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Rezepte für den deutschen Arbeitsmarkt

Rezepte für den deutschen Arbeitsmarkt. Arbeitgeberverbände

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Rezepte für den deutschen Arbeitsmarkt

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Presentation Transcript


  1. Rezepte für den deutschen Arbeitsmarkt

  2. Arbeitgeberverbände Wir müssen den deutschen Arbeitsmarkt von Regulierungen befreien, ihn dahin bringen, dass Starrheiten v.a. beim Lohn verringert werden. Mittel: Flexibilisierung der Arbeitszeiten, mehr untere Lohngruppen, weniger Zuschläge, Aufweichung des Flächentarifes Historische Theorien in z.T. radikaler Form: Klassik, Neoklassik, Monetarismus Aktuelle Politik in gemäßigter Form: FDP und große Teile der Union sowie einzelne Grüne Gewerkschaften Das Problem liegt nicht auf dem Arbeitsmarkt, sondern beim Güterabsatz. Es wird zu wenig gekauft und deshalb weniger Arbeitskraft gebraucht. Hilfe versprechen hohe Lohnabschlüsse v.a. für Wenigverdiener und Investitionen der öffentlichen Hände. Historische Theorie: Keynesianismus mit seinen Nachfolgeschulen Post~, Neo~ Aktuelle Politik: PDS, weite Teile von SPD und Grünen, Arbeitnehmerflügel der Union Die Lager und ihre Thesen

  3. Tarifvertragsrecht Rechtsquelle: Tarifvertragsgesetz vom 25.08.1969

  4. Manteltarifvertrag Regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeits- und Urlaubszeiten, Tarif-gruppenbeschreibungen, Gründe für Zulagen, Fortbildungsansprüche, Ruhestandsregelungen Entgelttarifvertrag Regelt die im einzelnen zur Anwendung kommenden Vergütungssätze Exkurs Tarifverträge Zwei Arten von Tarifverträgen

  5. Tarifvertragsrecht • Die Tarifautonomie genießt Verfassungsrang (Art 9 III GG) , d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Verträge ohne staatliche Vorgaben frei schließen. Nur Verträge zu Lasten Dritter sind nicht möglich. • Es erfolgt eine Registrierung im Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums. • Tarifparteien sind die für eine Branche zuständige Gewerkschaft (CGB-DGB) und der jeweilige Arbeitgeberverband oder Arbeitgeber. Letzteres ist eher ein Einzelfall (z.B. VW, Telekom; „Haustarifverträge“). • Verhandelt wird im Bereich der Privatwirtschaft zumeist für jedes Bundesland einzeln. • Die Tarifverträge sind rechtlich nur bindend für die Mitglieder der an ihnen beteiligten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Jeder andere Arbeitnehmer und Arbeitgeber müsste/könnte im Prinzip sein Entgelt frei aushandeln.

  6. Tarifvertragsrecht (2) • Meist wird jedoch vereinbart, dass der Tarif auch für die nicht organisierten Mitglieder eines dem Arbeitgeberverband angehörenden Unternehmens gelten soll. Umgekehrt vereinbaren die Betriebsräte nicht organisierter Unternehmen für ihre Beschäftigten auch oft die Übernahme des Verhandlungsergebnisses aus der Tarifrunde mittels Betriebsvereinbarungen • Im Ergebnis gilt der Tarif für die weitaus meisten Unternehmen einer Branche ziemlich unverändert. Deshalb Flächentarifvertrag • Tariföffnungsklausel: Bedingungen in einem Tarifvertrag, die abweichende Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge zulassen. Z.B. in ostdeutschen Unternehmen der Baubranche: wenn bestimmte Kennziffern im Unternehmen sich stark rückläufig entwickeln, können so die Löhne und Gehälter gekürzt werden

  7. Die wichtigsten Unterschiede von Klassik/Neoklassik einerseits und Keynesianismus andererseits

  8. Der vollkommene Markt • Es handelt sich dabei um ein Bündel von Annahmen, die im Ergebnis dazu führen, dass in jeder Branche zahlreiche, für sich genommen bedeutungslose Unternehmen um die Gunst ebensolcher Nachfrager buhlen. Wegen ihrer relativen Bedeutungslosigkeit kann keine Partei der anderen Preise vorschreiben. Sie bilden sich rein nach den Angebots- und Nachfragemengen.

  9. Die Klassiker und Neoklassiker behaupten, dass der vollkommene Markt zwar noch nicht erreicht ist, die Marktkräfte aber stark genug sind um alle Hindernisse zu überwinden und letztlich doch das gleiche Ergebnis zu erzielen wie der vollkommene Markt, nur mit erheblich viel mehr Reibungsverlusten. Der Staat soll durch das Aufbrechen der Verkrustungen die Anpassungsprozesse beschleunigen. Die Keynesianer behaupten, dass erstens die Bedingungen des vollkommenen Marktes sich nie in die Realität umsetzten lassen und dass zweitens der lange Zeitraum für die Selbstregulierung trotz fehlender Vollkommenheit schlicht zu lang und zu sozial kostspielig ist. Deshalb muss der Staat zwar längerfristig Verkrustungen aufbrechen, kuz- und mittelfristig aber anderweitig nachhelfen. Welches Schweinderl hätten‘s denn gern?

  10. Der unvollkommene Arbeitsmarkt

  11. Klassik/Neoklassik: Schaffe Gewerkschafts- und Arbeitgebermonopole ab. Erhöhe durch bessere Beratung die Markttransparenz. Sorge durch positive und negative finanzielle Anreize für mehr Mobilität, durch bessere Qualifikation der Führungskräfte für ein besseres Klima … Keynesianismus Ob diese Maßnahmen Erfolg versprechend sind, das mag dahingestellt sein, denn eine 100%ige Erfüllung der Kriterien ist nicht zu erreichen. Dafür gibt es zu viele anderweitige Interessen (Datenschutz, Gefühl der Ohnmacht, Austauschbarkeit) Sie beseitigen in jedem Falle nicht das Kernproblem: es werden zu wenige Güter verkauft. Was tun spricht Zeuss

  12. Und was war da mit den Staatsausgaben?

  13. Die Markträumung • Klassik/Neoklassik und Keynesianismus stimmen grundsätzlich überein, dass ein beliebig hohes Güterangebot (Ys) nur dann ausreichend Abnehmer findet, wenn die Summe aus der Güternachfrage der Unternehmen für Investitionen (I) und die Summe der Güternachfrage der Haushalte für Konsumzwecke (C) zusammen die Höhe von Ys erreicht. • Dann werden auch nur solche Personen „arbeitslos“ sein, die für den am Markt erreichbaren Lohn nicht arbeiten wollen. Diese „freiwillige Arbeitslosigkeit“ ist unerheblich für die Gültigkeit der Aussagen. • Die Gleichheit tritt dann und nur dann ein, wenn das von den Haushalten gesparte, d.h. nicht für C verwendete Geld, die Ersparnis S, zu 100% von den Unternehmen für I verwendet wird.

  14. Die Klassiker/Neoklas-siker behaupten, dass die Markträumung, also I=S auch ohne Staat immer eintritt, weil sowohl I wie S auf Zinsen (Rentabilität) reagieren und zinsloses Sparen sowieso Unfug ist wegen Inflation und Nutzenentgang. Die Keynesianer behaupten, dass es blanker Zufall wäre, wenn S=I eintreten würde, da Haushalte und Unter-nehmen ganz unter-schiedliche Grundlagen für die Ermittlung der Höhe von S und I verwenden und die Haushalte außerdem noch sinnvoll zinslos sparen. Das Hindernis

  15. Wenn der Staat für Rahmenbedingungen wie im vollkommenen Markt sorgt, dann sind keine weiteren Maßnahmen mehr nötig und sinnvoll. Wenn zu viel Geld dem Wirtschaftskreislauf durch zinsloses Sparen entzogen wird, dann gibt es, weitgehend unabhängig von der Lohnhöhe, Arbeitslosigkeit. Dieses beiseite gelegte Geld kann nur dann zurückfließen, wenn der Staat diesen selben Betrag für Investitionen ausgibt und somit die Nachfrage von Haushalten und Unternehmen ergänzt. Sinnvollerweise finanziert sich der Staat dabei durch Kredite (nutzt S voll aus) und nicht durch Steuern, die auch zu Lasten von C und I gehen würden. Auswirkung

  16. Arten von Arbeitslosigkeit und Methoden zu ihrer Bekämpfung

  17. StärkeMaßnahme Arten von Arbeitslosigkeit

  18. Arbeitsmarktungleichgewicht aufgrund technischen Fortschrittes • Ist der technische Fortschritt stärker, als das Wachstum der Nachfrage, so kommt es zu Arbeitslosigkeit Y YN Y=f(N)neu YA notwendiger Nachfragezuwachs p N NN Lücke NA w/P Keine Tendenz zur Reallohnsenkung, da Arbeitseffizienz höher als vorher

  19. Quelle: www.arbeitsamt.de

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