesetz: Pflicht zur Leistung von erster Hilfe § 48 IPR-G: Außervertragliche Schadenersatzansprüche sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das verur-sachende Verhalten gesetzt worden ist Zivilrecht (Schadenersatz)

  19. „Österreichische Verhältnisse“ • Auffangen eines großen Anteils des Beschwerdepotentials durch professionelle außergerichtliche Begleitung • Vermeidung von (weiterer) Eskalation • Kostenlose Inanspruchnahme der Patientenvertretungen

  20. „Österreichische Verhältnisse“ • Sinnvolles Ineinandergreifen der verschiedenen Instrumente • Katastrophale Komplikationen fallen nicht mehr durch den Rost • Beschwerdemanagement als Qualitätssicherung

  21. Entwicklungsfelder • Strukturen, Zuständigkeiten und Entschädigungsmöglichkeiten durch die Fonds österreichweit nicht einheitlich • Entschädigungsfonds nur im KH-Bereich • Finanzierung der Fonds nur durch PatientInnen-Beiträge

  22. www.patientenanwalt.com

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