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W i e sorgt Deutschland für seine K i nder?

W i e sorgt Deutschland für seine K i nder?. Jörg Maywald, 4. Kinder- und Jugendhilfetag Baden-Württemberg, 14.7.2007. Gliederung ___________________________________. Das Kind als (Rechts-)Subjekt Kindeswohl – was ist das eigentlich? Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

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W i e sorgt Deutschland für seine K i nder?

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Presentation Transcript


  1. Wie sorgt Deutschlandfür seine Kinder? Jörg Maywald, 4. Kinder- und Jugendhilfetag Baden-Württemberg, 14.7.2007

  2. Gliederung___________________________________ • Das Kind als (Rechts-)Subjekt • Kindeswohl – was ist das eigentlich? • Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz • Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern • Deutschland: Kindergerecht

  3. Gliederung___________________________________ ► Das Kind als (Rechts-)Subjekt • Kindeswohl – was ist das eigentlich? • Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz • Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern • Deutschland: Kindergerecht

  4. Das Kind als (Rechts-)SubjektKinderrechte sind Menschenrechte_________________________________ • Kinder sind Menschen • Kinder sind keine kleinen Erwachsenen Kinderrechte sindMenschenrechte für Kinder

  5. Das Kind als (Rechts-)SubjektKinderrechte als Normierungvon Grundwerten ________________________________ Die in derUN-Kinderrechtskonventionniedergelegten Rechtenormieren die Achtungvor den menschlichen Grundwertenin Bezug auf Kinder.

  6. Das Kind als (Rechts-)SubjektInternationale Entwicklungen________________________________ • Ellen Key: Das Jahrhundert des Kindes (1900)(u.a. gleiche Rechte für eheliche und uneheliche Kinder,Recht auf körperliche Unversehrtheit) • Janusz Korczak: Magna Charta Libertatis für das Kind(„Das Recht des Kindes auf Achtung“) • Genfer Deklaration des Völkerbundes(1924)(Verpflichtungen der Erwachsenen gegenüber Kindern) • Erweiterte Erklärung zu Kinderrechten derVereinten Nationen (1959)(Kind als Rechtssubjekt, Appell an guten Willen) • Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch dieVereinten Nationen (20.11.1989)(Kinder als Träger eigener Rechte, Staatenverpflichtungen) • Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen(Weltkindergipfel) (2002)(Internationaler Aktionsplan „A World fit for Children“)

  7. Das Kind als (Rechts-)SubjektUN-Kinderrechtskonvention___________________________________ Materielle Rechte • Schutzrechte (Protection)u.a. Recht auf Schutz: vor Diskriminierung; der Identität; vor Trennungvon den Eltern; der Privatsphäre; vor Schädigung durch Medien; vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Vernachlässigung; vor sexuellem Missbrauch; vor wirtschaftlicher Ausbeutung; vor Suchtstoffen; vor Entfüh-rung; in Strafverfahren; vor Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe;bei bewaffneten Konflikten; von Kinderflüchtlingen; von Minderheiten • Förderrechte (Promotion)u.a. Recht auf: Vorrang des Kindeswohls; Leben und Entwicklung; Familien-zusammenführung; Versammlungsfreiheit; Zugang zu den Medien; Kontaktmit beiden Eltern; Förderung bei Behinderung; Gesundheitsförderung; Bildung; kulturelle Entfaltung; Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung; Integration geschä-digter Kinder • Beteiligungsrechte(Participation)u.a. Recht auf: angemessene Berücksichtigung des Kindeswillens; Gehör;freie Meinungsäußerung; Freiheit des Gewissens und der Religion; Informa-tionsbeschaffung und -weitergabe; Nutzung kindgerechter Medien

  8. Das Kind als (Rechts-)SubjektElternrecht als Elternverantwortung _________________________________ Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung.Diese Verantwortung beinhaltet das Rechtund die Pflicht der Eltern, „das Kindbei der Ausübung seiner anerkannten Rechtein einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen“. Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention

  9. Das Kind als (Rechts-)SubjektKinder sind Menschen von Anfang an __________________________________ Das Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer. Janusz Korczak

  10. Gliederung___________________________________ • Das Kind als (Rechts-)Subjekt ► Kindeswohl – was ist das eigentlich? • Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz • Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern • Deutschland: Kindergerecht

  11. Kindeswohl – was ist das eigentlich? Vorrang des Kindeswohls_________________________________ Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen,gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3, Absatz 1)

  12. Kindeswohl – was ist das eigentlich? Rechtliche Orientierungen_________________________________ Kindeswohl als allgemeines Prinzipfamilienrichterlicher Entscheidungen (§ 1697 a BGB) Kindeswohl als unbestimmter Rechtsbegriff(→ Verweis auf Erkenntnisse der Medizin- und Sozialwissen-schaften)

  13. Kindeswohl – was ist das eigentlich? Arbeitsdefinition_________________________________ Wohl des Kindes (best interests of the child) Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handelnist dasjenige, welches die an denGrundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern orientierte jeweils amwenigsten schädigende Handlungsalternative wählt.

  14. Kindeswohl – was ist das eigentlich? Grundbedürfnisse von Kindern_______________________________ • Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen • Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, Sicherheitund Regulation • Das Bedürfnis nach Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiede zugeschnitten sind • Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen • Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen • Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaftenund kultureller Kontinuität • Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit T. Berry Brazelton und Stanley I. Greenspan 2002

  15. Gliederung___________________________________ • Das Kind als (Rechts-)Subjekt • Kindeswohl – was ist das eigentlich? ► Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz • Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern • Deutschland: Kindergerecht

  16. Vorrang des Kindeswohls als VerfahrensgrundsatzVerfahrensrechtliche Vorgaben__________________________________ • Das Wohl des Kindes (best interests of the child) ist „ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“.(Artikel 3, Absatz 1 UN-KRK) • Nicht in jedem Fall muss die ein Kind (bzw. Kinder) betreffende Entscheidung dem folgen, was für dieses Kind (bzw. die Kinder)am (aller-)besten ist.

  17. Vorrang des Kindeswohls als VerfahrensgrundsatzAbwägungsgebot__________________________________ • Es muss erwogen werden, welche positivenund negativen Implikationen eine anstehende Entscheidung für ein Kind hat.(1. Verfahrensschritt) • Die auf das Kindeswohl bezogenen Erwägungen müssen in hohem Maße berücksichtigt werden.(2. Verfahrensschritt)

  18. Gliederung___________________________________ • Das Kind als (Rechts-)Subjekt • Kindeswohl – was ist das eigentlich? • Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz ► Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern • Deutschland: Kindergerecht

  19. Bedürfnis-Ansatz Private Wohltätigkeit Freiwilligkeit Wohlfahrt, Almosen, Wohltätigkeit an Symptomen orientiert Hierarchie der Bedürfnisse Bedürfnisse sind je nach Situation verschieden Bereitstellung von Diensten Festlegung von Bedürfnissen ist subjektiv Kurzzeitperspektive(Stopfen von Löchern) Rechte-Ansatz Öffentliche Verpflichtung Verbindlichkeit gesetzlicher Anspruch:Gleichheit, Gerechtigkeit an Ursachen orientiert Unteilbarkeit der Rechte Rechte sind universell Einforderung von Rechten Rechte basieren auf internationalen Standards Langzeitperspektive Konsequenzen für die Arbeit mit KindernVon den Bedürfnissen zu den Rechten (1)____________________________________

  20. Bedürfnis-Ansatz Kinder erhalten Hilfe Spezifische Projekte mit spezifischen Zielgruppen Kinder können sich beteiligen, um Angebote zu verbessern aufgrund knapper Mittel blei-ben manche Kinder außen vor jeder Arbeitsbereich hat sein eigenes Ziel bestimmte Gruppen verfügen über technische Fertigkeiten, mit Kindern umzugehen Rechte-Ansatz Kinder haben Anspruchauf Hilfe ganzheitlicher Ansatz Kinder haben ein Recht auf aktive Beteiligung alle Kinder haben das Recht, ihre Potentiale auszuschöpfen es existiert einübergreifendes Ziel alle Erwachsenen (und Kinder) tragen dazu bei, die Rechte von Kindern umzusetzen Konsequenzen für die Arbeit mit KindernVon den Bedürfnissen zu den Rechten (2)___________________________________

  21. Konsequenzen für die Arbeit mit KindernPrinzipien des Kinderrechteansatzes___________________________________ • Das Prinzip der Unteilbarkeit der Rechte(ganzheitlicher Ansatz; alle Rechte sind gleich wichtig) • Das Prinzip der Universalität der Rechte(alle Kinder haben gleiche Rechte) • Die vier allgemeinen Prinzipien der Kinderrechtskonvention- Das Recht auf Nicht-Diskriminierung (Artikel 2)- Der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3)- Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6)- Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12) • Das Prinzip der Kinder als Träger eigener Rechte • Das Prinzip der Verantwortungsträger(Familie, Gesellschaft und Politik tragen Verantwortungfür die Verwirklichung der Kinderrechte) Quelle: International Save the Children Alliance: Child Rights Programming, London 2002

  22. Konsequenzen für die Arbeit mit KindernUmsetzung der Kinderrechte___________________________________ • Kinder über ihre Rechte informieren • Eltern und Fachkräfte bilden und unterstützen • Kinderrechte in die Einrichtungen für Kinder tragen(z.B. Projekttage Kinderrechte) • Alle Programme für und mit Kindern an den Kinderrechten orientieren (Child Rights based approach) • Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen • Einführung eines Wahlrechts von Geburt an • Politik und Wirtschaft an den Bedürfnissen und Rechten von Kindern orientieren (Kindergerechtigkeitsprüfung)

  23. Gliederung___________________________________ • Das Kind als (Rechts-)Subjekt • Kindeswohl – was ist das eigentlich? • Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz • Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern ► Deutschland: Kindergerecht

  24. Deutschland: Kindergerecht Kindgerechte Gesellschaft__________________________________ Eine kindgerechte Gesellschaft ist eine solche, die fähig ist, in die Zukunft zu blicken, die sich selbst vertraut und die Menschen hat, die mutig anpacken. Eine kindgerechte Gesellschaft ist aber auch auf Nachhaltigkeit oder auf Zukunft hin angelegt. Kinder- und familienfreundliche Gesellschaften denken nicht mit einem kurzen Horizont nur an heute, sondern über die eigene Generation hinaus. Bundeskanzlerin Angela Merkel 2006

  25. Deutschland: KindergerechtWeltkindergipfel: Aktionsplan ____________________________________ Die Staaten verpflichten sich, einen Nationalen Aktionsplan vorzulegen, in dem „eine Reihe konkreter, termingebundener und messbarer Ziele und Vorgaben enthalten sind. Ziel ist es, „eine kindergerechte Welt zu schaffen, in der die Grundsätze der Demokratie, der Gleichberechtigung, der Nichtdiskriminierung, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit sowie die Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, die Grundlage für eine nachhaltige menschliche Entwicklung bilden, die das Wohl des Kindes berücksichtigt.“ (Internationaler Aktionsplan „Für eine kindergerechte Welt“, New York 2002, Ziffer 59).

  26. Deutschland: Kindergerecht Nationaler Aktionsplan: Themenfelder __________________________________ Nationaler Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ • Chancengerechtigkeit durch Bildung • Aufwachsen ohne Gewalt • Förderung eines gesunden Lebensund gesunder Umweltbedingungen • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen • Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder • Internationale Verpflichtungen

  27. Deutschland: KindergerechtUNICEF: Deutschland nur Mittelmaß __________________________________ Child Poverty in Perspective: An Overview of Child Well-Being in Rich Countries • Material well-being (13/21) • Health and safety (11/21) • Educational well-being (10/21) • Family and peer relationship (13/21) • Behaviours and risks (11/21) • Subjective well-being (9/21) UNICEF 2006

  28. Deutschland: Kindgerechte Kommune Steuerungskreislauf__________________________________

  29. Deutschland: Kindgerechte Kommune Strategische Überlegungen__________________________________ • Der demographische Wandel fordert Generationengerechtigkeit • Demokratie braucht nachwachsende Generation • Ressourcenorientierung fördert das Gemeinwesen • Familien sind Existenzgründer • Benachteiligung und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen untergraben die Zukunft • Kinderrechte sind Menschenrechte Junge Kommune – Strategien für eine zukunftsfähige Gesellschaft

  30. Deutschland: Kindgerechte KommuneEltern mit Kindern als Investoren__________________________________ Kommunen müssen begreifen, dass Eltern mit Kindern als Investoren genauso wichtig sind wie Unternehmen, weil sie die Wirtschaftskraft einer Stadt erheblich positiv beeinflussen können. Hans Bertram 2006

  31. Deutschland: KindgerechtNachhaltige Familienpolitik__________________________________ Nachhaltige Familienpolitik benötigt einen intelligenten Policy Mix aus ... • Zeitpolitik • Infrastrukturpolitik(Chancengerechtigkeit) • Politik finanzieller Transferleistungen

  32. Deutschland: KindergerechtEigenwert des Kindes___________________________________ An unserer Neigung, Unreife als bloßen Mangel aufzufassen,und Wachstum als etwas, was die Lücke zwischen Unreifeund Reife ausfüllt, ist die Tatsache schuld, dass wir den Zustandder Kindheit vergleichend, nicht an sich betrachten.Wir behandeln ihn einfach als mangelhaft, weil wir ihn an der Erwachsenheit als dem festen Maß messen. Das lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die Dinge und Eigenschaften, die das Kindnicht hat und nicht haben wird, bis es erwachsen sein wird. Wenn wir den Versuch aufgeben, den Begriff der Unreifedurch Vergleich mit den Leistungen Erwachsener zu definieren, müssen wir anerkennen, dass Unreife nicht in einem Fehlen wünschenswerter Züge besteht. (...) Wenn Leben identisch ist mit Wachstum, so lebt ein Geschöpf in einem Stadium seines Lebens genauso wirklich wie in einem anderen, mit der gleichen inneren Fülle und den gleichen Ansprüchen auf Absolutheit John Dewey, Demokratie und Erziehung

  33. Deutschland: KindergerechtRecht und Unrecht___________________________________ Das Gegenteil von Rechten sind nichtdie Pflichten, sondern das Unrecht. Dagegen engagieren wir uns. (Auszug aus einer Pressemitteilung der vier deutschen Kinderdelegierten im Vorfeld des Weltkindergipfels 2002 in New York)

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