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Soziale Sicherungssysteme

Soziale Sicherungssysteme. Was heißt „soziale Sicherung “? Seit wann gibt es in Deutschland eine soziale Sicherung? Was muss man über die Sozialversicherungssysteme wissen? Welche Probleme haben diese Systeme ? Was kann man dagegen tun? Welches Fazit kann man aus der Debatte ziehen?.

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Presentation Transcript


  1. Soziale Sicherungssysteme Was heißt „soziale Sicherung“? Seit wann gibt es in Deutschland eine soziale Sicherung? Was muss man über die Sozialversicherungssysteme wissen? Welche Probleme haben diese Systeme? Was kann man dagegen tun? Welches Fazit kann man aus der Debatte ziehen?

  2. Was heißt „soziale Sicherung“? -Definition- „Unter dem System sozialer Sicherung i. e. S. versteht man die Gesamtheit staatlicher Maßnahmen zum Schutz gegen die Standardrisiken Krankheit, Unfall, Alter, Tod des Ernährers oder Arbeitslosigkeit.“ (Lexikon der Christlichen Demokratie in Deutschland) • gesetzliche Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung i. w. S.: zusätzlich • soziale Transferleistungen (z. B. Kriegsopferfürsorge) • Sozialhilfe

  3. 1950er Jahre: Etablierung der „Sozialen Marktwirtschaft“ • Grundpfeiler: umfassendes Sozialsystem Die soziale Sicherung gilt als wesentliches Element des Konzepts der „Sozialen Marktwirtschaft“. Beruht auf den Prinzipien der persönlichen Verantwortung, Solidarität und Subsidiarität

  4. Seit wann gibt es in Deutschland die soziale Sicherung?- Geschichtliche Entwicklung- Industrielle Revolution Unter Bismarck wurden die ersten Sozialversicherungsgesetze verabschiedet.

  5. Was sollte man über die verschiedenen Versicherungen wissen?

  6. Gesetzliche Grundlagen Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – GesetzlicheUnfallversicherung Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Pflegeversicherung

  7. Krankenversicherung • Deutschland zählt zu den medizinisch am besten versorgten Ländern - massiver Anstieg der Kosten in den letzten Jahren

  8. Finanzierung Gesundheitsreform 2007 • zentrale Säule: Gesundheitsfond alle Beiträge fließen in diesen Fond • seit 2009: einheitlicher, von der Bundesregierung festgelegter Beitragssatz: ab 1. Juli 2009: 14,9 % (vom Bruttogehalt)  Arbeitgeber zahlt 7%, Arbeitnehmer 7,9% ab 1. Januar 2011: 15,5 % (vom Bruttogehalt) Beitragsbemessungsgrenze

  9. Krankenkassen erhalten pro Versichertem eine Pauschale aus dem Fond • Zuschläge für Kassen, in denen besonders viele alte Menschen, Kranke oder Geringverdiener versichert sind

  10. Ziel der Politik: • Lohnnebenkosten möglichst nicht steigen lassen • Niveau des Gesundheitssystems soll erhalten bleiben

  11. Rentenversicherung • Pflichtversicherung • Beitrag: 19,9% des Bruttoeinkommens Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte Beitragsbemessungsgrenze • zusätzlich in erheblichem Umfang finanziert durch Bundeszuschüsse

  12. Leistungen: • Altersrente • Erwerbsunfähigkeitsrente • Berufsunfähigkeitsrente • Hinterbliebenenrente (Witwenrente/Witwerrente, Waisenrente) • Regelaltersrente • Frührente • etc.

  13. Pflegeversicherung • Pflichtversicherung • alle Bürger können unabhängig von ihrem Alter pflegebedürftig werden • Träger: Pflegekassen (bei den gesetzl. KV eingerichtet) • Beitrag: 1,95% des Bruttogehalts Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte Höchstbetrag  Bemessungsgrenze wie ges. KV • Beitragszuschlag für Kinderlose (Beitragssatz erhöht sich um 0,25 Beitragspunkte, wenn über 23 und kinderlos)

  14. Leistungen: • häusliche Pflege • teilstationäre und stationäre Pflege • Pflegevertretung • Kurzzeitpflege

  15. Unfallversicherung • Pflichtversicherung • Beitrag zahlt der Arbeitgeber alleine - im Bereich der öffentlichen Hand (Kindergarten, Schule, Universität) wird die Unfallversicherung aus Steuermitteln finanziert

  16. Leistungen: • Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit • Unfallrenten • Unfallverhütungsmaßnahmen

  17. Arbeitslosenversicherung • Träger: Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg • aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer (außer geringfügig Beschäftigte), Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende

  18. Beiträge: 2,8% des Bruttoentgelts jeweils die Hälfte zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber starke Senkung in letzter Zeit (u.a. wegen Konjunkturpaket) ab Januar 2011: 3,0% - Beitragsbemessungsgrenze

  19. Leistungen an den Arbeitnehmer: • Arbeitslosengeld • Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, etc.) • Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit • Förderung der Berufsausbildung/beruflichen Weiterbildung • Kurzarbeitergeld • etc.

  20. Leistungen an den Arbeitgeber: • Zuschüsse bei Einstellungen • Finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen (Ungelernte, Behinderte)

  21. Leistungen an den Träger: • Förderung der Berufsausbildung • Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung • Förderung von Jugendwohnheimen • Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  22. Leistungen sollen dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit vermieden wird die Dauer der Arbeitslosigkeit gekürzt wird.

  23. Anspruch auf Arbeitsförderung hat, wer - arbeitslos ist - bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist

  24. - das Arbeitslosengeld beträgt: - für Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben: 67% - ansonsten 60 % des pauschalierten Nettogehalts Bezugsdauer hängt von der zuvor zurückgelegten versicherungspflichtigen Beschäftigung ab: Bsp: 12 Monate Vorbeschäftigung  6 Monate Arbeitslosengeld • nach dem Ende der Bezugsdauer kann Arbeitslosengeld II in Anspruch genommen werden, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt (= Bedürftigkeit)

  25. Krankenversicherung: 14,9% Rentenversicherung: 19,9% Pflegeversicherung: 1,95 % Arbeitslosenversicherung: 2,8% 39,65% :2 = 19,8% des Bruttogehalts

  26. Welche Probleme haben die sozialen Sicherungssysteme? Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden momentan umlagefinanziert. Einbezahlte Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen. = Generationenvertrag

  27. Fakten • zunehmender Anteil älterer Menschen • extrem niedrige Geburtenrate: 1,35 • 2,1 Kinder wären nötig, um die Zahl der Bevölkerung konstant zu halten

  28. Demographischer Wandel • Eine immer kleiner werdende Gruppe von Einzahlern muss eine immer größer werdende Anzahl von Rentner mitfinanzieren. Arbeitslosigkeit in der jüngeren Vergangenheit  Generationenvertrag kann nicht mehr eingehalten werden

  29. Wie wirkt sich der demographische Wandel auf die Rentenversicherung aus? • steht vor dem Kollaps • eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung im Ruhestand wird in Zukunft nicht mehr möglich sein • momentan: 100 Erwerbstätige – 44 Personen im Rentenalter 2050: 100 Erwerbstätige – 78 Personen im Rentenalter • zusätzliches Problem: Überalterung > immer längere Renten

  30. Welche Auswege gibt es? • Beiträge müssten weiter angehoben werden (bis 20%) • gesetzl. Rente nur noch als Grundsicherung • private Altersvorsorge notwendig • „Riester-Rente“ • Erhöhung des Renteneintrittsalters • weniger Möglichkeiten zur Frühverrentung

  31. Welche Auswirkungen hat der demographische Wandel auf die Kranken- und Pflegeversicherung? • ähnliche Probleme • Zahl der Beitragszahler sinkt immer weiter • mehr Gesundheitsausgaben • hinzu kommt: Kostenanstieg aufgrund des voranschreitenden medizinisch-technischen Fortschritts

  32. Welche Auswege gibt es? • weitere Anhebung der Beitragssätze • Überlegungen: - KV als solidarische Grundsicherung + Ergänzung durch private Vorsorge- maßnahmen - Privatisierung des medizinischen Alltagsbedarfs + solidarische Finanzierung überdurchschnittlicher Krankenkosten

  33. Gesundheitsreform Rösler • Beitrag steigt auf 15,5 % : 8,2% zahlt der Arbeitnehmer 7,3% der Arbeitgeber (dauerhaft) • pauschaler Zusatzbeitrag (Kopfpauschale): nur Arbeitnehmer zahlt wenn Zusatzbeitrag > 2% vom Bruttoeinkommen  automatischer Sozialausgleich • Entkopplung der KV-Kosten von den Lohnzusatzkosten • Einsparungen bei Ärzten, Krankenhäusern und Verwaltungsausgaben der Krankenkassen - Pharmaindustrie verliert 2 Mrd. (Herstellerrabatt und Preismoratorium)  KK bekommen 11 Mrd. zusätzlich im neuen Jahr „Gesundheit wird teurer“ „Ich glaube, ich kann für keine der beschlossenen Maßnahmen Applaus erwarten.“

  34. „Ende des solidarischen Gesundheitssystems“ „Brandbeschleuniger für die Zwei-Klassen-Medizin“

  35. Wie wirkt sich der demographische Wandel auf die Arbeitswelt aus? • Reduzierung der Erwerbspersonenzahl um rund 10 Mio. in den nächsten vier Jahrzehnten • ab 2013 werden jährlich mehr Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden als einsteigen • Mangel an qualifizierten Arbeitskräften möglich • Belegschaft wird immer älter  Unternehmen müssen sich darauf einstellen

  36. Wie wird die Problematik in der Öffentlichkeit wahrgenommen? • die ersten Auswirkungen des demographischen Wandels werden erst in 10 Jahren sichtbar • trotz der zunehmenden Thematisierung der Folgen des demographischen Wandels gibt es bislang kein schlüssiges Konzept, dieser Entwicklung entgegen zu wirken

  37. Konsequenzen/Fazit • umfassende Reformen notwendig • private Vorsorge • mehr Kinder • Zuwanderung

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