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Basisausbildung I Lernabschnitt 10.1 Grundlagen der Rettungsmethoden 10.2 Die Rettungsmittel 10.3 Die fün

Basisausbildung I Lernabschnitt 10.1 Grundlagen der Rettungsmethoden 10.2 Die Rettungsmittel 10.3 Die fünf Phasen der Bergung – Phase II. 5 Phasen der Rettung. 5 Phasen der Rettung Phase II - Absuchen. Phase II - Absuchen. Ziele:

johana
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Basisausbildung I Lernabschnitt 10.1 Grundlagen der Rettungsmethoden 10.2 Die Rettungsmittel 10.3 Die fün

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Presentation Transcript


  1. Basisausbildung I Lernabschnitt 10.1 Grundlagen der Rettungsmethoden 10.2 Die Rettungsmittel 10.3 Die fünf Phasen der Bergung – Phase II www.thw.de

  2. 5 Phasen der Rettung 5 Phasen der Rettung Phase II - Absuchen www.thw.de

  3. Phase II - Absuchen Ziele: • In dieser Phase erfolgt das Durchsuchen aller zugäng-lichen Räume in der Schadenstelle. • Die hierbei und durch die Erkundungsergebnisse der Phase I gesuchten verletzten bzw. leicht verklemmten oder leicht zu rettenden Personen werden sofort gerettet und abtransportiert. • Achtung: Der Einsatz von schwerem Gerät ist in dieser Phase taktisch falsch. www.thw.de

  4. Phase II - Absuchen Grundsätze: • Erstreckt sich auf alle zugänglichen (un- bzw. leicht beschädigte) Räume. • Statik der Trümmersituation durch Baufachkundigen oder Statiker vor Begehung beurteilen lassen. • Die Bergungsgruppe wird in Trupps von mindestens zwei Helfern (4-Augen-Prinzip) aufgeteilt. • Gegenseitige Unterstützung der Trupps beim Abtrans-port der Verletzten zu den Fahrzeugen oder Sammel-punkten des Sanitätsdienstes. www.thw.de

  5. Phase II - Absuchen Grundsätze: • Unterführer hält sich in der Nähe der von ihm einge-setzten Kräfte auf. Dieses erlaubt stets einen klaren Überblick über den für den bei den einzelnen Tätigkeiten notwendigen Kräfteeinsatz. • Beim Betreten von Schadenstellen und Gebäuden ist grundsätzlich in kurzen Abständen der Ruf „Hier ruft die Bergung. Antwortet!“ anzuwenden. • Überlegtes Bewegen von Trümmern (nur wenn nötig). (Nachrutschen von Trümmern ist zu verhindern.) www.thw.de

  6. Phase II - Absuchen Grundsätze: • In der Phase II muss durch weitergeführte Erkundung und Erkundigung ein Bild von der Lage weiterer Ver-schütteter, vor allem der Lage vieler Verschütteter an einer Stelle innerhalb der Trümmer gewonnen werden. • Hauptaufgabe des THW in dieser Situation ist das Befrei-en und der schonende Transport von Personen aus Schadenslagen. • Verletzte Personen werden aus der Schadensstelle bis zur Verletztenablage transportiert und bis zum Ab-transport betreut. www.thw.de

  7. Phase II - Absuchen • Absuchen unbeschädigter Gebäudeteile • auf Gebäudeschäden und versteckte Gefahren achten • gerettete Personen Befragen • umfassende Rückmeldung absetzten www.thw.de

  8. Absuchen unbeschädigter Gebäudeteile www.thw.de

  9. Auffanggurt Sicherheitsseil Handscheinwerfer Kopfleuchten Verbandskasten (Sanitäts-Umhängetasche) Bergungsbeil Wie statten wir uns aus? www.thw.de

  10. Maßnahmen beim Auffinden von Verletzten www.thw.de

  11. Maßnahmen beim Auffinden von Verletzten Werden Verletzte aufgefunden muss durch den Helfer die Art der Verletzung und die Lage beurteilt werden. Grundsätzlich richtet sich die Reihenfolge der Maßnahmen nach: • Art und Umfang der Verletzung, • Zustand des Verletzten, • Grad der Gefährdung für Verletzte und Helfer, • Anzahl der zu rettenden Personen, • den zur Verfügung stehenden Mitteln, • Länge des Transportweges, • Zustand der Schadenstelle und • nach den vorhandenen Transportmitteln. www.thw.de

  12. Maßnahmen beim Auffinden von Verletzten Werden Verletzte mit Verdacht auf schwerwiegende Ver- letzungen angetroffen, so ist zunächst zu prüfen, ob die Situation durch • die Verletzung oder den Zustand des Patienten (z.B. Bewusstlosigkeit, offene Wunden, Wirbelsäulenver- letzung) • akute Gefahren (z.B. Brand, Einsturzgefahr) lebensbedrohlich ist. Ist dieses der Fall, muss der lebensbe- drohliche Zustand sofort bekämpft werden. Ist eine Be- kämpfung des Zustandes nicht möglich (z.B. Einsturzge- fahr), so ist der Verletzte zu bergen und aus dem Ge- fahrenbereich zu bringen. Außerhalb des Gefahrenbereich muss sofort die Bekämpfung des lebensbedrohlichen Zu- stands durchgeführt werden. www.thw.de

  13. Maßnahmen beim Auffinden von Verletzten Besteht keine direkte Lebensgefahr für den Patienten, liegt jedoch der Verdacht auf sonstige schwerwiegende Verletzungen vor, die durch das Bergen des Verletzten eventuell verschlimmert werden (z. B. Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung oder Beckenbruch), so bleibt der Verletzte an der Fundstelle, bis der Sanitätsdienst ein- trifft. Die Bergung des Verletzten erfolgt dann in enger Absprache mit dem medizinischen Fachpersonal, da diese • die bessere Sachkenntnis im Umgang mit Verletzten sowie • die geeigneten Rettungsmittel (z.B. Stützkragen/Schienen/ Vakuummatratze) besitzen. Bis zum Eintreffen des Sanitätsdienstes ist der Verletzte durch einen Helfer laufend zu betreuen. Besonders muss der Verletzte vor möglicherweise auftretenden Gefahren geschützt werden (z.B. Brandgefahr). Dabei ist zu berück- sichtigen, dass bei einer Veränderung der Gefahrenlage eine Bergung vor dem Eintreffen des Sanitätsdienstes durchgeführt werden muss. www.thw.de

  14. Seelische Betreuung des Verletzten Bis zum Eintreffen des Sanitätsdienstes / Abtransport des Verletzten ist der Verletzte durch einen Helfer laufend zu betreuen: • Verletzten nicht alleine lassen. • Beruhigend zusprechen. • Hektik vermeiden. • Vertrauen des Verletzten gewinnen. • Keine Angst aufkommen lassen. www.thw.de

  15. Sofortmaßnahmen 1. Hilfe Bewusstsein prüfen durch Ansprache / Rütteln an den Schultern Bewusstsein vorhanden Bewusstsein nicht vorhanden Atmung prüfen Atmung vorhanden Abtransport (sofern keine schwerwiegenden Verletzungen vorliegen) stabile Seitenlage www.thw.de

  16. Sofortmaßnahmen 1. Hilfe Atmung prüfen Atmung nicht vorhanden Atemwege freimachen Atmung setzt wieder ein Atmung nicht vorhanden stabile Seitenlage Abtransport www.thw.de

  17. Sofortmaßnahmen 1. Hilfe Atmung nicht vorhanden Herz-Lungen-Wiederbelebung Atmung setzt wieder ein Atmung setzt nicht wieder ein stabile Seitenlage Herz-Lungen-Wiederbelebung bis zum Einsetzen der Eigenatmung oder bis zum Eintreffen des Sanitätsdienstes Abtransport www.thw.de

  18. Stabile Seitenlage www.thw.de

  19. Stabile Seitenlage • Seitlich (erkennbare / bekannte Verletzungen = unver-letzte Seite; keine Verletzungen = linke Seite, damit der sich rechts befindliche Magenausgang oben zum liegen kommt) neben dem Betroffenen knien. • Beine des Betroffenen strecken. • Den nahen Arm des Bewusstlosen angewinkelt nach oben legen, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben. • Fernen Arm des Betroffenen am Handgelenk greifen. • Arm vor der Brust kreuzen, die Handoberfläche des Be-troffenen an dessen Wange legen. • Hand nicht loslassen. • An den fernen Oberschenkel greifen und Bein des Betroffenen beugen. www.thw.de

  20. Stabile Seitenlage • Den Betroffenen zu sich herüber ziehen. • Das oben liegende Bein so ausrichten, dass der Ober-schenkel im rechten Winkel zur Hüfte liegt. • Hals überstrecken, damit die Atemwege frei werden. • Mund des Betroffenen leicht öffnen. • Die an der Wange liegende Hand so ausrichten, dass der Hals überstreckt bleibt. www.thw.de

  21. Stabile Seitenlage Warum bringen wir den Patienten in die stabile Seitenlage? Der Mund des Betroffenen wird zum tiefsten Punkt des Körpers. Damit wird sichergestellt, dass die Atemwege freigehalten werden und Erbrochenes, Blut etc. ablaufen kann (und nicht in die Lunge fließen). Der Betroffene wird so vor dem Ersticken bewahrt. www.thw.de

  22. Transportvorbereitung Es wird mit den Mitteln des Technischen Zuges nie geling- en, einen Verletzten absolut schmerzfrei zu retten. Dabei ist jedoch abzuwägen: • möglichst patientengerechte Rettung(der Art der Verletzung und dem Zustand des Verletzten ange-messen), wenn ausreichend Zeit, Personal und Mittelzur Verfügung stehen. Falls erforderlich, das Eintreffen des Sanitätsdienstes abwarten. • möglichst schnelle Rettung bei akuten Gefahren(wenn Menschenleben direkt bedroht sind, muss sofort und schnell gehandelt werden). www.thw.de

  23. Transportvorbereitung • Belastung und Schmerzen für den Patienten so gering wie möglich halten, da zu große Schmerzen den Zustand des Verletzten bis zur Bewusstlosigkeit/Schock hin ver-schlechtern. Gleiches gilt für große seelische Belas-tungen des Verletzten (Angst). • Im Extremfall stellt sich die Entscheidung „Schmerz oder Leben", wobei sich die Helfer immer für das Lebenentscheiden müssen! (Selbst wenn der Verletzte sich schon selbst aufgegeben hat.) www.thw.de

  24. Transport von Personen aus Schadenstellen Bei der Rettung von Verletzten gelten die nachfolgenden Grund- regeln für den Transport: • Transport des Verletzten in der Regel nach der Erstversorgung am Fundort, • Transportmittel, -methoden und -weg festlegen, • Verletzte zuerst aus dem Gefahrenbereich bringen, danach weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten, • Reihenfolge des Transports mehrerer Verletzter nach Dring-lichkeit festlegen, • während des Transports Verletzte vor Einflüssen wie Staub, Nässe, Hitze, Kälte usw. schützen, • Beim Transport über Hindernisse, wie Trümmer, Mauern, Gräben usw., ist dabei darauf zu achten, dass nur die Trage weiter gegeben wirdund die Helfer nicht mit der Trage über das Hindernis gehen. www.thw.de

  25. Grundsätze beim Transport • Verletzte so transportieren, dass sie sehen können, wo-hin sie transportiert werden. Grundsatz: Blick des Verletzten in Transportrichtung (weg von der Gefahr)! • Ausnahme: Bei ansteigendem Transportweg (bergauf, treppauf) weist der Kopf des Verletzten entgegen der Transportrichtung (Verletzter schaut nicht in den Him-mel). Nach Erreichen der Ebene ist sofort zu wenden. • Sind mehrere Helfer am Transport beteiligt, haben sie sich einer einheitlichen Kommandosprache zu bedienen. www.thw.de

  26. Kommandos beim Transport Verletzter • „Fasst an!“ – Helfer ergreifen die Tragegriffe. • Frage: „Fertig?“ – Helfer antworten nacheinander „Fertig!“ • „Hebt auf!“ – Helfer heben das Transportmittel vor-sichtig auf. • „Trägertrupp Marsch!“ – Träger gehen los, nicht im Gleichschritt. • „Trägertrupp Halt!“ – Trägertrupp hält. • „Setzt ab!“ – Transportmittel wird vorsichtig abgesetzt. • „Trägerwechsel!“ – Träger werden ausgewechselt. www.thw.de

  27. Transport Verletzter • Zur Rettung von Personen und dem Abwenden einer Le- • bensgefahr die die Person kommen unter anderem die • folgenden Rettungsmethoden zum Einsatz: • Stützhilfe durch einen und zwei Helfer • Herunterführen über Leitern im Passgang • Aufrichten zum Sitzen / Stehen • Rückentragegriff / Schultertragegriff • Tragen auf den Armen, mit dem Tragering, mit der Sitz-stange, durch zwei Helfer und durch drei Helfer • Wegschleifen im Rautekgriff / Rückschleifgang www.thw.de

  28. Herausführen aus der Schadenstelle Bei dem Herausführen aus Schadenstellen gibt der Helfer beim Gehen oder beim Steigen von Leitern Hilfestellung. Beim Gehen gibt es zwei Möglichkeiten, Verletzte zu führen: www.thw.de

  29. Stützhilfe durch einen Helfer www.thw.de

  30. Stützhilfe durch einen Helfer Ist der Verletzte in der Lage, selbst zu gehen, so erfolgt eine Stützhilfe beim Gehen durch einen Helfer. Durchführung: 1. Der Helfer legt einen Arm des Verletzten um seine Schulter und ergreift fest das Handgelenk, 2. fasst mit dem anderen Arm um die Hüfte des Verletzen und ergreift dessen Handgelenk. www.thw.de

  31. Stützhilfe durch zwei Helfer www.thw.de

  32. Stützhilfe durch zwei Helfer Kann der Verletzte nicht selbständig gehen, so muss er von zwei Helfern beim Gehen gestützt werden. Durchführung: 1. Jeder Helfer legt einen Arm des Verletzten um seine Schulter, 2. ergreift mit der äußeren Hand fest das Handgelenk des Verletzten und 3. umfasst mit der freien Hand die Hüfte des Verletzten. www.thw.de

  33. Herunterführen über Leitern im Passgang www.thw.de

  34. Herunterführen über Leitern im Passgang Führt der Weg über Leitern, so muss der gehfähige Ver- letzte über diese auch durch einen Helfer begleitet werden. Durchführung: 1. Der Helfer greift unter den Achseln des gehfähigen Ver- letzten hindurch an die Leitersprosse, 2. schützt den Verletzten mit dem Körper und 3. führt ihn im Passgang die Leiter hinab. www.thw.de

  35. Aufrichten von Verletzten Zur Vorbereitung des Transportes kann es erforderlich sein, liegende Verletzte • zum Sitzen oder • zum Stehen aufzurichten. www.thw.de

  36. Aufrichten zum Sitzen www.thw.de

  37. Aufrichten zum Sitzen Durchführung: 1. Der Helfer tritt an den Verletzten heran, 2. untergreift mit beiden Händen den Nacken des Liegen-den 3. bringt den Oberkörper des Verletzten mit angemes-senem Schwung zum vorn übergebeugten Sitz 4. tritt dicht hinter dem Oberkörper des sitzenden Ver-letzten und stützt ihn mit den Knien an der Schulter ab, damit er nicht wegsacken kann. Erlaubt es der Zustand des Verletzten, so kann dieser bis zum Abtransport gegen eine Wand gelehnt werden. www.thw.de

  38. Aufrichten zum Stehen www.thw.de

  39. Aufrichten zum Stehen Der Verletzte ist zunächst, wie vorstehend beschrieben, in die Sitzstellung aufzurichten. Anschließend ist wie nachfolgend be- schrieben zu verfahren: Durchführung: • Der Helfer legt einen Arm des vor ihm sitzenden Verletzten vor dessen Leib • durchfährt mit beiden Händen sie Achselhöhlen des Verletzten und überhakt den Unterarm mit „Rautekgriff" (Finger und Daumen von oben), • richtet sich unter Verlagern seines Körpergewichtes nach hinten im Kreuz auf, • zieht beim Aufrichten den Verletzten auf seine Oberschenkel, • tritt etwa einen Schritt vor und richtet den Verletzten mit leichtem Schwung vollständig. www.thw.de

  40. Heraustragen aus der Schadenstelle Ist ein Verletzter nicht mehr gehfähig, so muss er durch Helfer aus der Schadenstelle heraus getragen werden. Da-bei wird zwischen verschiedenen Möglichkeiten unter-schieden: www.thw.de

  41. Rückentragegriff www.thw.de

  42. Rückentragegriff Bei dem Rückentragegriff erfolgt der Transport des Verletzten auf dem Rücken des Helfers. Der Verletzte muss ansprechbar sein. Falls der Schutzhelm bei dieser Trageweise den Helfer behindert, ist der Helm abzusetzen. Durchführung: 1. Der Helfer umfasst mit den gekreuzten Armen die Handgelenke des vor ihm stehenden Verletzten, 2. hebt die Arme des Verletzten hoch, während er sich gleichzeitig mit dem Rücken zu diesem dreht, 3. geht leicht in die Knie und 4. legt die Arme des Verletzten über Kreuz so vor seine Brust, dass er mit der linken Hand den oben liegenden rechten Arm des Verletzten etwa in der Höhe der Ohren umfasst und den eigenen rechten Arm beim Tragen frei hat. www.thw.de

  43. Huckepacksitz www.thw.de

  44. Huckepacksitz Diese Methode ist nur dann zulässig, wenn der Verletzte bei Bewusstsein und von leichtem Körpergewicht ist. Außerdem ist zu beachten, dass die Person zum Aufnehmen auf den Rücken ggf. auf einem Tisch, Mauervorsprung, Treppenab- satz oder dergleichen abgesetzt werden muss. Durchführung: 1. Der Helfer stellt sich mit dem Rücken zum Verletzten, 2. ergreift dessen Beine in Kniekehlen. 3. Der Verletzte legt seine Arme über die Schultern des Helfers und legt sie vor dessen Brust. www.thw.de

  45. Schultertragegriff (bei aufgerichteter Person) www.thw.de

  46. Schultertragegriff (bei aufgerichteter Person) Diese Methode kann angewendet werden bei zum Stehen aufge- richteten Verletzten. Bei großen und starken Verletzten greift der Helfer nicht, wie beschrieben, um die Beine herum, sondern zwischen den Beinen des Verletzten hindurch. Durchführung: 1. Der Helfer tritt mit einem Bein auf den stehenden (aufge-richteten) Verletzten zu, 2. ergreift mit einer Hand das ihm gegenüberliegende Handgelenk des Verletzten, 3. zieht den Arm des Verletzten über seine Schulter, 4. führt seinen Arm um die Beine des Verletzten herum, 5. ergreift dessen freies Handgelenk, 6. richtet sich auf und verteilt dabei das Gewicht des Verletzten möglichst auf beide Schultern. www.thw.de

  47. Schultertragegriff (bei sitzenden Personen) www.thw.de

  48. Schultertragegriff (bei sitzenden Personen) Diese Methode kann angewendet werden bei sitzenden Verletzten. Bei großen und starken Verletzten greift der Helfer nicht, wie be- schrieben, um die Beine herum, sondern zwischen den Beinen des Verletzten hindurch. Durchführung: • Der Helfer tritt mit einem Bein auf den stehenden (aufgerichteten) Verletzten zu, • ergreift mit einer Hand das ihm gegenüberliegende Handgelenk des Verletzten, • beugt den Oberkörper zum Verletzten und zieht den gefassten Arm über die Schulter, • umfasst mit der freien Hand die Kniekehlen des Verletzten, • zieht den Oberkörper des Verletzten so weit über seine Schulter, bis das Gewicht des Verletzten gleichmäßig über Vorder- und Rückseite des Helfers herunterhängt (Auflagefläche etwa in Hüfthöhe des Verletzten), • richtet sich auf und trägt den Verletzten fort. www.thw.de

  49. Tragen auf den Armen www.thw.de

  50. Tragen auf den Armen Durchführung: 1. Der Verletzte umfasst mit beiden Händen den Nacken des Helfers. 2. Der Helfer greift mit einer Hand unter die Achsel des Verletzten hindurch, 3. legt den Arm um den Rücken des Verletzten, bückt sich und greift mit der anderen Hand unter die Unterschenkel des Verletzten und hebt ihn hoch. www.thw.de

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