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Björn Russow, NABU Mittleres Mecklenburg, Rostock 41. Vortragstagung AG Geobotanik, 17. März 2012

Ex-situ-Kulturen bestands-gefährdeter und raumbedeutsamer Gefäßpflanzenarten in Mecklenburg-Vorpommern. Björn Russow, NABU Mittleres Mecklenburg, Rostock 41. Vortragstagung AG Geobotanik, 17. März 2012. Leitbild Erhaltungskulturen M-V.

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Björn Russow, NABU Mittleres Mecklenburg, Rostock 41. Vortragstagung AG Geobotanik, 17. März 2012

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Presentation Transcript


  1. Ex-situ-Kulturen bestands-gefährdeter und raumbedeutsamer Gefäßpflanzenarten in Mecklenburg-Vorpommern Björn Russow, NABU Mittleres Mecklenburg, Rostock41. Vortragstagung AG Geobotanik, 17. März 2012

  2. Leitbild Erhaltungskulturen M-V „ex-situ-Kulturen sind intensivmedizinische Maßnahmen im botanischen Artenschutz …“ Ex-situ-Erhaltung ist gemäß dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (5. Juni 1992) "die Erhaltung (genetischer Ressourcen) außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume.„ Unterteilung in Erhaltungskulturen und Schutzsammlungen möglich.

  3. Übersicht Gefährdung der Gefäßpflanzenflora MV Quelle: Voigtländer & Henker (2005): Rote Liste der Gefäßpflanzen von Mecklenburg-Vorpommern

  4. Florenschutzkonzept als Basis der Erhaltungskulturen MV Kriterien für die Auswahl von Zielarten (n=2464) Raumbedeutsamkeit/ Verantwortlichkeit Global, national, regional Überregionale Gefährdung !!!, !!, ! Gesetzliche Schutzverpflichtung §§, § Landesweite Gefährdung Rote Liste MV Überregionale Bedeutung: Prioritätenliste: 320 Arten 251 Sippen mit Handlungserfordernisdavon76 Sippen mit höchstem Handlungserfordernis!!! Handlungs- erfordernis für Schutzmaßnahmen Arten- und Biotopschutz, Schutzgebietsausweisung, Pflegemaßnahmen, Erhaltungskulturen, Monitoring, Großschutzgebiete, EU-Förderung

  5. Erhaltungskulturen MV Entwicklung eines Konzeptes für Erhaltungskulturen: • 2007 erste Gedanken über Erhaltungskulturen in der AG Geobotanik und dem LUNG • 2008/2009: Auswahl von Arten und Abstimmung mit FA Geobotanik, AG Geobotanik MV • 2009: Beantragung von Sachmitteln zur Einrichtung und Pflege von Erhaltungskulturen sowie für die Entnahme • 2010: Vereinbarung zwischen LUNG MV und Uni Rostock über die Etablierung einer Erhaltungskultur • seit 2009 bis 2012 konzentrierte Umsiedlung von Pflanzen und Entnahme von Saatgut zur Etablierung der Erhaltungskultur • geplante kleinere Ausbringungen 2011/2012 von Kulturen aus dem Botanischen Garten HRO

  6. Artenübersicht Erhaltungskulturen MV Welche Arten sind für die Erhaltungskultur vorgesehen: • Arten, die bereits kultiviert werden (z. B. Pot. wism.) • Arten mit prioritärem Handlungsbedarf (76 Arten !!!) • Arten der Anhänge II & IV der FFH-RL • Arten, für die in benachbarten Bundesländern Artenhilfsprogramme laufen Welche Auswahlkriterien: • fachlich: überschaubares Hybridisierungsverhalten • fachlich: Haltung im Bot. Garten muss möglich sein • Seltene Arten, i. d. R. < 10 Vorkommen in MV (Ausnahme : 2 Arten) • Gesamtvorkommen in MV mittelbar oder unmittelbar gefährdet, bei weiterem Verlust Gesamtbestand nicht überlebensfähig

  7. Artenübersicht Erhaltungskulturen MV

  8. Artenübersicht Erhaltungskulturen MV

  9. Artenübersicht Erhaltungskulturen MV

  10. Dianthus arenarius – FSP: 2009 = 2 (3) Vorkommen

  11. Dianthus arenarius – FSP: 2009 = 2 (3) Vorkommen

  12. Huperzia selago – FFH V: 2009 = 5 Vorkommen

  13. Luronium natans – FFH II & IV: 2009 = 3 (4) Vorkommen

  14. Kriechender Scheiberich (Apium repens) – FFH II & IV

  15. Apiumrepens – FFH II & IV: M-V = 21 (27) Vorkommen Durch regelmäßige Beweidung mit Schaffung von Bodenverletzungen ist die Erhaltung möglich Bei ungenügender oder falscher Pflege gehen Bestände schnell zurück Auch auf zeitweilig verwaisten Standorten ist die Revitalisierung möglich => Erfolgsaussichten: sehr gut!

  16. Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV Beispiel der Einrichtung einer Erhaltungskultur – wie läuft es ab?

  17. Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV Botanisches Artenmonitoring MV

  18. Cypripedium calceolus – FFH II & IV: M-V = 1 (2) Vorkommen (gefüllter Kreis – rezentes Vorkommen; Kreis mit Kreuz – verschollenes Vorkommen)

  19. Cypripedium calceolus – Bestandsentwicklung (CC01)

  20. Cypripedium calceolus – Bearbeitungsprobleme

  21. Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV Pflegemaßnahmen

  22. Pflegemaßnahmen am Originalstandort

  23. Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV Erhaltungskultur & Wiederansiedlung

  24. Entnahme für Erhaltungskultur – August 2008

  25. Entnahme für Erhaltungskultur – August 2008

  26. Transport in den Botanischen Garten – August 2008

  27. Erhaltungskultur im Bot. Garten Rostock – Mai 2010

  28. Vermehrung der Pflanzen

  29. Ermittlung von Wiederansiedlungsflächen in M-V Verschiedene Studien und Diplomarbeiten zu den binnenländischen Kreidebrüchen auf HI Jasmund liegen vor, Expertenbefragung, weiterreichende Untersuchungen => Erfolgsaussichten: gut, langfristig nicht gesichert!

  30. Begleituntersuchungen zur Wiederansiedlung Semesterarbeit von Annemarie Neugebauer

  31. Grundlagen der Wiederansiedlung IUCN Richtlinie als übergeordnete Ebene CBD – Konvention über die Biologische Vielfalt (RIO) Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GSPC) Florenschutzkonzept MV Biodiversitätsstrategie Mecklenburg-Vorpommern Bundesnaturschutzgesetz & Naturschutzausführungsgesetz MV

  32. Was ist notwendig? Ausblick Untersuchungen zur Populations-ökologie der Arten (Wissenschaft) Standortsuche für die Wiederausbringung (AG Geobotanik, Verwaltung), einschließlich Entwicklung eines Modells zur „automatisierten Standortsuche“ mittels GIS & Datenbestand LUNG (Wissenschaft) Kulturerfahrungen: Sammeln von bestehenden Erfahrungen anderer Akteure, Erprobung eigener Kulturmethoden (AG Geobotanik, Bot. Garten) Schaffung der administrativen, finanziellen und personellen Randbedingungen für eine Wiederansiedlung (AG Geobotanik?, Verwaltung?)

  33. Rechtliche Aspekte von Erhaltungskulturen § 39 - Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (1) Es ist verboten, . . . 2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, 3. Lebensstätten wild lebender Pflanzen . . . ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. (2) . . . ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. (3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. § 44 - Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (1) Es ist verboten, . . . 4.wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote). (2) Es ist ferner verboten, 1. . . . Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),

  34. Ehrenamtliche Mitarbeiter Floristische Kartierung Mecklenburg-VorpommernAG Geobotanik Mecklenburg-Vorpommern Arterfassung – Florenschutzkonzept – Monitoring - Erhaltungskulturen verändert nach A. Abdank, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

  35. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit & die Zusammen-arbeit! Wichtiger Link zu weiteren Informationen: www.ex-situ-erhaltung.de

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