1 / 15

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Grundzüge des Gleichbehandlungsgesetzes

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Grundzüge des Gleichbehandlungsgesetzes. Birgit Gutschlhofer 20.10.2009. EU-Richtlinien. 2000/43/EG Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit

kort
Download Presentation

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Grundzüge des Gleichbehandlungsgesetzes

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und Grundzüge des Gleichbehandlungsgesetzes Birgit Gutschlhofer 20.10.2009

  2. EU-Richtlinien • 2000/43/EGGleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit • 2000/78/EGallgemeiner Rahmen für Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf • 2002/73/EGGleichbehandlung und aktive Gleichstellung von Frauen und Männern (Änderungsrichtlinie 76/207/EWG) • 2004/113/EG Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen

  3. Rechtliche Grundlagen für die Privatwirtschaft • Gleichbehandlungsgesetz GlBG • Bundesgesetz über die Gleichbehandlung • GBK/GAW-Gesetz • Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft

  4. Aufbau GlBG • I. Teil • Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt • II. Teil • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung od. des Alters in der Arbeitswelt • III. Teil • Ethnische Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt • IIIa Gleichbehandlung der Geschlechter außerhalb der Arbeitswelt

  5. Arbeitswelt • Stelleninserate • Begründung des Arbeitsverhältnisses • Entgelt / Sozialleistungen • betriebliche Aus- und Weiterbildung / Umschulung • beruflicher Aufstieg • Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Diskriminierung durch (sexuelle) Belästigung • Viktimisierung (Reaktion auf Beschwerde bzw. Unterstützung)

  6. Sonstige Arbeitswelt • Beim Zugang zur Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung und Umschulung außerhalbdes Arbeitsverhältnisses • Bei der Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- u. ArbeitgeberInnenorganisationoder Berufsorganisation einschließlich der Inanspruch-nahme der Leistungen solcher Organisationen • Bei den Bedingungen für den Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit

  7. Diskriminierung wegen ethnischer Zugehörigkeit (III. Teil) • Soziale Sicherheit • Gesundheitsdienste • Bildung • Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (einschl. Wohnraum) • Unterschiedliche Behandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gilt nicht als Diskriminierung

  8. Teil IIIa, was ist geregelt? • Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei Gütern und Dienstleistungen • Beispiele: Versicherungsverträge, Fahrschein für Transportmittel, Freizeiteinrichtungen, Friseur/in, etc.

  9. Rechtsfolgen • Diskriminierungen • Schadenersatzansprüche • Mindestbeträge • Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung • Stellenausschreibung • Verwaltungsstrafen

  10. Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung Betriebsrätin / Betriebsrat Gleichbehandlungs-anwaltschaft von Diskriminierungbetroffene Personkann sich wenden an Gleichbehandlungs-kommission Gerichte AK / ÖGBRechtsanwältinnen/anwälte NGOs

  11. Gleichbehandlungsanwaltschaft

  12. Gleichbehandlungsanwaltschaft: 1. Beratung/Unterstützung/Begleitung/Verhandlung • Beratung und Unterstützung vonPersonen, die sich diskriminiert fühlen • Einholen von Informationen vonArbeitgeberIn bzw. Betriebsrat/Betriebsrätin(sind zur Auskunftserteilung verpflichtet) • Verhandlungen im Vorfeld eines formellenVerfahrens • Unterstützung bei innerbetrieblicherKonfliktbewältigung/Prävention

  13. Gleichbehandlungsanwaltschaft:2. Kompetenzen in Rechtsverfahren • Antragstellung an die Gleichbehandlungskommission • Ermittlungstätigkeiten im Auftrag der Gleichbehandlungskommission • Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen der Gleichbehandlungskommission/Recht auf Beiziehung von Fachleuten • Antragstellung an die Bezirksverwaltungsbehörde bei nicht diskriminierungsfreien Stellenanzeigen

  14. Gleichbehandlungsanwaltschaft:3.Bewusstseinsbildung/Öffentlichkeitsarbeit/Politikberatung • Workshops / Seminare / Vorträge • Medienarbeit • Beratung / Unterstützung beibetrieblichen Gleichstellungsvorhaben • Berichte • Politikberatung • Forschung

  15. Wo finde ich was? Internetadresse für Gesetz: www.ris.bka.gv.at Gleichbehandlungsanwaltschaft: Taubstummengasse 11, 1040 Wien 0800/ 206 119 www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at

More Related