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Jugendfußball - Sportversicherungen

Jugendfußball - Sportversicherungen. Versicherungen im Sportverein. Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V. . Jugendfußball - Sportversicherungen. Versicherungsträger sind : Sporthilfe e. V. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

kishi
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Jugendfußball - Sportversicherungen

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  1. Jugendfußball - Sportversicherungen Versicherungenim Sportverein Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

  2. Jugendfußball - Sportversicherungen Versicherungsträger sind :Sporthilfe e. V. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - Sportversicherung - - gesetzliche Unfallversicherung -Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V. Körperschaft des öffentlichen Rechts Paulmannshöher Straße 11 Deelbögenkamp 4 58515 Lüdenscheid 22297 Hamburg  02351 / 94754-0  040 - 5146-002351 / 9475450 040 - 5146-2146 vsbluedenscheid@arag-sport.de  www.vbg.de www.arag-sport.de Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

  3. Jugendfußball - Sportversicherungen • Versicherungsarten :Sporthilfe e. V.Verwaltungs – BG• Unfallversicherung • Unfallversicherung u.a. für Übungsleiter• Haftpflichtversicherung einschließlich Wegeunfälle ! • Rechtsschutzversicherung • Vertrauensschadenversicherung • auf freiwilliger Basis und mit einem• Krankenversicherung bescheidenen Beitrag ( zzt. 2,73 € / Jahr ) • Reisegepäckversicherung sind auch die „Ehrenamtler“ versicherbar ! • KFZ – Zusatzversicherung (nur gegen zusätzlichen Beitrag) Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

  4. Jugendfußball - Sportversicherungen Sporthilfe e. V. - “Pflichtpaket“•Grundsätze: Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für den versicherten Personenkreis verstanden werden. Er ersetzt nicht die private Vorsorge und tritt nicht einbei gesundheitlichen Bagatellschäden. Subsidiarität gegenüber Sozialversicherungsträgern.•WER ist versichert? Verbände, Vereine, aktive und passive Mitglieder, ehrenamtlich tätige Personen, Funktionäre, Übungsleiter, Trainer, Schiedsrichter, Mitarbeiter und Helfer. •Umfang: Durchführung aller dem Vereinsbetrieb zuzuordnenden Veranstaltungen:z.B. Training, Wettkämpfe, sportl. Demonstrationen, Versammlungen, Tagungen, Lehrgänge, Abteilungs-/Ausschusssitzungen, gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

  5. Jugendfußball - Sportversicherungen Sporthilfe e. V. - “Pflichtpaket“ •Unfallversicherung: Todesfall , Invalidität , Übergangshilfe , Tagegeld, z. T. Restkosten der privaten / gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere nach Zahnschäden, Nachhilfestunden, Bergungskosten, Ersatz von Brillen und Sportbrillen bis 50,00 €, Reha-Management•Haftpflichtversicherung: Abwehr unberechtigter Ansprüche aus satzungs- gemäßer Tätigkeit anlässlich satzungsgemäßer Veranstaltungen sowie bestimmungs- gemäßer Nutzung von Einrichtungen für satzungsgemäße Zwecke. Ersatz bei Schlüsselverlust bis 1.250,00 €, Bauherrenhaftpflichtrisiko (bis 250.000,00 € Bausumme), Haus- und Grundbesitzhaftpflicht•Rechtsschutz: Übernahme der Kosten zur Verfolgung schon Schadenersatzansprüchen, bei Strafverfolgung (Vorsatzdelikte), arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, sozialgerichtlichen Streitigkeiten, Vertragsstreitigkeiten Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

  6. Jugendfußball - Sportversicherungen • Sporthilfe e. V. - “Pflichtpaket“ • Vertrauensschaden: Versichert sind Vermögenswerte (Geld und Geldwerte) des Vereins bei strafbaren Handlungen von Vertrauenspersonen (Kassierer) oder Dritten (Raub, Einbruchdiebstahl) • Krankenversicherung: Heilbehandlungskosten im Ausland, Rückführungs- und Überführungskosten aus dem Ausland, Transport zum nächst erreichbaren Arzt/Krankenhaus (bis 13,00 €) • Reisegepäckversicherung: Versicherungsschutz bei Verlust des Reisegepäcks im Ausland (z.B. Abschlussfahrten, Ferienfreizeiten, Turnieren etc.) Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

  7. Jugendfußball - Sportversicherungen • Sporthilfe e. V. - “freiwillige Zusatzversicherungen“ • Nichtmitgliederversicherung • KFZ - Zusatzversicherung : Kaskoversicherung für den Einsatz privater Fahrzeuge für „dienstliche“ Fahrten im Auftrag des Vereins bzw. zu Vereinsveranstaltungen. Auch Elternfahrdienst zu Auswärtsspielen, Abschlussfahrten etc. • Veranstaltungsversicherung • Freiwillige Zusatzversicherungen sind mit der Zahlung zusätzlicher Prämien verbunden. • Diese sind - insbesondere bei der KFZ-Zusatzversicherung - nicht unerheblich ! Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

  8. Jugendfußball - Sportversicherungen Unfallversicherung der Verwaltungs-BG :Die Unfallversicherung der VBG tritt bei Unfällen des anspruchsberechtigten Personenkreises(u.a. Übungsleiter, bezahlte Sportler und freiwillig versicherte „Ehrenamtler“) ein.Während die Unfallversicherung der Sporthilfe lediglich Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen / privaten Krankenversicherung flankiert, sorgt die Unfallversicherung derVBG in höherem Umfang und in besserer Qualität für die medizinische, beruflicheund soziale Rehabilitation der Versicherten. Die in schwer wiegenden Fällen zu erwartenden finanziellen Hilfen (Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente, Witwen- / Waisenrente) unterscheiden sich von denLeistungen der Sporthilfe dadurch, dass sie durchaus geeignet sind,die finanziellen Risiken einer Erwerbsminderung zu kompensieren. Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

  9. Jugendfußball - Sportversicherungen • Was ist zu tun?In jedem Schadensfall - Bagatellen ausgenommen - ist der Vorgang dem Versicherungsträger (Sporthilfe oder VBG) unverzüglich zu melden.Die Versicherungsträger halten hierzu entsprechende Formulare bereit. Mittlerweile können die Schadensmeldungen auch online abgesetzt werden.Im Idealfall gibt es im Verein einen ‘Sozialwart‘ für diese Aufgaben. • Auf Grund seiner Fürsorgepflicht - insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen - ist der Übungsleiter jedoch zumindest soweit in der Verantwortung, dass er den zuständigen Vereinsverantwortlichen über den Schaden und die Betroffenen zeitnah unterrichtet. • Die Meldung muss zwingend über den Verein eingereicht werden, für den die Vereinsmitgliedschaft besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Sportunfall sich bei einem anderen Verein oder einer Kreisveranstaltung (z.B. Fussball-Ferien) ereignet. ! Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e. V.

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