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Mediengespräch – Mindest - Umwandlungssatz: Technisch richtige Parameter – Fairness zwischen

Vorsorgeforum. Mediengespräch – Mindest - Umwandlungssatz: Technisch richtige Parameter – Fairness zwischen Erwerbstätigen und Rentenbezügern. Hanspeter Konrad, Direktor ASIP lic. iur. Rechtsanwalt. Worum geht es?. Revision von Art. 14 Abs. 2 und 3 BVG

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  1. Vorsorgeforum Mediengespräch – Mindest - Umwandlungssatz: Technisch richtige Parameter – Fairness zwischen Erwerbstätigen und Rentenbezügern Hanspeter Konrad, Direktor ASIP lic. iur. Rechtsanwalt

  2. Worum geht es? Revision von Art. 14 Abs. 2 und 3 BVG 2 Der Mindestumwandlungssatz beträgt 6,4% für das or-dentliche Rentenalter von Frau und Mann. 3 Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung alle fünf Jahre Bericht, erstmals 2011. Der Bericht enthält Grund-lagen für die Festlegung des Mindestumwandlungssatzes in den folgenden Jahren. Er zeigt auf, ob die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessenerWeise er-möglicht, und legt andernfalls dar, mit welchen Massnah-men dieses Ziel erreicht werden könnte.

  3. Grundlagen Die Höhe des UW-Satzes hängt ab von: - der Bezugsdauer der Leistungen (Leistungsarten, Sterblichkeit, Zivilstand) - den Vermögenserträgen auf dem Restkapital (technischer Zinssatz).

  4. Lebenserwartung Entwicklung der Lebenserwartung im Alter 65 gemäss VZ Frauen Männer Quelle: VZ / BSV

  5. Kapitalerträge Entwicklung der Rendite risikoarmer Kapitalanlagen: Zinsniveau ist gesunken! Quelle: BSV

  6. Entwicklung Swisscanto 2009

  7. Konsequenzen •  Zu hohe UWS haben keine direkte Auswirkung auf Versicher- te, die beim Altersrücktritt das Kapital beziehen oder vorher austreten. •  Bei Rentenbezug führen sie zu einem Verlust für die Kasse und einem Gewinn für die betreffenden Versicherten  unge- recht für Aktiv Versicherte! •  Die Verluste der Kasse belasten nach geltendem Recht •  die Aktiv Versicherten: Ungenügende Verzinsung der Altersguthaben, Leistungskürzungen und Zusatzbeiträge insbesondere im Sanierungsfall. •  die Arbeitgeber, soweit diese Sanierungsbeiträge bezahlen müssen (BVG- Minimum) oder freiwillig dazu bereit sind (Überobligatorium). •  die Rentner: Keine Gewinne, welche die Finanzierung von Rentenindexierungen erlauben.

  8. Fazit (1) Hauptargumente für Umwandlungssatz von 6.4%:  Längere Rentenbezugsdauer (Lebenserwartung)  Notwendige Rendite für VE kann gesenkt werden; Ein- gehen von unverantwortlichen Kapitalmarktrisiken nicht notwendig ( Vorsichtsmassnahme)!  Umlageverfahren in der 2. Säule ist systemfremd (Umverteilung der Erträge).  Rentenziel von 60% des letzten Lohnes wird für Ein- kommen bis 82‘000 erreicht (für tiefere Löhne sogar übertroffen)!  Mindest-UWS gilt für alle Akteure in der BV; auch au- tonome Kassen setzen sich für Anpassung ein.

  9. Fazit (2) Ja zu einem fairen Umwandlungssatz:  stärkt Solidargemeinschaft  verhindert Umverteilungen  schützt vor riskantem Zwang zur Spekulation auf dem Kapitalmarkt  leistet Beitrag zur nachhaltigen finanziellen Stabilität in der beruflichen Vorsorge.

  10. Schweizerischer Pensionskassenverband www.mit-uns-fuer-uns.ch ASIP Informations- / Sensibilisierungskampagne!

  11. Schweizerischer Pensionskassenverband Kontakt Hanspeter Konrad ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband Kreuzstrasse 26, 8008 Zürich Tel. +41 43 243 74 15 Fax +41 43 243 74 17 konrad@asip.ch www.asip.ch

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