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Landesarbeitstagung des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern. „Vollstreckung im Privatrecht“ Referent: Rechtsanwalt Jörg Borufka (Rechtsanwaltssozietät WIGU, Alexandrinenstr. 18, 19055 Schwerin) Rostock, 5. Mai 2010.
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Die schnelle und günstige Alternative zur Klageerhebung
-das Belegverfahren bietet zwei Varianten:
- zum einen das Verfahren auf amtlichem Vordruck: diese Verfahrensart setzt das gesetzlich vorgeschriebene Antragsformular voraus, welches z.B. im Schreibwarenhandel erhältlich ist. Das Formular wird ausgefüllt, unterschrieben und an das Gericht gesandt.
- zum zweiten das Barcode-Verfahren: die Möglichkeit der Antragstellung auf Papier, ohne den amtlichen Vordruck zu verwenden.
-als Online-Mahnantrag: die Online-Lösung für gelegentliche Antragsteller. Sofern Sie einen Internet-PC mit Signaturkarte und Kartenlesegerät besitzen, können Sie den Antrag ohne Papiervordruck online einreichen.
- als EGVP-Mahnantrag: die Online-Lösung für regelmäßige Antragsteller: Einreichung von Mahnbescheidsanträgen als Datensätze über das Internet nach Zulassung zur Teilnahme und Erteilung einer entsprechenden Kennziffer.
gültigen gesetzlich vorgeschriebenen Antragsformulars für das maschinelle Mahnverfahren (erhältlich z.B. in Schreibwarengeschäften) zwingend erforderlich
Achtung! Anträge per Fax sind ungültig und deshalb wirkungslos!
Vergütung für Inkassounternehmen) oder für Angaben zur Zuständigkeit des Mahngerichts bei Vorhandensein einer ausländischen Rechtsform ist ein Zusatzbeleg zu verwenden.
Vermeiden Sie auch Gebührenstempler oder Verrechnungsschecks . In der maschinellen
Bearbeitung erhalten Sie nach Erfassung des Formulars grundsätzlich die Kostenrechnung mit
Überweisungsträger.
Sie können (z.B. als regelmäßiger oder kostenbefreiter Antragsteller) auch eine Kennziffer
beantragen, die dann -einmal vergeben- sämtliche Daten des Antragstellers bzw.
Prozessbevollmächtigten beinhaltet.
(z. B. Hauptforderungen; Zinsforderungen).
Als weitere Alternative zum Belegverfahren bestand die Möglichkeit,
Datensätze auf Datenträgern (z.B. Disketten) einzureichen. Diese
Einreichungsoption lief zum 31.12.2009 aus!
Gemeinsamkeiten mit Online-Mahnverfahren:
Nachteile gegenüber Online-Mahnverfahren:
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
www.wigu-eurojuris.de