1 / 42

Die aktuellen EVB-IT

2. Bayerischer IT – Rechtstag am 23. Oktober 2003 in München „Zum Stand der EVB-IT“ Referent: Rechtsanwalt Michael Intveen SCHINDLER Rechtsanwälte. Die aktuellen EVB-IT. A. Grundlagen der Beschaffung von IT- Leistungen durch die öffentliche Hand

vian
Download Presentation

Die aktuellen EVB-IT

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. 2. Bayerischer IT – Rechtstag am 23. Oktober 2003 in München„Zum Stand der EVB-IT“Referent: Rechtsanwalt Michael IntveenSCHINDLER Rechtsanwälte SCHINDLER Rechtsanwälte

  2. Die aktuellen EVB-IT A. Grundlagen der Beschaffung von IT- Leistungen durch die öffentliche Hand I. AGB der öffentlichen Hand, Konsequenzen für die Vertragsgestaltung II.  Anwendung der EVB-IT und der BVB • VOL/B • Haushaltsrecht (Bund, Länder etc.) SCHINDLER Rechtsanwälte

  3. Die aktuellen EVB-IT III. Relevanz des Transparenzgebotes IV. Gestaltungsmöglichkeiten bei IT- Beschaffungsverträgen V. Internetadresse: www.kbst.de SCHINDLER Rechtsanwälte

  4. Die aktuellen EVB-IT B. Anwendung und Abgrenzung der aktuellen EVB-IT Vertragstypen I. BVB:   Kauf, Miete, Wartung, Pflege, Überlassung, Planung und Erstellung II. EVB-IT:   Kauf, Dienstleistung, Instandhaltung, Überlassung Typ A und Typ B SCHINDLER Rechtsanwälte

  5. Die aktuellen EVB-IT III. Neu: EVB-IT Pflege S für die Pflege von Standardsoftware IV. Ablösung der BVB durch die EVB-IT; Weitergeltung einzelner BVB- Vertragstypen SCHINDLER Rechtsanwälte

  6. Die aktuellen EVB-IT C. Weitere geplante EVB-IT Vertragstypen I. Systembeschaffung (2004) II. Pflege I (Pflege von Individualsoftware) III. Miete, Planung, Realisierung, Systembetrieb (Outsourcing, Leasing, ASP) SCHINDLER Rechtsanwälte

  7. Die aktuellen EVB-IT D. AGB der öffentlichen Hand • BVB werden durch EVB-IT abgelöst • Ziel: Beschaffer soll einheitliche Vertragsbedingungen erhalten, deren standardisierte Inhalte die in IT-Beschaffungsverträgen typischerweise zu vereinbarenden Regeln vorgeben SCHINDLER Rechtsanwälte

  8. Die aktuellen EVB-IT • => keine einseitigen Lieferanten – AGB • Bei den EVB – IT (und den BVB) handelt es sich um AGB der öffentlichen Hand ! • Konsequenzen für die Vertragsgestaltung SCHINDLER Rechtsanwälte

  9. Die aktuellen EVB-IT Die neuen AGB-Bestimmungen im BGB • Bestandteile von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) • Mit dem Schuldrechtmodernisierungsgesetz jetzt Regelungen in §§ 305 – 310 BGB SCHINDLER Rechtsanwälte

  10. Die aktuellen EVB-IT Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag • Alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen • keine AGBs, wenn die Vertragsbedingungen im Einzelnen individuell ausgehandelt sind SCHINDLER Rechtsanwälte

  11. Die aktuellen EVB-IT AGBs sind Vertragsbestandteil, wenn: • Ein ausdrücklicher oder deutlich sichtbarer Hinweis auf die AGBs vorliegt und • die Möglichkeit der Kenntnisnahme für die andere Vertragspartei besteht und • das Einverständnis der anderen Vertragspartei mit der Geltung der AGBs gegeben ist SCHINDLER Rechtsanwälte

  12. Die aktuellen EVB-IT E. Relevanz des Transparenzgebotes Allgemeine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs.2 BGB • § 307 BGB als Zentralnorm und Auffangtatbestand • Umfassende Interessenabwägung SCHINDLER Rechtsanwälte

  13. Die aktuellen EVB-IT • Ausdrücklich normiertes Tranzparenzgebot (Abs.1 Satz 2 und Abs.3 Satz 2), dabei auch gerichtliche Überprüfung von Leistungs- und Vergütungsregelungen in AGB möglich • Unangemessene Benachteiligung bei wesentlicher Gefährdung vertraglicher Pflichten • Gilt auch (bzw. insbesondere) im unternehmerischen Verkehr; dabei Berücksichtigung von §§ 308 und 309 BGB entsprechend SCHINDLER Rechtsanwälte

  14. Die aktuellen EVB-IT • Verträge über die Erstellung und Überlassung von Individualsoftware Kaufvertrag (§ 651 BGB  §§ 433 BGB, 377 HGB) Überlagerung der Verpflichtungen des Verkäufers durch Urheberrecht: SCHINDLER Rechtsanwälte

  15. Die aktuellen EVB-IT Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer wenigstens ein „einfaches Nutzungsrecht“ einzuräumen Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine benutzungsberechtigte Person darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist SCHINDLER Rechtsanwälte

  16. Die aktuellen EVB-IT Lizenzvertrag • Möglichkeiten des Verkäufers, die Nutzung der Software beim Käufer in bestimmter Weise einzuschränken • Intensität der Nutzung (+) • rechnerbezogene Lizenzen (?) • Verkaufsverbote (-) SCHINDLER Rechtsanwälte

  17. Die aktuellen EVB-IT • In AGBs: Verkäufer kann Beschränkungen nur insoweit auferlegen, als diese nicht mit „Leitbildfunktion“ des Kaufs kollidieren • In Individualverträgen: widerspricht dem Grundsatz der „ Erschöpfung“ des Urheberrechtes • Im Rahmen eines Kaufvertrages: Veräußerungsverbot, Kündigungsrechts etc. nicht möglich, u.U. droht sogar Auslegung als Mietvertrag SCHINDLER Rechtsanwälte

  18. Die aktuellen EVB-IT G. System- und Rahmenverträge Vertragstyp: • gemischter Vertrag (z. B. Rahmenvertrag) • Kaufvertrag mit werkvertraglichen Elementen • Werklieferungsvertrag mit kaufvertraglichen Elementen • Werkvertrag (einheitlich) • Einheitlichkeit des Vertragswerkes aus Sicht des AG! SCHINDLER Rechtsanwälte

  19. Die aktuellen EVB-IT Vertragsbestandteile: • Kauf der Hardware • Wartung der Hardware (siehe aber z.B. sog. „36-Monate-Vor-Ort-Garantie“) • Erwerb von Standard-Software (inkl. Betriebs- system-Software) • Erstellung und Überlassung von Individual- Software • Pflege der Software (Standard-SW + Individual-SW) • Schulung, sonstige „Dienstleistungen“ SCHINDLER Rechtsanwälte

  20. Die aktuellen EVB-IT Verantwortlichkeiten des AG: • Mitwirkung • Untersuchung / Prüfung / Rüge (§ 377 HGB!)  unverzüglich • Abnahme (wenn bei Kaufvertrag vereinbart!) • Zahlung der vereinbarten Vergütung SCHINDLER Rechtsanwälte

  21. Die aktuellen EVB-IT Verantwortlichkeiten des AN: • aus Sicht des AG möglichst als GU-Vertrag (Generalunternehmerschaft des AN) • Lieferung / Leistung gemäß Vertrag • Termineinhaltung, Verzug • Gewährleistung • Haftung SCHINDLER Rechtsanwälte

  22. Die aktuellen EVB-IT H. EVB – IT Pflege S • Vertragsgegenstand und Vergütung • Pauschalvergütung oder Vergütung nach Aufwand SCHINDLER Rechtsanwälte

  23. Die aktuellen EVB-IT 2. Vertragsbestandteile • (Muster-) Vertrag samt Anlagen, Ergänzende Vertragsbedingungen Pflege S, Nutzerhinweise, VOL/B etc. • möglichst keine Geltung von Dritt-AGBs ! SCHINDLER Rechtsanwälte

  24. Die aktuellen EVB-IT 3. Art und Umfang der Pflegeleistungen 3.1 Pflegeleistungen zur Mängelbehebung SCHINDLER Rechtsanwälte

  25. Die aktuellen EVB-IT 3.1.1 Basispflegeleistung (Bereitstellung verfügbarer Umgehungen, Patches und Updates) Zusätzliche Unterstützungsleistung für die Basispflegeleistung 3.1.2 Additive Pflegeleistungen (Mängelbehebung gegen Vergütung nach Aufwand) SCHINDLER Rechtsanwälte

  26. Die aktuellen EVB-IT 3.2 Lieferung von Upgrades, Release / Versionen 3.2.1 Upgrade-Service (Bereitstellung verfügbarer Upgrades ohneVerpflichtung bezüglich Häufigkeit und Umfang) 3.2.2 Release- / Versions-Service (Bereitstellung verfügbarer Release / Versionen ohne Verpflichtung bezüglich Häufigkeit und Umfang) SCHINDLER Rechtsanwälte

  27. Die aktuellen EVB-IT 3.3 Umsetzungs- und Installationsleistungen 3.4 Weitere Pflegeleistungen SCHINDLER Rechtsanwälte

  28. Die aktuellen EVB-IT 4. Ergänzende Beschreibung der Pflegeleistung 5. Nutzungsrechte des Auftraggebers und Bearbeitungsrechte durch Dritte SCHINDLER Rechtsanwälte

  29. Die aktuellen EVB-IT 6. Vergütung 6.1 Pflege gegen pauschale Vergütung 6.1.1 Produkte, Leistungsdauer (Beginn der Leistungs- und der Vergütungsverpflichtung), Pauschale 6.1.4 Reaktionszeit, Servicezeiten SCHINDLER Rechtsanwälte

  30. Die aktuellen EVB-IT 6.2 Pflegeleistung gegen Vergütung nach Aufwand 6.2.4 Reaktionszeit, Servicezeiten 6.2.5 Vorhaltepauschale SCHINDLER Rechtsanwälte

  31. Die aktuellen EVB-IT 7. Vergütungsvorbehalt • monatliche Pauschale • Vergütung nach Aufwand SCHINDLER Rechtsanwälte

  32. Die aktuellen EVB-IT 8. Störungsmeldung 9. Erfüllungsort 10. Verantwortlicher Ansprechpartner SCHINDLER Rechtsanwälte

  33. Die aktuellen EVB-IT 11. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 12. Schlichtungsverfahren 13. Kündigung SCHINDLER Rechtsanwälte

  34. Die aktuellen EVB-IT 14. Versicherung 15. Sonstige Vereinbarungen SCHINDLER Rechtsanwälte

  35. Die aktuellen EVB-IT • Ergänzende Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware – EVB-IT Pflege S – • Art und Umfang der Leistung 2. Mitwirkung des Auftraggebers SCHINDLER Rechtsanwälte

  36. Die aktuellen EVB-IT 3. Nutzungsrechte 4. Leistungsdauer, Kündigung 5. Besondere Bestimmungen bei vereinbarter Vergütung nach Aufwand SCHINDLER Rechtsanwälte

  37. Die aktuellen EVB-IT 6. Vergütung 7. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Pflegeleistungen mit Ausnahme von Pflegeleistungen nach Nr. 3.1.2 des Vertrages SCHINDLER Rechtsanwälte

  38. Die aktuellen EVB-IT 8. Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen der Mängelbehebungsleistungen nach Nr. 3.1.2 des Vertrages 9. Schutzrechtsverletzung 10. Sonstige Haftung SCHINDLER Rechtsanwälte

  39. Die aktuellen EVB-IT 11. Verjährung 12. Zusätzliche Leistungen 13. Schlichtungsverfahren SCHINDLER Rechtsanwälte

  40. Die aktuellen EVB-IT 14. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung • Einzelfallversicherung SCHINDLER Rechtsanwälte

  41. Die aktuellen EVB-IT 15. Schriftform 16. Anwendbares Recht 17. Salvatorische Klausel 18. Begriffsbestimmungen, Definitionen SCHINDLER Rechtsanwälte

  42. Noch Fragen ? ·  SCHINDLER RECHTSANWÄLTE Rechtsanwalt Michael Intveen Königsallee 40 40212 Düsseldorf Telefon: (02 11) 8646 6 – 0 Telefax: (02 11) 13 81 01 e-Mail: Info@rae-schindler.de Internet: www. rae-schindler.de SCHINDLER Rechtsanwälte

More Related