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(1) Staatsprüfung und Modulprüfungen (2) Prüfungsinhalte Staatsprüfung

(1) Staatsprüfung und Modulprüfungen (2) Prüfungsinhalte Staatsprüfung (3) Prüfungsteile Staatsprüfung (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung (5) Bewertung Staatsprüfung und Modulprüfungen (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen (7) Prüfungsmodalitäten für Modulprüfungen

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(1) Staatsprüfung und Modulprüfungen (2) Prüfungsinhalte Staatsprüfung

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  1. (1) Staatsprüfung und Modulprüfungen • (2) Prüfungsinhalte Staatsprüfung • (3) Prüfungsteile Staatsprüfung • (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung • (5) Bewertung Staatsprüfung und Modulprüfungen • (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen • (7) Prüfungsmodalitäten für Modulprüfungen • (8) Prüfungszeitraum und Prüfungsanmeldungen

  2. (1) Staatsprüfung und Modulprüfungen Die LPO I unterscheidet zwischen der ersten Staatsprüfung (= 60 %) und den Modulprüfungen (= 40 %). • Die Prüfungsinhalte der ersten Staatsprüfung sind in der LPO I geregelt. • Die Prüfungsinhalte der Modulprüfungen werden vom Sportzentrum festgelegt. • Prüfungen zur ersten Staatsprüfung finden in Bewegungswissenschaft/ • Trainingswissenschaft (Klausur a)) und Sportpädagogik/Fachdidaktik (Klausur b)) und in folgenden Sportarten statt: • 2 Sportspiele (Basketball und/oder Fußball und/oder Handball und/oder Volleyball nach Wahl des Prüfungsteilnehmers), Leichtathletik, Schwimmen • Turnen an Geräten einschließlich Bewegungskünste, Gymnastik/Tanz und Schneesport. • Modulprüfungen finden in der V Sportpädagogik (Klausur), in der V Sportbiologie/Sportmedizin (Klausur), in der V Grundlagen der Sportwissenschaft (Klausur), im SE Sportpädagogik und/oder Bewegungswissenschaft und/oder Trainingswissenschaft (Hausarbeit), im SE Fachdidaktik (Hausarbeit), in einer Ü praktischen Lehrübung in Individual- oder Mannschaftssportart (Unterrichtsversuch), in den Sportspielen, in den Rückschlagspielen, in Schwimmen, in der Leichtathletik, im Turnen an Geräten, in Gymnastik/Tanz, im Rudern und im Schneesport statt.

  3. (2) Prüfungsinhalte Staatsprüfung • 1. Kenntnisse aus • a) Bewegungswissenschaft • b) Trainingswissenschaft • 2. Vertiefte fachdidaktische/sportpädagogische Kenntnisse in der Fachdidaktik • 3. Theorie und Praxis der sportlichen Handlungsfelder unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheits-, Gesundheits- und Fairnesserziehung in folgenden Sportarten: • zwei der Sportspiele Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball • b) Leichtathletik • c) Schwimmen • d) Turnen an Geräten einschließlich Bewegungskünste • e) Gymnastik und Tanz, • f) Schneesport (Ski alpin oder Snowboard oder Skilanglauf)

  4. (3) Prüfungsteile Staatsprüfung • 1. Schriftliche Prüfung • a) eine Aufgabe aus Trainingswissenschaft/Bewegungswissenschaft • (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); • vier Themen werden zur Wahl gestellt; • c) eine Aufgabe aus der Sportpädagogik/Fachdidaktik • (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); • vier Themen werden zur Wahl gestellt.

  5. (3) Prüfungsteile Staatsprüfung • 2. Je eine praktische und mündlich-theoretische Prüfung aus den Prüfungsgebieten: • a) Sportspiel I (aus Basketball oder Fußball oder Handball oder Volleyball), • b) Sportspiel II (aus Basketball oder Fußball oder Handball oder Volleyball, ausgenommen das unter Buchst. a gewählte Sportspiel), • c) Leichtathletik, • d) Schwimmen, • e) Turnen an Geräten einschließlich Bewegungskünste, • f) Gymnastik und Tanz, • g) Schneesport (Ski alpin oder Snowboard oder Skilanglauf); • Das Nähere regelt eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. • Die Prüfungen sind innerhalb eines Zeitraums von vier Semestern abzulegen; diese Frist kann aus Gründen, die der Prüfling nicht zu vertreten hat, verlängert werden.

  6. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Sportspiel I und Sportspiel II für Damen und Herren aus Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball nach Wahl des Prüfungsteilnehmers jeweils a) Leistungsprüfung (je 2-fach) jeweils Spielleistung von ca. 2 x 15 Min. b) Demonstrationsprüfung (je 1-fach) • Unterrichtsfach Grund- und Hauptschule: jeweils Komplexübung 1 • Unterrichtsfach Realschule: jeweils Komplexübung 2 c) mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten, 1-fach): Bewertung: [(2xa + 1xb):3x2 + 1xc]:3 = Endnote Sportspiel 1 bzw. Endnote Sportspiel 2

  7. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Basketball für Damen und Herren: Komplexübung 1 (Rechtshänder): Angriffsspieler A bewegt sich ohne Ball gegen einen teilaktiven Verteidiger V Richtung Korb (Aktion a), bricht dort die Bewegung ab und läuft schnell auf die ursprüngliche Position A zurück, um dort anspielbar zu werden (Aktion b). Dort fängt A den von B gepassten Ball (Aktion c) und richtet sich angriffswirksam Richtung Korb aus. Nach einer Lauf- oder Wurftäuschung gegen den wieder herausrückenden Verteidiger zieht der Angreifer rechts vorbei (Aktion d) und schließt nach kurzem Dribbling mit einem Korbleger mit der rechten Hand und richtiger Schrittfolge ab (Aktion e). Linkshänder machen die gleiche Übung auf der anderen Spielfeldseite und ziehen entsprechend links am Verteidiger vorbei zum Korb und schließen mit der linken Hand und richtiger Schrittfolge ab. Bewertet wird die technische Ausführung der Angriffsaktion von Spieler A, der die Komplexübung zwei Mal hintereinander ausführt.

  8. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Basketball für Damen und Herren: Komplexübung 2: Spieler A dribbelt mit Handwechsel durch fünf Slalomstangen (Abstand ca. 1,5 m) (Aktion a). Nach der letzten Slalomstange (Position A’) passt er zum Zuspieler B (Aktion b) und läuft ohne Ball Richtung Freiwurflinie weiter (Aktion c). Zuspieler B passt Spieler A den Ball in den Lauf zurück (Aktion d), der diesen im Sprung- oder Schrittstopp fängt und mit einem direkt angeschlossenen Sprungwurf auf den Korb den Angriff abschließt (Aktion e). Bewertet wird die technische Ausführung der Angriffsaktion von Spieler A, der die Komplexübung zwei Mal hintereinander ausführt.

  9. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Fußball für Damen und Herren: Komplexübung 1: Zuspieler B passt den Ball flach (Damen) bzw. wirft den Ball hoch (Herren) zum Prüfling A (Aktion a). Spieler A nimmt den Ball flüssig in Richtung Slalomparcours mit und führt ein Tempodribbling durch die Slalomstangen (Abstand ca. 2 m) durch (Aktion b). Nach der letzten Slalomstange (Position A’) passt Spieler A in ein Kleintor (Aktion c) und bekommt anschließend von Zuspieler C einen bereitliegenden Ball in den Lauf gespielt (Aktion d). Spieler A nimmt den Ball in Richtung einer mittig im Spielfeld stehenden Stange mit (Position A’’), dribbelt an der Stange vorbei und schießt mit einem gezielten Vollspannstoß auf ein Kleinfeldtor ab. Linksfüßler führen die Übung entsprechend auf der rechten Spielfeldhälfte aus, so dass der Vollspannstoß mit links erfolgen kann. Bewertet wird die technische Ausführung der Angriffsaktion von Spieler A, der die Komplexübung zwei Mal hintereinander ausführt.

  10. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Fußball für Damen und Herren: Komplexübung 2: Beide Spieler bewegen sich im Gegenuhrzeigersinn (Rechtsfüßler) bzw. im Uhrzeigersinn (Linksfüßler) um ein mit Stangen markiertes Viereck (ca. 25mx25m). Spieler A spielt aus dem Dribbling eine hohe Flanke auf den gegenüber stehenden Spieler B (Aktion a), welche dieser direkt in seine Laufrichtung mitnimmt (Aktion b). Während Spieler B um die Stange dribbelt, läuft Spieler A ohne Ball um seine nächste Stange (Aktion c). Spieler B schlägt von Position B’ aus dem Dribbling eine Flanke auf Spieler A (Aktion d), der den Ball von Position A’ aus in seine Laufrichtung mitnimmt und um die nächste Stange dribbelt (Aktion e). Spieler A schlägt von Position A’’ aus eine Flanke auf Spieler B (Aktion g), der zwischenzeitlich ohne Ball um die nächste Stange gelaufen ist (Aktion f). Bewertet wird die technische Ausführung des Flankenschlagens sowie der Ballmitnahme von Spieler A und B, welche die Übung insgesamt drei Runden durchführen.

  11. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Handball für Damen und Herren: Komplexübung 1: • Angriffsspieler A (Rückraum Mitte) spielt sich mit den Zuspieler B und C (Rückraum rechts und Rückraum links) in der Stoßbewegung zum Tor einen Ball hin und her (Aktion a). Kreisspieler K zeigt eine Sperre gegen den Verteidiger von Spieler A zur Wurfhandseite an und stellt eine Rückensperre (Aktion b). Spieler A nutzt nach einer Schritttäuschung die Sperre, um den Verteidiger abzustreifen (Aktion c) und mit einem gezielten Sprungwurf aus der seitlichen Bewegung abzuschließen (Aktion d). • Linkshänder ziehen entsprechend an der Sperre vorbei nach links. • Bewertet wird die technische Ausführung der Angriffsaktion von Spieler A, der die Komplexübung zwei Mal hintereinander ausführt.

  12. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Handball für Damen und Herren: Komplexübung 2: • Spieler A startet nach Pass vom Torwart (T) (Aktion a) von der Abwehrposition Halb-Links einen Tempogegenstoß (Aktion b). Nach zweimaligem Prellen spielt er in der Mitte der eigenen Spielfeldhälfte (Position A’) einen langen zielgenauen Pass auf Spieler B (Aktion c) und läuft in vollem Tempo Richtung gegnerisches Tor (Aktion d). Spieler C hält einen Ball bereit, den er Spieler A auf Position A’’ in den Lauf passt (Aktion e). • Spieler A prellt den Ball noch einmal und wirft mit einem Schlagwurf aus dem Lauf zielgenau in eine Ecke des Tores (Aktion f). • Linkshänder führen die Übung entsprechend auf der rechten Spielfeldseite aus. • Bewertet wird die technische Ausführung der Angriffsaktion von Spieler A, der die Komplexübung zwei Mal hintereinander ausführt.

  13. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Volleyball für Damen und Herren: Komplexübung 1: Zwei Spieler spielen sich einen Ball über ein 2m hohes Netz hin und her. Dabei müssen folgende Grundtechniken abgewechselt werden: Oberes Zuspiel - Driveschlag - Unteres Zuspiel (idealer Weise kontinuierlich in genannter Reihenfolge) Bewertet wird die technische Ausführung und Zuspielgenauigkeit der beiden Spieler, welche die Komplexübung solange ausführen, bis die Prüfer ein Zeichen zur Beendigung geben (mindestens 8 Netzüberquerungen).

  14. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Volleyball für Damen und Herren: Komplexübung 2: • Spieler B wirft einen Dankeball über das Netz, der ca. 2 Meter hinter der Angriffslinie landet (Aktion a). Spieler A spielt den Ball im Unteren Zuspiel zielgenau zu Zuspieler Z (Aktion b), der den Ball auf Position IV für einen Angriffsball stellt (Aktion d). Spieler A läuft in der Zwischenzeit auf Position IV an (Aktion c) und verwertet den Ball als Schmetterschlag (Aktion e). • Bewertet wird die technische Ausführung der Angriffsaktion von Spieler A, der die Komplexübung zwei Mal hintereinander ausführt.

  15. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Gymnastik/Tanz für Damen und Herren: a) (1-fach): Individuelle Leistung in einer Einzel- oder Gruppengestaltung in Tanz. • b) (1-fach): Demonstration einer mehrteiligen Komplexübung in Gymnastik mit Handgerät (von den Prüfern vorgegeben). c) mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten, 1-fach): Bewertung: [(1xa + 1xb) + 1xc]:3 = Endnote Gymnastik/Tanz

  16. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Leichtathletik für Damen und Herren: • a) Leistungsprüfung (je 1-fach): • je eine Prüfung aus • - Lauf (100 m-Lauf oder 3000 m-Lauf), • - Sprung (Hochsprung oder Weitsprung), • - Wurf/Stoß (Speer oder Schleuderball oder Kugel). • b) Demonstrationsprüfung (1-fach): • Demonstration einer Technik aus einem der Bereiche- Hürdenlauf, • - Sprung (Hochsprung oder Weitsprung), • - Wurf/Stoß (Speer oder Schleuderball oder Kugel). • Die unter a) vom Prüfungsteilnehmer gewählten Disziplinen dürfen unter b) nicht erneut gewählt werden. • c) mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten, 1-fach): Bewertung: [(1xa1 + 1xa2 + 1xa3 + 1xb):4x2 + 1xc]: 3 = Endnote Leichtathletik

  17. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Leichtathletik für Damen und Herren: • Wertungstabellen Studenten Wertungstabellen Studentinnen

  18. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Leichtathletik für Damen und Herren: • Wertungstabellen Studenten Wertungstabellen Studentinnen

  19. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Schwimmen für Damen und Herren: a) Leistungsprüfung (1-fach): 100-m-Schwimmen nach Zeit in einer der vier international zugelassenen Schwimmarten. b) Demonstrationsprüfung (je 1-fach): Demonstration der Technik einer der vier international zugelassenen Schwimmarten über 50 m einschließlich Start und Wende. Die unter a) vom Prüfungsteilnehmer gewählte Schwimmart darf nicht erneut herangezogen werden. c) mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten, 1-fach): Bewertung: [(1xa + 1xb) + 1xc]: 3 = Endnote Schwimmen

  20. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Schwimmen für Damen und Herren: • Wertungstabellen Studenten Wertungstabellen Studentinnen

  21. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Turnen an Geräten für Damen und Herren einschließlich Bewegungskünste: a) (je 1-fach): je eine mindestens fünfteilige Kürübung mit mindestens zwei Pflichtteilen (von den Prüfern vorgegeben) an den Geräten- Boden und- Reck (Studenten), - Stufenbarren (Studentinnen). b) (1-fach); individuelle Leistung in einer Einzel- oder Gruppengestaltung in einem der Bereiche - Akrobatik, - Jonglieren. nach Wahl des Prüfungsteilnehmers. • c) mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten, 1-fach): Bewertung: [(1xa1 + 1xa2 + 1xb):3x2 + 1xc]: 3 = Endnote Turnen an Geräten

  22. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Turnen an Geräten einschließlich Bewegungskünste a) Turnen an Geräten (2-fach): je eine mindestens fünfteilige Kürübung mit mindestens zwei Pflichtteilen (von den Prüfern vorgegeben) - Herren: • Boden (Pflicht: Salto vorwärts, Handstützüberschlag) • Reck (Pflicht: Kippe, Umschwung vorlings vorwärts) • - Damen: • Boden: (Pflicht: Radwende und Strecksprung mit halber Drehung, Felgrolle) • Stufenbarren (Pflicht: Hüftumschwung, Unterschwung vom hohen Holm)

  23. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Turnen an Geräten einschließlich Bewegungskünste b) Bewegungskünste (1-fach): individuelle Leistung in einer Einzel- oder Gruppengestaltung in einem der drei folgenden Bereiche 1. Jonglieren: Demonstration einer Jongalagekür mit 3 Bällen Folgende Elemente können als Orientierung für die Kür dienen: • Jonglierstart • Rückwärts-Kaskade • Variation einer Säule • beliebiger Jonglierstopp • Dozen des Balls mit einem beliebigen Körperteil • ein weiterer frei wählbarer Trick • Bewertet werden: • Technik und Bewegungssicherheit • Bewegungsgenauigkeit • Kreativität, Bewegungsausdruck und Choreographie

  24. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Turnen an Geräten einschließlich Bewegungskünste 2. Akrobatik: Demonstration einer Kürübung aus der Partnerakrobatik Folgende Elemente können als Orientierung für die Kür dienen: • Flieger • Schulterstand • Stuhl • Partnerrolle • ein frei wählbares Element aus der dynamischen Partnerakrobatik • ein frei wählbares Element aus der statischen Partnerakrobatik • Die Kür kann zu selbst gewählter Musik dargeboten werden. • Bewertet werden: • Technik der Bewegungsausführung und Bewegungsverbindung • Bewegungssicherheit • Kreativität, Bewegungsausdruck und Choreographie

  25. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Schneesport für Damen und Herren: a) Leistungsprüfung (2-fach): Freies, geländeangepasstes Fahren mit Alpinski oder Snwoboard (ggf. auf mehreren Teilstrecken) oder geländeangepasstes Laufen über eine Strecke mittlerer Geschwindigkeit von etwa fünf Kilometern (ggf. auf mehreren Teilstrecken). b) Demonstrationsprüfung (1-fach): Demonstration einer Komplexübung (von den Prüfern vorgegeben) in Ski Alpin, Snowboard oder Langlauf • c) mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten, 1-fach): • Bewertung: [(2xa + 1xb):3x2 + 1xc]:3 = Endnote Schneesport

  26. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Schneesport für Damen und Herren a) Leistungsprüfung (2-fach): Freies, geländeangepasstes Fahren mit Alpinski oder Snowboard (ggf. auf mehreren Teilstrecken) oder geländeangepasstes, sportliches Laufen in Skating-Technik über eine Strecke von etwa fünf Kilometern (ggf. auf mehreren Teilstrecken). Ski alpin/Snowboard: Bewertet werden die optimale Kurvenqualität, die geländeangepasste Spuranlage, das sportlich kontrollierte Tempo und die situativ angepasste Technik. Langlauf: Bewertet wird die geländeangepasste, rhythmische Lauftechnik bei sportlichem Tempo.

  27. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Schneesport für Damen und Herren b) Demonstrationsprüfung (1-fach): - Ski alpin: Optimales Kurvenfahren mit gleichbleibenden kurzen Radien und kontrolliertem Tempo. (ca. 2 – 4 m Radius). • Bewertet werden die optimale Kurvenqualität, der gleichbleibende Radius, das gleichmäßige Tempo und die situativ angepasste Technik • - Snowboard: • Geschnittene Kurven mit gleichbleibenden großen Radien (15 - 20m) und sportlich kontrolliertem Tempo. • Bewertet werden die optimale Kurvenqualität, der gleichbleibende Radius, das sportlich kontrollierte und gleichmäßige Tempo und die situativ angepasste Technik

  28. (4) Prüfungsleistungen Staatsprüfung Schneesport für Damen und Herren b) Demonstrationsprüfung (1-fach): - Langlauf: Sportliches Laufen in klassischer Technik in einer Technikrunde mit Diagonalschritt-, Doppelstock- und Abfahrtstechniken • Bewertet werden die technische und sportliche Bewegungsausführung sowie die Abfahrtstechnik. c) mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten, 1-fach):

  29. (5) Bewertung Sport Staatsprüfung u. Modulprüfungen Fachwissenschaft Fachdidaktik Staatsprüfg. Modulprüfungen Modulprüfung Staatsprüfung Modul 1a: (MTP1+MTP2):2 = 1x M 1b: (MTP1+2xMTP2):3 = 1x M 2a: pP (MTP1+2):2 = 1x M 2b: pP (MP) = 1x M 4: pP (MTP1+MTP2):2 = 1x M 5: pP (MTP1+MTP2):2 = 1x M 6a: pP (MP) = 1x M 6b: pP (MP) = 1x∑ : 8 Klausur a Klausur b (MTP1+2):2 Sportliche Handlungsfelder 2 x pP + 1 x mP ( 7x) ∑ : 21 Notenskala 1 - 5 Notenskala 1 - 6 Notenskala 1 - 6 Notenskala 1 - 6 6x 4x 1x 1x ∑ : 10 ∑ : 2 Notenskala 1 - 5 6 x 4 x ∑ : 10 KL = Klausur; M = Modul; pP = praktische Prüfung; mP = mündliche Prüfung; UV = Unterrichtsversuch 8x + 1x Praxis: 1. Spiel 1 2. Spiel 2 3. Leichtathletik 4. Schwimmen 5. Turnen an Geräten/ Bewegungskünste 6. Gymnastik/Tanz 7. Wintersport Spiel Spiel Leistung Leistung Leistung Tanz Leistung 2x + 1 Komplexübungen 2x + 1 Komplexübungen 3x + 1 Demo-Prüfung 1x + 1 Demo-Prüfung 2x + 1 Bewegungskünste 1x + 1 Gymnastik m. Handgerät 1x + 1 Demonstration :3 :3 :4 :2 :3 :2 :2 ∑ : 9 = Fachnote ∑ : 9 Gesamtnote: Erz. Wiss. 1x 2x Fach 1 3x Fach 2 3x Hausarbeit 1x

  30. (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen Es muss jede Modulprüfung bestanden sein. • Modul 1a: MTP1: Klausur (45 Minuten) in Sportpädagogik einschließlich Sportgeschichte • MTP2: Klausur (45 Minuten) in Sportbiologie/Sportmedizin • Modul 1b: MTP1: Klausur (45 Minuten) in Grundlagen der Sportwissenschaft • MTP2*: Hausarbeit (10-12 Seiten Text ohne Anhang) in Sportpädagogik • MTP2*: Hausarbeit (10-12 Seiten Text ohne Anhang) in Bewegungswissenschaft • MTP2*: Hausarbeit (10-12 Seiten Text ohne Anhang) in Trainingswissenschaft • * = Es sind 2 aus drei Seminaren zu wählen

  31. (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen Es muss jede Modulprüfung bestanden sein. • Modul 2a: Sportspiele (Damen und Herren) • MTP1: Demonstration der Komplexübung 1 der Staatsprüfung in einem in der Staatsprüfung nicht gewählten Sportspiel • MTP2: Demonstration einer Komplexübung in den Rückschlagspielen (Badminton) • Modul 2b: Sportspiele (Damen und Herren) • MP: Unterrichtsfach für Realschulen: • Demonstration der Komplexübung 2 der Staatsprüfung in einem weiteren in der Staatsprüfung nicht gewählten Sportspiel

  32. (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen • Modul 2a: Rückschlagspiele Kurse 1 und 2 (Damen und Herren): • Demonstration einer Komplexübung • Zwei Spieler spielen sich einen Ball über das Badmintonnetz hin und her. Dabei muss folgende Schlagfolge eingehalten werden: (a) Rückhand-Unterhand-Clear longline  • (b) Vorhand-Überkopf-Clear longline  • (c) VH-Überkopf-Drop cross  • (d) RH-Unterhand-Clear longline  • (e) Überkopf-Clear longline  • (f) Überkopf-Drop cross usw. • Bewertet wird die technische Ausführung und Zuspielgenauigkeit der beiden Spieler, welche die Komplexübung solange aus-führen, bis die Prüfer ein Zeichen zur Beendigung geben.

  33. (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen • Modul 4: MTP1: Demonstration der Technik in einer dritten in der Staats- prüfung nicht gewählten Schwimmart über 25 m einschließlich Start und Wende • MTP2: Demonstration einer in der Staatsprüfung nicht gewählten Disziplin aus 100m-Lauf mit Tiefstart, Sprung (Hochsprung oder Weitsprung), Hürdenlauf, Wurf/Stoß (Speer oder Schleuderball oder Kugel) • Modul 5: MTP1: • Unterrichtsfach für Realschulen: • Demonstration des Handstützüberschlags gestreckt über den Mattenblock (Studentinnen und Studenten) • Unterrichtsfächer für Grund- und Hauptschulen: • Demonstration der Sprunghocke für Studentinnen über den Kasten seit gestellt, Demonstration der Sprunghocke für Studenten über den Kasten längs gestellt • MTP2: Demonstration einer mehrteiligen Komplexübung in Gymnastik ohne Handgerät

  34. (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen • Modul 6a: MP: Demonstration des Ruderns im Zweier mit An- und Ablegen (Schlagfrequenz nicht unter 20 Schläge pro Minute) über 250 m • Modul 6b: MP: Demonstration einer Komplexübung in einer in der Staatsprüfung nicht gewählten Schneesportart

  35. (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen Modul 6b: Schneesport (Damen und Herren) Demonstration einer Komplexübung in einer in der Staatsprüfung nicht gewählten Schneesportart - Ski alpin: Optimales Kurvenfahren mit gleichbleibenden kurzen Radien und kontrolliertem Tempo. (ca. 2 – 4 m Radius). • Bewertet werden die optimale Kurvenqualität, der gleichbleibende Radius, das gleichmäßige Tempo und die situativ angepasste Technik • - Snowboard: • Geschnittene Kurven mit gleichbleibenden großen Radien (15 - 20m) und sportlich kontrolliertem Tempo. • Bewertet werden die optimale Kurvenqualität, der gleichbleibende Radius, das sportlich kontrollierte und gleichmäßige Tempo und die situativ angepasste Technik

  36. (6) Prüfungsleistungen der Modulprüfungen Modul 6b: Schneesport (Damen und Herren) Demonstration einer Komplexübung in einer in der Staatsprüfung nicht gewählten Schneesportart - Langlauf: Sportliches Laufen in klassischer Technik in einer Technikrunde mit Diagonalschritt-, Doppelstock- und Abfahrtstechniken • Bewertet werden die technische und sportliche Bewegungsausführung sowie die Abfahrtstechnik.

  37. (7) Prüfungsmodalitäten für Modulprüfungen • Es müssen alle Modulteilprüfungen bestanden sein. • Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so errechnet sich die Modulnote aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt der einzelnen Prüfungsleistungen, wobei eine Stelle nach dem Komma berücksichtigt und alle weiteren Stellen ohne Rundung gestrichen werden. • Lautet die Note mindestens „ausreichend“ (4,0), ist die entsprechende Prüfungsleistung erfolgreich erbracht. • Alle Studien- und Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden. • Prüfungswiederholungen erfolgen im gleichen Prüfungsformat. • Wiederholungsprüfungen von nicht bestandenen Studien- bzw. Prüfungsleistungen finden jeweils in der letzten Woche vor Semesterbeginn statt. Die Teilnahme ist für Wiederholer verbindlich. Die genauen Termine werden 3 Wochen vor Semesterbeginn im Internet bekannt gegeben.

  38. (8) Prüfungszeitraum und Prüfungsanmeldungen • Zeitraum: voraussichtlich jeweils letzte Semesterwoche und erste und letzte Woche der vorlesungsfreien Zeit. • Die Meldungen zu den Modul-/Universitätsprüfungen (Studienleistungen und Prüfungsleistungen) und Staatsprüfungen sind online über HISQIS abzugeben. • Prüfungszeiten werden ca. 2 Wochen vor den Prüfungen per Aushang und im Internet bekannt gegeben. • Die Prüfungsleistungen werden im HISQIS veröffentlicht. • Der Zeitraum für die Prüfungsanmeldung wird im Internet veröffentlicht.

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