1 / 17

Unfallverhütungsvorschriften und persönliche Schutzausausrüstung

Unfallverhütungsvorschriften und persönliche Schutzausausrüstung. Übungsleiter: Sabine Schröder Oliver Wittekop. Was wäre ohne UVV- alles nur lästig ?. Die UVV gliedert sich in:. 1. Geltungsbereich §1 Geltungsbereich 2. Begriffsbestimmungen §2 Begriffsbestimmungen

Download Presentation

Unfallverhütungsvorschriften und persönliche Schutzausausrüstung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Unfallverhütungsvorschriften und persönliche Schutzausausrüstung Übungsleiter: Sabine Schröder Oliver Wittekop

  2. Was wäre ohne UVV- alles nur lästig ?

  3. Die UVV gliedert sich in: • 1. Geltungsbereich • §1 Geltungsbereich • 2. Begriffsbestimmungen • §2 Begriffsbestimmungen • 3. Bau und Ausrüstungen • §3 Allgemeines • §4 Bauliche Anlagen • §5 Feuerwehrfahrzeuge • §6 Leitern, usw. • §7 Kraftbetriebene Aggregate • §8 Sprungrettungsgeräte • §9 Luftheber • §10 Hydraulische Rettungsgeräte • §11 Kleinboote • §12 Persönliche Schutzausrüstung • 4. Betrieb • §13 Allgemeines • §14 Persönliche Anforderungen • §15 Unterweisung • §16 Instandhaltung • §17 Verhalten im Feuerwehrdienst • §18 Feuerwehranwärter, JF ... • §19 Wasserförderung • §20 Betrieb von Verbrennungsmotoren • §21 Sprungrettung • §22 Abseilübung • §23 Luftheber • §24 Hydraulisch betriebene Rettungsgeräte • §25 Dienst an und auf Gewässern • §26 Tauchereinsatz • §27 Einsatz mit Atemschutzgeräten • §28 Einsturz- und Absturzgefahren • §29 Gefährdung durch elektrischen Strom • 5. Prüfungen • §30 Sichtprüfungen • §31 Regelmäßige Prüfungen • 6. Ordnungswiedrigkeiten • §32 Ordnungswiedrigkeiten • 7. Übergangsregelungen

  4. UVV- Was ist der Geltungsbereich und wie sind die Bestimmungen? Die Freiwilligen Feuerwehren gelten versicherungsrechtlich als Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen Warum gibt es die UVV? Wer erlässt die UVV? Der Verband der Gemeinde-Unfallversicherungen Die UVV hat Gesetzescharakter Jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet die UVV zu beachten und danach zu handeln Vorgesetzte sind verantwortlich für die Einhaltung der UVV Die Feuerwehrangehörigen sollen über die Gefahren im Dienst informiert sein Welchen Einfluß hat die UVV auf das Dienstgeschehen?

  5. Die häufgsten UVV-Verletzungen

  6. Die persönliche Schutzausrüstung ohne und mit Atemschutz:

  7. In Niedersachsen (ohne Atemschutz): • Ohne Atemschutz: • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz • Feuerwehrschutzhandschuhe • Feuerwehrüberjacke • Feuerwehr-Sicherheitsgurt • Feuerwehrbeil • Feuerwehrsicherheitsschuhwerk • Feuerwehrleine

  8. In Niedersachsen (mit Atemschutz): • Mit Atemschutz: • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz • Atemschutzmaske • Mehrlagige Flammschutzhaube • Feuerwehrschutzhandschuhe • Atemschutzüberjacke • Feuerwehr-Sicherheitsgurt • Feuerwehrbeil • Feuerwehrsicherheitsschuhwerk • Feuerwehrleine • Überhose

  9. Zusätzliche Ausrüstung: • Klappvisier • Vollschutz • Rettungsweste • Personendosimeter • Personen-Exwarngerät

  10. ! Einsatzstellen im Verkehrsraum sind vorrangig durch Warn- und Absperrmaßnahmen zu sichern ! ! An Einsatzstellen im Verkehrsraum ist grundsätzlich Warnkleidung an-zulegen! ! Einsatzstellen sind bei nicht aus-reichendem Tageslicht auszu-leuchten ! ! Einsatzfahrzeuge sind so auf-zustellen, daß die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und gegen Auffahrunfälle geschützt wird ! UVV- Schwerpunkt- fließender Verkehr

  11. Nach Brandeinwirkungen haben Bauteile oftmals nicht mehr die ausreichende Tragfähigkeit! ! Besondere Vorsicht bei Stahl-konstruktionen und Spannbeton (insbesondere bei Deformationen)! ! ! Abnahme des tragenden Querschnitts (50%) bei Holzkon-struktionen (Knotenpunkte Fach-werk)! Bei freistehenden Kaminen und Giebelwänden ist der Trümmer-schatten zu beachten! ! ! Zur Sicherung gegen Durchbruch sind tragbare Leitern, Bohlen (mind. 0,5m breit) einzusetzen! UVV- Unfallschwerpunkt Absturz- und Einbruchsgefahren!

  12. „Nicht begehbare Bauteile“: • Astbestzement-Wellplatten • Lichtplatten • abgehängte Zwischendecken • Oberlichter • Lüftungskanäle ! ! Schiebleitern im Freistand nicht über den Stützstand hinaus besteigen! ! • Belastungsmaxima: • Anstellleiter je ein Mann pro zwei Leiterteile • Schiebleitern je ein Mann pro Leiterteil UVV- Unfallschwerpunkt Absturz- und Einbruchsgefahren2! Leitern, die als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg dienen, niemals entfernen !

  13. Die 5 Sicherheitsregeln: • Freischalten • Gegen Wiedereinschalten sichern • Spannungsfreiheit feststellen • Erden und kurzschließen • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken Druck am Strahlrohr > 5 bar +2 m Mundstücksöffnung >12mm 0,75 m/mm ! UVV- Schwerpunkt Elektrizität!

  14. UVV- Schwerpunkt Elektrizität2! Abstände für Mannschaft und Gerät • Fahrleitungen der Bahn 15.000V/Wechselstrom • Abstände zu Fahrleitungen mind. 3m • Bei Rettungseinsätzen kann u.U. 1,5m zulässig sein

  15. UVV- Schwerpunkt Atemschutz! • Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung: • Chlor • Amoniak • Nitrose Gase • (Achtung: Wasselöslichkeit verursacht Latenzzeit) • Atemgifte mit erstickender / sauerstoffverdrängender Wirkung: • Stickstoff • Methan • Edelgase • Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven oder Zellen: • CO und CO2 • Blausäure • Benzol

  16. UVV- Schwerpunkt Atemschutz2! • Keine Filtergeräte bei unbekannten Atemgiften! • Keine Filtergeräte bei O2<17% • Keine Filtergeräte bei starker Ruß- und Staubbildung • Truppweises Vorgehen (außer in engen Kanälen und Schächten, gesonderte Sicherung erforderlich) • Anlegen der Geräte außerhalb des Gefahrenbereichs • Eigenkontrolle: Fülldruck mind. 90%, Maskendichtheit, ständige Kontrolle durch Truppführer • Der Trupp unterstütz sich gegenseitig beim Anlegen der Geräte • Bereitstellung von Rettungstrupps • Atemschutzregistrierung • Rückwegsicherung durch Schlauch oder Fangleinen • Regelmäßiger Funkkontakt mit Führungskraft • Für den Rückweg ist die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen

  17. Fragen?????

More Related