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Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern

Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern. Heinz ERNST Diplomarbeit NDS „Lebensgestaltung 50+“ HSA Bern. Frage I.

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Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern

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Presentation Transcript


  1. Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern Heinz ERNST Diplomarbeit NDS „Lebensgestaltung 50+“ HSA Bern

  2. Frage I • Sind gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern aus gerontologischer Sicht gerechtfertigt, obschon die Bundesverfassung eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet?

  3. Frage II • Gibt es „ungeschriebene“ Alterslimiten bei politischen Ämtern (mittelbare Diskriminierung)?

  4. Frage III • Wie kann das Verhalten der Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht („ungeschriebene Gesetze“) beeinflusst werden, damit ältere Menschen für politische Ämter kandidieren können und eine echte Wahlchance haben, wenn sie über die nötigen Voraussetzungen verfügen?

  5. Stand der Forschung • Zusammenfassend: Es existiert weit und breit keine „Altersgrenze“, die sich mit neueren gerontologischen Forschungsergebnissen belegen liesse.

  6. Stand der Forschung • Altersbilder – Altersstereotype • Defizit-Modell und Disengagement-Theorie • Aktivitäts-Theorie und Disuse-Modell • Kompetenzmodell des Alters

  7. Geistige Leistung im Alter Kristalline und fluide Intelligenz Intellektuelle Leistungsunterschiede Kohorteneffekte Expertenwissen und Lebenserfahrung Bildung Arbeit und Freizeit Gesellschaft, Politik und Altern Stand der Forschung

  8. Kristalline und fluide Intelligenz

  9. Zwei Typen sozialer Strukturen

  10. Lebenserwartung in der Schweiz

  11. Im Altertum • Ramses der Grosse (1304 – 1212 v. Chr.) • Platon (427 – 347 v. Chr.) • Massinissa (240 – 148 v. Chr.) • Cato der Ältere (234 – 149 v. Chr.) • Cicero 106 – 43 v. Chr.) • Arganthonios (?)

  12. Prägende Gestalten der neueren Geschichte • Henri Guisan (1874 – 1960) • Winston Churchill (1874 – 1965) • Konrad Adenauer (1876 – 1967) • Golda Meir (1898 – 1978) • Nelson Mandela (geb. 1918)

  13. Fragwürdige ältere Politiker • Sandro Pertini (Italien) • Sowjetische Machthaber (Breschnew etc.) • Urho Kekkonen (Finnland) • Ronald Reagan (USA) • Strom Thurmond (USA) Es war allen bekannt!!!

  14. Geschriebene Alterslimiten in der Schweiz? • Gesetzliche Alterslimiten? • Bund ja • Kantone ja • Gemeinden ja • Alterslimiten in Parteien? • Schweizerische Parteien nein • Kantonal- und Lokalparteien ja Trotz Diskriminierungsverbot in der Verfassung!

  15. Alterslimiten in der EU und anderen Staaten • Offiziell nein • Spitzenpositionen nein • Untere Ebene vermutlich „Grauzone“

  16. Zulässigkeit von Alterlimiten(Gutachten Schefer/Rhinow) • Unzulässig bei Legislativämtern • Bei exekutiven Vollämtern in engen Grenzen zulässig (körperliche Belastbarkeit und schnelle Auffassungsgabe) • Generell: Altersschranken zulässig, wenn sie verhältnismässig sind

  17. Umfrage bei der Bevölkerung • Total Antwortende 239 • Mit vorheriger Information 121 • Ohne vorherige Information 118

  18. Informationen über…

  19. Bevölkerung: Ergebnis • Bei den „Informierten“ deutlich weniger Befürworter von Alterslimiten

  20. Gleiche Umfrage bei 246 eidg. Parlamentariern(200 Nationalräte u. 46 Ständeräte) • Total Antwortende : 135 (55 %)

  21. Parlamentarier zu Alterslimiten bei Exekutivämtern(z.B. Regierungsrat oder Bundesrat)

  22. Parlamentarier zu Alterslimiten bei Legislativämtern(z.B. Kantons- oder Nationalrat)

  23. Parlamentarier zu Alterslimiten bei richterlichen Ämtern(z.B. Friedens- oder Bezirksrichter)

  24. Die schweizerischen Bundesräte seit 1848

  25. Die schweizerischen Bundesräte seit 1848

  26. Die zurückgetretenen Nationalräte

  27. Die Wahlen 2003 im Kanton Zürich

  28. Alle gewählten Nationalräte 2003

  29. Das Durchschnittsalter der Nationalräte nach den Wahlen

  30. Interview 1 Bei der Witwe des „Löwen von Siders“

  31. Interview 2 (vertraulich)70-jährige Präsidentin eines Gemeindeparlamentes

  32. Interview 3 (vertraulich)68-Jähriger als Friedensrichter wieder gewählt

  33. Interview 4 (vertraulich)Wegen des Alters diskriminiert und doch gewählt

  34. Interview 5 (vertraulich)Mit 65 Jahren nicht mehr nominiert

  35. Interview 6 (vertraulich)Ein 60-Jähriger will in den Nationalrat.

  36. Interview 7 (vertraulich)Die Meinung eines Parteipräsidenten

  37. Zurück zur Frage I • Sind gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern gerechtfertigt?

  38. Argumente bei Frage I • Voraussetzungen bei gesunden Älteren so gut wie bei Jungen. • Heute viel mehr gesunde Ältere als früher. • Regelmässige Wiederwahl gegen Sesselkleber. • Geschriebene Alterslimiten sind diskriminierend. • Kein namhafter Verfassungsrechtler verlangt gesetzliche Alterslimiten. • Der Wähler soll entscheiden, nicht das Gesetz!

  39. Antwort auf Frage I • Gesetzliche Alterslimiten bei politischen Ämtern sind aus gerontologischen und anderen Gründen in jedem Fall abzulehnen.

  40. Zurück zur Frage II • Gibt es „ungeschriebene“ Alterslimiten bei politischen Ämtern?

  41. Argumente bei Frage II • Tatsächliche Wahlchancen, ernsthafte Absichten und Teilnahme am Wahlkampf berücksichtigen! • Parteien können „Personalplanung“ betreiben, dürfen aber nicht diskriminieren. • Wenig Fälle von wirklicher mittelbarer Diskriminierung • Definition „Diskriminierung“ nicht zu weit! • Der Wähler ist der Wähler und nicht der „Diskriminierer“.

  42. Antwort auf Frage II • Es gibt in der Schweiz deutliche „ungeschriebene Alterslimiten“ bei politischen Ämtern. Ob es sich dabei um mittelbare Diskriminierung wegen des Alters handelt, muss offen gelassen werden.

  43. Zurück zu Frage III • Wie kann das Verhalten der Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht („ungeschriebene Gesetze“) beeinflusst werden?

  44. Antwort auf Frage III • Mit einer einfachen Methode konnte gezeigt werden, dass sich die Haltung von Personen mit Vorschlags- und Wahlrecht beeinflussen lässt, was die Wahlchancen von fähigen älteren Kandidaten verbessern kann.

  45. Was erstaunlich ist • Bevölkerung und Parlamentarier lassen sich durch „klassische alten Männer“ beeinflussen. • Richter werden in Bezug auf Alterslimiten strenger beurteilt. • Wenig klare Fälle von Diskriminierung aufgedeckt.

  46. Was in der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden sollte • Heute viel mehr gesunde ältere Menschen als früher. • Geistige Leistungsfähigkeit lässt bei gesunden älteren Menschen kaum nach. • Starre Altersstrukturen sollen und können flexibler gemacht werden. • „Sesselkleber“ sind seltener geworden. • Parteien sollten ihre Nominierungspraxis hinterfragen und sich an das Diskriminierungsverbot halten. • Viele ältere Menschen haben gute Voraussetzungen für die Ausübung eines Teilzeitamtes.

  47. Konkrete Schritte zur Abschaffung der Alterslimiten • Durch Änderung der Bundesverfassung • Volksinitiative ist ein direktes, aber aufwändiges und risikoreiches Verfahren. • Abschaffung durch Gemeinden und Kantone • Verfahren wie bei der Einführung des Frauenstimmrechtes • Pro Senectute schafft ein Argumentarium • Öffentlichen Druck aufrecht erhalten • Demokratischer Weg, welcher der föderalistischen Struktur unseres Landes angepasst ist. • Entspricht dem Prinzip „Steter Tropfen höhlt den Stein!“

  48. Die „Wägsten und Besten“ findet man …

  49. … nicht mit Altersguillotinen …

  50. … sondern indem Wähler und Gewählte ihre Verantwortung wahrnehmen!

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