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ÖNORM EN 1610

ÖNORM EN 1610. ÖNORM B 2503. Hr. Ing. Troppmair Hermann Initiative Kunststoffrohre POLOPLAST Kunststoffwerk. ÖNORM EN 1610. Veröffentlichung 1. Juli 1998 IDENT MIT EN 1610 : 1997 (offizielle deutschsprachige Fassung).

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ÖNORM EN 1610

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Presentation Transcript


  1. ÖNORM EN 1610 ÖNORM B 2503 Hr. Ing. Troppmair Hermann Initiative Kunststoffrohre POLOPLAST Kunststoffwerk

  2. ÖNORM EN 1610 Veröffentlichung 1. Juli 1998 IDENT MIT EN 1610 : 1997 (offizielle deutschsprachige Fassung) Die Europäische Norm EN 1610 hat den Status einer Österreichischen Norm.

  3. NATIONALES VORWORT • ÖNORM EN 1610 gemeinsam mit ÖNORM B 2503 - Kanalanlagen: Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und Prüfung • Veröffentlichung 1. Februar 1999 Ersatz für ÖNORM B 2503, Ausgabe 1992 -09

  4. ANWENDUNGS-BEREICH • Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen u. -kanälen • erdverlegt • oberirdisch verlegt • Freispiegelbedingungen • Druckleitungen (EN 805) • örtliche oder nationale Bestimmungen

  5. ALLGEMEINES • TECHNISCHE GRUNDLAGEN • Zusammenwirken von Bauteilen, Bettung und Verfüllung ist Grundlage für Stand- und Betriebssicherheit SICHERSTELLUNG DER LASTANNAHMEN • Nachweis der Tragfähigkeit einer Rohrleitung • Kontrolle der Lastannahmen, absichern oder anpassen • Änderungsfaktoren

  6. BAUTEILE UND BAUSTOFFE Bauteile und Baustoffe müssen nationalen Normen, die, falls vorhanden, Europäische Normen umsetzen,oder Europäischen Technischen Zulassungen entsprechen. Sind Normen oder Europäische TechnischeZulassungen nicht vorhanden, müssen Bauteile und Baustoffe mit denAnforderungen des Planers übereinstimmen. - BAUTEILE - BAUSTOFFE FÜR LEITUNGSZONE  allgemein (22mm für DN 200, 40mm bis DN 600)  anstehender Boden  angelieferte Baustoffe  sonstige Baustoffe

  7. ANSTEHENDER BODEN • Übereinstimmung mit den Planungsanforderungen; • verdichtbar, falls gefordert; • frei von allen rohrschädigenden Materialien (z.B. „Überkorn“ - je nach Rohrwerkstoff, Wanddicke und Durchmesser-, Baumwurzeln, Müll, organisches Material, Tonklumpen > 75 mm, Schnee und Eis) • Anforderungen wie angelieferte Baustoffe

  8. ANGELIEFERTE BAUSTOFFE Körnige, ungebundene Baustoffe • Ein-Korn-Kies • Material mit abgestufter Körnung • Sand • Korngemische (All-In) • Gebrochene Baustoffe Hydraulisch gebundene Baustoffe • stabilisierter Boden • Leichtbeton • Magerbeton • unbewehrter Beton • bewehrter Beton Sie müssen mit den Planungsanforderungen übereinstimmen

  9. BAUSTOFFE FÜR DIE HAUPTVERFÜLLUNG • Anforderungen wie für Leitungszone (angelieferte Baustoffe, Baustoffe anstehender Boden) • Aushubmaterial (keine Steine > 300 mm Korngröße oder deren Größe max. der Dicke der Abdeckung)

  10. HERSTELLUNG DES LEITUNGSGRABENS • GRÄBEN • Bemessung und Ausführung sollten fachgerechten und sicheren Einbau der Rohrleitung ermöglichen • Mindestarbeitsraum zu Bauwerken 0,50 m • Abstand bei Doppelkanal bis DN 700 0,35 m > DN 700 0,50 m

  11. HERSTELLUNG DES LEITUNGSGRABENS • GRABENBREITE • größte Grabenbreite • Mindestgrabenbreite STANDSICHERHEIT D. GRABENSGRABENSOHLEWASSERHALTUNG

  12. LEITUNGSZONE VERBAU (PÖLZUNG) • entsprechend den Planungsanforderungen • Baustoffe (Korngröße und Verbau/Pölzung) entsprechend - DN - Rohrwerkstoff und Wanddicke - Bodeneigenschaften • Breite der Bettung = Grabenbreite • Abdeckung c mind. 150 mm über Rohrschaft 100 mm über Verbindung • Bodenaustausch

  13. AUSFÜHRUNG DER BETTUNG BETTUNG TYP 1 • für jede Leitungszone • für jede Größe und Form der Rohre • Bettungsschicht a unter Rohrschaft100 mm bei normalen Bodenverhältnissen; 150 mm bei Fels oder festgelagerten Böden • Die Dicke b der oberen Bettungsschicht muß der statischen Berechnung entsprechen.

  14. AUSFÜHRUNG DER BETTUNG BETTUNG TYP 2 • für gleichmäßigen, relativ lockeren, feinkörnigen Boden • Rohre dürfen direkt auf vorgeformte und vorbereitete Grabensohle verlegt werden

  15. AUSFÜHRUNG DER BETTUNG BETTUNG TYP 3 • für gleichmäßigen, relativ feinkörnigen Boden • Rohre direkt auf vorbereitete Grabensohle verlegen • BESONDERE AUSFÜHRUNGEN VON BETTUNG ODER TRAGKONSTRUKTION • geringe Tragfähigkeit der Grabensohle (Torf, Fliessand) • Bodenaustausch, Pfähle, Platten, Balken

  16. EINBAU ABSTECKUNG • unteriridische Einrichtungen eruieren • Kanalachse, Schächte einmessen LIEFERUNG, BE- u. ENTLADEN u. TRANSPORT AUF DER BAUSTELLE • ausreichend gekennzeichnet • bei Lieferung und vor Einbau auf Schäden überprüfen

  17. EINBAU LAGERUNG • in geeigneter Weise • Verunreinigungen oder Beschädigungen vermeiden • Rohre sichern, Stapelhöhen ABLASSEN IN DEN ROHRGRABEN • geeignete Geräte und Verfahren

  18. VERLEGEN RICHTUNG UND HÖHENLAGE • Verlegung lt. Planung (Grenzwerte) • keine Verlegekorrekturen durch Herummurksen VERBINDUNGEN • Endverschlüsse mit Schutzfunktion • Rohroberflächen im Verbindungsbereich unbeschädigt, sauber • empfohlenes Gleitmittel

  19. VERLEGEN ABLÄNGEN VON ROHREN • geeignete Werkzeuge • Verbindungsfunktion VORKEHRUNGEN FÜR SPÄTERE ANSCHLÜSSE

  20. ANSCHLÜSSE AN ROHRE UND SCHÄCHTE • Verwendung von vorgefertigten Bauteilen • Tragfähigkeit der Rohrleitungen • anzuschließendes Rohr darf nicht hinausragen • Anschluß muß dicht sein • diverse Anschlußmöglichkeiten - Abzweiger - Anschlußformstücke - Sattelstücke

  21. VERFÜLLUNG Einbau von Seiten- u. Hauptverfüllung ERST wenn Rohrverbindungen u. Bettung zur Aufnahme von Lasten geeignet ist.

  22. VERFÜLLUNG VERDICHTUNG (ÖNORM B 5016) • Verdichtungsgrad entsprechend der statischen Berechnung mit Verdichtungsgerät prüfen • Verdichtungsgerät, Verdichtungsdurchgänge, Schichtdicke abstimmen auf Material und Rohrleitung • Überdeckungshöhe über Rohrscheitel mind. 300 mm für mechanische Verdichtung der Hauptverfülllung

  23. VERFÜLLUNG AUSFÜHRUNG DER LEITUNGSZONE • Materialverlagerungen verhindern • Verwendung von Geotextilien oder Filterkies (Grundwasser) • Schutz der Leitungszone gegen schädliche Veränderungen der Tragfähigkeit, Standsicherheit oder Lage Ursache: - Entfernung des Verbaues - Grundwasser - angrenzende Erdarbeiten • bei Einbau der Leitungszone besonders zu beachten: - Richtung und Höhenlage der Rohrleitung - obere Bettungsschicht sorgfältig einbauen, Zwickel unter Rohr verfüllen

  24. VERFÜLLUNG AUSFÜHRUNG DER HAUPTVERFÜLLUNG • Setzungen vermeiden ENTFERNEN DES VERBAUS (PÖLZUNG) Die Entfernung des Verbaus (Pölzung) sollte während der Herstellung der Leitungszone fortschreitend erfolgen. ANMERKUNG: Das Entfernen des Verbaus (Pölzung) aus der Leitungszone oder darunterliegenden Bereichen nachdem die Hauptverfüllung eingebaut wurde, kann zu ernsthaften Folgen für Tragfähigkeit, Richtung und Höhenlage führen. Wo das Entfernen des Verbaus (Pölzung) vor Fertigstellung der Verfüllung nicht möglich ist, z.B. Spundwände, Verbausysteme, sind besondere Maßnahmen erforderlich, z.B.: Besondere statische Berechnungen WIEDERHERSTELLUNG DER OBERFLÄCHE

  25. ABSCHLUSS-UNTERSUCHUNGENNACH VERFÜLLUNG SICHTPRÜFUNG • Richtung der Höhenlage • Verbindungen • Beschädigungen oder Deformation • Anschlüsse • Auskleidung und Beschichtungen LEITUNGSZONE UND HAUPTVERFÜLLUNG • Prüfung der Verdichtung • Rohrverformung

  26. PRÜFUNG MIT WASSER(VERFAHREN „W“) Die Prüfanforderung ist erfüllt, wenn das Volumen des zugefügtenWassers nicht größer ist, als: • 0,15 l/m2 in 30 min für Rohrleitungen • 0,20 l/m2 in 30 min für Rohrleitungen einschließlich Schächte • 0,40 l/m2 in 30 min für Schächte und Inspektionsöffnungen

  27. PRÜFUNG EINZELNER VERBINDUNGEN • möglich > DN 1000 • Prüfung „W“, Prüfdruck 50 kPa am Rohrscheitel • Prüfung „L“, Bedingungen gleich PRÜFUNG VON DRUCKROHRLEITUNGEN • nach pr EN 805 QUALIFIKATIONEN • entsprechend ausgebildetes u. erfahrenes Personal zur Überwachung und Ausführung des Bauvorhabens einsetzen

  28. ANHANG A (informativ) Wasserhaltung • offene Wasserhaltung im Bereich der Grabensohle • Tiefbrunnen • Vakuumabsenkung mit Vertikalrohren ANHANG B (informativ) Zusätzliche Informationen hinsichtlich der Eigenschaften vonkörnigen, ungebundenen Baustoffen • einheitliche Abstufung von Zuschlagsstoffen nicht möglich ANHANG C (informativ) Auszug aus der EG Richtlinie über die Vergabebedingungen an Firmen • Prüfung, Auswahl und Auftragsvergabe

  29. ÖNORM B 2503

  30. 0. VORBEMERKUNG Die ÖNORM B2503 (Ausgabedatum: 1.2.1999) ist zusammen mit der ÖNORM EN 1610 anzuwenden Im Hinblick auf die Prüfung von Freispiegelkanälen (Dichtheitskontrolle) enthält diese Ausgabe der ÖNORM B 2503 nur • Festlegungen für Bereiche, die in der ÖNORM EN 1610 oder anderen zutreffenden europ. Normen nicht geregelt sind, jedoch bisher gemäß ÖNORM B 2503: 1992-09 einer Regelung unterworfen waren, sowie • Festlegung für die Prüfung von Kanälen und Hausanschlüssen mit Wasser oder mit Luft und für die Prüfung von Schächten und Inspektionsöffnungen nur mit Wasser

  31. GEGENÜBERSTELLUNG ÖNORM B 2503 Ortskanalanlagen (Straßenkanäle) Ausgabe: 1.9.1992 / 1.3.1988 1. Anwendungsbereich 2. Allgemeines 3. Werkstoffe 3.1. Allgemeines 3.2. Rohre 3.3. Ortbetonkanäle 3.4. Zementgebundene Werkstoffe bei Vorhandensein aggressiver Wässer und Böden 3.5. Unlegierte und niedriglegierte Eisenwerkstoffe bei Vorhandensein aggressiver Wässer und Böden 3.6. Oberflächenschutz ÖNORM B 2503 Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und Prüfung Ausgabe: 1.2.1999 Vorbemerkung 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Allgemeines 4. Werkstoffe

  32. GEGENÜBERSTELLUNG ÖNORM B 2503 Ortskanalanlagen (Straßenkanäle) Ausgabe: 1.9.1992 / 1.3.1988 4. Bauausführung 4.1. Befördern und Lagern der Kanalleitungsteile 4.2. Herstellen des Kanalgrabens 4.3. Rohrkanäle 4.4. Einbau der Kanalleitungsteile 4.5. Verbinden der Rohre, Formstücke und sonstigen Rohrleitungsteile 4.6. Einbetten des Kanals und Wiederverfüllen des Grabens 4.7. Besondere Einbau- bzw. Verlegefälle 4.8. Ortbetonkanäle 4.9. Kanäle in Verbundbauweise 4.10. Unterirdische Kanalerneuerung (Relining) 4.11. Einsteigschächte 4.12. Straßenabläufe 4.13. Sonderbauwerke ÖNORM B 2503 Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und Prüfung Ausgabe: 1.2.1999 5. Bauausführung

  33. GEGENÜBERSTELLUNG ÖNORM B 2503 Ortskanalanlagen (Straßenkanäle) Ausgabe: 1.9.1992 / 1.3.1988 ÖNORM B 2503 Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und Prüfung Ausgabe: 1.2.1999 6. Verfahren und Anforderungen für die Prüfung von Freispiegelkanälen, Schächten und Inspektionsöffnungen 7. Kanalkataster 8. Betrieb, Wartung und Inspektion ANHANG A (informativ): Literaturhinweise 5. Prüfung der Kanäle 5.1. Prüfung der projektgemäßen Ausführung 5.2. Prüfung der Dichtheit 6. Kanalkataster 7. Bezugsnormen und Rechtsvorschriften 8. Hinweis auf andere Unterlagen

  34. 1. ANWENDUNGSBEREICH Diese ÖNORM ist für die Planung und Ausführung von Kanalanlagen gemeinsam mit den ÖNORMEN EN 476, EN 752-1 bis -7 und EN 1610 anzuwenden. Abschnitt 6 dieser ÖNORM gilt generell für die Prüfung von Abwasserkanälen, in Sonderfällen auch für die Prüfung von Regenwasserkanälen. Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken werden zusätzlich in der ÖNORM B 2501, zwischen Gebäuden und Abwasserkanal die ÖNORM EN 752-1 bis -7 sowie ÖNORM EN 476 behandelt!

  35. 2. NORMATIVE VERWEISUNGEN Verweisung auf weitere ÖNORMEN, DIN, Schutzverordnungen und ÖWAV - Regelblatt 21 3. ALLGEMEINES • Ausführung von Kanalanlagen nur aufgrund einer Planung • befugte Fachkräfte mit ausreichenden Erfahrungen • Wirtschaftlichkeit bezogen auf Funktionsdauer • statische Berechnung, entsprechend örtl. Gegebenheiten • Standsicherheits- und Verformungsnachweis • Dichtheit • frostfreie Verlegung • maßgebliche Rückstauebene

  36. 4. WERKSTOFFE Für Kanalanlagen dürfen nur solche Werkstoffe verwendetwerden, die gegen physikalische und chemische Einwirkungen genügend widerstandsfähig sind und die Herstellungdauernd wasserdichter Kanäle ermöglichen. Die technische Eignung der verwendeten Werkstoffe muß durch Prüfzeugnissegemäß den jeweiligen nationalen Produktnormen von einer österr.akkreditierten Prüfanstalt nachgewiesen werden.

  37. 5. BAUAUSFÜHRUNG KANALLEITUNGSTEILE • Transport, Handhabung und Lagerung • Einbau entsprechend den Angaben der Hersteller und ÖNORM B 5012-1, B 5016 und EN 1610 KANALGRABEN Herstellung und Arbeiten unter Berücksichtung: • Arbeitnehmer/Innenschutzgesetz (AschG) • Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) • Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) • Festlegungen ÖNORMEN B 5012-1, B 5016 und EN 1610

  38. 5. BAUAUSFÜHRUNG ORTBETONKANÄLE UND KANÄLE IN VERBUNDBAUWEISE • Stahl- oder Spannbeton EINSTIEGSCHÄCHTE • Mindestmaß, Ausgestaltung, Anforderungen und Prüf- bestimmungen lt. ÖNORM B2504 • über gesamte Bauhöhe wasserdicht • Schachtabstand für DN < 200 150 m DN < 200 200 m nicht überschreiten

  39. 6. VERFAHREN UND ANFORDERUNGEN FÜR DIE • PRÜFUNG VON • FREISPIEGELKANÄLEN • SCHÄCHTEN UND • INSPEKTIONSÖFFNUGEN

  40. 6.1 ALLGEMEINES • Prüfdruck beim Druckaufbau max. 15% höher als vorgegebener Prüfdruck • Prüfausrüstung: Stand der Technik • Überdruckventil gegen Zerstörung • geeichte Meßmittel mit unabhängigen Prüfern/Prüfstellen • Prüfberichte vor Ort erstellen gemäß ÖNORM EN 45001;1990-6 • Festlegung dicht oder undicht • Schächte, Inspektionsöffnungen und Behälter aus sicherheitstechn. Gründen ! nur mit Wasser zu prüfen ! • Infiltrationsprüfung

  41. 6.2 PRÜFUNG MIT LUFT(Verfahren „L“) Ergänzung zur ÖNORM EN 1610 Die Prüfverfahren LE und LF mit Luft sind adäquat zu denPrüfverfahren WE und WF mit Wasser (siehe 6.3)

  42. 6.3 PRÜFUNG MIT WASSER(Verfahren „W“) 6.3.1. PRÜFDRUCK Gemäß ÖNORM EN 1610: 1998-07, Prüfdruck in allen Fällen - 50 kPa (entspricht 5m Wassersäule) Der Prüfdruck darf jedoch gemäß dieser ÖNORM an keiner Stelle der Kanalsohle 30 kPa unterschreiten. 6.3.2. VORBEREITUNGSZEIT(1 Stunde) 6.3.3. PRÜFDAUER(30+/- 1) min

  43. 6.3 PRÜFUNG MIT WASSER(Verfahren „W“) 6.3.4. PRÜFUNGSANFORDERUNGEN FÜR ROHRLEITUNGEN Klasse WE zulässige Wasserzugabe: 0,06 l/m2 benetzter innerer Oberfläche Fehlergrenze: 4 % der gesamt zulässigen Wasserzugabe Klasse WF für Rohre aus Beton (ausgenommen Rohre aus Hochleistungsbeton,Stahlbeton bzw. Stahlfaserbeton) zulässige Wasserzugabe: 0,10 l/m2 benetzter innerer Oberfläche Fehlergrenze: 4 % der gesamt zulässigen Wasserzugabe 6.3.5. PRÜFUNG EINZELNER SCHÄCHTE, INSPEKTIONS- ÖFFNUNGEN UND BEHÄLTER

  44. 7. KANALKATASTER Über alle Kanäle sind Bestandspläne (Lagepläne, Längs- und Querschnitte sowie Pläne der Sonderbauwerke) anzufertigen undevident zu halten. Liegt ein Einbaukataster vor, so sind die Kanälein diesen einzutragen.

  45. 8. BETRIEB, WARTUNG und INSPEKTION Pro Jahr ist in der Regel eine Inspektion der Leitungen und Schächtenotwendig. Die Wartung ist je nach Erfordernis durchzuführen.Im übrigen wird auf die Bestimmungen in ÖNORM EN 752-7 verwiesen.

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