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Schulhund Barney an der GGS Vilkerath

Schulhund Barney an der GGS Vilkerath. Definition: (es gibt keine geschützte Definition). Der Schulhund   wird in Kindergärten und Schulen eingesetzt. Er begleitet die Lehrperson (gleichzeitig Bezugsperson) regelmäßig in deren Unterricht.

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Schulhund Barney an der GGS Vilkerath

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Presentation Transcript


  1. Schulhund Barneyan der GGS Vilkerath

  2. Definition: (es gibt keine geschützte Definition) • Der Schulhund  wird in Kindergärten und Schulen eingesetzt. • Er begleitet die Lehrperson (gleichzeitig Bezugsperson) regelmäßig in deren Unterricht. • Durch die Anwesenheit des Schulhundes wird die Lehrperson in der Erziehung unterstützt. • Durch den Kontakt zum Schulhund werden die Kinder in der Entwicklung ihrer sozialen/emotionalen Kompetenz,  ihrer psychischen/physischen Gesundheit sowie in ihrer Kommunikationsfähigkeit gefördert. • Durch den Schulhund lernen die Kinder den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren. -> Abgrenzung zum Schulbesuchshund und zum Therapiehund...

  3. Ziele • 1. Verbesserung der Lernatmosphäre • 2. Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit • (Konzentration, Selbstständigkeit, Motivation, Freude, Genauigkeit) • Beziehungsaufbau und -gestaltung • 2. Unterrichtung und Begleitung der Kinder- im Umgang mit dem Schulhund (Zugang zu Tieren) • - im Gruppengeschehen (Klassenklima) • 3. Übernahme von Verantwortung- für sich und das eigene Verhalten (Disziplin) (Lautstärke, Bewegungen)- für den Schulhund- für die Gruppe (Selbstbewusstseinsstärkung) • 4. Gestaltung von sozialer Interaktion (Empathie/ Teamfähigkeit)- innerhalb der Gruppe (Regulation)- zur Pädagogin • 5. Entspannung (reduziertes Stressempfinden, allg. Gesundheit)- Streicheleinheiten, Spaziergänge

  4. Methode 1.Erziehung mit dem Hund • Hund als "guter" Erzieher • Hund vermittelt Achtung, Wärme, Echtheit und Empathie 2. Hund als sozialer Katalysator zwischen - Kind/ Pädagogen - Kind/ Kind - Kind/anderen Menschen 3. Erziehung durch den Hund • Befriedigung • - essentieller Bedürfnisse (Bindung, Angenommensein) • - individueller Bedürfnisse (z.B. Liebe, Beachtung, Anerkennung, „Image-kompatibel“)- sozialer Bedürfnisse (z.B. soziale Bindung, Zugehörigkeit)

  5. Methode 4. Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit- verbal- nonverbal 5. Ganzheitliche Förderung- physisch- psychisch- emotional- sozial

  6. Schulhund Barney z.T. vermittelt durch psychische und physische Faktoren wie das Oxytocin- System (Bindungs- Hormon) und mentale Repräsentanten ( Bindung, Pflegeverhalten) Positive Stimmung Motivation Spaß bei Schülern und Lehrkraft Stress-reduktion bei Schülern Und Lehrkraft Förderung von Sozialkontakt und Beziehung Schüler-Schüler Lehrkraft- Schüler Voraussetzungen für soziales und kognitives Lernen: gute Beziehungen, positives Klassenklima, optimales Aktivationsniveau/ Entspannung, positive Stimmung und Einstellung zur Schule Quelle: Andrea Beetz München 20132

  7. Beteiligte in der Schule“Wir haben gehört, dass bei Ihnen die Stelle als Schulhund zu besetzen ist?“

  8. Beteiligte Direkt betroffen: • Schüler/innen, Lehrperson,  Hund     • Arbeitskollegen, Mitarbeiter, Hausmeister • Schüler/innen der anderen Klassen Indirekt betroffen: • Schulaufsicht, Stadt, Eltern

  9. Voraussetzungen Schulhund Barney • besitzt die Begleithundeprüfung nach dem Augsburger Modell • ist bei der Versicherung als Schulhund gemeldet • hat einen guten Grundgehorsam, ist gut sozialisiert, sicher • hat verträgliches, ausgeglichenes Wesen, ist kinderfreundlich, stressunempfindlich, kein Schutztrieb • hat ein gepflegtes Erscheinungsbild • wird regelmäßig tierärztlich betreut (Gesundheitszeugnis) • wird zeitlich nicht überfordert • hat im Schulzimmer/ Büro Rückzugsmöglichkeit (Decke, Wasser) • wird nur an eine sehr gut geschulte Kollegin "ausgeliehen"

  10. Schulrecht • In NRW entscheidet die Schulleitung über den Einsatz eines Schulhundes • Ein Schreiben vom 20. Mai 2008 von der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt, dass in NRW die Schulleitung selbst über die Einführung eines Schulhundes entscheiden kann. • Auch die Beteiligung der Schulkonferenz ist nicht erforderlich, "da der Aufgabenkatalog des § 65 SchulG abschließend ist und dieses Thema dort nicht berücksichtigt wird". Schreiben vom 3. Februar 2011 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW"Da es sich bei dem Schulhund nicht um ein Lernmittel im Sinne des § 30 SchulG handelt, bedarf es keiner Zulassung. Der Einsatz erfolgt vielmehr im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung (§ 3 SchulG) nach Entscheidung durch die Schulleitung; ggf. unter Beteiligung schulischer Mitwirkungsgremien. Eine Beteiligung des Schulträgers erscheint sinnvoll, da sich bei dem Einsatz eines Schulhundes insbesondere Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen. • Zustimmung der Schulaufsicht • An dieser Stelle sollen nicht die Vor- und Nachteile dieser Gesetzgebung diskutiert werden. • Wir können diese Entwicklung aber für die Hundegestützte Pädagogik in der Schule nutzen! • Schulhunde sind innovativ und unterstützen das besondere Profil einer Schule! • Die Schulleitung und die Lehrer können überwiegend eigenverantwortlich über den Einsatz eines Schulhundes entscheiden! • Ein gutes Konzept zur Hundegestützten Pädagogik in der Schule sollte im Schulprogramm verankert sein! • Regelmäßige Evaluation und eine Überarbeitung des Konzepts fördert auf Dauer eine qualifizierte tiergestützte Pädagogik und schützt Schüler und Hunde.

  11. Versicherung • Private Tierhalterhaftpflicht • Berufshaftpflicht • Gesetzliche Unfallversicherung (GUVV)

  12. Konkrete Einsatzmöglichkeiten

  13. Grenzen • Für den Hund bedeutet sein Einsatz psychischen Stress/ hohe Anforderung • Stressanzeichen sind unruhiges Hin- und Herlaufen, Hecheln, Züngeln, Rückzug, Überdreht sein • Die Einsatzdauer ist von vielen Faktoren abhängig: • Alter, Rasse, Anforderungen der Klasse • 10 bis 20 Stunden als Richtwert • Allergische Reaktionen (Hygiene) • Angst, Aggression (andere Kulturen) • Unbeabsichtigte Gefährdungen des Tieres

  14. Regeln • 1. Ich bin leise und gehe langsam, wenn der Hund in der Nähe ist. • 2. Ich bleibe stehen, wenn der Hund auf mich zuläuft. • 3. Wenn ich die Lehrerin vorher frage, darf ich den Hund füttern, streicheln oder Kommandos geben. • 4. Ich wasche mir anschließend gründlich die Hände. • 5. Ich störe den Hund nicht beim Schlafen oder Fressen. • 6. Ich lasse nichts auf dem Boden liegen.

  15. Literaturhinweise • Beetz, Andrea: Hunde im Schulalltag. Grundlagen und Praxis. München 20132 • Jablonowski, Dr. Konstanze und Claudia Köse: Co-Pädagoge Hund. Lernbegleiter auf vier Pfoten,Handbuch mit CD, Kerpen 2012 • Jablonowski, Dr. Konstanze und Claudia Köse: Co-Pädagoge Hund. Lernbegleiter auf vier Pfoten, Praxiskartei, Kerpen 2012 • www.schulhundweb.de • www.schulhund.beepworld.de

  16. „Inklusion und Kooperation“

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