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Ablauf Firmengründung Schweiz

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Ablauf Firmengründung Schweiz

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Presentation Transcript


  1. Ablauf Firmengründung Schweiz Das Folgende ist eine kurze Diskussion der Dinge, die Sie wissen müssen, wenn Sie planen, ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen. 1. Sitz und Wohnsitz Eine Betreibergesellschaft sollte ihren Sitz in erster Linie nach dem Ort ihrer Geschäftstätigkeit und nicht nach der Steuerbelastung wählen. Befindet sich der Firmensitz beispielsweise in einem Kanton, das Unternehmen ist jedoch in einem anderen Kanton tätig, wird in dem Kanton, in dem das Unternehmen geschäftlich tätig ist, eine Betriebsstätte für Steuerzwecke eingerichtet. Startup https://www.graber-treuhand.ch/

  2. Das Unternehmen benötigt einen Wohnsitz (Geschäftsadresse), der nachgewiesen werden muss FINDEN SIE MEHR RECHTLICHE ARTIKEL Geben Sie ein beliebiges Wort ein das Handelsregister entweder in Form eines Leasing- oder Untermietvertrags oder für eine Geschäftsadresse mittels einer Wohnsitzannahmeerklärung. 2. Firmenname und andere Unterscheidungsmerkmale Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen wesentlichen Inhalten kann jeder Firmenname Informationen enthalten, die die im Namen genannten Personen genauer beschreiben, die Art des Geschäfts angeben oder einen erfundenen Begriff darstellen. Voraussetzung ist, dass der Inhalt des Firmennamens wahrheitsgemäß ist, nicht irreführend sein darf und nicht dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft (Art. 944 des Schweizerischen Obligationenrechts [CO]). Der Firmenname muss die Art der Gesellschaft angeben: entweder eine Aktiengesellschaft (AG), die einer Gesellschaft in den USA ähnlich ist, oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den USA ähnlich ist, ( Art. 950 CO). Darüber hinaus muss sich der Name jeder AG und jeder GmbH deutlich vom Namen jeder anderen AG, GmbH oder Genossenschaft unterscheiden, die bereits in der Schweiz registriert ist (Art. 951 CO). Eine Suche nach vorhandenen Firmennamen kann auf der Website von Zefix - dem Central Business Names Index - durchgeführt werden. Der Firmenname dient zur Identifizierung des Unternehmens. Marken hingegen kennzeichnen Waren und Dienstleistungen. Marken können, müssen aber nicht mit dem Firmennamen identisch sein. Basierend auf einer Marke kann das Unternehmen anderen untersagen, einen identischen oder verwirrend ähnlichen https://www.graber-treuhand.ch/

  3. Namen für dieselben Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Der Markenschutz ist geografisch auf die Länder beschränkt, in denen die Marke eingetragen ist. Es gibt verschiedene Formen von Marken. Die gebräuchlichsten Formen sind Wortmarken, kombinierte Wort- und Bildmarken sowie rein Bildmarken. Um registriert zu werden, darf eine Marke nicht gegen das Gesetz verstoßen (d. H. Sie darf keine Wörter oder Bilder enthalten, deren Verwendung gesetzlich verboten ist) und darf nicht beschreibend oder irreführend sein. Die Inhaber früherer Marken können gegen die Registrierung neuer Marken, die mit ihren Marken identisch oder ähnlich sind, Widerspruch einlegen, was zu Verwirrung führt. Es ist daher ratsam, vor der Registrierung einer Marke eine Markensuche durchzuführen.Ablauf Firmengründung Schweiz Die Angabe ® kann nur für Marken verwendet werden, deren Registrierung im Markenregister vom Markenamt genehmigt wurde (d. H. Sie kann nicht für Marken verwendet werden, deren Registrierung noch aussteht). Weitere Informationen finden Sie in der Checkliste für Markenanmeldungen. Andere Unterscheidungsmerkmale wie Domains und Namen für Social-Media-Konten können ebenfalls registriert werden. Diese Namen werden über private Anbieter (Domain-Registrare oder Plattform-Anbieter) registriert und wie Marken nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben. Die Zuweisung von Namen für Social-Media-Konten unterliegt ebenfalls den allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Plattformanbieter. 3. Arten von Unternehmen Die Hauptformen von Unternehmen für gewerbliche Tätigkeiten sind die Aktiengesellschaft oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die GmbH. Rechtlich unterscheiden sich die beiden Typen nicht wesentlich. Für die Gründung einer AG muss mehr Kapital investiert werden als für die Gründung einer GmbH. Deshalb war die GmbH früher die Wahl für kleine Unternehmen, https://www.graber-treuhand.ch/

  4. aber das ist nicht mehr immer der Fall. Es gibt besonders gute Gründe für ein amerikanisches Unternehmen, das GmbH-Formular für eine Tochtergesellschaft in der Schweiz zu wählen, da eine GmbH aus steuerlicher Sicht für amerikanische Zwecke steuerlich transparent gewählt werden kann, was bei einer AG nicht der Fall ist. Die Aktionäre einer AG sind nicht im Handelsregister eingetragen, die einer GmbH jedoch. 4. Kapital Zusätzlich zu den Mindestkapitalanforderungen für jede Art von Unternehmen müssen Sie entscheiden, wie viel Startkapital ein Unternehmen benötigt. Das Startkapital kann eine Mischung aus Eigenkapital (Aktienkapital, Aktienprämien, Beitrag zur Kapitalrücklage) und Fremdkapital (Gesellschafterdarlehen, Wandelanleihen) sein. Das Grundkapital muss vor Gründung der Gesellschaft auf ein gesperrtes Konto bei einer Schweizer Bank eingezahlt werden und bleibt bis zur Ausstellung des Handelsregisterauszuges nach Gründung der Gesellschaft gesperrt. Das gesperrte Konto kann vom Gründungsnotar organisiert werden, und in der Regel müssen minimale formale Anforderungen für die Kontoeröffnung beachtet werden. Nach der Gründung muss das Unternehmen ein reguläres Bankkonto eröffnen (das alle formalen Anforderungen erfüllt) und die Überweisung der Gelder vom gesperrten Konto beantragen. Das gesperrte Konto kann nicht als reguläres Bankkonto verwendet warden Startup Firmengründung Ablauf Schweiz https://www.graber-treuhand.ch/

  5. 5. Leitungsgremien Der Verwaltungsrat einer AG oder die Geschäftsführung einer GmbH muss bei Gründung der Gesellschaft und auch danach aus mindestens einer Person bestehen. Mindestens eine Person, die befugt ist, für das allein handelnde Unternehmen zu unterzeichnen, oder zwei Personen, die befugt sind, für das gemeinsam handelnde Unternehmen zu unterzeichnen, und die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen im Handelsregister eingetragen sein. Es ist nicht erforderlich, einen Abschlussprüfer zu bestellen, solange das Unternehmen durchschnittlich mehr als 10 Vollzeitstellen pro Jahr hat. Eine ordentliche Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald das Unternehmen eine bestimmte Größe erreicht hat (dh zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt hat): (i) Bilanzsumme über CHF 20 Millionen, (ii) Umsatzerlöse über CHF von CHF 40 Millionen, (iii) mehr als 250 Vollzeitstellen auf durchschnittlicher jährlicher Basis). Unternehmen unter dieser Größe können eine begrenzte Prüfung wählen. 6. Dokumente Bevor Sie zum Notar gehen, um die Gründung des Unternehmens aufzeichnen zu lassen, müssen eine Reihe anderer Dokumente entweder von Ihnen oder mit Hilfe des Notars erstellt werden. Wenn das Unternehmen bei der Gründung (oder danach) mehr als einen Aktionär hat, sollten Sie überlegen, ob eine Aktionärsvereinbarung angemessen wäre. Solche Vereinbarungen werden üblicherweise geschlossen und können Beschränkungen des Verkaufs und des Schutzes von Minderheitsaktionären vorsehen und einem Aktionär das Recht einräumen, ein Mitglied des Leitungsorgans der Gesellschaft zu ernennen. Eine Aktionärsvereinbarung kann jederzeit ohne notarielle Urkunde geschlossen werden. https://www.graber-treuhand.ch/

  6. 7. Gründung der Gesellschaft Die Gründung der Gesellschaft muss mittels einer notariellen Urkunde vermerkt werden. Die Gründer können entweder persönlich vor dem Notar erscheinen oder den Notar oder den Angestellten des Notars als Treuhänder in ihrem Namen ernennen. In der Gründungsversammlung werden die Statuten / Statuten der Gesellschaft genehmigt, die Leitungsgremien ernannt (dh der Verwaltungsrat und gegebenenfalls der Abschlussprüfer - in einer AG und die Geschäftsführung und gegebenenfalls der Abschlussprüfer - in a GmbH) wird der Sitz der Gesellschaft festgelegt und die Gesellschaft für niedergelassen erklärt. Treuhand Baden Die notarielle Niederlassung der Wenger & Vieli AG in Zug bietet notarielle Dienstleistungen für Unternehmen an (unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat). info@graber-treuhand.ch 056 633 27 27 https://www.graber-treuhand.ch/

  7. 8. Eintragung in das Handelsregister Sobald das Unternehmen gegründet wurde, muss es im Handelsregister eingetragen werden. Dies erfolgt in der Regel unmittelbar nach seiner Gründung durch den Notar, indem er einen Handelsregisterantrag mit den rechtsgültigen Unterschriften des Verwaltungsrates der AG oder der Geschäftsführung der GmbH einreicht. Normalerweise dauert es 7 bis 10 Tage, bis das Unternehmen nach Einreichung der Anmeldung im Handelsregister (einschließlich Veröffentlichung) eingetragen ist. Eine kürzere Zeitspanne kann durch entsprechende Vorbereitung und Konsultation des Handelsregisters erreicht werden. Der Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung können keine Aktien an die Aktionäre ausgeben, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Alle Aktien, die vor einer solchen Registrierung ausgegeben wurden, sind nichtig. 9. Bankbeziehung Sobald ein Unternehmen gegründet wurde, können Sie einen Auszug aus dem Handelsregister bei der Bank einreichen, bei der das gesperrte Konto geführt wird, und die Bank anweisen, das gesperrte Geld auf ein Geschäftskonto des Unternehmens bei einer Schweizer oder ausländischen Bank zu überweisen. Überweisungen vom gesperrten Konto können nur auf ein Geschäftskonto des Unternehmens erfolgen. Daher muss das Unternehmen zunächst ein Geschäftskonto eröffnen. Um ein Konto zu eröffnen, müssen Sie eine große Anzahl von Bankformularen ausfüllen und diese von autorisierten Unterzeichnern für das Unternehmen unterschreiben lassen. Der Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer oder Inhaber einer Mehrheitsbeteiligung wird große Bedeutung beigemessen. Es wird wahrscheinlich bis zu vier Wochen dauern, bis eine Bankbeziehung für ein neu gegründetes Unternehmen eröffnet ist. Wenn ausländische Staatsangehörige (und insbesondere US-Bürger) zu den wirtschaftlichen Eigentümern oder Inhabern einer Mehrheitsbeteiligung und / oder Zeichnungsberechtigten des Unternehmens gehören, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen führen. https://www.graber-treuhand.ch/

  8. 10. Steuern Übersteigt das Kapital den freigestellten Betrag von CHF 1 Million, muss eine Stempelsteuer von 1% des Überschusses über diesen Betrag gezahlt werden. In diesem Fall muss die Ausgabe von Beteiligungspapieren auf dem entsprechenden Formular deklariert und die Stempelsteuer innerhalb von 30 Tagen an die Federal Tax Administration (FTA) gezahlt werden. Bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Eintragung in das Handelsregister werden Steuern auf den Gewinn (kantonale, kommunale und direkte Bundessteuern) und das zu versteuernde Eigenkapital (auf kantonaler und kommunaler Ebene) erhoben. Sie sollten die verschiedenen kantonalen Steuerbelastungen berücksichtigen, wenn Sie entscheiden, wo Sie Ihr Unternehmen ansiedeln möchten. Sobald das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufnimmt, unterliegt es in der Schweiz in der Regel der Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuerregistrierung erfolgt bei der Bundessteuerverwaltung. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 100.000 sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wobei der weltweite Umsatz berücksichtigt wird. Im Allgemeinen ist es ratsam, sich zu registrieren, damit Sie Vorsteuer geltend machen können. 11. Buchhaltung und Buchhaltung Juristische Personen sind verpflichtet, vollständige und genaue Konten gemäß dem Schweizerischen Obligationenrecht oder einem anerkannten Standard zu führen. Es muss ein Jahresbericht mit dem Jahresabschluss erstellt werden. Die Bücher des Unternehmens können in CHF oder in EUR (oder in einer anderen Fremdwährung) aufbewahrt werden. Website : https://www.graber-treuhand.ch/ https://www.graber-treuhand.ch/

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