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gleich geht's los ...

gleich geht's los. Informationsveranstaltung Was steht eigentlich in der EU-Verfassung?. Elke Begander begander@ph-ludwigsburg.de 15. Juni 2005. Einstimmig verabschiedet!. von den 25 Regierungen der EU !. Gliederung. Die Situation Braucht die EU eine Verfassung? Was steht drin?

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Presentation Transcript


  1. gleich geht's los ...

  2. InformationsveranstaltungWas steht eigentlich in der EU-Verfassung? Elke Begander begander@ph-ludwigsburg.de15. Juni 2005

  3. Einstimmig verabschiedet! von den 25 Regierungen der EU !

  4. Gliederung • Die Situation • Braucht die EU eine Verfassung? • Was steht drin? • Wie geht es weiter? • Was braucht die EU?

  5. Stimmen Sie dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu? JA NEIN Enthaltung

  6. Abstimmungen über die Verfassung • Referendum • 10 Staaten • Parlamentsentscheidung • 15 Staaten • Referendum + Parlament • konsultativ (E, L, GB) • bindend (NL)

  7. Ratifikation –lat. Bestätigung, Genehmigung • In Kraft setzen, zu Recht erklären • jedes völkerrechtlichen Vertrages (Wiener Abkommen!) • durch Staatsoberhaupt / Präsident • nach Gesetzgebung • ohne Ratifikation: "nicht wirksam"

  8. Stand der Abstimmungen (Juni 05)

  9. II. Braucht die Europäische Union eine Verfassung?

  10. Die OrdnungEuropas ?!

  11. Was ist eine Verfassung? • "Spielregel" • umfassende Grundordnung für Staaten • institutioneller Rahmen • durch Gesetz oder Gründungsakt • von Träger der verfassungsgebenden Gewalt • veränderbar • durch neues Gesetz (mind. 2/3-Mehrheit)

  12. Was ist ein Vertrag? • rechtsgültige Vereinbarung • zwischen Vertragspartnern (z.B. Staaten) • Willenserklärung (Ratifizierung) • begrenzter Regelungsinhalt • veränderbar (durch neuen Vertrag)

  13. "Verfassungsvertrag" Wortschöpfung für das Modell der EU! • Inhalte einer Verfassung für die EU • Form eines Vertrags zwischen den Mitgliedstaaten der EU

  14. Das Modell "Europäische Union" • Staatenverbund od. Union - nicht: Staat • souveräne Mitglieder, die • Entscheidungsrechte an EU übertragen können (Art. 23 GG); • "gemeinschaftliche" Politikbereiche, aber • drei Entscheidungsebenen: supranational, national, regional.

  15. Grundlagen Ziele: Frieden, Werte, Wohlergehen (I-3) Rechtsgrundlage: Gründungsverträge + acquis communautaire Wirtschafts- und politisches Bündnis gleichberechtigte Mitglieder drei Entscheidungs-ebenen Verfahren Kompromiss! Konsens oder Mehrheit supranational oder intergouvernemental Schwächen Entscheidungsprobleme Demokratieprobleme Umsetzungsprobleme "Typisch EU"

  16. Das politische System der EU • Europäischer Rat "Gipfeltreffen" Leitgremium ER Außenminister • Kommission • (Minister-) Rat Rat Komm • Europaparlament Organe EP • Europäischer • Gerichtshof EuGH EuRH • Europäischer • Rechnungshof AdR • Europ. Zentralbank Institutionen WFA EZB • Ausschüsse: der Regionen, Wirtschaft, Finanzen, Soziales EIB WSA • Europ. Investitionsbank Stand: 2005

  17. III. Was steht drin?

  18. Vorgeschichte • Dez. 2001 Beschluss des Europäischen Rats in Laeken • 2002-2003 Konvent • 2003-2004 Regierungskonferenz • 19.6.2004 einstimmige Annahme • 29.10.2004 Unterzeichnung, Rom • 11/2004 Beginn der Ratifikationen

  19. Ziele, Werte und Prinzipien Grundrechte der Bürger Zuständigkeiten der Organe Kompetenzverteilung zwischen dem Ganzen und den Mitgliedern Entscheidungsverfahren Verantwortlichkeiten Kontrollmöglichkeiten und Sanktionen Was enthält eine Verfassung? VEREINBARUNGEN über …

  20. Struktur Präambel • Grundlagen • Charta der Grundrechte • Politikbereiche und Arbeitsweise • Schlussakte Protokolle und Erklärungen

  21. Selbstverständnis religiöses Erbe GASP gemeinschafltich Terrorbekämpfung Organe Mitgliederzahlen begrenzt Kommission:15, EP: 750 Mitentscheidung als Regel Amtszeit Präsident Wirklich Neues Handout! • Instrumente • Außenminister • Verteidigungsagentur • doppelte Mehrheit • Rechte • Charta • Subsidiaritätsprüfung • Bürgerinitiative

  22. Fragen an die Verfassung 2. Wird die EU zur Militärmacht? 1. Wird die EU ein "Superstaat"? 3. Werden die sozial Schwächeren geschützt? 4. Haben BürgerInnen noch Einfluss?

  23. 1. Wird die EU ein "Superstaat"? • NEIN, weil die EU nicht alles regelt: • kein Zuwachs an Zuständigkeiten, sondern • Aufteilung in ausschließliche, geteilte und unterstützende Aufgaben (I-13ff) • souveräne Staaten übertragen Aufgaben • Subsidiaritätsprinzip (I-11) • neue Mitgestaltungsrechte für nationale Parlamente (Protokoll Nr. 2)

  24. Ausschließlich nur EUWettbewerb, Euro,Zoll, Handelspolitik Geteilt EU oder StaatenUmwelt, Verkehr, Energie,Berufsförderung Zuständigkeiten der EU • Unterstützung, Koordinierung, Ergänzung nurMitgliedstaaten keine "Harmonisierung"Kultur, Bildung, Gesundheit, Katastrophenschutz

  25. Subsidiarität Problemeauf der untersten Ebene lösen! • "[ die Union wird] nur tätig, sofern und soweit die Ziele der … Maßnahmen von den Mitgliedstaaten • weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, • sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder iher Wirkung auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind."

  26. 2. Wird die EU eine Militärmacht? • keine eigene Armee, aber Eurokorps und Eingreiftruppe • Außenpolitik jetzt "gemeinschaftliche" Aufgabe – einstimmige Entscheidung, mit Ausnahmen • EP nur informieren • Außenminister kein Kriegsherr (I-28) • Verteidigungsagentur • Krisenbewältigung und Terrorbekämpfung • Bindung an UN-Charta, NATO, Grundrechte • zivile und militärische Missionen • Pflicht: "militärische Fähigkeiten verbessern" (I-41,3) • Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (I-41,6 + III-312)

  27. 3. Werden auch die Schwächeren geschützt? - Sozialpolitik • Sorgen: "Sozialdumping" und Sozialstandards • Angelegenheit der Mitgliedstaaten, EU kaum zuständig: • nur Beschäftigungschancen und Arbeitsbedingungen (Teile I, II, III) • Sprache der EU: "anerkennt und achtet", "fördert", "nach Maßgabe einzelstaatlicher Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" • Ziele (I-3,3): "wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft … Vollbeschäftigung … sozialer Forschritt … sozialer Schutz" • aber: unternehmerische Freiheit (II-76)

  28. 4. Haben BürgerInnen noch Einfluss? • Mitentscheidung des EP als Normalfall • Information und Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben durch nationale Parlamente (wg. Subsidiarität) (Protokoll Nr. 2) • Bürgerinitiative (I-47,4) • Recht auf gute Verwaltung (II-101) • wie bisher: Bürgerbeauftragter, Petitionsrecht, Auskunftsrecht

  29. IV. Wie geht es weiter?

  30. Was geschieht, … (1) • wenn alle 25 Mitgliedstaaten bis Mitte 2006 zustimmten, … • Verfassung in Kraft • frühestens 1.11.2006 • oder 2 Monate nach der letzten Urkunde • Regelungen gelten ab 2009

  31. Was geschieht, … (2) • wenn nur ein Staat nicht zustimmt: • Verfassungsvertrag "juristisch tot" • Nizza-Vertrag (2003) gilt weiter • neue Beratung durch ER, falls 4/5 Ja-Voten • Teile I, II + IV als Verfassung abtrennen • retten, was zu retten ist • ändern, neuer Konvent • Verfassungsprojekt gescheitert!

  32. Zweiter Versuch • Stimmen Sie dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu? NEIN JA Enthaltung

  33. Zum Schluss: Was braucht die EU? Konzept EU als zukunftsweisendes Modell für ein immer notwendiger werdendes "transnationales Regieren" (global governance). Stolz Die EU ist erfolgreicher als sie dargestellt wird. Anspruch Die EU ist mehr als eine Konsumgenossenschaft. Zustimmung Man muss die BürgerInnen gewinnen, wenn Europa langfristig Erfolg haben soll. Aufklärung Falsche Erwartungen an eine "Union" korrigieren. Die Suche nach Alternativen fortsetzen. Geduld An unterschiedliche Geschwindigkeiten gewöhnen. Auch der Weg ist ein Ziel. Vision "In Vielfalt geeint" bleibt eine Herausforderung.

  34. fertig ! begander@ph-ludwigsburg.de

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