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Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht

Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht. Zentraler Begriff: Arbeitnehmer. Wichtige Gesetze: - KSchG TzBfG SGBer MuSchG BGB ArbZG etc., etc. Gesetzliche Besonderheiten: § 310 Abs. 4 BGB (AGB).

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Presentation Transcript


  1. Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht

  2. Zentraler Begriff: Arbeitnehmer

  3. Wichtige Gesetze: - KSchG • TzBfG • SGBer • MuSchG • BGB • ArbZG • etc., etc.

  4. Gesetzliche Besonderheiten: • § 310 Abs. 4 BGB (AGB)

  5. Mögliche Ansprüche gegen Arbeitgeber: • Vertrag • Tarifvertrag • Gesetz • Gewohnheitsrecht • Richterliche Rechtsfortbildung

  6. Zentraler Punkt: Arbeitsvertrag Form grundsätzl. formlos möglich für Rechtsklarheit Schriftform dringend anzuraten Ausnahmen: insbes. für Arbeitgeber: - § 2 NachwG (1 Monatsfrist) - § 14 Abs. 4 TzBfG (Befristung)

  7. Arbeitsvertrag zwischen (genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse ) - im folgenden Arbeitgeber – und (Personalien einschließlich Geburtsdatum des Arbeitnehmers)

  8. Präambel / Vorbemerkungen wichtige Bemerkungen Die Parteien schließen folgenden Arbeitsvertrag:

  9. Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _____ (genaue Bezeichnung der Tätigkeit) eingestellt. Ort der Leistung? Er kann auch mit anderen Tätigkeiten befasst werden, soweit sie zumutbar sind (Zuweisungsgrenze: Direktionsrecht; evtl. Auswirkung bei betriebsbedingten Kündigungen) Entgeltänderung damit nicht verbunden.

  10. Beginn und Ende Die Tätigkeit beginnt am_______ Sie endet (?) am _______ (Kündigung möglich?)

  11. Probezeit Die ersten _____ Monate sind Probezeit Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von _____ (mind. 2) Wochen gekündigt werden

  12. Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung § 622 BGB Gleichgeltungsklauseln Schriftformklausel

  13. Probezeitvereinbarungen Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist _____ gesetzliche Kündigungsfrist, § 2 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 9 NachwG Verweis! Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ?

  14. Arbeitsentgelt Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn! (aber zahlreiche Ausnahmen) Mögliche Regelungen: Grundgehalt Leistungszulage Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Erfolgsprovisionen Gewinnbeteiligungen/Tantiemen, etc. (beachte Regelungen bzgl. Lohnnebenkosten)

  15. Sonderzahlungen Bspw. Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld, Gratifikationen, Anwesenheitsprämien

  16. Dienstwagenregelungen Anspruch private Nutzung Berücksichtigung Steuerliche Konsequenzen

  17. Rentenleistungen des AG Festbeträge Gehaltsabhängige Regelungen Gesamtversorgungsregelungen

  18. Arbeitszeit (ArbZG) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ____ Stunden in der Woche und verteilt sich wie folgt ________

  19. Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten Förderung Freistellung Entgelt Darlehen, etc.

  20. Mehrarbeit / Überstunden Angeordnete Überschreitung der täglichen Arbeitszeit Ausgleich durch Freizeitausgleich (sechs Monate) oder Abgeltung (Vereinbarung)

  21. Nebentätigkeit Erlaubnis Verbot Erlaubnisvorbehalt

  22. Urlaub Der Urlaub beträgt _____ Arbeitstage im Jahr (mindestens ??) (Grundsatz: Arbeitsvertrag mit Übertragbarkeit und der Abgeltung des Urlaubs die gesetzlichen Vorschriften)

  23. Arbeitsverhinderung Anzeigepflichten (Mitteilungen, etc.) Nachweispflichten (AU-Bescheinigung) vgl. § 5 EFZG

  24. Entgeltfortzahlung Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen) Vorauss.: • AN • kein Verschulden Nicht abdingbar § 12 EFZG

  25. Abtretungsklauseln bspw. wegen Entgeltfortzahlungen

  26. Verschwiegenheitspflicht Auch nach Ausscheiden Verschwiegenheitsverpflichtung! Problem: Kollision mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

  27. Arbeitnehmererfindungen insbes. Entwicklungen, Patente, etc. i. d. R. Nutzungsklausel aber auch ArbnErfG (nicht abdingbar zu Lasten AN) Rechte auf Benennung, Auskünfte, Vergütung bei Inanspruchnahme AG: Inanspruchnahmerecht / Erklärung

  28. Problemfeld: Wettbewerbsverbote

  29. Vertragsstrafenregelungen bspw. bei vertragswidriger vorzeitiger Beendigung a. o. Kündigung des AG bei nicht rechtzeitigem Antritt

  30. Mankoabrede (generelle AN-Haftung?) Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand (Mankogeld) besondere Vereinbarung nötig, sonst nur nach allg. Grundsätzen (gestufte Haftung)

  31. Betriebsvereinbarungen Derzeit gelten im Betrieb folgende Betriebsvereinbarungen: ______ ( Hinweis ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG nötig).

  32. Tarifverträge Folgende Tarifverträge sind Arbeitsverhältnis anwendbar: … (Aufzählung der geltenden Tarifverträge/ Allgemeinverbindlichkeitserklärung) Alternative: Die Anwendbarkeit folgender Tarifverträge ______ (Aufzählung, z. B. Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag, abgeschlossen zwischen ______ für die XY–branche) wird vereinbart.

  33. Ausschlussklauseln / Ausgleichsquittung • Frist zur Geltendmachung • Frist zur Klage • Problem neue Rechtslage durch Schuldrechtmodernisierung

  34. Pfändung des Einkommens / Abtretung Aufwandspauschalen Ausschluss der Abtretung und Verpfändung Aufrechnungsverbote

  35. Zahlreiche weitere Regelungen zu: Arbeitspapieren, Freistellungen, etc. und ergänzende Vereinbarungen

  36. Schriftformklausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformklausel.

  37. Abschluss Unterschriften Würzburg, am _______ ____________________ __________________ (Unterschrift Arbeitgeber ) (Unterschrift Arbeitnehmer)

  38. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Cornea  Franz R E C H T S A N W Ä L T E Berliner Platz 10 – 97080 Würzburg www.cornea-franz.de

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