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N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig. Niedersächsisches Kultusministerium. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009. Berufsschule. Berufseinstiegsschule (BES). Einjährige Berufsfachschule. Zweijährige Berufsfachschule.

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N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

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Presentation Transcript


  1. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig Niedersächsisches Kultusministerium

  2. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Berufsschule Berufseinstiegsschule (BES) Einjährige Berufsfachschule Zweijährige Berufsfachschule Leistungsbewertung Schulpflicht Qualifizierungsbausteine

  3. Berufsschule Niedersächsisches Kultusministerium

  4. Berufsschule Neuordnung der beruflichen Grundbildunghat erhebliche Auswirkungen auf die BS • Anlass • Aufhebung der verpflichtenden Anrechnung des BGJ und der BFS zum 01.08.2009 • Anrechnung nach dem BBiG dann nur noch auf freiwilliger Basis • Auswirkungen • Aufhebung des BGJ • Bei Anrechnungszusage wie bisher verbindliches Angebot einer flächendeckenden vollschulischen beruflichen Grundbildung (BFS) • Angebot zukunftsfähiger Berufsfachschulen • Anrechnungsfähigkeit • Anrechnungsbereitschaft • Regionaler Konsens

  5. Berufsschule • BisherigeOrganisationsformen derBerufsschule: • Berufsgrundbildungsjahr • Berufsvorbereitungsjahr • Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht • KünftigeOrganisationsform derBerufsschule: • Berufsgrundbildungsjahr • Berufsvorbereitungsjahr Bestandteil derBerufseinstiegsschule Es bleibt: Berufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

  6. Berufsschule *In Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG kann das Fach Fremdsprache/Kommunikation durch optionale Lernangebote zur individuellen Förderung ersetzt werden. (§27 BbS-VO beachten !!) Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG

  7. Berufseinstiegsschule (BES) Niedersächsisches Kultusministerium

  8. Berufseinstiegsschule Berufsvorbereitungsjahr Berufseinstiegsklasse 1 Jahr Vollzeitunterricht Ziel: Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler ohne Hauptabschluss mit besonderem individuellen Förderbedarf. Ziel: Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFS Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss

  9. Berufseinstiegsschule Berufseinstiegsklasse (BEK)

  10. Berufseinstiegsklasse Warum diese neue Schulform ?

  11. Einjährige berufliche Grundbildung ohne Eingangsvoraussetzung BGJ und BFS Schuljahr 2004/2005 Schüler insgesamt: 20.100 davon ca. 4.250 ohne Abschluss (21 %) die Übergangsquote BGJ >> 2. Ausbildungsjahr beträgt ca. 35 % • - Ausbildung • - Arbeit • Berufsvorberei- • tung der Arbeits- • verwaltung • BFS • 7.100 Schüler/innen • davon 1.577 ohne HSA • ohne Erfolg 2.658 (41 %) • BGJ • 13.000 Schüler/innen • davon ca. 2.700 ohne HSA • ohne Erfolg 4.622 (38 %) • ohne Anrechnung 65 % BVJ 7.000 Schüler/innen o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE Fazit: Kein bedarfsgerechtes Angebot !!

  12. Einjährige berufliche Grundbildung - künftig - Ausbildung BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS-Abschluss • - Ausbildung • - Arbeit • Maßnahmen • der Arbeits- • verwaltung • BEK • Inhalte: • insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis • Ziel: • Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss BVJ o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE

  13. Berufseinstiegsklasse Eckdaten der BEK

  14. Berufseinstiegsklasse Klassenbildung/Budget das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. • Fachrichtungen • 1. Agrarwirtschaft •  2. Bautechnik •  3. Chemie, Physik und Biologie •  4. Drucktechnik •  5. Elektrotechnik •  6. Fahrzeugtechnik •  7. Farbtechnik und Raumgestaltung •  8. Hauswirtschaft und Pflege •  9. Holztechnik • 10. Körperpflege • Lebensmittelhandwerk und Gastronomie • Metalltechnik • 13. Textiltechnik und Bekleidung • Wirtschaft • Schwerpunktbildung ist möglich.

  15. Berufseinstiegsklasse Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne Hauptschulabschluss( Regelfall ) a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2) Mit Hauptschulabschluss( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.) a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme- verfahrens Überweisung Bis zu sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

  16. Berufseinstiegsklasse Prüfung Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten Berufsbezogener Lernbereich: Jeder Qualifizierungsbaustein schriftliche und praktische Prüfung QB erhält eine gemeinsame Note Vereinfachtes Verfahren: Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft

  17. Berufseinstiegsklasse Curriculare Ausrichtung Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9 Berufsbezogener Lernbereich Qualifizierungsbausteine Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen Praktikum Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche Lernortkooperation QB‘s ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt

  18. Berufseinstiegsklasse www.bvj.nibis.de

  19. Berufs-vorbereitungsjahr (BVJ) Niedersächsisches Kultusministerium

  20. Berufsvorbereitungsjahr Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen

  21. Berufsvorbereitungsjahr Änderungen Regelform = unverändert Betriebspraktikum = unverändert BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts wird von der Schule eigenverantwortlich vorgenommen. § 67 Abs 5 NSchG Der Förderplan liegt ausschließlich in der Verantwortung der BBS. Genehmigung durch Landesschulbehörde entfällt. Hauptschulabschluss Förderangebot auf sechs Stunden erhöht, davon sind 2 Stunden Englisch zu erteilen !! (Neu Ausgleichsregelung beachten § 24,26 BbS-VO !!)

  22. Einjährige Berufsfachschule Niedersächsisches Kultusministerium

  23. Einjährige Berufsfachschule • Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss • Ziel: Anrechenbarkeit auf eine duale Ausbildung • Bildung von berufsbezogenen Schwerpunkten • Wenn die Anforderungen der entsprechenden dualen Ausbildung einen höherwertigen Abschluss voraussetzt, kann die Schule den Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten auf dem Sek-I-Realschulab- schluss aufbauen. • Praktische Ausbildung mindesten 160 Stunden in geeigneten Betrieben • Abschlussprüfung (Abgespeckte Form) Lehrkraft die aktuell unterrichtet, bestimmt und bewertet die Prüfungsaufgaben, Inhalte orientieren sich an dem zugeordneten Ausbildungsberuf.

  24. Einjährige Berufsfachschule Ziel: Übernahme in ein Berufsausbildungsverhältnis; Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr; Weg ins FG (bei erw. Sek-I-RS-Abschluss) • Agrarwirtschaft • Bautechnik • Chemie, Physik und Biologie • Druck- und Medientechnik • Elektrotechnik • Fahrzeugtechnik • Farbtechnik und Raumgestaltung • Floristik • Gartenbau • Gastronomie • Hauswirtschaft • Holztechnik • Körperpflege • Lebensmittelhandwerk • Metalltechnik • Textiltechnik und • Bekleidung • 17. Wirtschaft In den Fachrichtungen können berufsbezogene Schwer- punkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden. In der Fachrichtung Hauswirtschaft ist eine Schwerpunkt- bildung nur für Sozial- und Familienpflege zulässig.

  25. Einjährige Berufsfachschule

  26. Zweijährige Berufsfachschule Niedersächsisches Kultusministerium

  27. Zweijährige Berufsfachschule • Eingangsvoraussetzung: erfolgreicher Besuch der Einjährigen BFS, Durchschnittsnote mindestens 3,0 • Ziel: Vermittlung des (erweiterten) Sekundar-I-Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern oder eine Schulform zur Erlangung eines höherwertigen Abschlusses (FOS, FG) zu besuchen • Betriebspraktikum begleitend möglich

  28. Zweijährige Berufsfachschule *der Unterricht soll so organisiert werden, dass während des Bildungsganges zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben und Einrichtungen der Wirtschaft im Zeitumfang von einem Tag pro Woche durchgeführt werden kann.

  29. Berufsqualifizierende Berufsfachschule Sonderfall • Berufsfachschulen für die gesamte Dauer eines dualen Ausbildungsverhältnissen („dual-kooperative BFS“) • Zeitlich begrenzt bis 2013 • Nur bei regional sehr starkem Ausbildungsplatzmangel • Abstimmung mit der zuständigen Stelle zwingend erforderlich

  30. Leistungsbewertung Niedersächsisches Kultusministerium

  31. Leistungsbewertung 4 4 5 4 4 6 5 4 4 Versetzung (gilt entsprechend für Abschlüsse) BbS-VO § 5 Voraussetzungen der Versetzung 1Eine Schülerin oder ein Schüler ist am Ende eines Schuljahres zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mit mindestens der Note "ausreichend" und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind. Über die Festsetzung der Noten für die Lernbereiche entscheidet nach Maßgabe des § 23 Abs. 4 Satz 1 die Klassenkonferenz. Was ist dabei zu beachten?

  32. Leistungsbewertung Note § 23, Abs. 4 Leistungsbewertung und Abschlüsse 1Die Note für einen Lernbereich ist aus den in den zugeordneten Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitanteile und der Bedeutung der vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang zu ermitteln. 2Werden im Rahmen einer Abschluss- oder Zusatzprüfung fächer-, lernfeld- oder lerngebietübergreifende Prüfungsleistungen erbracht, fließen diese in die Note für den Lernbereich ein. 3Prüfungsleistungen, die in einem bestimmten Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder Qualifizierungsbaustein erbracht werden, fließen in die Note für das jeweilige Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder den Qualifizierungsbaustein ein.

  33. Leistungsbewertung • Note: • Berücksichtigung der Zeitanteile • Bedeutung der zu vermittelnden Kompetenzen für den Bildungs- • gang Prüfungsleistungen fließen direkt in ein Fach, Lerngebiet, Lernfeld, Qualifizierungsbaustein Prüfungsleistungen werden fächer- lernfeld- oder lerngebiet- übergreifend erbracht

  34. Schulpflicht Niedersächsisches Kultusministerium

  35. Schulpflicht Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2008 damit sind die Neuerungen bereits jetzt gültig Unverändert Dauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre, davon mindesten 9 Jahre im Primarbereich Alternative Schulpflichterfüllung Schulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5 Veränderungen Vorzeitiges Ende Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben. Ende in besonderen Fällen Wenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden.

  36. Qualifizierungs-bausteine Niedersächsisches Kultusministerium

  37. Qualifizierungsbausteine Standards für Qualifizierungsbausteine • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. • Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. • Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. • Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

  38. Qualifizierungsbausteine Vorgaben: • Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan. • Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden. • Mindestens 4, maximal 9 QB‘s im Schuljahr. • Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen. • Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie. • Inhalte werden durch ein Kompetenzbilddokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg • Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat. Zeugnis:1 oder 2 Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis:3 oder 4 Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis:5 oder 6 kein Zertifikat • Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikate zeitnah auszuhändigen. Zertifikate werden von FT und FP Lehrkraft unterzeichnet.

  39. Qualifizierungsbausteine

  40. Qualifizierungsbausteine

  41. Qualifizierungsbausteine Für 2009 so nicht mehr aktuell

  42. Qualifizierungsbausteine Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung

  43. Qualifizierungsbausteine Qualifizierungsbausteine nach § 3 der BAVBVO(Berufsausbildungsvorbereitungs-escheinigungsverordnung) Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit durch Qualifizierungsbausteine (§51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes) erfolgt, die als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist (Qualifizierungsziel), 1. einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen, 2. einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen sollen und 3. 4. durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden, richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 (dieser Verordnung). Nur diese Qualifizierungsbausteine können entsprechend der BAVBVO zertifiziert werden und sind anrechnungsfähig. Bleibt die Frage: Wer rechnet an ??

  44. BS BES 1j-BFS BEK 2j-BFS Danke für Ihr Interesse.

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