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Bildung und Ausbildung im baden-württembergischen Justizvollzug

Bildung und Ausbildung im baden-württembergischen Justizvollzug. 54. Bundesarbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug in Langenargen am Bodensee am 30. Mai 2011 Richter am Amtsgericht Joachim F. Spieth.

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Bildung und Ausbildung im baden-württembergischen Justizvollzug

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  1. Bildung und Ausbildung im baden-württembergischen Justizvollzug 54. Bundesarbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug in Langenargen am Bodensee am 30. Mai 2011 Richter am Amtsgericht Joachim F. Spieth

  2. Allgemeine Informationen zum baden-württembergischen Justizvollzug • 17 Justizvollzugsanstalten mit 24 Außenstellen • 1 Justizvollzugskrankenhaus • 1 Sozialtherapeutische Anstalt (mit Außenstelle) • 2 Jugendarrestanstalten • 1 Justizvollzugsschule

  3. Allgemeine Informationen zum baden-württembergischen Justizvollzug Haftplätze insgesamt: 8.245 (durchschnittlich belegt 2010: 7.500) davon im geschlossenen Vollzug: 7.059 im offenen Vollzug: 1.186 für Männer: 7.762 für Frauen: 483 Abschiebehaft: 64

  4. Aufgaben des Strafvollzugs (§ 2 JVollzGB I) • kriminalpräventiv / Sicherheitsaspekt • Schutz der Bürger vor (weiteren) Straftaten • individueller Aspekt / Vollzugsziel • Integration in die Gesellschaft / Resozialisierung • Lebensführung ohne Straftaten in sozialer Verantwortung Integration von Gefangenen ist Bürgerschutz -eine gelungene Resozialisierung ist der beste Beitrag für die nachhaltige Sicherheit der Bürger/innen; -der Strafvollzug dient damit dem Gemeinwohl

  5. Vollzugsziel und Behandlungsgrundsätze • Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung als Vollzugsziel • Angleichung des Lebens im Vollzug an die Lebensverhältnisse in Freiheit (soweit wie möglich) • schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken (Gegensteuerung) • Schutz vor Übergriffen durch Mitgefangene • die Vollzugsplanung ist auf Wiedereingliederung auszurichten • straffällig gewordenen Menschen muss für die Zeit nach Verbüßung ihrer Haft eine echte Chance und Zukunftsperspektive gegeben werden • bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft kommt der Bildung, Ausbildung und Arbeit ein enormer Stellenwert zu

  6. Schwerpunkt bei der Resozialisierung:Bildung, Ausbildung, Arbeit(stherapie) • Ausgangspunkt: § 11 JVollzGB I I In den Justizvollzugsanstalten sind Einrichtungen zur schulischen und beruflichen Bildung, zur arbeitstherapeutischen Beschäftigung sowie Arbeitsbetriebe vorzusehen. II Die in Abs.1 genannten Einrichtungen und Betriebe sind den Verhältnissen außerhalb der Justizvollzugsanstalt anzugleichen. … III Die Schule im Jugendstrafvollzug soll als Ganztageseinrichtung betrieben werden. • der Vollzugs- bzw. Erziehungsplan muss Angaben zu Maßnahmen der schulischen Bildung und beruflichen Aus- oder Weiterbildung enthalten (vollzugszielorientierte Planung)

  7. Bedeutung schulischer und beruflicher Bildung im baden-württembergischen Vollzugskonzept • schulische und berufliche Bildung haben zentrale Bedeutung für die soziale Integration und die individuelle Persönlichkeitsentwicklung • sie sind Voraussetzung für gesellschaftliche Anerkennung und prägen die Selbstwahrnehmung • durch anerkannte Abschlüsse nachgewiesene schulische Bildung und an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts orientierte Berufsausbildung verbessern die Startbedingungen entlassener Gefangener beträchtlich • das positive Erlebnis eines Schul- oder Ausbildungserfolgs wirkt sich stabilisierend auf das allgemeine Verhalten aus und motiviert dazu, sich neuen Herausforderungen zu stellen • strukturierter Alltag dient auch der Sicherheit

  8. Bildung im Jugendvollzug (§ 41 JVollzGB IV) • Bildung und Ausbildung hat besondere Bedeutung im Jugendstrafvollzug • Recht auf schulische und berufliche Bildung (§ 40 Abs.1 JVollzGB IV) • zahlreiche aufeinander abgestimmte Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote • auch nicht schulpflichtige Gefangene können teilnehmen • Unterricht i.d.R. während der Arbeitszeit (Freistellung) • Ausbildungsbeihilfe (§ 45 JVollzGB IV) • Ausrichtung auf staatlich anerkannte Schul- bzw. Ausbildungsabschlüsse (Arbeitsmarktorientierung) • Ergänzung durch Soziales Training und Sprachförderung

  9. Bildungsschwerpunkte im baden-württembergischen Justizvollzug • JVA Adelsheim • JVA Freiburg • JVA Ravensburg • JVA Schwäbisch Gmünd

  10. personelle Faktoren und Statistik • 44 hauptamtliche Lehrer/innenunterrichten derzeit in den Justizvollzugsanstalten; sie sind zuständig für den allgemeinbildenden Unterricht, die Bildungsberatung und die Zusammenarbeit mit öffentlichen Schulen und externen Trägern • Berufsschulunterricht wird von abgeordneten Berufsschullehrern aus dem Bereich der Kultusverwaltung durchgeführt • 343 Gefangene haben die Hauptschule besucht, 65 die Realschule und 18 strebten die Hochschulreife an • weitere 497 Gefangene befanden sich in einer Berufsausbildung • 466 haben an beruflichen Qualifizierungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen • insgesamt 417 Schul- und Ausbildungsabschlüsse

  11. Dokumentation der schulischen und beruflichen Bildungsangebote (Bildungsatlas) • schulische Bildungsangebote • Orientierungsunterricht (U-Haft) • Alphabetisierung (Lesen und Schreiben lernen in Kleingruppen) • Deutschkurse, Integrationssprachkurse, Sprachkurse • Elementarunterricht (Deutsch, Mathematik in Kleingruppen) • Förder- und Hauptschulkurse • Berufsschulunterricht (duale Berufsausbildung) • Realschulkurse • Berufsoberschule (Erwerb der Fachhochschulreife) • Fernstudium

  12. Dokumentation der schulischen und beruflichen Bildungsangebote (Bildungsatlas) • berufliche Bildungsangebote • Berufsfindung/ Berufsorientierung • Berufsförderlehrgänge (Einblick gewinnen) • Berufsfachschule • Bewerbungstraining • EDV-Lehrgänge • Einstiegsqualifizierung (Langzeitpraktikum für junge Gefangene) • Berufsausbildungen • sonstige Qualifizierungen (Schweißer, Gabelstaplerfahrer etc.)

  13. Probleme • Bedingungen vor Ort sind nicht immer optimal • mancherorts Unterversorgung bei Berufsschullehrern • vollzugsorganisatorische Besonderheiten • Sicherheitsbelange • Umgang mit dem Internet • Kurzstrafen, U-Haft • Bildungsstand bei Gefangenen oft sehr niedrig • Gefangene oft lern- und arbeitsentwöhnt • Sprachschwierigkeiten von Migranten und Ausländern • Finanzierungsspielräume sind eng

  14. Kooperation mit externen Partnern zum Wohle des vollzuglichen Bildungsauftrags • § 16 Abs.2 JVollzGB I: Die Justizvollzugsanstalten arbeiten mit anderen Einrichtungen, Organisationen und Personen, die für die Gefangenen förderliche soziale Hilfestellungen leisten oder deren Einfluss ihre Eingliederung, Behandlung oder Erziehung fördern können, eng zusammen. • Kooperation ist als Ergänzung des vollzuglichen Bildungsangebots sinnvoll (externes Fachwissen, neue Impulse) • dennoch ist die Arbeit justizeigener Pädagogen im Kernbereich der Bildungsangebote auch in Zukunft unverzichtbar

  15. Kooperation mit anderen staatlichenund nicht-staatlichen Stellen • Kultusministerium (Berufsschulunterricht, Deputate) • Sozialministerium (ESF-Projekte) • Kontakt mit Bundesagentur für Arbeit • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) • kirchliche Bildungsträger • IHK • Volkshochschulen • bfw – Unternehmen für Bildung • freie Straffälligenhilfe und Wohlfahrtsverbände • externe Therapeuten, pro familia

  16. Ausblick • individuelle Förderung vorantreiben • systematische Qualitätsentwicklung und -sicherung • Kooperationoptimieren und weiterentwickeln • neue Kooperationsmöglichkeiten suchen • gesamtgesellschaftliche Entwicklungen der Arbeitswelt im Auge behalten, um zukunftsfähig zu bleiben • Kontakt mit Bundesagentur für Arbeit intensivieren

  17. Bildungschancen sind Lebenschancen

  18. Vielen Dank! Herr Baldus Leiter des Bildungszentrums der JVA Freiburg

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