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Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance

Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die soziale Herkunft entscheidet über den Bildungserfolg.

jariah
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Initiative Jugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance

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  1. InitiativeJugend und Chancen – Integration fördern Schulverweigerung – Die 2. Chance Informationsveranstaltung 16. Mai 2008, Berlin

  2. Es besteht dringender Handlungsbedarf Die soziale Herkunft entscheidet über den Bildungserfolg. Konstant 8% jeden Jahrgangs verlassen die Schule ohne Abschluss; 20% bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Von Schulverweigerung sind vor allem Kinder und Jugendliche aus benachteiligten sozialen, familiären und materiellen Lebenslagen betroffen. Schülerinnen und Schüler der Altersgruppe von 12 bis 14 Jahren sind besonders gefährdet bzw. „anfällig“.

  3. Ziel • Halbierung Schulabbrecherquote bis 2010aus Europäischer Beschäftigungsstrategie (EBS) Senkung der Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, und damit Erhöhung ihrer Chance auf einen Ausbildungsplatz

  4. Fachliche Ziele des Projektes • Ganzheitliche Bildungs- und Entwicklungsförderung • Annahme der Schule als Lernort durch die Schülerinnen und Schüler • Regelmäßiger Schulbesuch • Hinarbeiten der Schülerinnen und Schüler auf einen Schulabschluss • Stabilisierung der Leistungsentwicklung • Berufliche Orientierung ermöglichen

  5. Zielgruppe ab 12 Jahren bis maximal zum Beginn der letzten Klassenstufe; die eine Schule besuchen, auf der der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist, und die ihren Schulabschluss durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden.

  6. Aufgaben der Koordinierungsstellen • Einrichtung einer Koordinierungsstelle • Koordinierungsstelle als zentrale Anlaufstelle • Verbindliche Kooperationen mit: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Schule / Schulbehörde • Entwicklung eines Kommunikationsnetzes mit den IHKs, AA, Trägern der Grundsicherung, Bildungseinrichtungen • Zusammenarbeit mit Trägern und ehrenamtlichen Projekten

  7. Aufstellung eines individuellen Entwicklungs- und Bildungsplans Koordinierung aller Unterstützungsangebote Durchführung eigener Unterstützungsangebote Erfolgskontrolle der Unterstützungsangebote Koordination der unmittelbaren sozialpädagogischen Arbeit Einbeziehung der Eltern – Elternarbeit Kooperation mit Jugendamt einschließlich der Mitwirkung bei der Hilfeplanung Aufgaben der KoordinierungsstellenReintegrationskonzept

  8. Case Management Zentrale Methode der Projektarbeit Organisation einer individuell zugeschnittene Abfolge von Hilfen langfristige, persönliche, spezifische, sozialpädagogische Beratung Begleitung und Netzwerkmanagement Führen einer elektronischen Fallakte

  9. Berücksichtigung der EU Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter Ausrichtung der Angebote auf die Bedürfnisse Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Gender und Cultural Mainstreaming

  10. keine Bindung an mehr HzE nach § 27 SGB VIII Projekt- statt Teilnehmerfinanzierung (analog Programm „Kompetenzagenturen“) Aufnahme passive Schulverweigerung Wesentliche Änderungen im Programm

  11. Sicherstellung der Kofinanzierung der Koordinierungsstelle Kooperationszusage der Schulen im Einzugsgebiet sowie ggf. der Schulbehörde durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Schriftliche Zusage der Schule, dass personelle und sächliche Ressourcen eingebracht werden Kofinanzierungs –und Kooperationszusagen sind jährlich zum 31. August für das Folgejahr zu aktualisieren Zuwendungsvoraussetzung

  12. Zielgebiet 1 Konvergenz Nationaler Anteil 35% ESF Anteil 65% Zielgebiet 2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Nationaler Anteil 55% ESF Anteil 45% Finanzierung / Kofinanzierung

  13. Insbesondere örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe SGB VIII § 13 SGB VIII §§ 27 ff ggf. eine damit verbundene Landesfinanzierung Bereitstellung von Lehrerstundendeputaten oder Räumen Durch Sachmittel bzw. geldwerte Leistungen, unentgeltliche Personalabstellungen Andere kommunal und regional agierende Institutionen Projektzuwendung von mind. 50.000 Euro Kofinanzierung

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