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KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG IN DER DONAUREGION: EINE UNTERSUCHUNG REGIONALER „BEST PRACTICES“

KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG IN DER DONAUREGION: EINE UNTERSUCHUNG REGIONALER „BEST PRACTICES“. Eine Studie von Leonie Hensgen Max-Planck Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit. I. Einleitung. I. Einleitung – Best Practices. Korruption: weltweite geschätzte Kosten 5% des BIP

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KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG IN DER DONAUREGION: EINE UNTERSUCHUNG REGIONALER „BEST PRACTICES“

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  1. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG IN DER DONAUREGION: EINE UNTERSUCHUNG REGIONALER „BEST PRACTICES“ Eine Studie von Leonie Hensgen Max-Planck Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit

  2. I. Einleitung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  3. I. Einleitung – Best Practices • Korruption: weltweite geschätzte Kosten 5% des BIP • Allein innerhalb der EU 122 Mrd. €/ Jahr • Mit konventionellen Mitteln allein schwer zu fassen und zu bekämpfen. • Notwendigkeit neuer Bekämpfungsstrategien und Ansätze -> Globaler Wissens-/Erfahrungsaustausch wichtig. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  4. I. Einleitung – Best Practices • „bestpractices“ • Definition: herausragende Methoden und Praktiken, die dauerhaft bessere Ergebnisse aufweisen als andere Ansätze. • Besonderheit Donauregion: dynamische Entwicklung, viele neue oder noch nicht vollständig umgesetzte Maßnahmen. Daher wenig verlässliche Daten • Eingrenzung der Studie: vielversprechende Projekte mit guter Erfolgsprognose. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  5. I. Einleitung – Studienablauf • Evaluation der Konferenz „Fight against Corruption in the Danube Region“ • Untersuchung der vorgestellte Projekte auf Eignung als „best practice“ • Ausarbeitung eines Fragebogens • Fragen: allgemeine Korruption; Selbsteinschätzung der Länder; erfolgreiche nationale oder internationale Projekte • Mit Hilfe des bulgarischen Innenministeriums an 12 Staaten verschickt • Heranziehung von Drittquellen (NGOs, Wissenschaft) Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  6. II. UNTERSUCHUNG DER EINZELSTAATEN Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  7. Studienaufbau Einleitung: • Generelle Fakten - Fläche - Einwohnerzahl - Regierungsform • Bruttoinlandsprodukt (BIP) • Human Development Index (HDO) • Corruption Perception Index (CPI) • Unterschriebene/ratifizierte Anti-Korruptionsverträge • Überblick Korruptionsproblematik Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  8. Studienaufbau Hauptteil: • Beschreibung der Anti-Korruptionsmaßnahmen • Bewertung Schluss: • Kurze Zusammenfassung • Gesamtbewertung • Fazit Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  9. 1. Ungarn – Korruption • Weit verbreitet • EU Korruptionsbarometer: 96% der Befragten sieht Korruption als eines der Hauptprobleme • Corruption Perceptions Index: 46. Platz(von 176) • Ggü. direkten Nachbarstaaten relativ fortschrittlich • Ggü. EU-Staaten eher defizitär • Besonders betroffene Bereiche • Vergabewesen, Behördenkontrolle, Parteifinanzierung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  10. 1. Ungarn – „Twinning Light Projekt“ Präventiver Ansatz: • Studie zur Messung von Integritätsrisiken in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes • Entwickelt vom State Audit Office in Zusammenarbeit mit niederländischem Rechnungshof und EU-Unterstützung. • Gedanke • Keine Messung genereller Korruption wie z.B. CPI • Institutionsorientierte Auswertung offenbart konkrete Schwachstellen • An spezifische Risiken angepasste Konzepte Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  11. 1. Ungarn – „Twinning Light Projekt“ Vorgehensweise: • Fragebögen an 5000 öffentliche Behörden • Auswertung und Ermittlung • Schwachstellen: Bereiche, die besonders risikobelastet sind • Kontrollmechanismen: Gesetze oder interne Administration. • Vergleich der Schwachstellen mit Kontrollmechanismen ergibt „Gap“---- Überwachungslücken. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  12. 1. Ungarn – „Twinning Light Projekt“ • Behörden zu „Clustern“ zusammengefasst • Risk Map – systematischer Überblick • Erlaubt bessere Ressourcenallokation • gezielte Bekämpfung • Nachvollziehbarkeit der Entwicklung • Ergebnisse bilden Grundlage für weitere Antikorruptionsstrategie Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  13. 1. Ungarn – Hungarian National Protection Service (NPS) • Antikorruptionsbehörde • Errichtet 2010 als Reaktion auf Twinning Light Project • Untersteht Innenminister • u.a. Korruptionsprävention und –aufdeckung Keine Strafverfolgung • Enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. • „Schützt“ primär Exekutive vor Korruption Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  14. 1. Ungarn – Hungarian National Protection Service (NPS) Primäre Aufgabenbereiche: • Informationsauswertung • Öffentliche und vertrauliche Daten • Integritätstest • Verdeckte Mitarbeiter täuschen Korruptionssituation vor • Beamter wird anhand seiner Reaktion bewertet • Nach NPS Aussage sehr zuverlässiges Mittel • Kritik: tiefer Eingriff, geringe Schutzmechanismen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  15. 1. Ungarn – Bewertung • Vor allem neue Konzepte –> abschließende Bewertung schwer möglich • Viele Schritte in die richtige Richtung • Maßnahmen gegen bekannte Kritikpunkte • Empirischer Ansatz als Grundlage für weitere Strategie positiv zu bewerten Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  16. 2. Rumänien – Korruption • Weit verbreitet im privaten und öffentlichen Sektor • EU Korruptionsbarometer: 90% als eines der Hauptprobleme • Corruption Perceptions Index: 66. Platz (von 176) • Ggü. direkten Nachbarstaaten durchschnittlich. • Ggü. EU-Staaten mit Griechenland und Italien Schlusslicht. • Besonders betroffene Bereiche • Öffentlicher Dienst, Politik und Privatwirtschaft Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  17. 2. Rumänien – Korruptionsbekämpfung • Innen- und Justizministerium überwachen Implementierung und erarbeiten Gesetzesvorschläge • Enge Zusammenarbeit nationaler Institutionen • Court of Audit (Rechnungshof) • People‘s Advocate (Ombudsmann) • National Integrity Agency (ANI) • National Anticorruption Directorate (DNA) • General Anticorruption Directorate (GAD) Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  18. 2. Rumänien – National Integrity Agency • Unabhängige Agentur auf nationaler Ebene • Präventive Aufgaben und Aufklärung • Sensibilisierung der Bevölkerung und Beamten • Überprüfung von Vermögensverhältnissen und Interessenskonflikten Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  19. 2. Rumänien – National Integrity Agency • Arbeitsweise • Informationsbeschaffung: von öffentlichen und privaten Stellen • Auswertung durch zufällig zugewiesenen IntegrityInspector • Nach Feststellung Interessenkonflikt: Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme • Entsprechende Behörden wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  20. 2. Rumänien – National Integrity Agency • Bewertung • Sehr stark von Unterstützung anderer Institutionen abhängig • Scharfer Konflikt mit politischer und gerichtlicher Elite • Aber: nach Gesetzesreform aufstrebende Bilanz • Positive Bewertung durch EU Kommission • Wirksamkeit bedingt durch politischen Willen und funktionale Justiz Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  21. 2. Rumänien – National Anticorruption Directorate • Behörde mit Zuständigkeit für „high and medium level“ Korruption • Angeschlossen an das Büro des Staatsanwalts im obersten Justiz- und Kassationshof • Informationsermittlung • Ermittlungen dienen der Strafverfolgung • Mitarbeiter: • Staatsanwälte, Polizisten, Antikorruptionsexperten • Ernannt durch Oberstaatsanwalt; ihm unterstellt Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  22. 2. Rumänien – National Anticorruption Directorate • Bewertung • Weitgehend positiv • Viele rechtskräftige Verurteilungen hochrangiger Personen • Gerichte wegen langer Verfahrensdauer limitierender Faktor Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  23. 2. Rumänien – General Anticorruption Directorate • Antikorruptionsinstitution innerhalb des Innenministeriums (MAI) • Zuständig für 160.000 Mitarbeiter des MAI • Bekämpft Korruption primär ministeriumsintern • Untersteht administrativ dem Innenminister • Operational koordiniert durch Staatsanwalt • Kooperation mit verschiedenen öffentlichen und privaten Institutionen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  24. 2. Rumänien – General Anticorruption Directorate • Vier Hauptabteilungen Zwei Ermittlungseinrichtungen: • DirectiaAnchete(Ermittlung) strafrechtlichen Untersuchungen von Korruptionsvergehen IntegrityTesting der Mitarbeiter • DirectiaInvestigatii(Ermittlung) Voruntersuchungen und Informationssammlung für Strafverfolgung Sondereinheit: Special Service für verdeckte Ermittlungen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  25. 2. Rumänien – General Anticorruption Directorate • DirectiaPrevenire(Prävention) • Schulungen; Bewusstseinsbildung; Öffentlichkeitsarbeit • Erstellung und Auswertung von korruptionsbezogenen Studien • DirectiaSuport(Unterstützung) • Unterstützende und administrative Funktionen • Berichterstattung an die EU • Strategisches Komitee • Evaluiert GAD und erarbeitet Verbesserungsvorschläge Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  26. 2. Rumänien – Bewertung • Herausforderungen • Keine Budgetgarantie -> abhängig von Genehmigung durch Parlament • Mitarbeiter werden nicht gesondert trainiert Keine erhöhten Auswahlkriterien • Code ofConduct und Whistleblowerschutz relativ schwach ausgeprägt • Unterstützung durch Justiz und Politik entscheidend Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  27. 2. Rumänien – Bewertung • Positiv • Gutes Grundkonzept als Ausgangslage • Schnelle erste Erfolge • Weitgehend positive Bewertung durch EU Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  28. 3. Deutschland– Korruption • Problemwahrnehmung • EU Korruptionsbarometer: nur 57% als eines der Hauptprobleme (EU-Durchschnitt: 74%) • Corruption Perceptions Index: 13. Platz(von 176) • Ggü. direkten Nachbarstaaten und EU-Staaten überdurchschnittlich • Besonders betroffene Bereiche • Allgemeine öffentliche Verwaltung; Wirtschaft • Relativ geringes Maß: Strafverfolgungs-/Justizbehörden Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  29. 3. Deutschland – Business Keeper Monitoring System • Hinweisgebersystem • Basiert auf Web-Portalsoftware der Business Keeper AG • Strukturierte Verarbeitung anonymer Hinweise soll vorhandenes Wissen nutzbar machen • Hinweisgeber häufig effektivste Aufklärungsmethode • Absolute Anonymität als besserer Schutz vor negativen Folgen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  30. 3. Deutschland – Business Keeper Monitoring System • Funktionsweise • Nimmt Hinweise rund um die Uhr internetbasiert entgegen • Technisch individueller Verschlüsselung (Inhalt und Kanal) • Vergleichbares Schutzniveau mit Europäischer Zentralbank • Anonymer Dialog zwischen Hinweisgeber und Bearbeiter ermöglicht Rückfragen und Fortschrittsberichte • > Insiderwissen kann kontinuierlich genutzt werden Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  31. 3. Deutschland – Business Keeper Monitoring System • Vorteile • Erlaubt Filterung der Hinweise und Schwerpunktsetzung • Gewährleistet Anonymität 30% der Hinweisgeber decken Identität im Verlaufe des Verfahrens auf. • Großen Teilen der Zivilbevölkerung zugänglich • Sehr geringer Anteil denuziantischer Missbrauchsfälle • Gute Übertragbarkeit auf andere Länder aufgrund geringer Voraussetzungen der Impelementierung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  32. 4. Bulgarien – Korruption • Großes Problem im Zentrum der Aufmerksamkeit • EU Korruptionsbarometer: 95% als eines der Hauptprobleme • Corruption Perceptions Index: 75. Platz (von 176) • Unter EU-Staaten auf vorletztem Platz. • Leicht negativer Trend • Betroffene Bereiche: • Justiz, Zoll, Polizei, Vergabewesen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  33. 4. Bulgarien – BORKOR • Problemlösung für Kommissionsvorgaben • Ziel: Gewährleistung der effizienten Umsetzung der Regierungsstrategie zur Vorbeugung und Unterdrückung der Korruption • komplexes Modell der zentralen Planung und Entwicklung • Keine „Maßnahme“, sondern Strategiekonzept zur ebenenübergreifendenBekämpfung und Prävention Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  34. 4. Bulgarien – BORKOR • Umsetzung durch das „Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen“ – ZPBKOK • Rein präventiv, nicht operative Tätigkeit • Entwicklung flächendeckender, effektiver und nachhaltiger Präventionsmaßnahmen • Umfassende Analysen dienen der Identifizierung von Schwachstellen • Besonders geschulte Mitarbeiter • Aktive Einbeziehung aller Beteiligten auf staatlicher und nichtstaatlicher Ebene soll zu breiter Akzeptanz führen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  35. 4. Bulgarien – BORKOR • Schwachstellenanalyse: Aufgaben-, System-, Personenbezogen • Interventionssystem als Resultat • möglichst lückenloses System zur Vermeidung, Aufdeckung und Bekämpfung der Korruption in Schwerpunktbereichen • Favorisierung einer ganzheitlichen Lösung • Möglicher Output: Präventionsmaßnahmen, Vorlagen für Gesetze/Dekrete und Anordnungen, technische Lösungen, Ermittlungsmethoden, Konzeptstrategien und Standards für Analysen • Ministerrat entscheidet letztlich über Umsetzung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  36. 4. Bulgarien – BORKOR 1. Testlauf: • Entwicklung des Lösungsmodells für die Vergabe öffentlicher Aufträge • 4-Säulen Modell mit 6 Plattformen • Ergänzt durch Maßnahmen im Vorfeld • Präqualifizierung der Unternehmen durch unabhängige private und fachlich kompetente Stellen • aktive Einbeziehung von Kontroll- und Aufsichtsorganen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  37. 4. Bulgarien – BORKORBewertung • Leitgedanke der präventiven Herangehensweise überzeugend • Korruptionsformel ermöglicht Analyse der Zusammenhänge • Umfassender Ansatz langfristig erfolgsversprechender • Komplexität beugt Missbrauch vor • Aber: Zustimmung des Ministerrats notwendig • Starker politischer Wille und Unterstützung in der Zivilbevölkerung Erfolgsvoraussetzung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  38. 5. Tschechische Republik – Korruption • Weit verbreitetes Problem • EU Korruptionsbarometer: 90% als eines der Hauptprobleme • Corruption Perceptions Index: 54. Platz (von 176) • Ggü. direkten Nachbarstaaten durchschnittlich. • Ggü. EU-Mitgliedern eher unterdurchschnittlich • Betroffene Bereiche • Politische Parteien, Ministerien und öffentliche Verwaltung • Teilverstaatlichte Unternehmen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  39. 5. Tschechische Republik – Korruptionsbekämpfung • Höchste Priorität der Regierung • Nationale Antikorruptionsstrategie • Prävention im Vordergrund • Tiefgreifender Wandel statt kurzfristiger Bekämpfung der Phänomene • Transparenzförderung und Einbindung der Zivilgesellschaft • Holistisches Konzept unter Einbeziehung aller betroffenen Bereiche Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  40. 5. Tschechische Republik – Corruption Impact Assessment • Impact Assessments bisher im umweltrechtlichen und sozio-ökonomischen Bereich etabliert • Ziel: Eliminierung von Korruptionsfaktoren aus Gesetzen und Verordnungen durch analytische Betrachtung • Ex-ante für Gesetzesvorschläge • Ex-post Analysemethode für bestehende Regelungen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  41. 5. Tschechische Republik – Corruption Impact Assessment • Grundprinzipien • Verhältnismäßigkeit • Verantwortlichkeit • Konsistenz • Transparenz • Partizipation Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  42. 5. Tschechische Republik – Corruption Impact Assessment • Breiter Anwendungsbereich • Zweistufiges Verfahren • Zunächst „kleines“ CIA • Bei Verdachtsmomenten tiefgehende Untersuchung • Einbeziehung der Zivilgesellschaft und „Watchdog“-Organisationen • Bei Zweifel Rücküberweisung des Entwurfs mit Verbesserungsvorschlägen • Abweichungsmöglichkeit des Parlaments unbeeinträchtigt Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  43. 5. Tschechische Republik – Bewertung • Generelle Antikorruptionsstrategie bietet gute Grundlage • Problematisch: Besetzung des GovernmentAnticorruptionCommittee • Corruption Impact Assessment vielversprechend • Allerdings abhängig vom politischen Willen und dem Vertrauen der Bevölkerung Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  44. 6. Österreich – Korruption • Verbreitetes Problem • EU Korruptionsbarometer: 80% als eines der Hauptprobleme • Anstieg um 19% • Corruption Perceptions Index: 25. Platz(von 176) • Ggü. direkten Nachbarstaaten und EU-Mitgliedern leicht überdurchschnittlich. • Betroffene Bereiche • Politik; Vergabewesen; Tourismussektor und Privatwirtschaft Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  45. 6. Österreich – Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) • Existiert seit Okt. 2010 • Unabhängige nationale Einrichtungen zur Korruptionsprävention und –bekämpfungiSv. Art.6 UNCAC • Direkt Bundesministerium für Inneres untergeordnet • Enge Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und internationalen Antikorruptionseinrichtungen Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  46. 6. Österreich – BAK • 4 Säulen der Antikorruptionsarbeit 1. Prävention 2. Edukation 3. Repression 4. Kooperation Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  47. 6. Österreich – European Anticorruption Training • Kick-off Konferenz 2011 • Jeweils 5 Arbeitsgruppen zu Themenbereichen • „Ermittlung und Strafverfolgung“ • „Prävention“ • „Internationale Kooperation“ • Abschlusskonferenz 2013 mit „best practices“ Handbuch. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  48. 6. Österreich – European Anticorruption Training • Schwerpunkt der Internationalen Kooperation des BAK - “Practice meets Science” • Teilnehmer: • Vertreter von Antikorruptionsbehörden • Polizei und Staatsanwaltschaften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union; des erweiterten Schengenraums sowie aus südosteuropäischen EU-Beitrittskandidatenländern und anderen Staaten des Westbalkans Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  49. 6. Österreich – Bewertung • Antikorruptionsmaßnahmen gut durchdachtes Gesamtkonzept • BAK: Antwort auf nationale Korruptionsskandale • Herausforderung: Vertrauen der Bevölkerung muss wiedererlangt werden. • Anticorruption Training stärkt Kooperation und Austausch • Bisher Erfolge jedoch schwer messbar Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

  50. III. Fazit und Ausblick Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

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