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Fürstenfeldbruck 16.02.08

Fürstenfeldbruck 16.02.08. Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns. Gliederung. Grundlagen Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren Versicherung für Körperschäden Leistungen Zahlen und Fakten. 1. Grundlagen.

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Fürstenfeldbruck 16.02.08

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Presentation Transcript


  1. Fürstenfeldbruck 16.02.08 Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  2. Gliederung • Grundlagen • Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren • Versicherung für Körperschäden • Leistungen • Zahlen und Fakten Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  3. 1. Grundlagen Versicherter Personenkreis (§ 2 Abs.1 Nr.12 SGB VII) • Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungs-veranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  4. 1. Grundlagen Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII) • zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. • versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammen-hängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  5. 2. Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  6. Unterscheidung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  7. 2.1Pflichtaufgaben • Abwehrender Brandschutz • Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen • Katastrophenhilfe • Durchführung von Ausbildung Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  8. 2.2 Freiwillige Aufgaben • Kein öffentliches, sondern privates (wirtschaftliches) Interesse • Keine Gefahr für Leben oder Gesundheit • Keine Erweiterung oder Vertiefung einer Schadenslage Beispiele: Brandwachen, Beseitigung von Wespennestern, Öffnen von Türen, ... Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  9. 2.3 Tätigkeiten des Feuerwehrvereins Der Feuerwehrverein besteht aus: • Aktiven Mitgliedern (12. bis 60. Lebensjahr) • Passiven Mitgliedern • Fördernden Mitgliedern • Ehrenmitgliedern Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  10. Beispiele • Teilnahme an Feuerwehrfesten (Fahnenweihe) • Wettkämpfe inklusive Training (Fußball, ...) Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  11. Versicherung für Körperschäden (Eigenschäden) 3.1 Wer ist versichert ? • Alle Feuerwehrdienstleistenden zwischen dem vollendeten 12. und 60. Lebensjahr • Personen, die der Feuerwehr helfen oder herangezogen werden Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  12. 3.2 Was ist versichert ? • Unfälle bei Erfüllung von Pflicht- und freiwilligenAufgaben der Feuerwehren, • Unfälle beim Sport (Dienstsport), sofern es sich nicht um Wettkämpfe handelt, • Unfälle bei sonstigen Veranstaltungen, sofern die Tätigkeit vom Kommandanten angeordnet wurde und im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr erfolgte. • Grundsätzlich nicht versichert ist die Betätigung im Feuerwehrverein oder für diesen ! Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  13. 3.3 Wo beginnt der Versicherungsschutz ? • Mit Durchschreiten der Außenhaustüre • Im Alarmierungsfall bereits in der Wohnung Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  14. 3.4 Fragliche Zusammenhänge • Wegeunfall • Alkohol Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  15. 4. Leistungen • Regelleistungen (SGB VII) • Mehrleistungen (Satzung des Bayer. GUVV) Wichtig dabei ist: • die Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, • der Bay. GUVV zahlt kein Schmerzensgeld, Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  16. 4. Leistungen • der Bay. GUVV arbeitet nicht gewinnorientiert; die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen (Städte, Gemeinden,...). Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  17. 4.1 Regelleistungen 4.1.1 Heilbehandlung und Pflege • Erstversorgung • ärztliche und zahnärztliche Behandlung • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln • häusliche Krankenpflege • Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  18. 4.1 Regelleistungen • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation • Pflege: Pflegegeld, Pflegekraft, Heimpflege Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  19. 4.1 Regelleistungen 4.1.2 Teilhabe am Arbeitsleben • Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme, • Berufsvorbereitung und Grundausbildung • berufliche Anpassung und Weiterbildung • Übernahme von Lehrgangskosten usw. • Überbrückungsgeld. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  20. 4.1 Regelleistungen 4.1.3 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen • Kraftfahrzeughilfe, • Wohnungshilfe Haushaltshilfe, • Reisekosten, • ärztlich verordneter Rehabilitationssport. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  21. 4.1 Regelleistungen 4.1.4 Geldleistungen • Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Entgeltfortzahlung), • Übergangsgeld (während Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben), • Rente (MdE  20 v.H. über 26.Woche) • Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und –beihilfen Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  22. 4.1 Regelleistungen • Abfindung von Renten • Aufwendungsersatz von Sachschäden an privaten Gegenständen, die im Einsatz benutzt und beschädigt wurden Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  23. 4.2 Mehrleistungen 4.2.1 Mehrleistungen während der Heilbehandlung • Abdeckung des Unterschiedsbetrags zwischen Verletztengeld und dem Verdienstausfall (netto), • werden für jeden Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlt, • in der Regel entstehen dadurch keine Einkommenseinbußen, Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  24. Mehrleistungen • derzeitige Höhe 19,80 EUR/Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  25. 4.2 Mehrleistungen 4.2.2 Mehrleistungen zur Rente • werden für die Dauer der Rente bezahlt, • gestaffelt nach der jeweiligen MdE (100 % = 594,00 EUR; 20 % = 118,80 EUR) • einmalige Entschädigung zur Rente in Höhe von 30.000 EUR, wenn MdE mindestens 80 % beträgt und wegen des Arbeitsunfalls eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  26. 4.2 Mehrleistungen 4.2.3 Mehrleistungen im Todesfall • einmalige Entschädigung an die Hinterbliebenen in Höhe von 15.000 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  27. Beispiele Sprunggelenksbruch eines Feuerwehrmannes Folgende Leistungen stehen zu: • neben der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers Mehrleistungen in Höhe von 19,80 EUR/Tag • nach erfolgter Entgeltfortzahlung Verletztengeld und ML in Höhe von 86,47 EUR/Tag • monatl. Gesamtleistung von 2.594,10 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  28. Beispiele ab Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit stehen ferner zu: • Verletztenrente und ML zur Rente in Höhe von monatl. 844,87 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  29. Beispiele Tödlicher Unfall eines Feuerwehrmannes Folgende Leistungen stehen der Witwe zu: • einmalige ML 15.000 EUR • Sterbegeld 4.260 EUR • Witwenrente im Sterbevierteljahr 2.500 EUR • danach Witwenrente und ML 1.854 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  30. Beispiele Folgende Leistungen stehen der Waise zu: • Waisenrente und ML 927 EUR Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  31. 5. Zahlen und Fakten Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  32. 5.1 Gemeldete Unfälle 2006 Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  33. 5.2 Ausgaben 2006 Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  34. 5.3 Renten Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

  35. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen, Anregungen, Meinungen, Diskussion, ... Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung / Bernhard Goldhofer

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