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Der Arbeit ein gesundes Maß geben – Arbeitszeit und Leistungsbedingungen

Der Arbeit ein gesundes Maß geben – Arbeitszeit und Leistungsbedingungen. Fakten zu Arbeitszeit und Leistung Was die Gesundheit dazu sagt ... Betriebspolitisches Handlungsfeld Gestaltungseckpunkte. Fakten zu Arbeitszeit und Gesundheit Die neue Maßlosigkeit in der Arbeit.

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Der Arbeit ein gesundes Maß geben – Arbeitszeit und Leistungsbedingungen

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Presentation Transcript


  1. Der Arbeit ein gesundes Maß geben – Arbeitszeit und Leistungsbedingungen Fakten zu Arbeitszeit und Leistung Was die Gesundheit dazu sagt ... Betriebspolitisches Handlungsfeld Gestaltungseckpunkte

  2. Fakten zu Arbeitszeit und GesundheitDie neue Maßlosigkeit in der Arbeit Stress und Arbeitsdruck sind kein Modethema, denn: • Entgrenzung der Leistungsverausgabung und Arbeiten ohne Ende in immer mehr Bereichen • Strategien der (Selbst-)Ökonomisierung der Arbeit werden weiter entwickelt • „Vermarktlichung“ der Unternehmen und Weitergabe des Marktdruckes an den einzelnen Arbeitnehmer – in Groß- wie in Kleinbetrieben • Maßlosigkeit der Shareholder führt zur Maßlosigkeit der Arbeitsanforderungen

  3. Fakten zu Arbeitszeit und GesundheitZiele der Arbeitgeber • Arbeitszeit und Leistung sollen entgrenzt werden und sich nur noch an Marktbedürfnissen orientieren. • Längere Arbeitszeiten (weg von der 35-Stunden-Woche) und Verfügbarkeit rund um die Uhr und am Wochenende • Leitmotiv von Jürgen Schrempp, Konzernchef von DaimlerChrysler: „Speed, speed, speed“

  4. Fakten zu Arbeitszeit und GesundheitMartin Kannegiesser (Gesamtmetall):„Druck der Finanzmärkte auf jeden einzelnen Mitarbeiter“ Die absolute Orientierung auf den Kunden und den Druck der Finanzmärkte „herunterzubrechen auf jeden einzelnen Mitarbeiter, das ist das Kunststück, das über das Überleben der Betriebe entscheiden wird“.Quelle: Nürnberger Nachrichten v. 18.11.2000

  5. Fakten zu Arbeitszeit und Gesundheit„Das Optimieren machen die Kollegen jetzt fast total selbst...“ „Wie der einzelne vor Ort seine Arbeit macht, interessiert das Management überhaupt nicht mehr. Die sagen: ‘Du musst deinen Arbeitsplatz selber einrichten, damit du schnell werden kannst, und wenn du es nicht schaffst, dann hast du Pech gehabt, dann können wir die Abteilung, den Arbeitsplatz nicht mehr halten!’ Die Konkurrenz, die wir früher mit anderen Firmen hatten, ist nun voll in unsere Abteilungen verlegt worden. Wir haben es geschafft, dass die Kollegen das Geld noch verdienen wie vorher, aber die Arbeitsbedingungen sind wesentlich härter geworden. Die Luft, die in den Prozessen drin war, ist weitgehend raus.“ Betriebsrat Trafo-Union Nürnberg

  6. Fakten zu Arbeitszeit und Gesundheit„Macht was ihr wollt, aber seid profitabel“ Neue Managementmethoden der indirekten Steuerung: • Durch die Übertragung von Managementverantwortung auf kleine Unternehmenseinheiten betrachten die Beschäftigten selbst alles aus der Kosten-Nutzen-Perspektive. • Durch das Vorgeben „aggressiver“ Ziele wächst der Leistungsdruck. Neu daran ist, dass die Beschäftigten sich diesen Druck jetzt selber machen, statt ihn durch das Management zu „erleiden“. • Instrumentalisierung der Gefühle:„Die wichtigste Führungsaufgabe ist, eine Umgebung zu schaffen, in der die Mitarbeiter leidenschaftlich entschlossen sind, auf dem Markt erfolgreich zu sein. Furcht spielt eine große Rolle, diese Leidenschaft zu entwickeln ... Angst vor dem Wettbewerb, Angst, einen Fehler zu machen, und Angst zu verlieren, können starke Motivationskräfte sein.“ (Andrew Grove, Chef von Intel, in seinem Buch „Nur die Paranoiden überleben“, Frankfurt 1997)

  7. Fakten zu Arbeitszeit und GesundheitArbeitszeitwünsche von Beschäftigten • Wochenarbeitszeit: tatsächliche Arbeitszeit 37,5 Stunden; gewünschte Arbeitszeit 35,2 Stunden • Überstundenarbeit: 63 % wünschen Verringerung oder Verzicht • Samstagsarbeit: 64 % wünschen Verringerung oder Verzicht • Sonntagsarbeit: 66 % wünschen Verringerung oder Verzicht • Schichtarbeit: 47 % wünschen Verringerung oder Verzicht (ISO-Studie Arbeitszeit `99)

  8. Fakten zu Arbeitszeit und GesundheitProblemfelder der Arbeitszeitgestaltung • Arbeitszeitkonten: Obergrenzen oft nicht eingehalten, Überlaufen der Konten, Verfall von Guthaben bzw. Auszahlung, schleichende Arbeitszeitverlängerung • Ausdehnung von Schicht- und Nachtarbeit: Zustimmung oft mit „Standortargumenten“ erpresst • Ausdehnung von Wochenendarbeit • 13- bzw. 18 %-Quote (40-Stündler): vermehrt überschritten • „Vertrauensarbeitszeit“: Verzicht auf Arbeitszeiterfassung, Steuerung des Arbeitsanfalls und der Leistung nach Kunden- und Marktbedürfnissen, Entgrenzung der Arbeitszeit und Leistung

  9. Was die Gesundheit dazu sagt ...Forschungsergebnisse zu Arbeitszeit und Herzinfarktrisiken • Nachtarbeit, Schichtarbeit oder häufige Überstunden führen immer zu einem signifikant höheren Infarktrisiko! • Bei Drei-Schicht-Betrieb ist das Herzinfarktrisiko um den Faktor 3,6 erhöht. • Bei lang andauernden, häufigen Überstundenum den Faktor 7,3. Bolm-Audorff 1998

  10. Was die Gesundheit dazu sagt ...„Die tägliche Überstunde gefährdet das Herz“ • Stress-Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (1997):„Wer pro Woche mindestens fünf Überstunden arbeitet, verdoppelt fast sein Infarktrisiko.“ (FR v. 15.11.1997)

  11. Was die Gesundheit dazu sagt ...Arbeitsdruck – Hochrisikogruppenjeder Zweite arbeitet unter Termin- und Leistungsdruck • Starker Termin- und Leistungsdruck: 18 % praktisch immer, 31 % häufig • davon: 46 % gleichzeitig durch Unterbrechungen gestört • hohe Verantwortung: 30 % häufig oder immer • bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit: 20 % häufig oder immerQuelle: BIBB/IAB-Erhebung 1998/99

  12. Was die Gesundheit dazu sagt ...Wochenarbeitszeit und Leistungsdruck • 1 – 34 Stunden: 35 % regelmäßiger Termin- und Leistungsdruck • 35 –40 Stunden: 42 % Termin- und Leistungsdruck • 41 – 45 Stunden: 67 % Termin- und Leistungsdruck • 46 und mehr Stunden: 79 % Termin- und Leistungsdruck(ISO-Studie Arbeitszeit `99)

  13. Was die Gesundheit dazu sagt ...Wochenarbeitszeit über 45 Stunden • 80 % klagen über Stress • 32 % beklagen Nervosität • 25 % leiden an psychischer Erschöpfung • 18 % klagen über Magenschmerzen (ISO-Studie „Arbeitszeit `99“ , 4000 Befragte)

  14. Was die Gesundheit dazu sagt ...„Vertrauensarbeitszeit“ • Widersprüchliche Folgen: Befreiung von Bevormundung und Kontrolle; gleichzeitig dem Marktdruck ausgeliefert sein • Mögliche Folgen für Gesundheit und Lebensentfaltung, z.B.:* Ständige Überarbeitung und Erschöpfung bis zum Burn-out* Psychosomatische Erkrankungen durch Angst zu versagen * Hörsturz und Tinnitus durch systematische Überarbeitung* Exekution unternehmerischer Härte zwischen den Beschäftigten bis zur Ausgrenzung und Mobbing: „Neue Arbeitsabläufe erhöhen den psychischen Druck – viele Arbeitnehmer geben diesen an Kollegen weiter“ (Berliner Morgenpost v. 8.5.2000)

  15. Dauer und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit Hohe psychische Belastungen Ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben Erholungs-unfähigkeit < 40 Std. (37 %) 28 % 80 % 20 % 42 - 56 Std. (39 %) 55 % 56 % 37 % 60 – 100 Std. (24 %) 69 % 39 % 54 % Was die Gesundheit dazu sagt ...Arbeitszeit und Erholungsunfähigkeit(BAuA-Studie zu Freelancer, 2000)

  16. Tatsächliche Wochenarbeitszeit 1 - 34 35 - 40 41 - 45 46 und mehr Nervosität 24 24 27 32 Schlafstörungen 18 15 20 25 Psychische Erschöpfung 15 16 15 25 Magenschmerzen 10 14 13 18 Was die Gesundheit dazu sagt ...Gesundheitliche Beschwerden(Angaben in Prozent) (ISO-Studie Arbeitszeit `99)

  17. Schichtarbeit Wochenendarbeit ja nein ja nein Schlafstörungen 30 % 15 % 24 % 15 % Psychische Erschöpfung 23 % 16 % 20 % 15 % Was die Gesundheit dazu sagt ...Gesundheitliche Beschwerden (ISO-Studie Arbeitszeit `99)

  18. Was die Gesundheit dazu sagt ...Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Arbeitszeitdauer „Eine natürliche oder absolute Obergrenze für die Dauer eines ‚normalen‘ Arbeitstages gibt es nicht. ... Dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit nicht über acht Stunden betragen solle, wird seit mehr als zwei Jahrzehnten in Arbeitswissenschaften und Arbeitsmedizin als gesicherte Erkenntnis betrachtet.“ Alfred Oppolzer, Ökologie der Arbeit, Hamburg 1993, S. 140/41.

  19. Was die Gesundheit dazu sagt ...Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse (I)zur Arbeitszeitlage (Nachtschicht) • Arbeiten entgegen dem natürlichen Rhythmus:„Die Fehl- und Überbeanspruchung des Organismus in Nachtarbeit versetzt die Betroffenen in einen sich selbst verstärkenden Teufelskreis von Überan-strengung und chronischer Ermüdung, der sich in Beeinträchtigungen und Störungen von Gesundheit und Leistungsvermögen niederschlägt. Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Folge der Überforderung und nervöse Störungen (z.B. Reizbarkeit, Abgeschlagen-heit) als Resultat ständiger Müdigkeit sind daher typische Krankheiten bei Nacht- und Schicht-arbeitern.“Alfred Oppolzer, Ökologie der Arbeit, Hamburg 1993, S. 149/50.

  20. Was die Gesundheit dazu sagt ...Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse (II)zur Arbeitszeitlage (Nachtschicht) • Bei Nachtarbeit ist die Widerstandsfähigkeit des Organismus gegenüber weiteren Arbeitsbelastungen herabgesetzt, z.B. gegenüber* Lärm* Gefahrstoffen (Grenzwerte richten sich nach Arbeit am Tage)* Klimaeinflüssen* Stress und Arbeitsintensität. • Doppelt so hohe Unfallquoten in der Nachtschicht!Forscherteam der Havard-Universität: Die Unfälle in den Kernkraftwerken Tschernobyl (Ukraine) und Three Mile Island (USA) sowie in dem Chemiewerk von Bophal (Indien) ereigneten sich alle in der Spätphase einer Nachschicht - mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt.Alfred Oppolzer, Ökologie der Arbeit, Hamburg 1993, S. 151.

  21. Urteil vom 12. Nov. 1996 zur EG-Arbeitszeitrichtlinie (Aktenzeichen C-84/94) gegen die britische Regierung „Im Gegenteil spricht der Satzteil ‚insbesondere der Arbeitsumwelt‘ für eine weite Auslegung der dem Rat in Artikel 118a zum Schutze der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer übertragenen Zuständigkeit. Eine solche Auslegung der Begriffe Sicherheit und Gesundheit kann sich zudem insbesondere auf die Präambel der Satzung der Weltgesundheitsorganisation stützen, der sämtliche Mitgliedsstaaten angehören; diese definiert die Gesundheit als den Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als das Freisein von Krankheiten und Gebrechen.“ Was die Gesundheit dazu sagt ...Europäischer Gerichtshof zum Gesundheitsbegriff

  22. Betriebliches HandlungsfeldMein persönliches Stressbarometer Stimmtgarnicht1 Stimmtetwas2 Stimmteinigermaßen3 Stimmtgenau4 • Meine Arbeit pulvert mich manchmal so auf, dass ich gar nicht mehr zur Ruhe komme • Ich schlafe schlecht ein bzw. wache früh auf, weil mir oft Berufsprobleme durch den Kopf gehen • Es fällt mir immer wieder schwer, Zeit für persönliche Dinge (z.B. Familie) zu finden • Auch im Urlaub muss ich häufig an Probleme meiner Arbeit denken • Ich strenge mich oft bei meiner Arbeit so an, wie man es sicher nicht sein ganzes Leben durchhalten kann • Es fällt mir schwer, nach der Arbeit abzuschalten Mein persönliches Ergebnis: Für 30 – 50jährige Männer müssen Werte größer 17 und für gleichaltrige Frauen Werte größer 18 als auffällig hinsichtlich eingeschränkter Erholungsfähigkeit eingestuft werden!

  23. Betriebliches HandlungsfeldGanzheitliche Gefährdungsbeurteilunggem. § 5, Abs. 3 ArbSchG Ermittlung/Beurteilung von Gefährdungen durch: 1. Arbeitsstätte und Arbeitsplatz 2. Physikalische,chemische,biologische Einflüsse 3. Arbeitsmittel (Arbeitsstoffe,Maschinen,Geräte...) 4. Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken 5. Unzureichende Qualifikation und Unterweisung

  24. Betriebliches HandlungsfeldGanzheitlicher Gestaltungsauftraggem. § 4, Abs. 4 ArbSchG „Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen“

  25. Betriebliches HandlungsfeldErste Handlungsschritte • Problembewusstsein schaffenLeistungsdruck und Probleme mit der Arbeitszeit sind nicht Resultat eigener Schwächen. Deshalb tatsächliche Ursachen aufdecken. • Betriebliche Öffentlichkeit herstellenVoraussetzung für gemeinsames Handeln • Ansatzpunkte für Verbesserungsmaßnahmen findenKlären, wo die größten Probleme bei den Belastungen liegen und damit der größte Handlungsdruck besteht; ferner: wo sind die größten Durchsetzungschancen • Alle rechtlichen Möglichkeiten nutzenArbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge usw.

  26. Betriebliches HandlungsfeldTarifliche Schutzbestimmung gegen Leistungsverdichtung § 3 Arbeitsplatz, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung und Arbeitszeit (Manteltarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie) „Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung sind menschengerecht zu gestalten. Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: Arbeits- und Leistungsbedingungen und Arbeitszeiten sind im Rahmen der betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten so zu gestalten, • dass sie auch auf Dauer zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung der Beschäftigten führen, • dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb Beschäftigten geschützt und gefördert sowie das Recht auf Menschenwürde geachtet wird, • dass bei Vereinbarungen zu Lage und Verteilung der Arbeitszeit im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dem einzelnen Entscheidungsspielräume eingeräumt werden. Werden diese Grundsätze nicht eingehalten, so können die Arbeitnehmer Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation einbringen. Diese sind umgehend zu prüfen und, soweit sachlich berechtigt und wirtschaftlich vertretbar, vom Arbeitgeber umzusetzen.“

  27. GestaltungseckpunkteArbeitszeitgestaltung: Mehr Zeitwohlstand durch Zeitsouveränität • Arbeitszeit muss planbar und beeinflussbar sein. • Die Gestaltung der Arbeitszeiten sollte Überforderung verhindern. Das heißt u.a.: überlange Arbeitszeiten vermeiden und belastungsnahe Zeitausgleiche von Mehrarbeit sichern. • Freies Wochenende sichern! • Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert werden. Nur so Transparenz über die geleistete Arbeitszeit und Rechtsanspruch auf Zeitentnahme aus dem Konto.

  28. GestaltungseckpunkteArbeitszeit- und Leistungsbedingungen • Abbau von Belastungen hat Vorrang vor Entgeltung von Belastungen • Nichtabbaubare „Restbelastungen“ sind durch Zeit zu entgelten • Mitbestimmung über abverlangte Leistung auch im Zeitlohn- und Angestelltenbereich durch Vereinbarung von Arbeitspensum und Personalbesetzung • Tätigkeitsangemessene Qualifizierung sichern; Qualifizierungszeiten • Erholzeiten während der Arbeitszeit

  29. GestaltungseckpunkteNacht- und Schichtarbeit „Bei der Schichtplangestaltung ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass eine Umkehrung des biologischen Tagesrhythmus menschlicher Leistungsfähigkeit nicht möglich ist, dass eine Anpassung an die Nachtarbeit nicht erfolgen kann und dass es aufgrund der Überforderung zu einer chronischen Ermüdungshäufung kommt.“ (Alfred Oppolzer, Ökologie der Arbeit) • Deshalb: Vermeidung von Dauernachtarbeit oder von längeren Nachtarbeitsperioden • Stattdessen: Vorwärtsrollierende verkürzte Schichtrhythmen mit maximal zwei Nachtschichten pro Woche • Forderung: Verkürzung der Arbeitszeit bei Nacht- und Schichtarbeit auf 6 Stunden

  30. GestaltungseckpunkteArbeitszeitkonten – Eckpunkte aus Gesundheitssicht • Festlegung von täglicher und wöchentlicher Höchstarbeitszeit zum Schutz vor Überforderung auf 8 bzw. 40 Stunden • Ober- und Untergrenzen des Arbeitszeitkontos • Ankündigungsfristen für Hoch- und Runterfahren der Arbeitszeit • Ampelmodell bzw. Maßnahmen zum Schutz vor Überlaufen des Kontos

  31. GestaltungseckpunkteDer Arbeit ein gesundes Maß geben! Zum Schluss:Nicht der Termin oder der Kunde, sondern die menschliche Leistungsfähigkeit und die Zeitbedürfnisse der Menschen sollten das Maß der Arbeit bestimmen.

  32. Betriebliches HandlungsfeldArbeitszeitgesetz § 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist es, • die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten ... § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur ver- längert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

  33. Betriebliches HandlungsfeldArbeitszeitgesetz § 7 Abweichende Regelungen (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsversammlung kann zugelassen werden, • abweichend von § 3 a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich auch ohne Ausgleich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regel- mäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen, c) ohne Ausgleich die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden werktäglich an höchstens 60 Tagen im Jahr zu verlängern, ...

  34. Betriebliches HandlungsfeldBetriebsverfassungsgesetz § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzu- bestimmen: ... • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschießlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; • vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebs-üblichen Arbeitszeit; ...

  35. Betriebliches HandlungsfeldBetriebsverfassungsgesetz § 77 Durchführung gemeisamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen ... (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. ... Dies gilt auch für die Dauer der Arbeitszeit.

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