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Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

Feierabendgespräch Verband Aargauischer Ortsbürgergemeinden 28. Oktober 2009 Stefan Flückiger Geschäftsführer BWB dipl . Forsting . ETH. Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen. Themen. Zahlen und Fakten Wo liegt das Problem?

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Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

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Presentation Transcript


  1. FeierabendgesprächVerband Aargauischer Ortsbürgergemeinden 28. Oktober 2009 Stefan FlückigerGeschäftsführer BWB dipl. Forsting. ETH Nutzungsbeschränkungen in Grundwasserschutzzonen Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

  2. Themen • Zahlen und Fakten • Wo liegt das Problem? • Stärken/Schwächen, Chancen/Gefahren SWOT • Wald – Eigentumsrechte – Behörden • Was nun? • Schlussfolgerungen

  3. Zahlen und Fakten Instrumente im Grundwasserschutz Grundwasserschutzareale: Freihaltung von unbebauten Zonen für künftige Grundwassergewinnung. (Vor allem im Wald und teilweise in der Landwirtschaft). Grundwasserschutzzonen umgeben Quell- und Grundwasserfassungen in 3 Zonen: S1: Fassungsbereich (Nutzungsbeschränkung: stark) S2: Engere Schutzzone (Nutzungsbeschränkung: mittel) S3: Weitere Schutzzone (Nutzungsbeschränkung: schwach)

  4. Zahlen und Fakten

  5. Zahlen und Fakten

  6. Zahlen und Fakten

  7. Zahlen und Fakten • Wald als Trinkwasserlieferant - Vorzüge • Verzicht auf wassergefährdende Stoffe (Pestizide, Dünger) • Fehlender Bodenumbruch • Starke Filterwirkung durch gute Durchwurzelung

  8. Gesetzliche Vorschriften + Empfehlungen = Mehrkosten & Mindererträge Führen zu Mehrkosten Mindererträgen Wo liegt das Problem?

  9. Wo liegt das Problem? Schutzzone S1 - Fassungsbereich Vorschriften Nur bauliche Eingriffe und andere Tätigkeiten zulässig, die der Trinkwasserversorgung dienen.

  10. Wo liegt das Problem? Schutzzone S3 – weiterer Bereich • Vorschriften • Keine chemischen Behandlung von gelagertem Holz • Keine Lagerung von behandeltem Holz • Keine ungeschützte Lagerung und Umfüllung von Betriebsstoffen • Kein Nassholzlager • Keine Pflanzenschutzmittel und kein Dünger • Massnahmen zum Gewässerschutz bei Erstellung oder Änderung von Anlagen • Bewilligung für Holzlager • Empfehlungen • Bevorzugen von Laubholzarten • Möglichst kleinflächige Holzschläge • Umweltverträgliche Treib- und Schmierstoffe • Bodenschonende Befahrung

  11. Wo liegt das Problem? Schutzzone S2 – engerer Bereich • zusätzliche Vorschriften • Kein Betanken von Maschinen • Kein Reinigen von Fahrzeugen und Maschinen • Kein Abstellen von Maschinen während der Nacht und an Wochenenden • Keine Terrainveränderungen (Erschliessungen) • Kein Kahlschlag • Meldung der forstwirtschaftlichen Arbeiten an die Wasserversorgung • zusätzliche Empfehlungen • Entfernen von Schlagabraum

  12. Wo liegt das Problem? Mehrkosten und Mindererträge in CHF/ha * Jahr • DAS SIND NUR TEILKOSTENBERECHNUNGEN • ES FEHLEN: • GEMEINKOSTEN-ANTEIL • OVERHEAD-ANTEIL • GEWINN-ANTEIL

  13. SWOT Analyse: Grundwasser

  14. Wald – Eigentumsrechte - Behörden Bundesverfassung Art. 77 Wald 1 Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. 2 Er legt Grundsätze über den Schutz des Waldes fest. 3 Er fördert Massnahmen zur Erhaltung des Waldes. Frei betretbar seit 1912! ZGB Art. 699 1Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden. Nebenbei Schweizer Bevölkerung 1912: ca. 3.5 Mio. Einwohner 2009: ca. 7.6 Mio. Einwohner

  15. Wald – Eigentumsrechte - Behörden • Die Realität ist leider eine andere… • Im Kanton Bern wurden den Waldeigentümern per 1.1.2009 auch die Haftung und vorsorgliche Verantwortung für Gemeindestrassen entlang von Wald übertragen… • Das BAFU hat in diesem Jahr die Einführung von „Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau“ geplant, welche vom Waldeigentümer weitgehende Leistungen – ENTSCHÄDINGUNGSLOS - verlangen… • Das BAFU erarbeitet aktuell eine Biodiversitätsstrategie für die Schweiz – Waldeigentümer müssen weitere finanzielle Belastungen erwarten… • Bei der Auflage von Waldstrassenplänen im Könizbergwald hat eine Waldbesucherin festgestellt: es sei unhaltbar, dass man 1000 Waldbesuchern mit Hund diesen Genuss verbieten will, wegen 14 Rehen – das sei doch Verhältnisblödsinn… Träume des Geschäftsführers des BWB… Negativer Deckungsbeitrag für Waldeigentümer Output Schutz Input Waldeigentümer Erholungsnutzen des Waldes gemäss einer Studie des BAFU: CHF 10 Mia. Franken pro Jahr oder CHF 8‘000.- pro Hektare und Jahr Output Wohlfahrt Negativer Deckungsbeitrag für Waldeigentümer Output Nutzung Negativer Deckungsbeitrag Positiver Deckungsbeitrag

  16. Was nun? • BAFU empfiehlt einvernehmliche Entschädigungslösung mit Wasserversorgern • Kanton Solothurn: Punktierungssystem • Produktivität Standort (Zuwachs) • Hangneigung • Erschliessung • Behinderungen • Nadelholzanteil • Mittlere Distanz zu Schutzzonengrenze • Kanton Bern: CHF Beträge pro Tatbestand • Ertragsausfall • Totholzentfernung • Holzlagerung ausserhalb Schutzzone • Entfernung Astmaterial und Schlagabraum • Steuerung der Baumarten • Auffüllen von Bodenvertiefungen wegen entwurzelten Stöcken

  17. Schlussfolgerungen • Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung kann sich nicht nur auf den OUTPUT aus dem Wald konzentrieren. Waldeigentümer müssen sämtliche Waldfunktionen deckungsbeitragsbringend anbieten können. • Forst- und Umweltbehörden müssen sich bewusst sein, dass mit jeder weiteren Verordnung und Vollzugshilfe, die kostendeckend oder unentgeltlich Leistungen vom Waldeigentümer verlangt, der Druck auf noch mehr Holzproduktion (v.a. Nadelholz) zunimmt. • Waldeigentümer müssen glaubwürdig, gemeinsam und viel mehr erklären, warum Waldeigentümer Deckungsbeiträge und nicht nur Kostendeckung brauchen. • Waldbewirtschaftung ist nicht (nur) wegen der Waldbewirtschaftung, wegen der Strukturen oder wegen der Holzpreise defizitär – sondern weil rechtliche Rahmenbedingungen die Entschädigung sämtlicher Waldleistungen verunmöglichen. • Ein Unternehmen in der Privatwirtschaft müsste wohl unter heutigen Vorzeichen aus ökonomischen Überlegungen die strategischen Geschäftsfelder Wohlfahrt und Schutz eliminieren…

  18. Lassen Sie uns an einer Waldzukunft arbeiten, in der der Waldeigentümer aus wirtschaftlichen Gründen einen Zielkonflikt hat, welcher Leistung er den Vorrang geben will… Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit • Verwendete Grundlagen: • www.ecogis.admin.ch • WSL/BAFU-Projekt Mehraufwand / Minderertrag in der Waldwirtschaft infolge des Trinkwasseschutzes

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