1 / 57

Inhalt

DIN EN ISO/IEC 17065:2013 – Neue Ansätze und wichtige Änderungen Dr. rer. nat. Tilman Denkler Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM). Vorstellung Revision der normativen Grundlage zur Produktzertifizierung

magnar
Download Presentation

Inhalt

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. DIN EN ISO/IEC 17065:2013 –Neue Ansätze und wichtige ÄnderungenDr. rer. nat. Tilman DenklerBundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM)

  2. Vorstellung • Revision der normativen Grundlage zur Produktzertifizierung • Wichtige Änderungen der ISO/IEC 17065 gegenüber der DIN EN 45011 im Überblick • … und im Detail • Einführung der ISO/IEC 17065 durch IAF und DAkkS • Querverweistabelle Inhalt

  3. Ausbildung • Diplom-Geologe • M.A. Ökonomie und Management • Dr. rer. nat. (Fachgebiet Petrologie) Tilman Denkler • Berufserfahrung • Wissenschaftlicher Mitarbeiter • Special Research Project Arid and Semi-Arid Areas (SFB 69) (1990-1994) • Qualitätsmanager • Bohr- und Sprengtechnik Adolf Alexander GmbH & Co. KG (1995-1997) • Niederlassungsleiter/Prokurist • Bohle & Cie. GmbH (1997 – 2003) • Leitender Begutachter & Verfahrensleiter • Akkreditierungsstelle DAP (2003 – 2007) • Wissenschaftlicher Angestellter bei der BAM • Referat S.3 Internationaler Technologietransfer (seit 2007)

  4. Arbeitsgebiete • QualitätsinfrastrukturmitSchwerpunktAkkreditierung • KonformitätsbewertungmitSchwerpunktProduktzertifizierung Tilman Denkler • Gremien • Mitglied des Fachbeirats 6 (Systemzertifizierung / Personenzertifi-zierung) des Akkreditierungsbeirats AKB des BMWi • Mitglied des Arbeitskreises Zertifizierung (AKZ) der BAM • Mitglied des Akkreditierungsausschusses der Deutschen Akkredi-tierungsstelle GmbH DAkkS • Mitglied des Sektorkomitees Landwirtschaft, Ernährung, Nachhaltigkeit SK-LEN bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS

  5. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  6. Neue Ansätze zur Produktzertifizierung in der ISO/IEC 17065 • Fokussierung auf die Kompetenzsicherung der am Zertifizierungsprozess Beteiligten • Organisationskontrolle • Evaluierung auch vor der Antragstellung möglich • Mechanismus zur Sicherung der Unparteilichkeit DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  7. Wichtige Änderungen der ISO/IEC 17065 gegenüber der DIN EN 45011 im Überblick (1) • Neustrukturierung basierend auf dem von ISO/CASCO entwickelten Ansatz • Berücksichtigung der Spezifikationen aus ISO PAS 17001 bis ISO PAS 17005 • Einführung des funktionalen Ansatzes der ISO/IEC 17000 • Verbesserte Definitionen • Modifikation der Anforderungen an die Unparteilichkeit • Ausweitung und Präzisierung der Anforderung an das Management der Kompetenz aller am Zertifizierungsprozess beteiligten Personen DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  8. Wichtige Änderungen der ISO/IEC 17065 gegenüber der DIN EN 45011 im Überblick (2) • Evaluierung kann vor der Antragstellung zum Zertifizierungs-prozess durchgeführt wird, wenn im Zertifizierungsprogramm entsprechend vorgesehen • Personen können auf drei Arten zum Personal der Zertifizierungsstelle werden (feste Anstellung, freier Mitarbeiter, Organisationskontrolle) • Erweiterte und modernere Anforderungen an das Managementsystem der Zertifizierungsstelle • Prinzipien der Produktzertifizierung (keine normativen Anforderungen) als informativer Anhang DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  9. Neustrukturierung nach ISO/CASCO Ansatz • 1 Anwendungsbereich • 2 Normative Verweisungen • 3 Begriffe • 4 Allgemeine Anforderungen • 5 Anforderungen an die Struktur • 6 Anforderungen an Ressourcen • 7 Anforderungen an Prozesse • 8 Managementsystemanforderungen DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  10. Berücksichtigung der ISO PAS 17001 -17005 • ISO PAS 17001:2005: Konformitätsbewertung – Unparteilichkeit und verwandte Stellen - Prinzipien und Anforderungen • ISO PAS 17002:2004: Konformitätsbewertung – Vertraulichkeit - Prinzipien und Anforderungen • ISO PAS 17003:2004: Konformitätsbewertung – Beschwerden und Einsprüche - Prinzipien und Anforderungen • ISO PAS 17004:2005: Konformitätsbewertung – Bekanntgabe von Informationen - Prinzipien und Anforderungen • ISO PAS 17005:2008: Konformitätsbewertung – Verwendung von Managementsystemen - Prinzipien und Anforderungen DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  11. Einleitung (1) • Das übergeordnete Ziel der Zertifizierung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen besteht darin, allen Beteiligten Vertrauen darin zu geben, dass ein Produkt, Prozess oder eine Dienstleistung festgelegte Anforderungen erfüllt. • Der Wert der Zertifizierung ist der Grad des Vertrauens, der durch einen unparteiischen und kompetenten Nachweis der Erfüllung festgelegter Anforderungen durch eine dritte Seite vermittelt wird. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  12. Einleitung (2) • Diese Internationale Norm legt keine Anforderungen für Programme und wie diese entwickelt werden fest; (…). • Jedoch sollten Programmanforderungen keine der Anforderungen aus dieser Internationalen Norm widersprechen oder diese ausschließen. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  13. 1 Anwendungsbereich • Anforderungen an die Kompetenz, die einheitliche Arbeitsweise und die Unparteilichkeit von Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. DIN EN ISO/IEC 17065:2013 • 2 Normative Verweisungen • Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

  14. 3 Begriffe • BeratungTeilnahme an: • a) Entwicklung, Herstellung, Installation, Wartung oder Vertrieb eines zertifizierten oder eines zu zertifizierenden Produktes; oder • b) Entwicklung, Einführung, Betrieb oder Aufrechterhaltung eines zertifizierten oder zu zertifierenden Prozesses; oder • c) Entwicklung, Einführung, Bereitstellung oder Aufrechterhaltung einer zertifizierten oder zu zertifizierenden Dienstleistung. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  15. 3 Begriffe • EvaluierungKombination der Konformitätsbewertungsfunktionen Auswahl und Ermittlung • ANMERKUNG Die Funktionen „Auswahl“ und „Ermittlung“ sind in ISO/IEC 17000:2004, A.2 und A.3, festgelegt. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  16. DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Evaluation Evaluierung Bewertung & Zertifizierungsentscheidung

  17. 4 Allgemeine Anforderungen • 4.1.2 Zertifizierungsvereinbarung • 4.1.2.2 Die Zertifizierungsstelle muss sicherstellen, dass ihre Zertifizierungsvereinbarung von ihrem Kunden fordert, mindestens Folgendes einzuhalten:(…)c) alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen für1) die Durchführung der Evaluierung (siehe 3.3) und Überwachung, (…), einschließlich (…) des Zugangs zu (…) den Unterauftraggebern des Kunden; DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Originaltext deutsche Übersetzung, gemeint sind Unterauftragnehmer (englische Version: subcontractors)

  18. 4 Allgemeine Anforderungen • 4.2 Handhabung der Unparteilichkeit • 4.2.1 Die Zertifizierungstätigkeiten müssen unparteiisch durchgeführt werden. • 4.2.3 Die Zertifizierungsstelle muss laufend Risiken für ihre Unparteilichkeit identifizieren. (…)ANMERKUNG 1 Eine Beziehung, die ein Risiko für die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle darstellt, kann auf Eigentümerschaft, Führung, Leitung, Personal, gemeinsam genutzten Ressourcen, Finanzen, Verträgen, Vermarktung (einschließlich Markenpolitik) und Zahlung oder anderen Anreizen für die Empfehlung neuer Kunden usw. basieren. • 4.2.4 Wenn ein Risiko für die Unparteilichkeit festgestellt wird, so muss die Zertifizierungsstelle nachweisen können, wie sie ein solches Risiko beseitigt oder minimiert. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  19. Examples: how a CB can be positioned in a bigger organisation This shows possible position of a CB within a bigger organisation

  20. 4 Allgemeine Anforderungen • 4.2 Handhabung der Unparteilichkeit • 4.2.6 Die Zertifizierungsstelle sowie Teile derselben juristischen Person sowie juristische Personen, die unter ihrer organisatorischen Kontrolle (siehe 7.6.4) stehen, dürfen: • a) nicht Entwickler, Hersteller, Installateur, Verteiler oder Instandhalter des zertifizierten Produkts sein; • (…) • d) keine Beratungen für ihre Kunden anbieten oder bereitstellen; • e) dort, wo das Zertifizierungsprogramm die Evaluierung des Managementsystems des Kunden fordert, keine Managementsystemberatung oder interne Audits für ihre Kunden anbieten oder bereitstellen. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  21. 4.2 Handhabung der Unparteilichkeit • 4.2.7 Die Zertifizierungsstelle muss sicherstellen, dass Tätigkeitenrechtlich getrennter juristischer Personen, mit denen die Zertifizierungsstelle oder die juristische Person, der sie angehört, Beziehungen hat, die Unparteilichkeit ihrer Zertifizierungstätigkeiten nicht beeinträchtigt. • 4.2.8 Wenn die getrennte juristische Person in 4.2.7 das zertifizierte Produkt (…) anbietet oder herstellt oder Beratung (siehe 3.2) anbietet oder erbringt, so dürfen die zur Leitung der Zertifizierungsstelle gehörenden Personen sowie das Personal, das in die Bewertung und in den Entscheidungsprozess über die Zertifizierung einbezogen ist, nicht an den Tätigkeiten der getrennten juristischen Person beteiligt sein. Das Personal der getrennten juristischen Person darf weder in die Leitung der Zertifizierungsstelle, noch in die Bewertung oder Zertifizierungsentscheidung einbezogen sein. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  22. 4.3 Haftung und Finanzierung • 4.3.1 Die Zertifizierungsstelle muss über angemessene Vorkehrungen (z. B. Versicherungen oder Rücklagen) verfügen, um Verbindlichkeiten, die aus ihren Vorgängen entstehen, abzudecken. DIN EN ISO/IEC 17065:2013 • 4.3 Nicht diskriminierende Bedingungen • 4.4.3 (…)ANMERKUNG Eine Zertifizierungsstelle kann es ablehnen, einen Antrag auf einen Vertrag zur Zertifizierung eines Kunden anzunehmen oder aufrechtzuerhalten, wenn es grundlegende oder nachgewiesene Gründe gibt, wie z. B. dass der Kunde an illegalen Aktivitäten beteiligt ist, wiederholt gegen die Zertifizierungs- bzw. Produktanforderungen verstoßen hat oder ähnliche auf den Kunden bezogene Probleme.

  23. Anforderungen an die Struktur • 5.2 Mechanismus zur Sicherung der Unparteilichkeit • 5.2.1 Die Zertifizierungsstelle muss einen Mechanismus zur Sicherung ihrer Unparteilichkeit haben. • ANMERKUNG 2 Ein möglicher Mechanismus kann ein Ausschuss, der von einer oder mehreren Zertifizierungsstellen eingerichtet wird, ein Ausschuss, der von einem Programmeigner eingerichtet wird, eine staatliche Behörde oder eine gleichwertige Parteisein. • ANMERKUNG 3 Ein einzelner Mechanismus für mehrere Zertifizierungsprogramme kann diese Anforderung erfüllen. • ANMERKUNG 4 Wenn die Zertifizierungsstelle auch Zertifizierungen von Managementsystemen bereitstellt, so kann der Ausschuss, der ISO/IEC 17021:2011, 6.2, erfüllt, auch 5.2 dieser Internationalen Norm erfüllen, (…). DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  24. Examples of Resources Personnel All thoseexamples are covered in Clause 6 of ISO/IEC 17065

  25. 6 Anforderungen an Ressourcen • 6.1.2 Kompetenzmanagement für Personal, das in den Zertifizierungsprozess einbezogen ist • 6.1.2.1 Die Zertifizierungsstelle muss ein Verfahren für das Management der Kompetenzen des Personals, das in den Zertifizierungsprozess (siehe Abschnitt 7) eingebunden ist, festlegen, einführen und aufrechterhalten. Das Verfahren muss von der Zertifizierungsstelle fordern: • a) die Kriterien für die Kompetenz des Personals für jede Funktion im Zertifizierungsprozess unter Berücksichtigung der Anforderungen der Programme festzulegen; • b) den Schulungsbedarf zu ermitteln und, soweit erforderlich, Schulungsprogramme (…) bereitzustellen; DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  26. 6 Anforderungen an Ressourcen • 6.1.2 Kompetenzmanagement für Personal, das in den Zertifizierungsprozess einbezogen ist • 6.1.2.1 (…) Das Verfahren muss von der Zertifizierungsstelle fordern: • d) das Personal für Funktionen im Zertifizierungsprozess formell zu beauftragen; • e) die Leistungsfähigkeit des Personals zu überwachen. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  27. Examples of resources used for testing, inspection and auditing Testingwithown ressource / equipment Use equipmentfromManufacturer (under the CB control) Test reports from bodies or parties otherthan the CB Full outsourcing Certification body All thoseexamples are covered in Clauses 6 of ISO/IEC 17065

  28. 6 Anforderungen an Ressourcen • 6.2 Ressourcen für die Evaluierung • 6.2.1 Interne RessourcenWenn eine Zertifizierungsstelle die Evaluierung entweder mit ihren internen Ressourcen oder mit anderen Ressourcen, die unter ihrer direkten Kontrolle stehen, durchführt, muss sie die geltenden Anforderungen einhalten, die in den relevanten Internationalen Normen und anderen Dokumenten enthalten sind, wie im Zertifizierungsprogramm festgelegt. Die relevanten Internationalen Normen schließen für die Prüfung ISO/IEC 17025, für die Inspektion ISO/IEC 17020 und für die Durchführung von Audits von Managementsystemen ISO/IEC 17021 mit ein. Die Anforderungen an die Unparteilichkeit des Personals, welches die Evaluierungen durchführt, und die in der zutreffenden Norm festgelegt sind, müssen stets anwendbar sein. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  29. 6.2 Ressourcen für die Evaluierung • 6.2.2 Externe Ressourcen (Outsourcing) • 6.2.2.1 Die Zertifizierungsstelle soll Evaluierungstätigkeiten nur an Stellen ausgliedern, die die geltenden Anforderungen einhalten, die in den relevanten Internationalen Normen und anderen Dokumenten enthalten sind, wie im Zertifizierungsprogramm festgelegt. Die relevanten Internationalen Normen schließen für die Prüfung ISO/IEC 17025, für die Inspektion ISO/IEC 17020 und für die Durchführung von Audits von Managementsystemen ISO/IEC 17021 mit ein. Die Anforderungen an die Unparteilichkeit des Personals, das die Evaluierungen durchführt, und die in der zutreffenden Norm festgelegt sind, müssen stets anwendbar sein. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  30. 6.2 Ressourcen für die Evaluierung • 6.2.2 Externe Ressourcen (Outsourcing) • ANMERKUNG 2 Dies kann die Ausgliederung an andere Zertifizierungsstellen mit einschließen. Der Einsatz von externem Personal mit vertraglicher Bindung bedeutet keine Ausgliederung. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  31. 6.2 Ressourcen für die Evaluierung • 6.2.2 Externe Ressourcen (Outsourcing) • 6.2.2.2 Werden Evaluierungstätigkeiten an nicht unabhängige Stellen (z. B. Kundenlaboratorien) ausgegliedert, so muss die Zertifizierungsstelle sicherstellen, dass die Evaluierungstätigkeiten in einer Weise gehandhabt werden, die Vertrauen in die Ergebnisse liefert, und dass Aufzeichnungen zur Verfügung stehen, um das Vertrauen zu rechtfertigen. • 6.2.2.4 Die Zertifizierungsstelle muss:a) die Verantwortung für alle Tätigkeiten übernehmen, die an eine andere Stelle ausgegliedert werden; (…)d) eine Liste zugelassener Anbieter ausgegliederter Dienstleistungen führen; (…)f) den Kunden im Voraus über ausgegliederte Tätigkeiten informieren, um ihm eine Einspruchsmöglichkeit zu geben. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  32. 6.2 Ressourcen für die Evaluierung • 6.2.2 Externe Ressourcen (Outsourcing) • ANMERKUNG Wenn die Qualifikation, Bewertung und Überwachung derjenigen Stellen, die ausgegliederte Dienstleistungen bereitstellen, durch andere Organisationen durchgeführt werden (z. B. Akkreditierungsstellen, Stellen, die Bewertung unter Gleichrangigen durchführen, oder behördliche Stellen), dann kann die Zertifizierungsstelle diese Qualifikation und Überwachung berücksichtigen, vorausgesetzt, dass: • dies in den Programmanforderungen vorgesehen ist; • der Geltungsbereich für die vorgenommenen Arbeiten zutrifft; • die Gültigkeit der Festlegungen zur Qualifikation, Bewertung und Überwachung in regelmäßigen Abständen, die von der Zertifizierungsstelle festgelegt werden, überprüft wird. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  33. 7 Anforderungen an Prozesse DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  34. 7.3 Antragsbewertung • 7.3.2 Die Zertifizierungsstelle muss über ein Verfahren verfügen, das ermittelt, wenn eine Anfrage eines Kunden einen Produkttyp, oder ein normatives Dokument, oder ein Zertifizierungsprogramm beinhaltet, mit dem die Zertifizierungsstelle bisher keine Erfahrungen hat. • 7.3.3 In diesen Fällen (siehe 7.3.2) muss die Zertifizierungsstelle sicherstellen, dass sie die Kompetenz und Fähigkeit für alle Zertifizierungstätigkeiten, die sie vornehmen muss, besitzt, und sie muss Aufzeichnungen führen über die Begründung der Entscheidung, eine Zertifizierung durchzuführen. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  35. 7.3 Antragsbewertung • 7.3.5 Wenn sich die Zertifizierungsstelle auf Zertifizierungen stützt, die sie dem Kunden bereits gewährt hat, oder anderen Kunden bereits gewährt hat, Tätigkeiten zu unterlassen, dann muss die Zertifizierungsstelle auf die bestehende(n) Zertifizierung(en) in ihren Aufzeichnungen Bezug nehmen. Wenn vom Kunden gefordert, muss die Zertifizierungsstelle die Unterlassung der Tätigkeiten rechtfertigen. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  36. 7.4 Evaluierung • 7.4.6 Die Zertifizierungsstelle muss den Kunden über alle Nichtkonformitäten informieren. • 7.4.7 Wenn eine oder mehrere Nichtkonformitäten aufgetreten sind, und der Kunde äußert Interesse an der Fortsetzung des Zertifizierungsprozesses, dann muss die Zertifizierungsstelle Informationen über zusätzliche Evaluierungsaufgaben bereitstellen, die erforderlich sind, um zu verifizieren, dass die Nichtkonformitäten korrigiert wurden. • 7.4.8 Wenn der Kunde einem Abschluss der zusätzlichen Evaluierungsaufgaben zustimmt, so muss der in 7.4 festgelegte Prozess wiederholt werden, um die zusätzlichen Evaluierungsaufgaben abzuschließen. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  37. 7.7.3 Formelle Zertifizierungsdokumentation (siehe 7.7) darf nur nach oder gleichzeitig ausgestellt werden mit: • (…) • b) den erfüllten Zertifizierungsanforderungen; (…). • Definition Zertifizierungsanforderung • festgelegte Anforderung, einschließlich Produktanforderungen (3.8), die durch den Kunden (3.1) als eine Bedingung zur Feststellung oder Aufrechterhaltung der Zertifizierung erfüllt ist DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  38. Bei der Überwachung gilt: • 7.11 Beendigung, Einschränkung, Aussetzung oder Zurückziehung der Zertifizierung • 7.11.1 Wenn eine Nichtkonformität mit Zertifizierungsanforderungen, entweder als Ergebnis der Überwachung oder anderweitig, nachgewiesen wird, muss die Zertifizierungsstelle geeignete Maßnahmen in Betracht ziehen und über diese entscheiden. • ANMERKUNG Geeignete Maßnahmen können sein: • a) Weiterführung der Zertifizierung unter Bedingungen, die von der Zertifizierungsstelle festgelegt werden (z. B. verstärkte Überwachung); • b) Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, um nichtkonforme Produktvarianten zu entfernen; • c) Aussetzen der Zertifizierung vorbehaltlich der Abstellmaßnahmen durch den Kunden; • d) Zurückziehung der Zertifizierung. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  39. 7.6 Zertifizierungsentscheidung • 7.6.2 (…) Die Zertifizierungsentscheidung muss von einer Person oder Gruppe von Personen [z. B. ein Komitee (siehe 5.1.4)], die nicht an dem Evaluierungsprozess (siehe 7.4) beteiligt waren, durchgeführt werden.ANMERKUNG Die Bewertung und Entscheidung über die Zertifizierung können gleichzeitig durch dieselbe Person oder Personengruppe durchgeführt werden. DIN EN ISO/IEC 17065:2013 4-Augen-Prinzip

  40. 7.6 Zertifizierungsentscheidung • 7.6.3 Die Person(en) [mit Ausnahme von Ausschussmitgliedern (siehe 5.1.4)], die die Zertifizierungsstelle beauftragt hat, die Zertifizierungsentscheidungen zu treffen, muss/müssen beschäftigt oder unter Vertrag sein bei: • der Zertifizierungsstelle (siehe 6.1); oder • bei einer Stelle, die unter der Organisationskontrolle (siehe 7.6.4) der Zertifizierungsstelle steht. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  41. Organisationskontrolle • 7.6.4 Die Organisationskontrolle einer Zertifizierungsstelle muss umfassen: • das gesamte Eigentum oder die Mehrheitsbeteiligung am Eigentum einer anderen Stelle durch die Zertifizierungsstelle; oder • die Mehrheitsbeteiligung der Zertifizierungsstelle im Leitungs- und Kontrollgremium einer anderen Stelle; oder • die dokumentierte Befugnis durch die Zertifizierungsstelle über eine andere Stelle innerhalb eines Netzwerks juristischer Personen (in dem sich die Zertifizierungsstelle befindet), die durch Eigentümerschaft oder die Kontrolle eines Leitungs- und Kontrollgremiums verbunden sind. • ANMERKUNG Bei staatlichen Zertifizierungsstellen können andere Teile derselben staatlichen Stelle als „durch Eigentümerschaft mit der Zertifizierungsstelle verbunden“ betrachtet werden. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  42. Example of possible arrangement for Organizational Control Organizational Control is to supervise that the relatedcompanydoes not influence the person in itswork for the CB Agreement to follow CB rules and procedure Work contract This relates to Clause 7.6.4 of ISO/IEC 17065. This is one possibility for organisational control amongmany

  43. 7.8 Verzeichnis zertifizierter Produkte • Die Zertifizierungsstelle muss Informationen zu zertifizierten Produkten aufrechterhalten, die mindestens die folgenden Elemente enthalten: • a) Identifizierung des Produkts; • b) die Norm(en) und anderen normativen Dokumente, nach denen die Konformität zertifiziert wurde; • c) Identifizierung des Kunden. • Welche Teile dieser Informationen in einem Verzeichnis veröffentlicht oder auf Anfrage bereitgestellt werden müssen (durch Publikationen, elektronische Medien oder andere Mittel), wird durch das/die betreffende(n) Programm(e) festgelegt. Auf Anfrage muss die Zertifizierungsstelle mindestens über die Gültigkeit einer bestimmten Zertifizierung informieren. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  44. 8 Managementsystemanforderungen • 8.1 Optionen • 8.1.1 Allgemeines • Die Zertifizierungsstelle muss ein Managementsystem aufbauen und aufrechterhalten, (….) in Übereinstimmung mit Option A oder Option B …. DIN EN ISO/IEC 17065:2013 in Überein-stimmung mit den Anfor-derungen nach ISO 9001 • Das Managementsystem (…) muss Folgendes behandeln: • Allgemeine Managementsystem-Dokumentation; • Lenkung von Dokumenten; • Lenkung von Aufzeichnungen; • Managementbewertung; • Internes Audit; • Korrekturmaßnahmen; • Vorbeugende Maßnahmen

  45. Einführung der ISO/IEC 17065 durch die IAF • Die IAF-Vollversammlung im Oktober 2012 hat mehrere Übergangsfristen für revidierte Normen festgelegt: • Ein Übergangszeitraum von drei Jahren ab Veröffentlichung gilt für die neue Norm ISO/IEC 17065:2012 für Produktzertifizierungsstellen (15. September 2012) DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  46. Einführung der ISO/IEC 17065 durch die DAkkS (1) • Information Website DAkkS:Einführung der ISO/IEC 17065 vom 22.10.2012 • (…) Spätestens zum 1. August 2015 müssen dann alle bestehenden Akkreditierungen auf die neue Norm umgestellt sein. Bis dahin wird es eine Zeit der Koexistenz zwischen EN 45011 und ISO/ IEC 17065 geben. • Die Umstellung der Akkreditierung erfolgt auf Antrag der Zertifizierungsstelle. • Die Antragstellung auf Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 ist seit September 2012 möglich. DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  47. Einführung der ISO/IEC 17065 durch die DAkkS (2) • „Nach Einschätzung der DAkkS sollten die deutschen Produktzertifizierer der Einführung gelassen, aber nicht untätig entgegensehen.“ DIN EN ISO/IEC 17065:2013

  48. ISO/IEC 17065:2012 Conformity assessment – Requirements for bodies certifying products, processes and services Presentation on the new standard

  49. Cross reference ISO/IEC Guide 65:1996 to ISO/IEC 17065:2012 (1)

  50. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?

More Related