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Wenn der Geschäftspartner nicht mehr zahlt! Wie retten Sie Ihre Forderung?

Wenn der Geschäftspartner nicht mehr zahlt! Wie retten Sie Ihre Forderung?. Dr. Kai T. Boin – Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht. Inhalt. A. Einleitung B. Überblick C. VOR Vertragsschluss D. BEI Vertragsschluss E. WÄHREND Vertragserfüllung

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Wenn der Geschäftspartner nicht mehr zahlt! Wie retten Sie Ihre Forderung?

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Presentation Transcript


  1. Wenn der Geschäftspartner nicht mehr zahlt!Wie retten Sie Ihre Forderung? Dr. Kai T. Boin – Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht

  2. Inhalt A. Einleitung B. Überblick C. VOR Vertragsschluss D. BEI Vertragsschluss E. WÄHREND Vertragserfüllung F. NACH Vertragserfüllung u. Rechnungsstellung G. Sonstige Möglichkeiten Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte -Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  3. A. Einleitung Hohe Forderungsaußenstände und nicht zahlende Geschäftspartner, ein Graus jeden Unternehmers, ein Risiko für jedes Unternehmen. Vorsorge und nötige Handlungen zur Forderungs-sicherung sind wichtige Instrumente, die oft im Alltag vergessen werden. Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte -Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de 3

  4. B. Überblick Was kann man wann tun? In allen 4 Phasen sind Möglichkeiten gegeben: - VOR Vertragsschluss (s. Teil C.) - NACH Vertragsschluss (s. Teil D.) - WÄHREND der Vertragserfüllung (s. Teil E.) - NACH Vertragserfüllung u. Rechungsstellung (s. Teil F.) Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten! Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte -Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de 4

  5. C. VOR Vertragsschluss VOR Vertragsschluss bestehen bereits Möglichkeiten, die nur teilweise in der Geschäftspraxis genutzt werden. Holen Sie sich Auskünfte und Informationen über den potentiellen Geschäftspartner ein! Im Einzelfall sollten Sie an folgende Instrumente denken: - Überprüfung der Seriosität u. Bonität des pot. Geschäfts- partners - Auskunft Creditreform, Schufa - Bonitäts- u. Vermögensnachweis einfordern Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte -Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de 5

  6. D. BEI Vertragsschluss - 1 Denken Sie BEI Vertragsschluss an kleine Maßnahmen mit großer Wirkung: - Der obligatorische Handschlag zählt im Streit nicht viel, vereinbaren Sie schriftlich! - Denken Sie an das Bestätigungsschreiben! - Weisen Sie Ihre Mitarbeiter diesbezüglich an! Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  7. D. BEI Vertragsschluss - 2 Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de I. Der „normale“ Geschäftspartner Treffen Sie Sicherungsvereinbarungen: - Eigentumsvorbehalt (einfach o. verlängert) - Abtretungen zur Sicherheit - Bürgschaften (von der Bank o. Dritten) - Pfandrechte 7

  8. D. BEI Vertragsschluss - 3 II. Der kritische Geschäftspartner Bei kritischen Geschäftspartnern treffen Sie zusätz- liche Regelungen: - Bürgschaften (von Banken o. Dritten) - Schuldbeitrittsvereinbarungen - grundbuchliche Sicherungen (Grundschulden, Hypotheken) Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  9. E. WÄHREND der Vertragserfüllung - 1 Bereits während der Vertragserfüllung sollten Abschlagsrechnungen oder Teilzahlungsrech- nungen geschrieben werden. Was Sie haben, das haben Sie! Das kann Ihnen auch der Insolvenzverwalter nicht so schnell wieder nehmen. Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  10. E. WÄHREND der Vertragserfüllung - 2 Stellen Sie Materialkosten dem Geschäftspartner umgehend in Rechnung. oder Bestellen Sie Material auf den Namen und Rechung des Geschäftspartners, soweit dies in der Branche möglich ist. Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  11. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung - 1 I. Zügige Rechnungsstellung Sobald der Vertrag erfüllt, der Auftrag abgearbeitet ist, erstellen Sie ein ordnungsgemäßes Aufmaß (falls erforderlich) und stellen Sie zügig die Rechnung! Denken Sie an das Zahlungsziel: 30 Tage oder nach Vereinbarung! Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  12. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung - 2 II. Fälligkeitskontrolle Kontrollieren Sie die Fälligkeit der Rechnung. Halten Sie einen kurzen, überschaubaren Mahnlauf; max. zwei Mahnungen reichen völlig, im Notfall geht es sogar ohne. Denken Sie dabei an Zinsen und Mahnkosten! Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  13. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung - 3 III. Beitreibung Bei Verzug mit der Zahlung: - Inkasso - Mahnverfahren (in NRW zentral über das AG Hagen) - Klageweise Geltendmachung - ggf. zügige Einleitung eines Gutachterverfahrens zur Klärung erhobener Mängeleinwände Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  14. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung – 4/1 IV. Vereinbarungen über Zahlungsmodalitäten Handeln Sie nicht aus Prinzip, vergessen Sie die wirt- schaftliche Überlegung nicht! Ggf. sollte – sofern möglich – mit dem Geschäftspartner eine Einigung verhandelt werden. Inhalt: - Zahlungsmodalitäten (Stundungen) mit Sicherheitenstellung, Verzinsung - „Nachlass“ als Einmal-Zahlung Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  15. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung – 4/2 Es gilt immer abzuwägen und zu bedenken: Der Spatz in der Hand ist manchmal besser als die vermeintlich fette Taube auf dem Dach! Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  16. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung – 5/1 V. Nach der Titulierung der Forderung Bei Nichtzahlung o. Zahlungsverweigerung ist Titulierung der Forderung erforderlich. Vorteil: - schneller Zuschlag möglich - Gefahr der Verjährung entgegnen Mögliche Titel: - Vollstreckungsbescheid - Urteil/Versäumnisurteil - notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis - Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel in notariell beurkundetem Vertrag Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  17. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung – 5/2 • Zwangsvollstreckung • aus Titel oder grundbuchl. Sicherheit • Vorpfändung (Vorsprung durch Technik) • Pfändung - Forderungspfändung, Sachpfändung - Zwangshypothek • Zwangsversteigerungsverfahren Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  18. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung – 5/3 2) Insolvenzverfahren • Eigenantrag des Schuldners Möglich bei: - dauernder Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - drohender Zahlungsunfähigkeit Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  19. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung – 5/4 b) Antrag Gläubiger Möglich bei: - dauernder Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung Achtung: Gläubiger haftet neben dem Schuldner als Gesamtschuldner für alle Kosten des Verfahrens! Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  20. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung – 5/5 Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de c) Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens können folgende Rechte geltend gemacht werden: - Absonderungsrechte - Aussonderungsrechte - Forderung zur Tabelle anmelden - Verteilung gem. Verteilungsplan durch Verwalter - Sicherungen „ziehen“ 20

  21. F. NACH Vertragserfüllung und Rechungsstellung – 5/6 Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de d) Abweisung mangels Masse Weist das Insolvenzgericht den Eröffnungsantrag mangels Masse ab, heißt das: Prüfen, ob persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung in Betracht kommt! 21

  22. G. Sonstige Möglichkeiten Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de Weitere Möglichkeiten, seine Forderungen zu verwerten sind: - Factoring - Ausfallversicherungen - Verrechnungsstellen bei Dienstleistern 22

  23. Fragen und Antworten Kanzlei BKD - Boin Küseling Diehl – Rechtsanwälte - Dresden - Soest i. Westf. – www.bkd-anwaelte.de

  24. Wenn der Geschäftspartner nicht mehr zahlt!Wie retten Sie Ihre Forderung? Dr. Kai T. Boin – Rechtsanwalt, FA f. Steuerrecht, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht

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