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Projektförderung auf Bundesebene

Projektförderung auf Bundesebene. Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung. Referat Projektförderung, März 2009. Förderstellen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

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Projektförderung auf Bundesebene

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Presentation Transcript


  1. Projektförderung auf Bundesebene Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung Referat Projektförderung, März 2009

  2. Förderstellen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Deutsche Rentenversicherung (DRV)

  3. Zuwendungsgeber alle Anträge Zuwendungsbescheid (Gesamtzuwendung) Antrag Verteilung der Einzelzuwendungen Antragsteller prüft vor und leitet weiter

  4. Gesetzliche Grundlagen (allgemein) die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (DRV: Allgemeine Hinweise) Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) das Bundesreisekostengesetz (BRKG)

  5. Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)„Zuschüsse und Beiträge an zentrale Einrichtungen und Verbände des Gesundheitswesens aus Kap. 1502 Tit. 684 06 Bundeshaushaltsplan: Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

  6. Maßnahmen: Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u. ä.) Veröffentlichungen (Schriften, Videos u. ä.) BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  7. Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von allgemeinem und Bundes- interesse bundesweite Multiplikatorenwirkung Veranstaltungsteilnehmer sind daher stets ehrenamtliche Multiplikatoren BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  8. Grob-Ziele: Aufklärung der Bevölkerung, der (potenziell) Betroffenen und ihrer Angehörigen uneingeschränkte Teilhabe völlige Gleichstellung das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen Prävention BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  9. Fein-Ziele: Die Projekte sollen die Integration und die Selbsthilfe der Betroffenen sowie die Prävention von Behinderungen und Erkrankungenfördern den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, mit einer schwierigen Lebenssituation fertig zu werden praktische Hilfen und Anweisungen geben, um den Lebensalltag zu verbessern ehrenamtlich Tätige in ihrer Arbeit motivieren BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  10. Nicht gefördert werden Projekte mit Schwerpunkt medizinische Rehabilitation die Fortbildung von hauptamtlich Beschäftigten Individualseminare Vorstandssitzungen Mitgliederversammlungen Beiratssitzungen Freizeiten u. ä. BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  11. Beispiel: Veranstaltungen Schulung von ehrenamtlichen Beratern und Betreuern, z. B. medizinisch (auch Prävention) rechtlich Gesprächsführung  bundesweite Multiplikatorenwirkung BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  12. Beispiel: Veröffentlichungen Broschüre „Was ist … (Krankheit) ?“ Zusammentragen wichtiger Informationen, z.B. Ursache(n), Therapien, Verhaltenstipps, Prävention ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden Hilfe zur Selbsthilfe allgemein verständlich aufbereitet Orientierung für Betroffene und ihre Angehörigen Multiplikatorenwirkung BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  13. Antragsabwicklung (für Projekte in 2010) BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  14. Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Ausschreibung, Anträge: Carsten Osterloh Tel.: 0211 – 31006 – 39 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 – 63 (direkt) E-Mail: projektfoerderung@bag-selbsthilfe.de Verwendungsnachweise: Ingrid Brzoska Tel.: 0211 – 31006 – 26 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 – 63 (direkt) E-Mail: brzoska@bag-selbsthilfe.de BMG: „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“

  15. Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation aus Kap. 1102 Tit. 68461 Bundeshaushaltsplan Finanzierungsart: anteiliger Festbetrag

  16. Maßnahmen: Veranstaltungen (Tagungen, Seminare u.ä.) Veröffentlichungen (Schriften, Videos u.ä.) Fördervoraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von allgemeinem und Bundesinteresse bundesweite Multiplikatorenwirkung BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“

  17. Die Projekte sollen Hilfen umfassen, die erforderlich sind, um im Rahmen der medizinischen/beruflichen Rehabilitation/Nachsorge einer drohenden Behinderung vorzubeugen eine Behinderung zu beseitigen eine Behinderung zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten Nicht gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Prävention der Akutmedizin BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“

  18. Beispiel: Veranstaltungen Arbeitstagung für ehrenamtliche Hilfsmittelberater/innen Ausgleich eines Nachsorgedefizits durch Information und Multiplikatorenwirkung Bündelung von Informationen aus verschiedenen Quellen bzw. Teilbereichen BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“

  19. Beispiel: Veröffentlichungen Faltblatt „Bewegungsübungen“ Anleitungen zu Bewegungsübungen bei einem bestimmten Krankheitsbild zielgruppengerechte Aufbereitung ähnliche Veröffentlichungen noch nicht vorhanden BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“

  20. Antragsabwicklung (für Projekte in 2010) BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“

  21. Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Marion Altmann Tel.: 0211 – 31006 – 40 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 - 63 (direkt) E-Mail: altmann@bag-selbsthilfe.de BMAS: „Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“

  22. Förderung durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hier: Kinder- und Jugendplan (KJP) Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung (Regelfall) oder Fehlbedarfsfinanzierung (bei Einzel- und Sondermaßnahmen möglich)

  23. Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen Neben den Bestimmungen, die für alle Förderstellen gelten: Richtlinien des BMFSFJ vom 19. Dezember 2000 – 505T – 2411/2001 zum Kinder- und Jugendplan des Bundes KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  24. Was wird gefördert? Grundsätzliches Voraussetzungen: Maßnahme noch nicht begonnen Themen von Bundesinteresse BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  25. Was wird gefördert? Grundsätzliches Zielgruppen: Kinder und Jugendliche (nicht älter als 26) Eltern und andere Erziehungsberechtigte haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige und andere Multiplikatoren (z.B. Arbeitstagungen) BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  26. Was wird gefördert? Grundsätzliches Ziele: Projekte sollen sozialpolitische bzw. sozial-integrative Belange von Jugendlichen betreffen BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  27. Förderziel für junge Menschen mit Behinderung laut KJP: „Junge Menschen mit Behinderung sollen durch Angebote der Begegnung und des gemeinsamen sozialen Lernens von Menschen mit oder ohne Behinderung, durch Einbeziehung in die Jugendarbeit sowie durch das Engagement von Selbsthilfegruppen und –verbänden in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit gefördert und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Übernahme sozialer Verantwortung befähigt werden. Dabei sollen Fähigkeiten und Möglichkeiten junger Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbst zu gestalten und Mobilität und Kommunikation weiterzuentwickeln, gestärkt werden.“ BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  28. Förderfähige Maßnahmen nationale und internationale Maßnahmen außer Maßnahmen, die zum Aufgabenbereich des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) gehören Schriften Veranstaltungen (Kurse, Arbeitstagungen) BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  29. Veranstaltungen Kurse: Teilnehmer sind Jugendliche, die nicht älter als 26 sind Thema aus dem jugendpolitischen Bereich, z.B. „Junge Rheumakranke informieren Gesunde“ Dialog zwischen Betroffenen und Nicht-Betroffenen nicht förderfähig: reine Bewegungsseminare BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  30. Veranstaltungen Arbeitstagungen: Teilnehmer sind in der Kinder- und Jugendhilfe Tätige Entwicklung von Konzepten und bundeseinheitlichen Strategien, z.B. Wie erreiche ich die Jugendlichen? Was interessiert sie? BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  31. Weitere Voraussetzungen der Förderfähigkeit Qualitätssicherungsmaßnahmen, z.B. Feedbacks der Teilnehmer Themeninteresse BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  32. Qualitätssicherungsmaßnahmen Literatur zur „Qualitätssicherung“ finden Sie auf der Webseite: www.qs-kompendium.de BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  33. Gender Mainstreaming zahlenmäßige Ausgewogenheit von weiblichen und männlichen Teilnehmern genügt nicht geschlechtergerechte Sprache BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  34. Gender Mainstreaming geschlechtlich orientierte Gleichbehandlung von Themen, z.B. Warum machen übergewichtige Jungen seltener eine Diät als übergewichtige Mädchen? Diese Frage soll ergründet werden. Wie können wir die betroffenen Jungen erreichen? Schulung von Mitarbeitern GM zieht sich durch alle Förderbereiche BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  35. Gender Mainstreaming Informationen zum Gender Mainstreaming: im geschützten Bereich unserer Homepage unter „Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“ BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  36. Beispiel: Veranstaltungen: Kurs „Sich einbringen und dazu gehören – trotz (Krankheit)“ sich selbst mit der Krankheit ganz neu erfahren Kraft und Motivation für den Alltag mitnehmen bundesweite Kontakte untereinander knüpfen mit Außenstehenden über die Krankheit sprechen gemeinsame Aktivitäten BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  37. Beispiel: Veranstaltungen: Arbeitstagung „Organisation der jugendpolitischen Arbeit im Bereich Internet“ Bedürfnisse von jungen Betroffenen an spezielle Internet-Seiten für Jugendliche Internet-Seiten von Betroffenen, die vor einer beruflichen Entscheidung stehen Chatrooms BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  38. Beispiel: Schrift „Informationsfaltblatt für betroffene Jugendliche“ Informationen zum Krankheitsbild Hilfe zur Selbsthilfe: Informationen zu Selbsthilfe-Seminaren, Therapien etc. Problemfeld Krankheit – Schule – Berufswahl BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  39. Beispiel: Schrift „Informationsfaltblatt für betroffene Jugendliche“ konkrete Hilfestellungen, z. B. Beratungsangebot bundesweites Therapeutenverzeichnis Kontaktnetz für Jugendliche Literaturangaben BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  40. Antragsabwicklung (für Projekte in 2010) BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  41. Zuständigkeit bei der BAG SELBSTHILFE Marion Altmann Tel.: 0211 – 31006 – 40 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale), - 31006 - 63 (direkt) E-Mail: altmann@bag-selbsthilfe.de BMFSFJ: „Kinder- und Jugendplan“

  42. Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach § 31 Abs.1 Nr. 5 SGB VI „Reha vor Rente“ Finanzierungsart: Projektförderung

  43. Gesetzliche Grundlagen Neben den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Fördertöpfe gelten: Richtlinien der BfA über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern Anstelle der ANBest-P: Allgemeine Hinweise (sind Bestandteil der Bewilligung) DRV: „Reha vor Rente“

  44. Was wird gefördert? Zuwendungen werden gegeben für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern In der Rentenversicherung bedeutet Rehabilitation die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit die wesentliche Besserung/Wiederherstellung der bereits geminderten Erwerbsfähigkeit DRV: „Reha vor Rente“

  45. Was wird gefördert? medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen, die die Rehabilitation im Sinne der Rentenversicherung zum Ziel haben In Einzelfällen: Kinder-Rehabilitation (gehört eigentlich nicht zum Aufgabenbereich der DRV) bei kindlichen Erkrankungen, wenn die spätere Erwerbsfähigkeit gefährdet ist nicht jedoch bei Schwerstbehinderungen, wenn abzusehen ist, dass die Person niemals am Erwerbsleben teilnehmen kann DRV: „Reha vor Rente“

  46. Nicht gefördert werden Projekte, die ausschließlich die Bereiche Kranken- und / oder Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht betreffen die Aus- und Fortbildung von hauptamtlich Beschäftigten Fachtagungen, Arbeitstagungen, Konferenzen u.ä. sowie Freizeiten DRV: „Reha vor Rente“

  47. Maßnahmen Schriften / Öffentlichkeitsarbeit Seminar / Lehrgang DRV: „Reha vor Rente“

  48. Beispiel: Schrift/Öffentlichkeitsarbeit Therapieratgeber betroffene, beruflich voll rehabilitierte Autoren berichten von ihrem therapeutischen Werdegang Selbstbehandlung, Selbsttherapie, Selbsthilfe die Krankheit soweit in den Griff bekommen, dass man ein Berufsleben ohne Einschränkungen führen kann DRV: „Reha vor Rente“

  49. Beispiel: Seminar / Lehrgang „Förderung der Selbständigkeit von Menschen mit (Krankheitsbild)“ Persönlichkeitsvariabeln wie mangelndes Selbstbewusstsein und Misserfolgserwartungen verbessern Voraussetzungen schaffen für die berufliche Integration DRV: „Reha vor Rente“

  50. Beispiel: Seminar / Lehrgang ReineSport- oder Ernährungsseminare sind nicht förderfähig, da solche sehr häufig von Krankenkassen angeboten werden. Solche Veranstaltungen müssen zusätzlichLebensberatung beinhalten, die geeignet ist, eine für die Krankheitslinderung oder –bewältigung zuträgliche Verhaltensänderung herbeizuführen und die Erwerbsfähigkeit deutlich wiederherzustellen oder deren Verschlechterung zu verhüten. DRV: „Reha vor Rente“

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