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Traktandum 6 Abstimmungsvorlagen für die Eidg . Volksabstimmung vom 18.Mai 2014

Mitgliederversammlung EDU Kt . SO vom 27.03.2014. Traktandum 6 Abstimmungsvorlagen für die Eidg . Volksabstimmung vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen ( Gripen -Fonds-Gesetz).

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Traktandum 6 Abstimmungsvorlagen für die Eidg . Volksabstimmung vom 18.Mai 2014

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  1. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Traktandum 6 Abstimmungsvorlagen für die Eidg. Volksabstimmung vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz).

  2. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Das Wichtigste in Kürze Die Schweizer Luftwaffe hat die Aufgabe, unseren Luftraum zu schützen und zu verteidigen. Ein Teil ihrer dafür zur Verfügung stehenden Kampfflugzeuge ist veraltet. Die 54 F­5 Tiger, die seit über 30 Jahren im Einsatz sind, leisten praktisch keinen Beitrag mehr zur Sicherheit des Luftraums. Sie müssen bald ausser Dienst gestellt werden. Bundesrat und Parlament haben deshalb beschlossen, sie durch 22 moderne Flugzeuge des Typs Gripen zu ersetzen. Zur Finanzierung dieser Beschaffung hat das Parlament einen Fonds geschaffen. Er wird aus dem ordentlichen Rüstungs­aufwandgespeist und dient dazu, die finanzielle Belastung von 3,126 Milliarden Franken möglichst gleichmässig über elf Jahre zu verteilen. Die Gripen werden nur beschafft, wenn das Gesetz über diesen Fonds angenommen wird. Im Falle einer Ablehnung werden Bundesrat und Parlament über die Verwendung der nicht beanspruchten Mittel entscheiden. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Einge­wendet wird, die Beschaffung der 22 Gripen sei unnötig und zu teuer und das Flugzeug existiere in der zu beschaffenden Version noch gar nicht.

  3. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). § Abstimmungstext Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz) vom 27. September 2013 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 60 Absatz 1 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. November 20122, beschliesst: Art. 1 Fonds 1 Zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen wird ein Spezialfonds nach Artikel 52 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 3 (Gripen-Fonds) gebildet. 2 Der Gripen-Fonds ist rechtlich unselbstständig und führt eine eigene Rechnung.

  4. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Art. 2 Einlagen und Kreditverschiebung 1 Der Gripen-Fonds wird zulasten des Voranschlagskredits «Einlage in den GripenFonds» (Rüstungsaufwand) geäufnet. 2 Mit den Beschlüssen über den Voranschlag und seine Nachträge kann der Bundesrat ermächtigt werden, den Kredit «Einlage in den Gripen-Fonds» zulasten folgender Kredite zu erhöhen (Kreditverschiebung): a. Verteidigung: 1. Aufwandkredit «Rüstungsmaterial», 2. Aufwandkredit «Ausrüstung und Erneuerungsbedarf (AEB)», 3. Aufwandkredit «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB)»; b. Armasuisse Immobilien: Investitionskredit «Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte» (Globalbudget). 3 Zusätzlich kann der Kredit «Einlage in den Gripen-Fonds» mit den Beschlüssen über die Nachträge zum Voranschlag um die nicht budgetierten, zusätzlichen Einnahmen aus der Liquidation von Armeematerial und -immobilien erhöht werden.

  5. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Art. 3 Verwaltung und Entnahmen 1 Die Verwaltung des Gripen-Fonds obliegt dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). 2 Das VBS ist ermächtigt, Zahlungen zulasten des Gripen-Fonds zu leisten. Art. 4 Fondsrechnung, Verschuldung und Verzinsung 1 Die Mittel des Gripen-Fonds werden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung angelegt. Sie werden in der Jahresrechnung des Bundes unter dem Eigenkapital bilanziert. 2 Der Gripen-Fonds darf sich nicht verschulden. 3 Seine Mittel werden nicht verzinst. 4 Die Rechnung des Gripen-Fonds wird jährlich durch die Eidgenössische Finanzkontrolle geprüft.

  6. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Art. 5 Berichterstattung Über die Einlagen und Entnahmen sowie über den Stand des Fondsvermögens wird im Anhang zur Jahresrechnung des Bundes detailliert berichtet. Art. 6 Auflösung Der Gripen-Fonds wird aufgelöst, sobald die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen abgeschlossen ist. Restmittel werden in der Erfolgsrechnung des Bundes als Ertrag ausgewiesen. Art. 7 Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. 3 Das Gesetz gilt bis zur Auflösung des Gripen-Fonds, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024.

  7. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). (pro) Thomas Aeschi, NR SVP ZG: Es gehe um das Gripen-Fonds-Gesetz, den Kauf von 22 neuen Kampfflugzeugen Gripen E (inkl. Zubehör, Bewaffnung und Infrastruktur) als Ersatz für 54 veraltete F-5 Tiger. Kosten: CHF 3.126 Milliarden, CHF 300 Millionen pro Jahr während 10 Jahren (Ausgaben Bund 2013: CHF 63.7 Mrd.). Finanzierung über das ordentliche Armee-Budget (ab 2016 CHF 5 Mia. pro Jahr). Keine Armee ohne Luftwaffe und einzig die Luftwaffe könne für die nötige Sicherheit in der Luft sorgen. Der Gripen sei die richtige Wahl, da er die militärischen Anforderungen erfülle und für die Armee finanziell tragbar sei. Die Sicherheit sei von zentraler Bedeutung für unser Land und unseren Wohlstand. Die Überwachung und der Schutz des Luftraumes sei eine vorrangige und permanente Aufgabe eines souveränen Staates. Der Gripen schaffe Arbeitsplätze in der Schweiz und stärke die Wirtschaft.

  8. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). (kontra) Niels Kruse, Mitglied des Vorstands der Grünen Kanton Solothurn: Die Entwicklungskosten seien zu bedenken: •     Die geplante Gripen-Version muss erst noch entwickelt werden! •     Kein Kampfjetprojekt der neueren Geschichte blieb innerhalb der erwarteten Kosten •     Grosse Kostenüberschreitungen sind wahrscheinlich und die Schweiz haftet mit! Sein Fazit: •     Der Gripen sei ein potentielles schwarzes Loch! •     Der Gripen sei keine Versicherung, sondern eine finanzielle Bürde auf Jahre hinaus! •     Der Gripen generiere nur eine Scheinsicherheit. •     Der Gripen sei ein in jeder Situation unterlegenes Flugzeug, dass nur auf dem Papier existiere! •     Sei ein purer Luxus ohne Effekt.

  9. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Ergänzungen E. Winistörfer Der Verkauf des Gripen E an die Schweiz ist mit der Verpflichtung verbunden, dass Saab ein Programm der industriellen Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen in Höhe von 2,2 Mia. CHF realisiert. Bis Ende 2013 hat Saab bereits Verträge mit 125 Unternehmen mit einem Wert von mehr als 300 Mio. CHF vermittelt. armasuisse, das Kompetenzzentrum des Bundes für die Beschaffung von Verteidigungsmaterial, hat bereits Aufträge im Wert von 250 Mio. CHF als Offsetgeschäfte analysiert gutgeheissen und ist momentan dabei, das restliche Volumen zu evaluieren. Die Lieferanten der Gripen-E-Waffen sind zu weiteren Kompensationsgeschäften im Umfang von 300 Mio. CHF verpflichtet, wodurch das Programm zur industriellen Zusammenarbeit für die Schweiz einen Totalwert von 2,5 Mia. CHF erreicht. Nach der Unterzeichnung des Gripen-E-Beschaffungsvertrags – abhängig vom Ergebnis des Referendums am 18. Mai – hat Saab zehn Jahre Zeit, um seinen restlichen Verpflichtungen nachzukommen.

  10. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Ergänzungen E. Winistörfer • Zu den Highlights des Jahres 2013 gehörten: • Saab vergab Aufträge in der Höhe von über CHF 20 Mio. in allen Regionen der Schweiz. • -General Electric, Hersteller des Gripen-Triebwerks F414, erteilte Sauter Bachmann mit Sitz in Netstal (GL) einen Auftrag im Wert von CHF 29 Mio. für die Produktion von Komponenten. • Selex, Hersteller des Gripen E-Radars, vergab der Firma Orolia in Neuenburg einen • Auftrag im Wert von CHF 8 Mio. • Gripen: 7-Millionen-Vertrag für Starrag • Kritische Strukturkompenenten aus Aluminium werden auf Maschinen der Schweizer Starrag Gruppe hergestellt.

  11. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Ergänzungen E. Winistörfer Das Neuenburger Unternehmen OroliaSwitzerland SA hat einen Ver­trag in der Höhe von 8 Millionen Schweizer Franken mit der SELEX ES unter­zeichnet: einem Unternehmen der Finmeccanica-Gruppe, das im Bereich Elektronik- und Informationstechnologien für Verteidigungs- und Sicher­heitssysteme sowie die Raumfahrt tätig ist. Selex ES stellt zudem den Radar, das IRST (Infrared Search & Track System) und das Freund-Feind-Erkennungs­system (IFF) für den Gripen E von Saab her. Orolia wird Komponenten für das europäische Satellitennavigationssystem Galileo produzieren. Galileo soll dem amerika­nischen GPS-System demnächst Konkurrenz machen. Aktuell befinden sich vier Prototypen und zwei Testsatelliten in der Erdumlaufbahn, die mit neun Atom­uhren des Neuenburger Unternehmens Orolia ausgerüstet sind.

  12. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Ergänzungen E. Winistörfer 3 März 2014, in News Der schwedische Rüstungs- und Sicherheitskonzern Saab hat dem internationalen Technologiekonzern Ruag einen Auftrag in der Höhe von bis zu 68 Mio. CHF für die Entwicklung und Produktion von Nutzlastaufhängungen für den Gripen E erteilt – 15,5 Mio CHF werden sofort realisiert. Im Rahmen dieses Auftrags hat sich die Ruag einverstanden erklärt mit kleinen und mittleren Subunternehmen aus der französischen und italienischen Schweiz zusammenzuarbeiten.

  13. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 18.Mai 2014 4. Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz). Bundesrat und Parlament empfehlen, dem Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripenzuzustimmen. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 119 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 25 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen.

  14. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Fakten und Erläuterungen bei Fragen Faktenblatt 30.11.11 TTE: Warum ist ein Tiger-Teilersatz nötig? Zusammenfassung Die gut dreissigjährigen F-5 Tiger genügen den heutigen operationellen Anforderungen nicht mehr. Der Tiger-Teilersatz (Ersatz der gesamten Tiger-Flotte durch eine kleinere Anzahl, aber leistungsfähigere Kampfflugzeuge) soll es der Schweizer Armee zusammen mit den 33 F/A-18, die bis gegen 2030 betrieben werden können, ermöglichen, den Luftraum in allen Lagen zu schützen. Zudem sollen Grundfähigkeiten für taktische Luftaufklärung und Unterstützung des Heeres mit Luft-Boden-Einsätzen wieder aufgebaut werden, die mit der Ausserdienststellung der Hunter 1994 und der Mirage IIIRS 2004 vorübergehend aufgegeben wurden.

  15. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 1 Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Luftwaffe 1.1 Auftrag Die Schweizer Luftwaffe hat heute drei Aufträge zu erfüllen. Dies sind: • Schutz des Luftraums (Wahrung der Lufthoheit mit Luftpolizeidienst, Kontrolle des Luftraums mit Luftverteidigung im Bedarfsfall), • Durchführung von Lufttransporten, • Beschaffung und Verbreitung von Nachrichten/Informationen an politische und militärische Instanzen.DieLuftwaffe ist die einzige staatliche Institution, die für Sicherheit in der dritten Dimension sorgen kann. Nur die Luftwaffe hat die Kompetenz und die Mittel, zu überwachen, zu kontrollieren, zu helfen, zu warnen und zu intervenieren. Diese Aufgabe ist nicht delegierbar. Mit der Beschaffung des TTE wird die Luftwaffe wieder für die taktische Luftaufklärung und die Bekämpfung von Bodenzielen befähigt. Das Heer ist im Verteidigungsfall auf die LW angewiesen, wenn es seine schweren Waffen zum Einsatz bringen muss. Dies ist nur möglich, wenn: • der Schutz aus der Luft gewährleistet ist, • Luftaufklärung stattfindet (Flugzeuge und Drohnen), • aus der Luft Ziele am Boden bekämpft werden können.

  16. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 1.2 Leistungsfähigkeit Der Schweizer Luftraum wird von der Luftwaffe an 365 Tagen im Jahr, während 24 Stunden, mittels Radar (elektronisch) überwacht. Interventionsmittel stehen wegen der knappen finanziellen und personellen Ressourcen in der Regel nur an Werktagen während der normalen Flugbetriebszeiten zur Verfügung. Bei Anlässen oder Ereignissen, wo ein erhöhtes Kontrollund Schutzbedürfnis besteht – wie während des World Economic Forums (WEF) in Davos oder der Euro 08 – können für eine befristete Zeitspanne Kampfflugzeuge nach kurzer Vorbereitungszeit bereitgestellt werden. Die Luftwaffe leistet permanent Luftpolizei-Einsätze. Dazu gehört einerseits die Überwachung und stichprobenweise Kontrolle von ausländischen Staatsluftfahrzeugen, welche für den Überflug von Schweizer Territorium eine sogenannte DiplomaticClearance brauchen, als auch das Abfangen von Flugzeugen, die die Luftverkehrsregeln oder die Lufthoheit in schwerwiegender Weise verletzen. Ein solches Flugzeug wird gemäss den Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO kontrolliert und aus dem Raum oder zur sicheren Landung auf einen Flugplatz geführt. Zudem hilft die Luftwaffe auch Luftfahrzeugen mit Funk- und Navigationsproblemen. In Krisen und kriegerischen Auseinandersetzungen ist die Schweizer Luftwaffe imstande, während eines sehr begrenzten Zeitraums die Luftverteidigung mit den 33 Kampfjets des Typs F/A-18 Hornet sicherzustellen und mit den 54 F-5 Tiger die Hornet-Flotte bei Tag und freier Sicht zu unterstützen. Im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung stehen mit den Mittleren Fliegerabwehrkanonen (35 Millimeter) und den Lenkwaffen Stinger und Rapier Systeme zur Verfügung. Sie sind jedoch nur bis in mittlere Höhen und auf kurze Distanzen wirksam.

  17. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 2 Warum braucht es einen Tiger Teilersatz? Die F-5 Tiger sind veraltet, ihre operationelle Wirksamkeit genügt selbst Anforderungen für den Luftpolizeidienst nicht mehr. Die verbleibenden 33 F/A 18 bieten nicht genug Durchhaltefähigkeit. Der Luftpolizeidienst in der normalen Lage lässt sich erfüllen, sobald die Luftwaffe jedoch länger permanent in der Luft präsent sein muss, um bei einem erhöhten Kontroll- und Schutzbedürfnis rechtzeitig reagieren zu können, reichen die jetzigen Mittel nicht aus. Wegen der Kleinheit des Schweizer Luftraumes werden für die Kontrolle und Durchsetzung von Überflugverboten Flugzeuge ab Warteräumen in der Luft eingesetzt, da in der Regel die Zeit nicht ausreichen würde, vom Boden aus zu starten – selbst bei Alarmstartbereitschaft nicht. Wenn ein Höchstmass an Sicherheit verlangt wird, muss der Luftraum lückenlos überwacht werden können, und es muss sofort gegen unidentifizierte oder unkooperative Flugobjekte vorgegangen werden können. Zu diesem Zweck ist es unabdingbar, 2 Patrouillen zu 2 Flugzeugen oder – je nach Lage noch mehr – in der Luft zu haben, also mindestens 4 Flugzeuge: Falls eine Patrouille für eine Intervention eingesetzt wird, kann die zweite weiterhin den Luftraum überwachen. Nach Modellrechnungen der Luftwaffe könnte mit 33 F/A-18 allein ein solcher Einsatz rund um die Uhr etwa 2 Wochen durchgehalten werden. Nachher stünden nicht mehr genügend Flugzeuge für eine lückenlose Ablösung zur Verfügung. Mit einem Ersatz der F-5 Tiger durch ein leistungsfähigeres Kampfflugzeug könnte diese Durchhaltefähigkeit wesentlich verlängert werden.

  18. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 3 Tiger am Ende der Nutzungsdauer angekommen Die Nutzungsdauer der Tiger F-5 ist nach 30 Jahren erreicht. Aufgrund ihrer veralteten Technologie genügt dieses Flugzeug selbst den Mindestanforderungen für den Luftpolizeidienst nicht mehr: • keine Einsätze bei schlechtem Wetter oder nachts möglich; • das Bordradar des F-5 kann tiefer fliegende Objekte nicht erfassen; • kein Luftkampf ausserhalb der Sichtweite möglich; • vermehrte Strukturschäden aufgrund langer Nutzungsdauer, was den Aufwand für Unterhalt und Instandhaltung zunehmend erhöht; • keine Betankung in der Luft möglich; • kein elektronischer Datenaustausch zwischen den Flugzeugen sowie mit der Einsatzzentrale am Boden möglich. Ein Upgrade des F-5 wurde geprüft. Dies wäre möglich, allerdings könnten die notwendigen Anforderungen bestenfalls annäherungsweise erfüllt werden. Zudem lässt sich die Lebenszeit des F-5 auch durch Upgrades nicht beliebig verlänger. Angesichts dieses Nutzens sind die Kosten für ein Upgrade von 30 Tiger F-5 mit rund einer Milliarde Franken unverhältnismässig.

  19. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 4 Alternativen zum TTE? (Tiger Teilersatz) Drohnen. Drohnen haben einige Vorteile. Sie sind leise, können lange in der Luft bleiben und präzise Informationen liefern. Ein Nachteil ist: Sie fliegen nicht schnell genug. Das heisst, man kann sie nur zur Aufklärung oder, wenn sie gross genug sind, allenfalls für den Waffeneinsatz brauchen. Heute existierende Kampfdrohnen liegen kostenmässig im Bereich von Kampfflugzeugen. Für Luftpolizeidienst- und Luftkampfeinsätze sind Drohnen heute und auch in absehbarer Zukunft nicht oder nur bedingt geeignet. Kampfhelikopter. Bewaffnete Helikopter wären zu langsam; sie könnten zivilen JetPassagierflugzeugen nicht folgen. Sie könnten auch nicht genügend hoch eingesetzt werden, weil sie keine Druckkabine haben. Schliesslich sind sie auch nicht mit Luft-Luft-Radar ausgestattet. Boden-Luft-Raketen. Solche könnten aber nur eingesetzt werden, um Flugobjekte abzuschiessen, nicht aber, um sie vor Ort zu identifizieren, zu warnen, abzudrängen oder zur Landung zu zwingen. Sie sind damit für den Luftpolizeidienst unbrauchbar. Ein unkooperatives Flugobjekts einfach abzuschiessen, wäre - ausser im Krieg - keine akzeptable Option.

  20. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Kooperation mit anderen Staaten. Aus mehreren Gründen kommt dies aber nicht in Frage. Luftpolizeidienst und Luftverteidigung dienen dazu, die Souveränität auszuüben und zu erhalten. Solche Aufgaben muss ein Staat, und insbesondere ein neutraler, selbst wahrnehmen. (Selbst innerhalb von Bündnissen behalten Mitgliedstaaten in der normalen Lage die Bekämpfung von Luftfahrzeugen über eigenem Territorium grundsätzlich in den eigenen Händen - nur Überwachungsaufgaben werden an Bündnispartner abgetreten oder basieren auf gegenseitigem Luftlageaustausch.) Darüber hinaus wären dann, wenn fremde Unterstützung benötigt würde, andere Luftwaffen wahrscheinlich ebenfalls gerade stark gefordert. Einkauf gebrauchter F/A-18. Die F/A-18C/D werden nicht mehr produziert, und auch auf dem Occasionsmarkt sind heute keine erhältlich. Aufrüsten der Tiger F/5. Wir haben auch diese Alternative geprüft. Bei einem Upgrade erreichen wir die notwendigen Anforderungen bestenfalls annäherungsweise. Zudem lässt sich die Lebenszeit des F-5 auch durch Upgrades nicht beliebig verlängern – obschon ein Upgrade ebenfalls für 30 Flugzeuge um eine Milliarde Franken kostet.

  21. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 5 Fazit Die F-5 sind veraltet. Bei einem Upgrade würden die notwendigen Anforderungen bestenfalls annäherungsweise erreicht. Zudem lässt sich die Lebenszeit des F-5 auch durch Upgrades nicht beliebig verlängern – obschon ein Upgrade ebenfalls für 30 Flugzeuge um eine Milliarde Franken kostet. Die verbleibenden 33 F/A-18 bieten nicht genug Durchhaltefähigkeit. Der Luftpolizeidienst in der normalen Lage lässt sich erfüllen, sobald die Luftwaffe jedoch länger permanent in der Luft präsent sein muss, um bei einem erhöhten Kontroll- oder Schutzbedürfnis reagieren zu können, reichen die jetzigen Mittel nicht. Die F/A-18-Flotte kann eine permanente Bewachung des Luftraumes lediglich zwei Wochen sicherstellen. Für eine längere Durchhaltefähigkeit ist der TTE notwendig. Alternativen wie Drohnen, Kooperation mit anderen Staaten oder Kampfhelikopter wurden geprüft, genügen aber aus diversen Gründen als Ersatz für eine Beschaffung neuer Kampfjets nicht und sind somit keine Option.

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  29. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 HAUPTMERKMALE DES GRIPEN E/F •Netzbasierter Kampfjet– Das Mehrzweckkampfflugzeug der nächsten Generation mit der weltbesten und höchstentwickelten sicheren Mehrfrequenz-Datenverbindung verleiht den Piloten einen entscheidenden Vorteil in jeder Situation. •Überragende Sensorfusion– Neuste Generation der modernen Avionik- und Missionssysteme mit hoher Rechenleistung auf ultraschnellen digitalen Datenbusübertragungskanälen. •Intelligentes digitales Cockpit – Ein fortschrittliches, volldigitales Cockpitlayout mit grossen farbigen Multifunktionsdisplays (MFD) und HOTASSteuerungssystem (Hands On ThrottleAnd Stick) hilft dem Piloten den Situationsüberblick zu behalten. •Luftverteidigung– Eine geringe Radar-, Infrarot- und visuelle Signatur kombiniert mit einem AESARadar (ActiveElectronicallyScanned Array), einem IRST-Sensor (InfraRed Search and Track) und herausragender Sensorfusion mit weltweit führenden Waffen der neusten Generation wie METEOR garantiert eine hohe Erfolgsrate in jedem Einsatz.

  30. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 HAUPTMERKMALE DES GRIPEN E/F •Hervorragende Wendigkeit– Der wendigste Kampfjet für den Nahkampf weltweit. Eine Kombination von fortgeschrittener aerodynamischer Auslegung, mit Deltatragwerk und CanardFlügeln, kombiniert mit einem dreifachen digitalen Fly-by-Wire Flight Control System (FCS). Höchste Luftkampf-Fähigkeit in Kombination mit der neusten Generation von High-Off-Boresight Missiles und am Helm befestigten Displays (HMD). •Hohes Betriebstempo– Das hohe Betriebstempo, der schnelle Turnaround und der minimale Unterhaltsaufwand des Gripen ermöglichen konstant hohe Einsatzraten und geben Kommandanten die Möglichkeit, die anspruchsvollsten Operationen mit minimalem Ressourcenaufwand durchzuführen. •Kosteneffizienz– Der Gripen weist die tiefsten Betriebskosten aller modernen Kampfflugzeuge aus. Erreicht wird dies durch die Kombination eines fortschrittlichen Systemdesigns, hochentwickelter Technologie, moderner COTS Komponenten (Commercial Off The Shelf) und ausserordentlich verlässlicher und leistungsfähiger General Electric F414G Triebwerke. •Zukünftige Entwicklung – Der Gripen ist so konzipiert, dass er den sich wandelnden Bedrohungen und operativen Anforderungen, denen eine moderne Luftwaffe ausgesetzt ist, angepasst werden kann.

  31. Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 27.03.2014 Gripen EDa die Anzahl an Geschwadern bei der schwedischen Luftwaffe reduziert wurde, brauchte Schweden ein Kampfflugzeug das länger fliegen, längere Überwachungseinsätze gewährleisten und mehr Waffen transportieren konnte. Eine grössere Reichweite und Waffenlast sind auch Anforderungen des Exportmarktes. Darüber hinaus befindet sich das Bedrohungsszenario in einem ständigen Wandel, wobei  immer hochentwickelteres Equipment zur Anwendung kommt.  Es wird immer wichtiger, den Informationskrieg (Information Warfare) zu kontrollieren und genau darin liegt die Stärke der neuen Gripen-Generation im Vergleich zu den Vorgängern. Der Gripen E ist ein Einsitzer und die erste Auslieferung an Kunden erfolgt 2018. Für andere Kunden besteht die Möglichkeit, die zweisitzige Version dieser Generation, den Gripen F, zu erhalten.

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