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K riminologisches F orschungsinstitut N iedersachsen C riminological R esearch I nstitute of L ower S axony Germany. Jugendstrafvollzug und die Folgen Daniela Hosser. Resozialisierung: Sparen ? Sichern ? Chancen nutzen ! 3. Praktikertagung Jugendstrafvollzug Stade, 26. Oktober 2005.
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Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen Criminological Research Instituteof Lower Saxony Germany Jugendstrafvollzug und die Folgen Daniela Hosser Resozialisierung: Sparen ? Sichern ? Chancen nutzen ! 3. Praktikertagung Jugendstrafvollzug Stade, 26. Oktober 2005
Entwicklungsfolgen der Jugendstrafe Dr. Daniela Hosser, Dr. Michael Windzio, Christiane Bosold, Stefan Raddatz, Oliver Lauterbach, Prof. Dr. Werner Greve gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 2004 bis 2006 • 6 Jugendanstalten in Norddeutschland • 2405 männliche deutsche erstverbüßende Inhaftierte • 14-24 Jahre zu Haftbeginn • 3 Befragungszeitpunkte in Haft • Durchführung standardisierter Interviews
Forschungsrahmen • Ausgangspunkt: Steigende Belegungszahlen im Jugendstrafvollzug • Problem: Wenig gesicherte Erkenntnisse über langfristige Haftfolgen • Anliegen: Längsschnittliche Erfassung der individuellen und sozialen Haftfolgen
Folgen der Jugendstrafe • Generelle Wirkungsmusterunabhängig von • Haftbedingungen • persönlichen Voraussetzungen der Inhaftierten • Differentielle Wirkungsmusterabhängig von • Art des Vollzugs, Haftanstalten, Anstaltsklima • Merkmalen der Inhaftierten
Veränderung der Depressivität in Haft nach Entlassung
Differentielle Effekte der Jugendstrafe in Haft in Haft nach Entlassung nach Entlassung
Veränderung des Selbstwertes nach Entlassung in Haft
Normorientierung im Haftverlauf in Haft nach Entlassung
Veränderungen kriminogener Einstellungen im Haftverlaufunter Kontrolle von Alter und Strafdauer
Aggressivität in Abhängigkeit von einer Straftäterbehandlung
Normorientierung in Abhängigkeit von einer Straftäterbehandlung
Fazit • Die Jugendstrafe hat zumeist keine dauerhaften negativen Beeinträchtigungen des Befindens zur Folge. • Die Jugendstrafe an sich bewirkt keine Veränderung antisozialer Einstellungen und Verhaltensweisen. • Mittels spezifischer Behandlungsmaßnahmen in Haft lässt sich eine Veränderung kriminogener Faktoren bewirken. • Der Bedarf an Maßnahmen zur Straftäterbehandlung ist jedoch wesentlich höher als das Angebot.
Fazit • Die individuellen Probleme und Voraussetzungen der Inhaftierten werden oft nicht ausreichend berücksichtigt. • Risikogruppen werden bei der Behandlungszuweisung nicht angemessen versorgt. • Es fehlen Befunde zur langfristigen Effektivität einzelner Behandlungsmaßnahmen. • Es fehlt an Nachsorge und Betreuung nach der Entlassung.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Informationen zum Projekt “Entwicklungsfolgen der Jugendstrafe”finden Sie unter www.kfn.de hosser@kfn.uni-hannover.de