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Zukunft der Berufsbildung

Zukunft der Berufsbildung. Themen:. Ausbildungsplatzsituation Ausbildungsreport Fortbildungsvereinbarung Behindertenausbildung 2 jährige Ausbildung Bachelor Professional Bildungsgipfel AEVO. BewerberInnen Ausbildungsstellen. unvermittelte. gesamt.

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Zukunft der Berufsbildung

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  1. Zukunft der Berufsbildung Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  2. Themen: • Ausbildungsplatzsituation • Ausbildungsreport • Fortbildungsvereinbarung • Behindertenausbildung • 2 jährige Ausbildung • Bachelor Professional • Bildungsgipfel • AEVO Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  3. BewerberInnen Ausbildungsstellen unvermittelte gesamt betriebliche unbesetzte Ost 137.889 4.352 71.100 2.769 West 10.124 361.360 16.664 482.113 620.209 432.689 19.507 14.479 Gesamt* Ausbildungsplatzsituation 30. September 2008 * Abweichungen in der Summe entstehen durch fehlende Zuordnung Ost / West Quelle: Bundesagentur für Arbeit September 2008 Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  4. Differenz zwischen gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen und BewerberInnen Auch dieses Jahr gibt es eine große Differenz zwischen gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen und BewerberInnen Quelle: Bundesagentur für Arbeit September 2008 Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  5. Verbleib der 620.209 Bewerber/innen zum 30.09.2008 • Berufsausbildung • Schule / Studium / Praktikum • Erwerbstätigkeit • Bundeswehr / Zivildienst / FSJ • Fördermaßnahmen • Ohne Angabe eines Verbleibs Quelle: Bundesagentur für Arbeit September 2008 Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  6. Die Situation: September 2008 Ausbildung bleibt Mangelware • 539.560 abgeschlossenen Ausbildungsverträge (+ 1,7%) • IHK 343.259 Ausbildungsverträge (+3,5%) • HWK 153.081(- 1,6 %). • 432.689 betriebliche Ausbildungsplätze wurden der Wirtschaft gemeldet. • 620.209junge Menschen suchen einen Ausbildungsplatz. • Nur 50% der gemeldeten Berwerber/innen wurde in Ausbildung vermittelt! • Über 300 000 gingen leer aus • Wir müssen auch im kommenden Jahr mit mehreren- hunderttausenden von Altbewerber/innen rechnen! Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  7. Fazit: • alle Betriebe benötigen ausgebildete Fachkräfte • Benachteiligte und Altbewerber/innen brauchen verstärkt Hilfe • wir brauchen ein externes Ausbildungsplatzmanagement • alle Betriebe sind an der Finanzierung der Berufsausbildung zu beteiligen • die Bedingungen sind in einem Bundesgesetz, durch Tarifverträge oder Branchenfonds zu regeln Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  8. Qualitätsranking 2008:25 Ausbildungsberufe im Vergleich Befragt wurden 4.725 Auszubildende, aus allen Lehrjahren, Betrieben verschiedener Größen und Regionen. Sie stammen aus den 25 meistfrequentierten Ausbildungsberufen. Die Auswahl ist nicht repräsentativ, bietet aber eine zuverlässige Orientierung. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  9. Qualitätsranking 2008:Gewinner & Verlierer nach Branchen Berufe der Metall- und Elektroindustrie sowie der IT-Sektor und die Kauleute Büro genießen die beste Ausbildungsqualität. Verwaltung und Handelsberufe sowie Handwerk Metall liegen im Mittelfeld. Ernährungsberufe, Dienstleistungsbranche und Gastronomie schneiden am schlechtesten ab. • Die 25 meistfrequentierten Ausbildungsberufe nach Branchen zusammengefasst. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  10. Einhaltung der AusbildungspläneDas Gehört zu einer guten Ausbildung • Drei Viertel der Betriebe halten die Ausbildungspläne „häufig“ oder „immer“ ein. • Kleinst-, Klein- und Familienbetriebe können aufgrund der geringen Personaldichte nicht immer eine geordnete Ausbildungsstruktur gewährleisten. Je kleiner der Betrieb, desto seltener werden die Ausbildungspläne tendenziell eingehalten. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  11. Ausbildungsfremde TätigkeitenIn der Ausbildung (eigentlich) verboten • 16 Prozent werden „häufig“ oder „immer“ mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beschäftigt. • Auszubildende in kleinen und Kleinstbetrieben müssen häufiger ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten. Je kleiner der Betrieb, desto häufiger kommen tendenziell auch ausbildungsfremde Tätigkeiten vor. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  12. Betreuung durch AusbilderInnenLearning by doing kommt häufig vor • Ausbildung à la „Learning by doing“ ist für Unternehmen doppelt günstig: • Investitionen in gut geschultes Ausbildungspersonal werden eingespart. • Die Betriebe verfügen so über billige Arbeitskräfte als Aushilfen oder für Routinetätigkeiten. Schlechte Betreuung ist einer der häufigsten Gründe für eine abgebrochene Ausbildung. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  13. Überstunden in der AusbildungDie Belastung nimmt zu • Mehr als 40 Prozent der Auszubildenden leisten regelmäßig Überstunden (2006: 34,5 Prozent 2008: bereits 40,4 Prozent der Auszubildenden). • Auch hier sind Auszubildende aus kleinen und Kleinstbetrieben häufiger betroffen, als in größeren Betrieben. Überstunden in der Ausbildung entwickeln sich zur Normalität. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  14. Durchschnittlich geleistete ÜberstundenBis zu 5h die Woche sind die Regel • Auszubildende haben Überstunden nur freiwillig zu absolvieren. • Aber: Fast drei Viertel der befragten Auszubildenden leisten pro Woche bis zu fünf Überstunden. Für eine positive Beurteilung und Übernahme leisten die Auszubildenden gerade in kleineren Betrieben oft Überstunden. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  15. ÜberstundenausgleichÜber 20 Prozent gehen leer aus • Berufsbildungsgesetz § 17 besagt: Überstunden sind besonders zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen. • Aber: nur knapp zwei Drittel erhalten einen Ausgleich für ihre Überstunden. Ohne innerbetriebliche Regelungen nehmen viele Auszubildende Überstunden ohne Ausgleich als Normalfall hin. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  16. Anrechnung des BerufsschulunterrichtesKeine Selbstverständlichkeit mehr • Bis 1997 garantierte das Jugendarbeitsschutzgesetz die Anrechnung der Berufs-schulzeiten auf die Arbeitszeit. • Die Pflicht zur Nacharbeit führt schnell zu 50-60 Arbeitstunden pro Woche. • Betroffene Auszubildende haben weniger Zeit zu lernen und fühlen sich dadurch benachteiligt. Ein Teil der Auszubildenden muss die theoretischen Unterrichtszeiten im Betrieb nacharbeiten. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  17. AusbildungsvergütungWie steht‘s mit dem Geld? • Die Ausbildungsvergütung ist entscheidend: eigenes Zimmer in Ausbildungsnähe, genug für die Monatskarte oder sogar einen ‚fahrbaren Untersatz‘. • Durch die Ergreifung ‚typischer‘ Männer- und Frauenberufe setzt sich die geschlechterspezifisch ungleiche Bezahlung weiter fort. Die Vergütung differiert geografisch, zwischen den Branchen und einzelnen Betrieben. Ohne Tarifbindung kann die Vergütung im Betrieb z.B. um 20 Prozent niedriger liegen. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  18. Übernahme nach der AusbildungUnsichere Zukunftsperspektiven • Knapp zwei Drittel wissen nicht, ob sie von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden. • 13,8 Prozent werden sicher nicht übernommen. • 21,6 Prozent werden sicher übernommen. Nach der Ausbildung wird der Einstieg in das Berufsleben trotz reklamierten Facharbeitermangels zunehmend schwerer. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  19. Zufriedenheit der AuszubildendenZufriedener mit BR/PR/JAV Zufriedenheit der Auszubildenden ist in Betrieben mit Interessenvertretungs-Strukturen höher. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  20. DGB-Ausbildungsreport: Ausbildungsqualität 2008Zusammenfassung der Situation • Gute Ausbildungsqualität weisen vor allem Industrie- und Großbetriebe auf. • Bessere Qualität bieten Berufe in der IT-, Metall- und Elektroindustrie sowie in den kaufmännischen Berufen. • Schlechtere Qualität hat die Ausbildung im Hotel- und Gastgewerbe, dem Handwerk Ernährung und vor allem im Baunebengewerbe. • Merkmale schlechter Ausbildungsqualität: • mehr ausbildungsfremde Tätigkeiten und Überstunden • höhere Arbeitsbelastung und schlechteres Arbeitsklima • mehr Ausbeutung als billige Arbeitskraft und Verstöße gegen das Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  21. DGB-Ausbildungsreport: Ausbildungsqualität 2008Dafür steht die DGB-Jugend Vorschläge zur Förderung von Ausbildungsqualität: • Erhalt der dualen Ausbildung mit ihrer zentralen Bedeutung für die Integration von Jugendlichen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft • Mehr Engagement für Ausbildungsqualitätvon zuständigen Stellen wie Industrie- und Handwerkskammer und den Betrieben • Wiedereinsetzung und Verbesserung der Ausbildereignungsverordnung für eine qualitativ hochwertige Anleitung • Veröffentlichung von Mängeln in der Ausbildung • Sensibilisierung von Auszubildenden für ihre Rechte Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  22. DGB-Ausbildungsreport: Aus der Praxis Jana zum Thema Ausbildungfremde Tätigkeiten (Auszubildende zur Hotelfachfrau) Hallo! August letzten Jahres habe ich eine Ausbildung zur Hotelfachfrau begonnen. Eigentlich hatte ich gehofft, wirklich einen Einblick in das Berufsbild Hotelfachfrau zu erhaschen, stattdessen bin ich eigentlich nur als Putzfrau tätig und erledige Arbeiten, die nicht zur Ausbildung gehören. Einmal musste ich ein Treppenhaus mit einer Zahnbürste von oben bis unten putzen und dann wischen. Mein Chef hatte schlechte Laune, Ärger mit seiner Frau und ich musste diese Arbeit (4 Stunden) am nächsten Tag wiederholen und mir anhören, ich hätte nicht gründlich genug gearbeitet. 13. Februar 2008 Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  23. DGB-Ausbildungsreport: Aus der Praxis Sebastian zum Thema Fachliche Anleitung (Auszubildender zum Fachinformatiker/Systemintegration) Mein Betrieb besteht aus 2 Personen, meinem Chef und mir. Zur Situation: Ich bin oft allein beim Kunden und muss Aufgaben bewältigen, die ich zum Teil kein oder einmal selbst gemacht habe. Mein Chef ist der festen Überzeugung dass ich mir alles mit Online Trainings, Handbücher und google.de anlernen kann und hat kein Interesse mich auszubilden. Hat sich durch viele Gespräche bestätigt. Er ist dementsprechend sauer auf mich wenn ich beim Kunden (allein) etwas nicht auf die Reihe bekomme. Das wichtigste sind ihm seine Kunden (hat er mir ins Gesicht gesagt). Vom Gefühl her "missbraucht" er mich nur als billige Arbeitskraft. 06. März 2008 Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  24. DGB-Ausbildungsreport: Aus der Praxis Horst zum Thema Ausbildungszeiten (Auszubildender zum Koch) Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Sohn (17 Jahre) begann am 1.9 eine Lehre in einem großen Hotel an der Ostseeküste als Koch. Hier der Auszug aus seinem Arbeitsplan: 68,5 h/Woche 12,25-12,75 h/Tag 8h Schule+5h Arbeit am Freitag Arbeit bis 21,15 vor einem Schultag 6 Tage Woche Accordarbeit usw. Ist das noch mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz vereinbar? 08. Januar 2008 Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  25. DGB-Ausbildungsreport: Aus der Praxis Serkan zum Thema Ausbildungsvergütung (Auszubildender zum KFZ-Mechatroniker) Ich lerne Kfz-Mechatroniker Zweirad im 1. Lehrjahr. Im Ausbildungsvertrag wurde eine Vergütung von 189 Euro für das erste Lehrjahr vereinbart. Mein Chef zahlt mir aber nur 120 Euro bar aus, lässt mich aber eine Quittung über die 189 Euro unterschreiben. Als ich ihm sagte, dass das nicht korrekt ist, sagte er, wenn ich nicht mitmache müsse er mich wieder entlassen. Aus Angst meinen Ausbildungsplatz zu verlieren, habe ich unterschrieben. Was kann ich dagegen tun??? Meine Eltern haben versucht mit ihm zu reden, aber er kommt immer gleich mit Kündigung. 10. März 2008 Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  26. Konsequenzen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Handwerk • Zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen • Nutzung von externem Ausbildungsplatzmangement • Verbesserung der Qualität der Ausbildung und Reduzierung der Abbrecherzahlen • Nutzung von ABH und sozialpädagogischer Begleitung • insbesondere für Jugendliche mit schlechteren Startbedingungen • Erhöhung der Attraktivität der für Auszubildende • durch Karrieremöglichkeiten und zukunftssichere Berufe) • Zusatzquali Fachhochschulreife • Fremdsprachen + Ausbildung im Ausland • Bessere Verzahnung von Aus- und Weiterbildung Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  27. Vereinbarung zwischen DGB + KWB (incl. ZDH) Fortbildungsordnungen gemäß § 54 BBiG und § 42 a HwO 1. Für den Erlass von Regelungen durch die zuständigen Stellen sind folgende Voraussetzungen erforderlich: • Es liegt eine Beschreibung des Prüfungsziels vor. Dabei handelt es sich um Aufstiegsfortbildung und nicht um berufliche Ausbildung, kurzfristige Vorbereitung, Einarbeitung oder Anlernung für einen bestimmten Arbeitsplatz oder Anpassungsfortbildung. • Es besteht Bedarf an entsprechenden Qualifikationen im Beschäftigungssystem. • Es ist eine erkennbare Abgrenzung im Hinblick auf Anforderungen anderer Fortbildungsregelungen gegeben. • Ein organisierter Lernprozess, der zur Vorbereitung auf die Prüfung führt, umfasst mehr als 200 Stunden. • Zur Vorbereitung der Beratungen sind hierfür erforderliche erläuternde Angaben bereitzustellen. 2. Eine Fortbildungsregelung sollte wie folgt gegliedert sein: • Präambel, Beschreibung des Prüfungsziels, Zulassungsvoraussetzungen, Inhalt und Gliederung der Prüfung • Anrechnung anderer Prüfungsleistungen, Bestehen der Prüfung, Inkrafttreten 3. Die genannten Kammern werden aufgefordert, für eine regelmäßige Aktualisierung ihrer Fortbildungsregelungen Sorge zu tragen und ggf. Regelungen auch aufzuheben. Die Kammern stellen die Gliederungsrahmen zur Verfügung Im Rahmen der Aktualisierung und Fortschreibung der Vereinbarung von DGB und KWB zur Ordnung der beruflichen Weiterbildung werden ergänzend zum Vereinbarungstext folgende Verabredungen getroffen: zu Nr. 1 Von den Gewerkschaften wird gefordert, dass Empfehlungen der Spitzenorganisationen für Regelungen der zuständigen Stellen mit den Gewerkschaften abgestimmt werden. Beim Handwerk erfolgt die Abstimmung über den DHKT bzw. ZDH. Die Vizepräsidenten der Handwerkskammern sind hierbei einbezogen. Fazit: Es muss eine rechtzeitige(mind. 2-3 Wochen vor BBA-Sitzung) Information beim DGB-Buvo eingehen!!! Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  28. Vereinbarung zwischen DGB + KWB (incl. ZDH) Fortbildungsordnungen gemäß § 54 BBiG und § 42 a HwO 1. Für den Erlass von Regelungen durch die zust.Stellen sind folgende Voraussetzungen erforderlich: • Es besteht Bedarf an entsprechenden Qualifikationen im Beschäftigungssystem. • Es ist eine erkennbare Abgrenzung im Hinblick auf Anforderungen anderer Fortbildungsregelungen gegeben. • Ein organisierter Lernprozess, der zur Vorbereitung auf die Prüfung führt, umfasst mehr als 200 Std. • Zur Vorbereitung der Beratungen sind hierfür erforderliche erläuternde Angaben bereitzustellen. 3. Die genannten Kammern werden aufgefordert, für eine regelmäßige Aktualisierung Ihrer Fortbildungsregelungen Sorge zu tragen und ggf. Regelungen auch aufzuheben. Die Kammern stellen die Gliederungsrahmen zur Verfügung. Im Rahmen der Vereinbarung von DGB + KWB zur Ordnung werden ergänzend folgende Verabredungen getroffen: zu Nr. 1 Von den Gewerkschaften wird gefordert, dass Empfehlungen der Spitzenorganisationen für Regelungen der zuständigen Stellen mit den Gewerkschaften abgestimmt werden. Beim Handwerk erfolgt die Abstimmung über den DHKT bzw. ZDH. Die Vizepräsidenten der Handwerkskammern sind hierbei einbezogen. Fazit: Material muss mind. 2-3 Wochen vor BBA-Sitzung beim DGB-Buvo eingehen! Damit es mit den zust. Gewerkschaften auf Bundesebene abgestimmt werden kann! Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  29. Behinderten Ausbildung • Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen eine Ausbildung nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V. m. § 4 BBiG/§ 25 HwO, im Bedarfsfall unter Zuhilfenahme des § 65 BBiG/§ 42l HwO (Nachteilsausgleich), anzustreben. • Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42m HwO durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle wird diese Ausbildungsregelung erlassen. • Ein Übergang von einem bestehenden Ausbildungsgang nach dieser Ausbildungsregelung in einen entsprechenden Ausbildungsgang nach § 64 BBiG/§ 42k HwO i.V.m § 4 BBiG/§ 25 HwO ist kontinuierlich zu prüfen. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  30. RAHMENREGELUNG für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO Der BIBB-Ausschuss für behinderte Menschen hat eine Rahmenregelung beschlossen, um die Qualität der Ausbildung zu steigern und Diskriminierung der Behindertenausbildung abzubauen: • Zugehörigkeit zum betroffenen Personenkreis kann nur im Einzelfall festgestellt werden. • Die Bezeichnung des Berufsabschlusses orientiert sich an dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der der entsprechende Bezugsberuf ist und weist durch den Klammerzusatz die Art der Ausbildung aus. • Beispiel: Bäckerin/Bäcker (§ 42m HwO) • Ausbilder/innen u.a. zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen nachweisen. • Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG zu erfüllen,soll ein Qualifizierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden. Diese Empfehlung geht im Dezember in den BIBB Hauptausschuss. Bis dahin sollen in den BBAs keine § 66BBIG/§42 HwO beschlossen werden. Behindertenausbildungsregelungen sind durch die AN-Vertreter/innen mit dem DGB-Buvo abzustimmen! Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  31. 2jährige Berufe- Vortrag von Frau Bittner-Kelber (BMWI) beim DHKT-BBA • Wir (BMWI) verbinden das gern auch mit der Idee, den ersten Kompetenzabschnitt als zweijährigen Beruf auszugestalten. Die Vertragspartner haben dann drei Möglichkeiten : • sie entscheiden sich wie bisher von vorneherein für einen dreijährigen Beruf • sie verständigen sich zunächst auf einen zweijährigen Beruf und vereinbaren direkt im Anschluss nach betrieblichen Belangen, persönlichen Interessen, ob und mit welcher Spezialisierung die Ausbildung fortgesetzt wird • sie belassen es zunächst bei dem zweijährigen Beruf – die Ausbildung kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgesetzt werden. Fazit: Solche Dinge müssen uns umgehend gemeldet werden, damit wir rechtzeitig politisch agieren können!!! Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  32. Bachelor Professional – Eckpunkte - DGB-Arbeitsgruppe: • Fortbildungsabschlüsse müssen gegenüber beruflich ausgerichteten Bachelor- und Masterabschlüssen aufgewertet werden • jede Aufstiegsfortbildung nach § 53 BBiG und § 42 und 45 Handwerksordnung, die den Titel „Bachelor Professional“erhält, muss ein spezielles Akkreditierungsverfahren durchlaufen • Ein Akkreditierungsrat, in dem die Gewerkschaften, die Wirtschaft, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Hochschulen vertreten sein sollen, prüft die Einhaltung der Qualitätskriterien • und beauftragt Akkreditierungskommissionen mit der Akkreditierung von Lehrgängen bei Bildungsanbietern. • Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und schulisch / hochschulischer Bildung über Inhalte/ Kompetenzen herstellen • Keine Reservierung von Niveaus in DQR für hochschulische Abschlüsse • Entwicklung eines den Hochschulen vergleichbaren Akkreditierungsverfahrens Fahrplan: • Die Eckpunkte werden wir nun in den Gewerkschaften diskutieren und Detailfragen klären • Gespräche der DGB Arbeitsgruppe, mit Vertretern des DIHK und des Handwerks über ein entsprechendes Verfahren • Prüfen was den Kammern die Qualitätssicherung in der beruflichen Aufstiegsfortbildung wert ist. • „Bachelor-Professional“, da muss auch drin sein was draufsteht. Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  33. Ausbildereignungsverordnung • AEVO wird zum 1. September 2009 Inkrafttreten • DGB Arbeitsgruppe ist an der Erarbeitung beteiligt • Nächste Sachverständigensitzung am 20. Oktober Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  34. Neue Bildung für das Land - DGB-Kompass zum Bildungsgipfels am 22. Okt. 2008 in Dresden Mit guter Bildung in die Zukunft–gewerkschaftliche Anforderungen an den Gipfel 1. Bildung ist ein Menschenrecht – Bildungsarmut bekämpfen 2. Bildung ist staatliche Daseinsvorsorge – Privatisierung verhindern und Gebühren abschaffen 3. Bildung braucht Zeit – Ganztagsangebote ausbauen 4. Bildung beginnt in der frühen Kindheit – Kitas verbessern 5. Eine gute Schule für alle Kinder fördert und unterstützt – Auslese der Kinder stoppen 6. Ausbildung schafft Lebensperspektiven – statt Warteschleifen die duale Berufsausbildung stärken und das schulische Angebot verbessern 7. Hochschulen sind Innovationsmotoren der Gesellschaft – Akademische Bildung öffnen 8. Lebenslanges Lernen eröffnet Horizonte – Weiterbildung solide finanzieren 9. Gute Bildung und gute Arbeit gehören zusammen – Professionalität der Beschäftigten stärken 10. Ein „zukunftsfähiges deutsches Bildungssystem“ braucht eine nationale Strategie – mehr Geld in Bildung investieren Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  35. „Bildung soll allen zugänglich sein. Man darf keine Standesunterschiede machen.“ Konfuzius (551-479 v.Chr.) Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

  36. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Thomas Giessler, Referatsleiter für Berufsbildungspolitik DGB Bundesvorstand ,Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Tel: +49.30.24060-310 Mail: Thomas.Giessler@dgb.de Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung

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