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  1. Universität zu KölnHumanwissenschaftliche FakultätLehrstuhl „Erziehungshilfe und Soziale Arbeit“Prof Dr. Philipp Walkenhorsthttp://www.hf.uni-koeln.de/30070Enquetekommission des Landtags NRWNichtöffentliche Anhörung am 02.10.2009„Kurzexpertise zum pädagogischen Gestaltungsbedarf in den Jugendstrafvollzugsanstalten NRW“Landtag Düsseldorf, 16.09.2009

  2. Übersicht: • Allgemeines • Jugendstrafvollzug in NRW • Handlungsempfehlungen

  3. 1. AllgemeinesI • Verhängung der Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 JGG • Jugendstrafrecht als Täterstrafrecht (§ 2 JGG) • Ambivalente Tradition des Jugendvollzuges • Gestaltungsgrundsätze: Angleichung, Gegenwirkung, Integration • Herausforderungen durch • Pathologien der Inhaftierten • Pathologien des Systems • Pathologien der Mitarbeiterschaft • Unterversorgung, Langweile und wenig bewusst gestaltete Zeit • geringer öffentlicher Rückhalt • Diktat der knappen Finanzen • Zukunft der Inhaftierten

  4. 1. AllgemeinesII • Hauptprobleme • Konzentration negativer Modelle • Grundstruktur der Punitivität • deutlich höheres Gewaltniveau • tendenziell geringes Anregungsniveau • Tendenz zur Passivierung • Fehlen unmittelbarer Ansprechpartner • Geringe Flexibilität der Abläufe • Zu geringe Angleichung an normalen Alltag • Tendenz zur Abschottung des Vollzuges • Ressourcen • Räumliche Präsenz der jungen Menschen • Prinzipielle Lernangebotsbreite (Schule, Ausbildung) • Anstaltsleitereffekte • Vorhandensein großen Engagements bei Profis und Ehrenamtlichen • „Lernen ermöglichen“ als Ziel!

  5. 2. Jugendvollzug in NRW I • 2.1 Rechtstatsächliche Befunde • ca. 10% „eigentliche“ Jugendliche unter 18 Jahre • Z. Zt. 1643 Plätze im geschlossenen und offenen Jugendvollzug • Geschlossener Vollzug in Heinsberg, Siegburg, Iserlohn und Herford • Offener Vollzug in Hövelhof (einzige offene Jugendanstalt, 232 Pl.), in Iserlohn (offene Abteilung mit 19 Pl. und Übergangshaus, 25 Pl.) und Heinsberg (24 Pl.) • Zuweisung nach Wohnortnähe oder Angebotseignung • I.d.R. Verbüßung kurzer Haftstrafen (bei 45% d. weibl. U. 25% d. männl. Inhaftierten max. 1 Jahr) • Letzte Stichtagszählung (31.7.09): 1342 männl. u. 51 weibl. Inhaftierte • Erhebliche Defizite in schulischer u. beruflicher Bildung • 2008: 538 Drogenabhängige = 31% der Jugendgefangenen • Unklar: die Zahl tatsächlich im Vollzug Konsumierender

  6. 2. Jugendvollzug in NRW II • Keine Zahlen zu psychischen Störungen und Lernbehinderungen • Belegungszahlen 7.09 (90% als Vollbelegung gewertet): - Heinsberg: B.fähigkeit: 218 / tats. Belegung: 192 - Herford: 350 / 305 - Iserlohn: 248 / 216 - Siegburg: 540 / 483 > 1 356 / 1 196 (geschl. Vollzug) - Heinsberg: 24 / 11 - Iserlohn: 19 / 9 - Hövelhof: 232 / 213 (offener Vollzug) - Iserlohn: 25 / 7 (Übergangshaus) • 600 Ausbildungsplätze für berufliche Bildung • Erstes Quartal 2009: schul. Maßnahmen: 294 TN; berufl. Bildung: 522 TN; „sonstige“ Tätigkeiten: 85 TN; Arbeitstherapien: 103 TN • Jedoch: unbeschäftigt: 486 Inhaftierte

  7. 2. Jugendvollzug in NRW III • 2007: insgesamt 1884 männl. Inhaftierte in Maßnahmen beruflicher Bildung • Bandbreite und Umfang des Freizeitangebotes groß, jedoch: wie viel kommt beim einzelnen Gefangenen an? • Personalrelationen (DÜNKEL & GENG 2007) - Heinsberg: 1,6 Gef. pro Personalstelle, 93,7 Gef. pro Psychologen, 51,1 Gef. pro Sozialarbeiter - Siegburg: 1,1 / 63,8 / 26,1 - Iserlohn: 1,7 / 83,7 / 32,6 - Herford: 1,6 / 72,8 / 36,4 - Hövelhof: 1,9 / 209,0 / 46,4 • Qualifikation des Personals: - AVD als noch typischer Zweitberuf mit entspr. Motivation - Ausbildung an der JVS und an den Stammanstalten - Problem der Leistungsmotivation • Ehrenamtliche Betreuung und zivilgesellschaftliches Engagement

  8. 2. Jugendvollzug in NRW IV • 2.2 Das Jugendstrafvollzugsgesetz NRW • Gut: der Förderbegriff • Gut: die Anforderung an das Personal • Gut: das Bekenntnis zum Wohngruppenvollzug • Revisionsbedürftig: § 112 Abs. 5 als „Kann“-Bestimmung • Wegweisend: § 55 (Freizeitgestaltung) • Gut: Bekenntnis zum Offenen Vollzug (§ 16, 21 Abs. 1) • Gut: der Nachsorge-Ansatz • Jedoch: Umsetzung muss befördert werden!

  9. 3. Handlungsempfehlungen I • Ziel und Fluchtpunkt: Leben in Freiheit weitgehend ohne Straftaten • Themenbereiche: • Justizministerium • Personal, Aus- und Fortbildung • Anstalten • Vollzug in freien Formen • Kooperationen und Vernetzung, Schnittstellen • Vorschläge / Justizministerium: • Überarbeitung verschiedener Dienstvorschriften und Verfügungen • Nachdenken über die Rolle der Sicherheit • Zukünftige fachpädagogische Qualifizierung der Leitungsebenen • Anstaltsleitungen als Doppelspitzen? • Bessere Dokumentation und Abrufbarkeit aktueller Daten

  10. 3. Handlungsempfehlungen II • Vorschläge Personal, Aus- und Fortbildung: • Eigenständige jugendpädagogische Ausbildung des AVD • Reduzierung des Einflusses von „Subkulturen der Praxis“ • Verzahnung theoretischer Ausbildung (JVS) und Ausbildungsleitern in den Anstalten • Einstellung geeigneter DozentInnen für den Jugendvollzug (JVS) • Regelmäßige, jährliche Fortbildung des Personals • Verpflichtende Supervision und Praxisbegleitung auch für den AVD • Einstellung von Erzieherinnen / BA´s auf AVD-Ebene • Gut: die Bereicherung durch 12 Dipl.Päd´s • Motivierung Studierender durch Unkostenerstattung • JVA Iserlohn als „Akademische Lehranstalt“: ein Modellversuch

  11. 3. Handlungsempfehlungen III • Vorschläge Anstalten: • Anpassung der Baulichkeiten an Wohngruppenansatz • Überprüfung der Sicherungsmaßnahmen („Übersicherung“) • Verkleinerung statt Erweiterung der Jugendanstalten • Drastische Reduzierung der Rate Beschäftigungsloser • Reduktion der Gewaltproblematik durch Lernangebote • Alphabetisierung • Deutsch für Ausländer • Wohngruppengröße und Betreuungsschlüssel • Optimierung der Nachsorge für Gefährdete • Einrichtung eines „Innovationsbeauftragten“

  12. 3. Handlungsempfehlungen IV • Vorschläge Vollzug in freien Formen: • Verstärkte Nutzung und Projektunterstützung • Überdenken der Auslastungsmentalität geschlossener Anstalten • Vorschläge Kooperation, Schnittstellen: • Erprobung neuer Formen aufsuchender Eltern- und Angehörigenarbeit • Etablierung regelmäßigen ressortübergreifenden Erfahrungsaustausches • Einrichtung von „Öffentlichkeitsbeauftragten“ als Netzwerker • Abordnung qualifizierter Justizmitarbeiter in die Lehre • Ermöglichung des (heilpäd.) Referendariats in Schulabteilungen der Jugendanstalten • Stimulierung der Gründung gemeinnütziger Vereine zur Unterstützung der jugendvollzuglichen Arbeit • Gewinnung jüngeren zivilgesellschaftlichen Engagements

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