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Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes

Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH. Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand)

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Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes

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Presentation Transcript


  1. Die ISB: Starker Partner des Mittelstandes

  2. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH • Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand) • Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz • Geschäftsaufnahme 1994 • Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Kapitalbeteiligungen • „Förderung von A –Z“

  3. Mittelstandsförderung • Innovationsförderung • Existenzgründungsförderung • Regionalförderung • Handels- und Kooperationsförderung • Standortmarketing und Betriebsansiedlung • Kommunal- und Infrastrukturfinanzierung Schwerpunkte der ISB-Tätigkeit

  4. Typische Gründe für die Ablehnung von Kreditanträgen: Quelle: KfW Unternehmensbefragung 2007

  5. Die Förder- und Finanzierungsinstrumente im Überblick • Förderinstrumente mit Eigenkapitalcharakter • Beteiligungskapital (+Venture Capital) • Mitarbeiterbeteiligung • Zuschüsse • Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter • Zinsgünstige Darlehen (Hausbankverfahren) • Konsortialdarlehen • Bürgschaften/Garantien

  6. MBG-Beteiligung • Wer wird gefördert? • Gewerbliche Unternehmen mit < 500 Mitarbeitern und < 75 Mio EUR Umsatzerlöse • Was wird gefördert? • Investitionsprojekte bestehender Unternehmen, Gründung und Festigung, Betriebsübernahmen, Ausscheiden von Gesellschaftern • Branchen: Freiberufler, gewerbliche Unternehmen

  7. MBG-Beteiligung • Wie wird gefördert? • typisch stille Beteiligung, Laufzeit 10 Jahre • Beteiligungsvolumen z.Zt. max. 700 TEUR (Handwerk 800 TEUR) • Eigenkapitalparität • Bet.entgelt (fest): ab 7,95 % (incl. Gar.-Prov.) • Bet.entgelt (gewinnabhängig): ab 2,25 % • Wo wird beantragt? • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz

  8. Mitarbeiterbeteiligung: Intensität der Einbindung des AN Beteiligung des Arbeitnehmers an unternehmerischen Entscheidungen Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen. Erfolgsabhängige Vergütung

  9. Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ • Einfaches, niedrig schwelliges und für die Beschäftigten sicheres Beteiligungsmodell • Ziele: -> Teilhabe der Mitarbeiter/innen am Unternehmenserfolg-> Stärkung der Identifikation der Beschäftigten mit den Zielen des Unternehmens -> Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Unternehmens • Zielgruppe: KMU

  10. Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ • Vertragsbeziehungen: Kofinanzierungs- und Garantievertrag ISB Genussrechtsvertrag z.B. 4.000,00 € Darlehensvertrag z.B. 6.000,00 €

  11. Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ • Erfolgsabhängige Vergütung wird im Erfolgsfall gezahlt • Anknüpfungspunkt für „Erfolg“ ist „Gesamtkapitalrendite“ • Definition:Gesamtkapitalrendite (Gesamtkapitalrentabilität) ist der Quotient aus dem Jahresüberschuss des Unternehmens vor Abzug von Steuern und Fremdkapitalzinsen geteilt durch das Gesamtkapital (Bilanzsumme) ausgedrückt in einem Prozentsatz

  12. Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ • Gesamtkapitalrendite als Formel: Jahresüberschuss + Steuern + Fremdkapitalzinsen Gesamtkapital (Bilanzsumme) X * 100 =

  13. Berechnungsbeispiel 1: Erfolgsabhängige Vergütung wird nicht gezahlt: • Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ • Gesamtsumme: 10.000,00 € • Jährlicher Aufwand des Unternehmens 5 %: 500,00 € • davon an Mitarbeiter 2,6 % von 10.000 €: 260,00 €(entspricht 6,5 % von 4.000 €) • davon an Fonds 2,4 % von 10.000 €: 240,00 €(entspricht 4 % von 6.000 €) • Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 €(entspricht 25 % von 4.000 €) • durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 360,00 € • entspricht: 9,00 % • durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 6,00 % Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer

  14. Berechnungsbeispiel 2: Erfolgsabhängige Vergütung wird gezahlt: • Beteiligungsfonds „FondsRLPplus“ • Gesamtsumme: 10.000,00 € • Jährlicher Aufwand des Unternehmens 7 % (5 % + 2 %): 700,00 € • davon an Mitarbeiter 4,6 % von 10.000 €; 2,6 % +2 %: 460,00 €(entspricht 6,5 % + 5 % =11,5 % von 4.000 €;) • davon an Fonds 2,4 % von 10.000 €: 240,00 €(entspricht 4 % von 6.000 €) • Schlussbonus des Unternehmens (10 %): 1.000,00 €(entspricht 25 % von 4.000 €) • durchschnittlicher Ertrag für Mitarbeiter p.a.: 560,00 € • entspricht: 14,00 % • durchschnittlicher Aufwand für das Unternehmen p.a.: 8,00 % Entgelte für Kapitalüberlassung unterliegen der Einkommenssteuer

  15. Vorteile des Modells: • Für den Unternehmer: • Verbesserung des Rating des Unternehmen durch: • Langfristige Kapitalüberlassung -> Regelfall: 10 Jahre-> Mindestdauer: 5 Jahre • Rangrücktritt im Falle einer „Unternehmenskrise“ • Für den Arbeitnehmer: • Absicherung des Arbeitnehmers gegen Verlust seiner Einlage (100 % in den ersten beiden Jahren, danach 90%) • Beteiligung am unternehmerischen Erfolg über erfolgsabhängige Vergütungskomponente (Gesamtkapitalrentabilität)

  16. Beratungsförderung „BeratungRLPplus“ • Ziel: Anreiz für mittelständische Unternehmen, sich mit den Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung vertraut zu machen. • Beratungsleistungen durch freiberufliche Berater: Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte, ... • Kostenzuschuss:-> einmalig bis zu drei Beratertage-> mit jeweils 50 % der Beratungskosten-> maximal 400 € Zuschuss pro Beratertag-> Höchstfördersumme insgesamt 1.200 €

  17. Regionalförderung Fördergebiets-karte

  18. Wer wird gefördert? • Gewerbliche Unternehmen • - Produktionsbetriebe • - Dienstleistungsbetriebe • - Handwerksbetriebe • - Positivliste • - Überregional tätige Unternehmen (mehr als 50% überregionale Umsätze in einem Umkreis von >50 KM von der Gemeinde der Betriebsstätte durch Einzelfallnachweis • (Förderausschlüsse für gewissen Branchen und Investitionen möglich) Hinweis: Mit einem Vorhaben darf erst dann begonnen werden, wenn der Förderantrag gestellt wurde und die Eingangsbestätigung der ISB dem Unternehmen vorliegt.

  19. Was ist förderfähig? • Investitionen in das betriebliche Sachanlagevermögen (keine Fahrzeuge, kein Grund und Boden) • Immaterielle Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, Software, etc.) Maßnahmen: • Errichtung einer Betriebsstätte • Erweiterung einer Betriebsstätte • Diversifizierung der Produktion • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens • Übernahme einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten Betriebsstätte

  20. Regionales Landesförderprogramm Fördersätze sind abhängig von der Art des Vorhabensauf der Grundlage der förderfähigen Kosten • Kleine Unternehmen: max. 15 % • Mittlere Unternehmen: max. 10 % • ab 10 Mio. Euro Investitionsvolumen: 5 %

  21. Beherbergungsbetriebe • Anforderung: • mind. 25 Gästebetten, 30% des Umsatzes mit Beherbergungsgästen, Campingplätze bei überwiegender Überlassung an wechselnden Personenkreis (Abgrenzung Dauercamper), förderfähiges Mindestvolumen: 25.000,-- € • Fördertatbestände: • Errichtung – mind. 1 Dauerarbeitsplatz pro 500 T€ Investitionsvolumen • Erweiterung/Modernisierung – DAP-Steigerung von mind. 15% bzw. 100% AfA-Kriterium • - Förderung in ganz Rheinland-Pfalz möglich • - Bindungsfrist: 5 Jahre / Ferienwohnungen: 15 Jahre

  22. Fördersätze Beherbergungsbetriebe im erweiterten Landesfördergebiet (nur KMU) • Errichtung/Übernahme: • mittleres Unternehmen: 10 % • kleines Unternehmen: 20 % für förderfähige Investitionen bis 1 Mio. € • 15 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil • Erweiterung/Modernisierung: • mittleres Unternehmen: 10 % für förderfähige Investitionen bis 2 Mio. € • 7,5 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil • kleines Unternehmen: 20 % für förderfähige Investitionen bis 1 Mio. € • 15 % für darüber hinaus gehenden Kostenanteil

  23. Messeförderungsprogramm • Wer wird gefördert? • mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft • Angehörige freier Berufe • landwirtschaftliche Betriebe • Was wird gefördert? • Teilnahme an exportorientierten Messen und Produktpräsentationen • im Ausland • Teilnahme an Gemeinschaftsständen des Landes

  24. Messeförderungsprogramm • Wie wird gefördert? • pauschalierter Zuschuss (max. 50 % der Kosten) • Grundbetrag 250 EUR – 1000 EUR • standflächenbezogener Zuschlag 50 EUR/m² - 250 EUR/m² • max. Zuschuss: 7.500 EUR (10.000 EUR) pro Messeteilnahme Wo wird beantragt? Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Mainz

  25. Förderinstrumente mit Fremdkapitalcharakter A. ISB-Darlehen • Mittelstandsförderungsprogramm • ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 • ISB-Konsortialdarlehen B. Bürgschaftsprogramme

  26. Mittelstandförderungsprogramm • Wer wird gefördert? • Existenzgründer • gewerbliche Unternehmen (KMU) • Freiberufler • natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten • Was wird gefördert? • Investitionen in Rheinland-Pfalz - Grundstücke, Gebäude, Maschinen/Einrichtungen - Material-/Warenlager - Übernahme/Erwerb von Betrieben • Betriebsmittel

  27. Mittelstandförderungsprogramm • Wie wird gefördert? • zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % der Kosten Investitionskredite: bis 2 Mio. EUR Betriebsmittelkredite: bis 500 TEUR • 10 Jahre Laufzeit (2 Freijahre) bei Investitionskrediten • 20 Jahre Laufzeit bei überwiegend baulichen Investitionen • 5 Jahre Laufzeit (1 Freijahr) auch bei Betriebsmittelkrediten • Zinssatz: 20 Basispunkte unterhalb KfW-Unternehmerkredit • Der Zinssatz bei diesem Programm richtet sich nach dem Rating durch die Hausbank.

  28. Mittelstandförderungsprogramm • Wo wird beantragt? • Hausbank – Zentralinstitut – Investitions- und Strukturbank (ISB) • Antragstellung auf KfW-Antrag (bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken elektronisch) • durchschnittliche Bearbeitungszeit: i.d.R. 5 Tage • Antragsfristen analog KfW-Regelungen (= Antrag kann noch spätestens drei Monate nach den ersten, in den Akten festgehaltenen Finanzierungsgesprächen eingereicht werden, Vorhaben muss aber zu weniger als 50 % realisiert sein!)

  29. Soforthilfeprogramm • Mittelstandsdarlehen der ISB • nur für Betriebsmittel • bis € 1 Mio. • mit 60%iger Haftungsfreistellung • ohne Landeszuschuss bei Konditionen • Antragstellung nur über Hausbank

  30. ISB-Darlehen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen 2009 (Ausblick) Wer wird gefördert? gewerbliche Unternehmen (i.d.R. KMU) und Freiberufler, die Ausbildungsplätze schaffen und besetzen. • Was wird gefördert? • Darlehen ohne Haftungsfreistellung: - kann für betriebliche Zwecke verwendet werden • Darlehen mit Haftungsfreistellung: - Mittel müssen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Ausbildungsplatzes stehen • Generell kann keine Umschuldung finanziert werden

  31. ISB-Konsortialdarlehen • Wer wird finanziert ? • Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Rheinland-Pfalz • - Jahresumsätze von i.d.R. bis zu 500 Mio. EUR • - Rating mind. „BB -“ (Standard & Poor´s) • - Keine Sanierungsfälle • Was wird finanziert ? • Vorhaben mit strukturpolitischer Bedeutung • - Investitionen sowie Betriebsmittelbedarf • - Ablösung bestehender Kredite (unter Forderungs- verzicht v. mind. 25 %)

  32. ISB-Konsortialdarlehen • Wie wird finanziert? • marktübliches Darlehen im Rahmen eines Konsortiums mit ISB-Anteil von bis zu 30 % (mind. ein weiterer Partner neben ISB) • Refinanzierung des Gesamtkonsortiums über ISB möglich • Wo wird beantragt? • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH formlos über die Hausbank (Konsortialführer) des Kreditnehmers

  33. Bürgschaften Wer wird gefördert? i.d.R. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe • Was wird verbürgt? • Investitionsfinanzierungen • Betriebsmittelfinanzierungen • Avale Bürgschaften ersetzen nicht vorhandene andere Sicherheiten des Kreditnehmers. Sie haben nicht den Zweck, fehlende Bonität des Kredit-nehmers zu ersetzen.

  34. Bürgschaften • Wie wird gefördert ? • Übernahme von Bürgschaften • - bis zu 80 % für Investitionskredite - bis zu 60 % für Betriebsmittelkredite - Bürgschaftsentgelt: 0,5 % - 1,75 % p.a. • Max. Bürgschaftshöhe - SHF-/KGG-Bürgschaften 1,0 Mio EUR - ISB-Bürgschaften (subsidiär) 2,5 Mio EUR - Landesbürgschaften keine Obergrenze Wo wird beantragt ? Hausbank, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH

  35. Soforthilfeprogramm Bürgschaften • Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) • Verbürgung von bis zu 80 % • Beantragung zunächst bis 31.12.2009 möglich • Laufzeit max. 3 Jahre • Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende • schlankes Genehmigungsverfahren • Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen • Antragstellung nur über die Hausbank

  36. Soforthilfeprogramm Bürgschaften • tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer • intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung • kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem 01.07.2008 • Beitrag der Gesellschafter • Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten; Tilgungsaussetzung • Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise

  37. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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