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Gliederung

Gliederung. Finnland im Überblick Tagespflege und Vorschule Pflichtschule Höherer Sekundarbereich II Finnland und PISA Das Hochschulsystem in Finnland Quellen. Finnland im Überblick. Rechtliche Rahmenbedingungen. Die Verfassung von 1919 besagt:. Allgemeine Schulpflicht

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  1. Gliederung • Finnland im Überblick • Tagespflege und Vorschule • Pflichtschule • Höherer Sekundarbereich II • Finnland und PISA • Das Hochschulsystem in Finnland • Quellen

  2. Finnland im Überblick

  3. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Verfassung von 1919 besagt: • Allgemeine Schulpflicht • Kostenfreie Volksschule • Recht zur Gründung von privaten Schulen und Erziehungsanstalten • Keine Beaufsichtigung von Behörden für Kinder die zu Hause unterrichtet werden

  4. Zieleder finnischen Bildungs- und Wissenschaftspolitik • Hoher und weit reichender Bildungsstand • Bereitschaft zur Eigeninitiative • Bessere Qualität der Bildung und Forschung • Zusammenspiel von Arbeit und Bildung und der Lebenssituation soll verbessert werden • Weiterentwicklung der beruflichen Fertigkeiten • Verbesserung der Beschäftigungssituation

  5. Zentrale Verwaltung Parlament: • Festsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen • Festsetzung der allgemeinen Grundsätze Regierung Umsetzung der Politik Bildungsrat Bildungsministerium

  6. Regionale Verwaltung • Provinzregierung (12 Provinzen):  Schul –und Kulturverwaltung • Zuständig für: Organisation des Auswahlverfahrens der Studienbewerber  Verteilung der Ausbildungsplatzkapazitäten

  7. Lokale Verwaltung Zuständig für die Verwaltung Kommune: • Ingesamt 440 • Entscheidungsträger = gewählter Gemeinderat • Mind. 1 Ausschuss für Schulwesen • Sind verpflichtet, allen Kindern in ihrem Gebiet eine schulische Grundbildung zu gewährleisten • Finanzieren die Pflichtschulen und Schulen des Sekundarbereich II, z.T. auch berufliche Schulen

  8. Lehrpläne und Lehrmittel • werden auf lokaler Ebene erstellt • stützen sich auf nationale Richtlinien • nationale Lehrpläne mit Leistungszielen für jedes Fach vorhanden • Kommune und Schule haben Mitspracherecht • Auswahl der Lehrmittel ist dem Lehrer • freigestellt Sekundar-bereich Berufsbil- dende Schule Pflichtschule

  9. Finanzierung • Bildungsangebot, Errichtung und Finanzierung der Schulen: • Staat + öffentliche Behörden • Verteilung ist im eigenen Gesetz fest gelegt • Kommune  Beantragung staatlicher Zuschüsse bis 100% • Hochschule  Finanzierung durch den Staatshaushalt • Lehrgehälter  Schulträger • Frühförderung  pro Jahr/ Schüler = 5000 US-Dollar • Pflichtschule  Vollkommen Kostenfrei • Sekundarstufe  Kostenlos (bis auf Lehrbücher)‏ • Studenten  500€ im Monat + bis zu 75% Wohnungsbeihilfe

  10. Tagespflege und Vorschulen

  11. Verwaltung • KinderbetreuungSoziale Dienstleistung • Zuständig: • Ministerium für soziale Angelegenheiten und Gesundheit • Organisation: • Sozialämter der örtlichen Behörden • Kommune: • Verpflichtet Nachfrage zu decken • Finanzierung: • Beiträge nach Einkommen der Eltern+ Familiengröße

  12. „Auf den Anfang kommt es an!“ • Kinder > 3 Jahren= Recht auf familienergänzende Angebote • Freiwillig • Unterschiedliche Formen ( KiTa, Tagespflegestellen)‏ • Ziele:1. Eltern bei Erziehung zu unterstützen 2. Kinder in Entwicklung und Lernprozess zu fördern

  13. „Auf den Anfang kommt es an!“ Öffnungszeiten: • I.d.R. 5 Tage in der Woche (auch 6 od.7)‏ • 6:30-17:30 • Große Städte am WE und über Nacht Angebote: • Halbtags max.5 Stunden • Ganztags max.10 Stunden

  14. KiTas und Tagespflegestellen KiTas: - Kinder bis 6 Jahren - Aufteilung in Gruppen  nach Alter - 13-15 Kinder pro Gruppe Tagespflege: - Bei Betreuungsperson - kleine Gruppen, max.4 Personen Feste Essenszeiten: - Frühstück, Mittag, Nachmittagssnack + Trinken

  15. Vorschulunterricht • Ab 6 Jahren • Teilnahme freiwillig • Gegründet nach Lehrplanlinien • Unterricht projektorientiert nach Themen • Gemeinden  Verpflichtet Vorschulunterricht zu gestalten • Einzusetzenden Methoden: - Spiel - Sportliche Aktivitäten - Experimente Tagespensum: max.4 Std.

  16. Vorschulunterricht • Grundlage für das lebenslange Lernen • Fördert: • Wachstums,-Entwicklungs- und Lernfertigkeiten • Entwickelt: • Soziale und Ethische Fertigkeiten • Sprachfertigkeiten • Wahrnehmung

  17. Ziele • Unterstützung der Schüler zu humanistisch gesinnten und Verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft • Vermittlung Von Kenntnissen und Fähigkeiten für das Leben • Förderung der Bildung und Chancengleichheit • Erweiterung der Vorraussetzungen der Schüler • Persönlichkeitsentwicklung • Bildungsgleichheit im ganzen Land

  18. Einteilung der Bildungsstufen • Untere Bildungsstufe  Gesamtschule • Mittlere Bildungsstufe  Abitur und Fachschule • Obere Bildungsstufe  Universität und Hochschule

  19. Die Gesamtschule • Schulpflicht ab sieben Jahren • Neunjährige Ausbildung • 1.-6. Klasse  Unterstufe(Klassenlehrer)‏ • 7.-9. Klasse  Oberstufe(Fachlehrer)‏ • Schuljahr 190 Tage (zwischen August und Juni)‏ • Stundenzahl pro Woche  19-30 Stunden je nach Klassenstufe und Wahlfach

  20. Das deutsche und finnische Schulsystem im Vergleich

  21. zwei offizielle Landessprachen  Finnisch und Schwedisch • samische Gebiete Lapplands  ebenfalls Unterricht in samischer Sprache • einige Institutionen  Unterricht in Englisch • Ziele der Pflichtschule: • Persönlichkeitsentwicklung zu fördern • Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen für die weiterbildende Schule oder den zukünftigen Beruf • Individuelle Förderung der Entfaltung und Zusammenarbeit der Schüler

  22. Leistungsbeurteilung • Ziel: • positive Anregung der Schüler  Setzen eigener Ziele  Planen seiner Arbeit  Treffen eigener Entscheidungen • In den ersten vier Jahren werden keine Noten vergeben • Ein Zeugnis am Ende des Schuljahres und mind. eines im Laufe des Jahres  Abschlusszeugnis beim Beenden der Pflichtschule

  23. Leistungsbeurteilung • Notenvergabe mit Hilfe einer Notenskala von 4 (nicht ausreichend) bis 10 (ausgezeichnet)‏ • Kriterien der Leistungsbeurteilung: • Fähigkeiten im Rahmen des Unterrichts • Hausaufgaben • Tests •  begründet sich auf Lehrplanziele

  24. Lehrer • Klassenlehrer: unterrichtet alle Fächer in der Unterstufe • Fachlehrer: unterrichten ein oder zwei Fächer in der Oberstufe • Förderlehrer: unterrichten Kinder mit Störungen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben • Beratungslehrer: leisten in der Oberstufe Bildungs- und Berufsberatung

  25. Schulpersonal • Schulschwester • Kuratoren (lat. curare = • sorgen, pflegen)‏ • Psychologen • Speziallehrerin • Assistenten • Küchenpersonal

  26. Förderung lernschwacher Schüler • Speziallehrerin verantwortlich • Spezialkonferenz monatlich • Planentwurf für lernschwache Schüler • Eventuell  eigener Lehrplan für lernschwache Schüler • Kooperation mit Eltern Optionen nach der Gesamtschule  Allgemeinbildende Sekundarstufe II oder Berufsbildende Sekundarstufe II

  27. Sekundarstufe 2 • Aufnahme durch Auswahlverfahren • Ziel: Erwerb der allgemeinen Hochschulreife • Dauer: 3 Jahre • Unterrichtsart: Kurssystem • in 75 Kurseinheiten eingeteilt • 45 – 49 KE's = Pflichtkurse + 10 Vertiefungskurse • pro KE/ 38 Unterrichtsstunden à 45 Min. • Schuljahr wird in 5-6 KE's eingeteil • seit 1994  Jahrgangsstufeneinteilung aufgehoben

  28. Sekundarstufe 2 • Schulzeiten: • 190 Schulstunden im ersten und zweiten Schuljahr • 120 Schulstunden im dritten Schuljahr • von 800 bis 1400/ 1500 Uhr (inkl. ½ Std. Mittagspause)‏ • Ferien: • Sommerferien 2,5 Monate • Herbstferien 1 Woche • Weihnachstferien 1 Woche • Skiferien 1 Woche • Ostern 4 Tage

  29. Abschluss • die vorgeschriebene Zahl von Kurseinheiten in allen Fächern muss erfüllt sein • Zeugniss und Zertifikate werden mit Noten aufgeführt • am Ende des dritten Jahres zentrale Hochschulreifeprüfung • erstellt, benotet und durchgeführt durch das Bildungsministerium

  30. Nationale Reifeprüfung • Prüfung in 4 Pflichtfächern • Muttersprache • Zweite Landessprache • Erste Fremdsprache • Mathematik bzw. Natur- und Geisteswissenschaften • freiwillige Zusatzprüfungen sind möglich  gesondertes Zeugnis

  31. Berufsbildender Sekundarbereich II • 40% der Pflichtschulabsloventen wechseln in den beruflichen Bildungswesens • 2 Möglichkeiten: • Lehre • Besuch der berufsbildenden Einrichtung • Berufliche Erstausbildung dauert i.d.R. drei Jahre • Verkürzung der Ausbildungszeit um 6-12 Monate möglich • Abschluss: • Zugang zu höheren Berufsfachschulen und Hochschulen • z.T Zugang zu einer Universität möglich • Vergabe der Studienplätze durch landesweites Bewerbungsverfahren

  32. Berufsbildender Sekundarbereich II • 190 Unterrichtstage • max. 35 Wochenstunden • Berufliche Bildungseinrichtungen haben Einfluss auf den Lehrplan • Berufsbezogene Fächer und allgemeine Pflichtfächer • Finnisch und Schwedisch (eine Sprache als Muttersprache)‏ • eine Fremdsprache • Mathematik, Physik, Chemie • Fächer der Sozialwissenschaften • Sport und Gesundheitslehre • Künste und Kultur • ebenfalls praktische Ausbildungssequenzen – Praktikum 1-5 Monate

  33. Berufsbildender Sekundarbereich II • Ausbildung im Rahmen einer Lehre • gleiche berufsqualifikationen wie die berufsbildenden Institutionen • Dauer: ½ Jahr – 4 Jahre • AZUBI erhält ein Ausbildungslohn – Kosten werden von der Regierung erstattet • betrieblicher Teil beträgt 60% - 90% • restliche Zeit: theoretischer Unterricht

  34. Berufsbildender Sekundarbereich II • Qualifikation der Lehrkräfte • besitzen einen Hochschulabschluss im jeweiligen Gebiet • Berufserfahrung • pädagogische Ausbildung

  35. Finnland und Pisa

  36. Pisaergebnisse

  37. Soziokulturelle Bedingungen • Lesetradition • Finnisch liest sich leichter als deutsch (Lautsprache)‏ • Keine Synchronisation von ausländischen Filmen • Ausländerquote  knapp 2%

  38. Innerschulische Faktoren • Klassenfrequenz 19,5 ( Vergleich Deutschland  24,1)‏ • Kein Unterrichtsausfall • Zielstrebige Vermittlung der Unterrichtsthemen • Einsatz von Assistentinnen und Speziallehrern • Fördersystem  16-17 % der Schüler • keine Verbeamtung der Lehrer

  39. Deutschland Finnland dreigliedriges System Gesamtschule kostenpflichtige Fortbildung kostenlose Fortbildung Verbeamtung Einstellung/Entlassung nach Bedarf anonyme Lernumwelt intime Lernumwelt Sonderschulen keine Sonderschulen Wiederholung von Klassenstufen bedingte Wiederholung häufiger Unterrichtsausfall kein Unterrichtsausfall

  40. Deutschland Finnland „Ausgrenzung“ lernschwacher Schüler Integration lernschwacher Schüler kein Einsatz von Aushilfen und Spezialkräften Einsatz von Aushilfen und Spezialkräften erschwerte Immigration erleichterte Immigration Lehrer mit hohem Prozentsatz beim Burn-Out-Syndrom keine Erkrankung am Burn-Out-Syndrom

  41. Die Universitäten und Fachhochschulen

  42. Die Universitäten • das Universitätswesen repräsentiert die älteste Tradition der Ausbildungsgeschichte Finnlands • Ausgangspunkte der Tätigkeit: Verbindung von Forschung und Lehre • Tätigkeit beruht auf der Freiheit der Wissenschaften und der Autonomie der Universitäten • Grundaufgabe: wissenschaftliche Forschung leisten und darauf beruhende Lehre auf höchstem Niveau zu erteilen • Abschlüsse: niedere (Bachelor) und höhere (Magister) Examen, sowie wissenschaftliche postgraduelle (aufbauende) Prüfungen (Lizenziaten und Doktoren)‏

  43. Die Autonomie der Universitäten • sehr weitreichende Entscheidungskompetenzen in eigenen Angelegenheiten • Zum Beispiel: • Beschlüsse über Prüfungsordnungen und Lehrpläne • Anzahl der aufzunehmenden Studienanfänger

  44. Finanzierung der Universitäten • alle 20 Universitäten sind staatliche Universitäten • Der Staat trägt den größten Teil der Finanzierung • ein Universitätsstudium ist im Prinzip für jeden möglich, da keine Studiengebühren erhoben werden

  45. Die Aufnahme eines Universitätstudiums • bestehen der Aufnahmeprüfungen • Anfängerstudienplätze für ein Drittel der Angehörigen eines Jahrgangs vorhanden • die größten Ausbildungssektoren: • technisch wissenschaftliche • geisteswissenschaftliche • und naturwissenschaftliche Fächer

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