1 / 20

LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg

LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg. 2. Bürgerversammlung „Dorferneuerung Essen“ am Donnerstag, 15.03.2012, im Hotel „Zum Rathaus“ Referent: Bernhard Ellberg, Leiter des Amtes für Landentwicklung. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg

nonnie
Download Presentation

LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg 2. Bürgerversammlung „Dorferneuerung Essen“ am Donnerstag, 15.03.2012, im Hotel „Zum Rathaus“ Referent: Bernhard Ellberg, Leiter des Amtes für Landentwicklung

  2. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Fördermöglichkeiten in der Dorferneuerung Warum gibt das Land Geld für die Dorferneuerung? Was wird gefördert? Zuwendungshöhe Antragsweg

  3. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Warum gibt das Land Geld für Dorferneuerung? • Ziele: • Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes sichern • Impulse für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes geben • Bewahrung der Dörfer als Wohn-, Sozial- und Kulturraum • Bewahrung und Entwicklung des typischen Landschafts- und Ortsbildes/Kulturerbes • Sicherung der Grundversorgung • Förderung des Fremdenverkehrs

  4. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen • Gestaltung • Rückbau • Verkehrsberuhigung • Wiederherstellung von Klinkerstraßen usw.

  5. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Rückbau, Wiederherstellung, Umgestaltung und Sanierung von: • Gewässern • Wasserflächen und deren Randbereiche • Anlage, Gestaltung, Sanierung, Vernetzung und Sicherung vonAnlagen zum Abbau ökologischer Defizite: • Obstwiesen • Bauerngärten • Teiche • Mauern usw.

  6. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert ? • Kleine Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters • z. B. Maßnahmen an ortsbildprägender, alter Bausubstanz und deren Außenanlagen

  7. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? vorher • Maßnahmen zur Erhaltung und • Gestaltung land- und forstwirtschaftlicher • oder ehemals land- und forstwirtschaftlicher • Bausubstanz mit ortsbildprägendem • Charakter nachher

  8. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Maßnahmen, die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz, • einschließlich Hofräume und Nebengebäude • an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen, • z. B. Stallentlüftungsmodernisierungen • vor Einwirkungen von außen zu schützen, • z. B.Eingrünungen • in das Ortsbild oder die Landschaft einzubinden, • z. B. durch Hecken, Zäune, etc.

  9. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten • Umnutzung landwirtschaftlicher • Bausubstanz zu: • Wohn-, • Gewerbe-, • Kulturelle, • öffentliche oder • gemeinschaftliche Zwecke Umbau einer Scheune zu Bürozwecken Arbeitsplätze sichern Arbeitsplätze schaffen Zusatzeinkommen erschließen Zuwendungsempfänger: • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe!!!

  10. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum Investive Maßnahmen Markt- und Standortanalysen Arbeitsplätze schaffen Zusatzeinkommen erschließen Zuwendungsempfänger: • Natürliche Personen und Personengesellschaften • Juristische Personen des privaten Rechts

  11. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Umnutzungvon ganz oder teilweise leerstehender • orts- oder landschaftsbildprägender • Gebäude zu: • Wohn-, • Arbeits-, • Fremdenverkehrs-, • Freizeit-, • öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke

  12. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Was wird gefördert? • Neu-, Aus-, Umbau sowie Gestaltung ländlicher Dienstleistungsein-richtungen und Gemeinschaftsanlagen, die geeignet sind, das dörfliche Gemeinwesen, die Kultur, die Kunst oder die Wirtschaftsstruktur zu stärken • Ersatz nicht sanierungsfähiger Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügende Neubauten

  13. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Weitere Fördermöglichkeiten (auch innerhalb der Dorferneuerung möglich) • Schaffung von Informations- und Vermittlungseinrichtungen • Entwicklung von Rad-, Reit- und Wanderroutenmit ergänzenden Einrichtungen, wie z. B. Parkplätze oder Aussichtsstellen • Infrastrukturmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung • Museen, Bootsanleger, Spielscheunen, Freilichtbühnen... Ländlicher Tourismus

  14. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Dienstleistungseinrichtungen • Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von Dienstleistungseinrichtungen • Errichtung von Dorf- oder Nachbarschafts-läden • Einrichtungen für Informations- und Kommunikationstechnik • Prozesswärmeverwertung von Bioenergie-anlagen • Versorgung der örtlichen oder regionalen Märkte mit Dienstleistungen usw.

  15. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Kulturerbe • Erhaltung, Gestaltung und Verbesserungvondenkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Anlagen: • Mühlen • Schleusen • Besondere landwirtschaftliche Gebäude, z. B. Gulfhäuser • Umnutzungvon denkmalgeschützter, denkmalwürdiger oder landschaftstypischer Bausubstanz

  16. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Fördersätze Planung: bis zu 50 % Betreuung: bis zu 50 % öffentliche Maßnahmen: bis zu 50 % Mindestzuschuss: 5.000 Euro Anteilsfinanzierung private Maßnahmen: bis zu 30% Mindestzuschuss: 2.500 Euro höchstens: 25.000 Euro je Objekt Anteilsfinanzierung

  17. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Der Weg eines privaten Antrages Wer macht Was BürgerMaßnahme überlegen Planer/BetreuerGestaltungsvorschläge vor Ort BürgerKostenvoranschlag einholen Gemeinde/BürgerAntrag ausfüllen Amt für LandentwicklungFörderfähigkeit prüfen Oldenburgevtl. Zuwendungsbescheid Bürger Maßnahme durchführen Amt für LandentwicklungAuszahlung nach Prüfung Oldenburgder Abrechnung

  18. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Beachte! • Mit der Durchführung einer Maßnahme • darf erst begonnen werden, wenn Sie den • Zuwendungsbescheid des Amtes für • Landentwicklung Oldenburg in Händen • haben! • Ausnahme: • Die Genehmigung zum vorzeitigen • Investitionsbeginn.

  19. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Grundsatz der Dorferneuerung! Die Teilnahme am Förderprogramm und der Durchführung von Maßnahmen sind freiwillig!

  20. LGLN, Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

More Related