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Aktuelle Schwerpunkte der Familienpolitik in Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Schwerpunkte der Familienpolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Fachtagung 23. September 2008 Ferienland Salem. Gliederung. Aufgaben der Familienpolitik Rahmenbedingungen Ausgewählte Tätigkeitsfelder. Familienpolitik des Landes Aufgaben der Familienpolitik.

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Aktuelle Schwerpunkte der Familienpolitik in Mecklenburg-Vorpommern

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  1. Aktuelle Schwerpunkte der Familienpolitik in Mecklenburg-Vorpommern Fachtagung 23. September 2008 Ferienland Salem

  2. Gliederung • Aufgaben der Familienpolitik • Rahmenbedingungen • Ausgewählte Tätigkeitsfelder Ministerium für Soziales und Gesundheit

  3. Familienpolitik des LandesAufgaben der Familienpolitik • Familienpolitik = Politik der Schaffung von Rahmenbedingungen für Lebensläufe, in denen Familie und Familienentwicklung nachhaltig gelebt werden können • gilt als Teilbereich der Sozial- bzw. Bevölkerungs-politik • Schutz der Familie – Art. 6 GG - Hilfs- als auch Abwehransprüche gegenüber dem Staat • Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung • primäre Zuständigkeit des Bundes – gibt Grundlagen vor (z. B. Familienrecht, Steuerrecht) Ministerium für Soziales und Gesundheit

  4. Aufgaben der FamilienpolitikII • aber auch Verpflichtung der Länder und Kommunen • Sie differenzieren die Regelungen des Bundes aus und setzen eigene Schwerpunkte • Familienpolitik hat Querschnittsaufgabe, d. h. alle Politikbereiche und Institutionen gestalten die Lebensbedingungen von Familien • Familie schafft das Humanvermögen – Wirtschaftsstandort • Stopp des negativen demografischen Wandel • Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sowie kinder- und familienfreundlichen Arbeits- und Lebensverhältnissen Ministerium für Soziales und Gesundheit

  5. Familienfreundliche Rahmenbedingungen • familienfreundliche Rahmenbedingungen: • finanziellen Leistungen für Familien, • optimale Bildung für Eltern und Kinder, • Schaffung vielfältiger familienfreundlicher Bedin-gungen in Betrieben und anderen gesellschaftlichen Bereichen, • Ausbau einer familienunterstützenden Infrastruktur, • entsprechende Dienstleistungsangebote. Ministerium für Soziales und Gesundheit

  6. Familienfreundliche Rahmenbedingungen II • Schaffung von Rahmenbedingungen zur Familiengründung • Reaktion auf demografische Entwicklung • Gesellschaftliche Verantwortung für Familie • Allianz für Kinder und Familie • Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen (Arbeitszeitmodelle) • Auditierung • Qualifizierung in der Elternzeit • Förderung des Kompetenzzentrums Vereinbarkeit Leben • Weiterentwicklung und Vernetzung von Familien-beratung und Familienbildung Ministerium für Soziales und Gesundheit

  7. Familienfreundliche Rahmenbedingungen III • Förderung der Partizipation von Familien • Lokale Bündnisse für Familien • Landeswettbewerbe (kinderfreundliche Kommune, familienfreundliches Unternehmen) • Gründung eines Familienbeirates • Einrichtung eines Familienparlaments • Integration von Familien mit Migrationshintergrund • Einführung einer Familien- und Kinderfreundlichkeits-prüfung • Einbeziehung der älteren Generation in die Entwicklung des Landes • Gesundheitliche Prävention/ Gesundheitsförderung Ministerium für Soziales und Gesundheit

  8. Ausgewählte Tätigkeitsfelder der Familienpolitik Ministerium für Soziales und Gesundheit

  9. Gründung Lokaler Bündnisse für Familie • Gezielte Kooperation von Politik, Wirtschaft, Sozialverbänden und bürgerschaftlichem Engagement • Ziel: • familienfreundliche Gestaltung der Region und • Schaffung von Bedingungen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf • 16 Lokale Bündnisse in M-V • Vielfältige Projekte zur Analyse der Situation und zur Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten • Förderung der Kooperation und Vernetzung durch die Landesregierung Ministerium für Soziales und Gesundheit

  10. FamilienkonventZiele und Aufgaben • Einbeziehung der Familien in die familienpolitische Diskussion, • Entwicklung zu einer Interessenvertretung von Familien in M-V • Aufzeigen von Handlungsbedarf und Erarbeitung von Handlungs-empfehlungen, unabhängig und frei in der Wahl seiner Themen • 71 Delegierte, davon 36 nicht organisierte Personen (z. B. Eltern, Großeltern, Lebensgemeinschaften, die sich für familienpolitische Themen engagieren) und 35 haupt- und ehrenamtlich organisierte Personen – Abbildung der regionalen und gesellschaftlichen Pluralität ab • Gründung eines Organisationskomitees; enge Zusammenarbeit mit Lokalen Bündnissen, Familienzentren u. a. • 4. Juli 2008 – Landtagsbeschluss • 1. Halbjahr 2009 – Einberufung des Familienkonvents und Arbeit in thematischen Arbeitsgruppen Ministerium für Soziales und Gesundheit

  11. Familienbeirat beim Sozialminister • Aufgabe: Beratung des Ministers zu familienpolitisch relevanten Fragen • Zusammensetzung: Kommunale Landesverbände, Wirtschaft, Arbeitnehmerverbände, Wissenschaft/Hochschulen, Kirchen, Vereine • Erste Sitzung im Mai 2008 • Beratungsthemen: Weiterentwicklung der Kindertages-förderung; Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Auditierung von Unternehmen; Aktivitäten von rechtsextremistischen Organisationen in der Kinder- und Jugendarbeit Ministerium für Soziales und Gesundheit

  12. Familienbildung zur Stärkung der Elternkompetenz • Beratung und Bildung durch niedrigschwellige Angebote • Ausbildung von ElternkursleiterInnen für unterschiedliche Erziehungsprogramme • Starke Eltern – starke Kinder • Triple-P • Rendsburger Elterntraining • Kinder in der Pubertät – Eltern in der Krise • Netzwerkstelle beim Landesverband des DKSB Ministerium für Soziales und Gesundheit

  13. Familienzentren, Familienbildungs-einrichtungen, Mehrgenerationenhäuser • Bildung • Beratung • Begegnung • Betreuung • Generationsübergreifende Angebote • Familienunterstützende Dienstleistungen • Vernetzung und Kooperation • Sozialraumorientierte Angebote Ministerium für Soziales und Gesundheit

  14. Stärkung, Vernetzung und Kooperation der Angebote für Familien • Zusammenführung der unterschiedlichen Partner und Angebote vor Ort und überregional • Ziel: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien und Erfahrungsaustausch der Akteure • 24. September 2008 1. Netzwerktreffen • „Rügen tut gut“ e. V. = Netzwerkstelle • www.familienbotschaft-mv.de als verbindendes Medium Ministerium für Soziales und Gesundheit

  15. www.familienbotschaft-mv.de • Zentrale Internetplattform des Landes mit der Bündelung von Informationen zu • Aktivitäten der Lokalen Bündnisse • Bildungsangeboten der Familienzentren und Familienbildungseinrichtungen • Angeboten der Familienferienstätten • Angeboten der Mehrgenerationenhäuser • Internetforum für internen Informationsaustausch der Akteure • Wichtig: Aktuell, übersichtlich und informativ Ministerium für Soziales und Gesundheit

  16. www.kita-portal-mv.de • Landesportal für Kindertagesförderung mit umfassender Suchfunktion nach der regionalen Kindertageseinrichtung/ Tagespflegestelle • Fachliche und rechtliche Informationen für pädagogische Fachkräfte und Eltern • Weiterentwicklung zu einem Medium, • für Familien, Einrichtungen, Institutionen und deren Fachkräfte, • zur umfassenden und aktuellen Information und • zur Unterstützung beim Familien- und Einrichtungs-Management Ministerium für Soziales und Gesundheit

  17. Förderung der Familienerholung • gemeinsame Familienerholungsmaßnahmen der Familienmitglieder in einer Familienferienstätte in M-V können gefördert werden • Familien mit • Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt • Familien mit mindestens zwei Kindern (unter 18 J.) • Allein erziehende Mütter und Väter mit mindestens einem Kind unter 18 J. • Familienbegriff Ministerium für Soziales und Gesundheit

  18. Förderung der Familienerholung II • gemeinsame Ferienaufenthalte, mindestens acht max. vierzehn Tage • Einhaltung von Einkommensgrenzen • vollständiger Impfschutz der Kinder • vollständiger Nachweis über die Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen • Teilnahme an Familienbildungsmaßnahmen • Zuschuss für Aufwendungen der Unterbringung, der An- und Abreise sowie weitere Aufwendungen der Familienerholung • Förderung alle zwei Jahre möglich Ministerium für Soziales und Gesundheit

  19. Kindergesundheit und Kindeswohl • Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9) nach dem SGB V – Angebot zur Früherkennung von Störungen und Krankheiten, die die körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklungen von Kindern gefährden • Inanspruchnahme bei U1 bis U6 (1. Lj. des Kindes) über 90 % • danach sinkt die Inanspruchnahme • Gesetzesinitiative der Landesregierung zur Einführung eines Erinnerungssystems zur Teilnahme an den U-Untersuchungen Ministerium für Soziales und Gesundheit

  20. Kindergesundheit und Kindeswohl II • Einrichtung einer Servicestelle • Abgleich der Meldedaten mit den durchgeführten ärztlichen Untersuchungen • schriftliche Erinnerung der Eltern bei Nichtteilnahme • Information des Gesundheitsamtes, wenn auch darauf nicht reagiert wird • Kontaktaufnahme durch das GA zu den Eltern • Angebote der Beratung und zu Leistungen anderer Behörden • unterstützende aufsuchende Hilfe (z. B. Familienhebammen) • in Einzelfällen – subsidiäre Vornahme der Untersuchung Ministerium für Soziales und Gesundheit

  21. Familienhebammen • Hebamme = Ansprechpartnerin und Vertrauensperson vor, während und nach der Geburt eines Kindes • Zusätzliche berufliche Qualifikation zur Familien-hebamme, Tätigkeit außerhalb der Leistungen der Krankenkassen • seit Juli 2008 stehen ca. 44 FHB zur Verfügung, 30 FHB zurzeit im Projekt tätig • Gesundheitsämter koordinieren dieses Angebot • Einsatz in Familien, die Hilfe und Unterstützung benötigen bis zum 1. Lebensjahr des Kindes • Unterbreitung von Angeboten, Hilfe zur Selbsthilfe Ministerium für Soziales und Gesundheit

  22. Familienhebammen II • Zielgruppen können z. B. sein: • keine Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, • jugendliche Mütter, • Familien mit Suchtproblemen, • Frauen mit eingeschränkter Fähigkeit zur Alltags-bewältigung (unsicher, überfordert), • Frauen mit Erkrankungen (psychisch, chronisch, Behinderung), • Familien in schwierigen finanziellen und sozialen Verhältnissen (Armut, Überschuldung, allein Erziehend, viele Kinder). Ministerium für Soziales und Gesundheit

  23. Kinderschutzhotline • Originäre Zuständigkeit bei Gefährdung Kindeswohls – örtliches Jugendamt – haben die ständige Arbeits- und Einsatzfähigkeit abzusichern • Auf Initiative des Landes haben die Landkreise und kreisfreien Städte gemeinsam die KSH eingerichtet 0800 - 14 14 007 • Landesweit kostenfreie einheitliche Telefonnummer mit 24-Stunden-Erreichbarkeit seit 1. Februar 2008 • Durchführung: LAGuS und AWO Schwerin Ministerium für Soziales und Gesundheit

  24. Kinderschutzhotline II • Abgabe einer Meldung über eine vermeintliche Kindes-wohlgefährdung, Auskunft und Beratung in Krisen-situationen (auch anonym möglich) • Abschätzung der Dringlichkeit der Meldung und sofortige Weitergabe der Information an das örtlich zuständige Jugendamt nach vereinbarten Standards • Jugendamt bzw. beauftragte Dritte werden dann entsprechend tätig • Insgesamt sind 1.342 Anrufe eingegangen (per 31. Aug. 2008), davon 216 Meldungen, • weiterhin 184 Auskunftsersuchen und • leider 942 missbräuchliche Anrufe (70 %) !! Ministerium für Soziales und Gesundheit

  25. Chancengleichheit und BildungAusbau der Kinderbetreuung • Bund beteiligt sich am Ausbau der Kinder-betreuung in den Ländern an den Investitions- und Betriebskosten • Ab Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 Einführung des bundesweiten Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 2. Lj. • 2008 bis 2013 erhält M-V ca. 39,1 Mio. € für Investitionen sowie • ca. 35,8 Mio. € für laufende Betriebskosten Ministerium für Soziales und Gesundheit

  26. Chancengleichheit und BildungInvestitionsmittel • Investitionsmittel werden uneingeschränkt an die Träger der Kindertageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen weitergeleitet • Förderung für erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen und für Ausstattungsinvestitionen sowie für mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen, die der Kindertagesförderung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr dienen. Ministerium für Soziales und Gesundheit

  27. Chancengleichheit und BildungElternentlastung von Kosten der Kindertagesförderung • Landesgelder werden nicht zur Entlastung der Kommunen eingesetzt • Entlastung bei Elternbeiträgen • Seit 1. Sept. 08 erhalten die Eltern von Kindern im letzten Kindergartenjahr einen Zuschuss zum Elternbeitrag – Staffelung nach Betreuungsumfang • Ganztagsplatz ca. 80 € • Teilzeitplatz ca. 48 € • Halbtagsplatz ca. 32 € Ministerium für Soziales und Gesundheit

  28. Chancengleichheit und BildungElternentlastung von Kosten der Kindertagesförderung • Förderung des Mittagessens in Kindertages-einrichtungen und der Tagespflege für Kinder von SGB II-Beziehern • Land zahlt 1,50 € pro Mittagessen • Übernahme der sog. „häuslichen Ersparnis“, so dass diese Familien von den Kosten des Mittagessens freigestellt sind • 2008 – insges. 6 Mio. € • 2009 – insges. 14,5 Mio. € Ministerium für Soziales und Gesundheit

  29. Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Schaffung einer familienbewussten Arbeitswelt z. B.: • Förderung innovativer, familienfreundlicher Personalpolitik, Wiedereinstieg in den Beruf • Schaffung flexibler Bedingungen zur Betreuung von Kindern, kranken und pflegebedürftigen Angehörigen • Chancengleichheit für Väter und Mütter unter besonderer Berücksichtigung von allein Erziehenden • Kompetenzzentrum „Vereinbarkeit leben“ in Trägerschaft des Landesfrauenrates • Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit • Förderung mit EU-Mitteln (ESF, EFRE und EPLR) Ministerium für Soziales und Gesundheit

  30. „Das Schicksal des Staates hängt vom Zustand der Familie ab.“ (A. R. Vinet, schweizer. ev. Theologe und Literaturhistoriker) Ministerium für Soziales und Gesundheit

  31. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns einen interessanten Tag. Kontakt: Christiane Sparr Telefon: 0385 – 588 9500 Mail: Christiane.Sparr@sm.mv-regierung.de Ministerium für Soziales und Gesundheit

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