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Informationen zur Fachhochschulreife

Informationen zur Fachhochschulreife. Zeitpunkt des Erwerbs. Mit Versetzung nach der 11: schulischer Teil der FHR; berechtigt in Verbindung mit einer Berufsausbildung zum Studium an einer Fachhochschule in NRW und Niedersachsen. Zeitpunkt des Erwerbs.

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Informationen zur Fachhochschulreife

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Presentation Transcript


  1. Informationen zur Fachhochschulreife H. Matthäus

  2. Zeitpunkt des Erwerbs • Mit Versetzung nach der 11: schulischer Teil der FHR; berechtigt in Verbindung mit einer Berufsausbildung zum Studium an einer Fachhochschule in NRW und Niedersachsen.

  3. Zeitpunkt des Erwerbs • Frühestens nach Jahrgangsstufe 12.2; berechtigt in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum zum Studium an einer Fachhochschule in 11 Bundesländern.

  4. Zeitpunkt des Erwerbs • FHR kann auch nach Jahrgangsstufe 13.1 oder 13.2 erworben werden. Die Qualifikation muss sich aber auf zwei aufeinander folgende Halbjahre beziehen.

  5. Leistungskurse: je 2 Kurse belegt insgesamt mind. 40 Punkte (2-fache Wertung) höchstens 2 LKs mit Defiziten Grundkurse: 11 GKs belegt insgesamt mind. 55 Punkte (1-fache Wertung) höchstens 4 GKs mit Defiziten _________________ LKs oder GKs mit 0 Punkten gelten als nicht belegt Qualifikation

  6. Qualifikation • Eingebracht werden müssen: • 2 Kurse in Deutsch • 2 Kurse in einer Fremdsprache • 2 Kurse in einer Gesellschaftswissenschaft • 2 Kurse in Mathematik • 2 Kurse in einer Naturwissenschaft • + höchstens je 2 Kurse aus anderen Fächern • insgesamt 15 Kurse (4LK + 11 GK)

  7. Qualifikation • Die eingebrachten Kurse ergeben eine Gesamtpunktzahl, die in eine Durchschnittsnote umgerechnet wird.

  8. BerechnungsbeispielAnna Beispielmeier

  9. BerechnungsbeispielAnna Beispielmeier • Punkte aus LK: 40 (2fache Wertung) • Punkte aus GK: 55 (1fache Wertung) • Defizite LK: 1 • Defizite GK: 1 • Durchschnittsnote 4,0 • FHR erreicht

  10. Wiederholung einer Jahrgangsstufe • Wer im ersten Durchgang die FHR erworben hat und den Jahrgang wiederholt, behält die Qualifikation, auch wenn er/ sie im zweiten Durchgang nicht erfolgreich ist.

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