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Leitfaden - Examen

Leitfaden - Examen. Lehramt Sonderpädagogik Neue LPO.

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Presentation Transcript


  1. Leitfaden - Examen Lehramt Sonderpädagogik Neue LPO

  2. Diese PowerPoint-Präsentation sollte auf Grund ihres Aufbaus ausschließlich mit Hilfe der Maus (-taste) gesteuert werden (vermeiden Sie bitte das navigieren mit Ihren Pfeiltasten oder mit dem Rad Ihrer Maus).Dazu finden Sie auf den Folien dieses Leitfadens folgende (Interaktions-) Button: = gewünschte Folie innerhalb der Präsentation = Internetlink = Folie „Übersicht“ = zurück auf vorherige Folie

  3. Übersicht Allgemeine Informationen Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen Weitere Informationen zu den Prüfungen Adressen – Kontakte - Ansprechpartner

  4. Allgemeine Informationen Rechtsgrundlagen / Literatur Übersicht der Prüfungen notwendige Unterlagen Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung

  5. Rechtsgrundlagen Lehrerausbildungsgesetz (LABG) LPO (Lehramtsprüfungsordnung) vom 27.03.2003 Studienordnung Lehramt Sonderpädagogik Modulkatalog

  6. Übersicht der Prüfungen Sie können Ihre Prüfungen innerhalb des Lehramts Sonderpädagogik getrennt voneinander anmelden bzw. ablegen dies ist dann möglich, wenn Sie bereits in einem Bereich die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen: Abschluss des Grundstudiums in allen Teilbereichen (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) Abschluss eines Moduls innerhalb des prüfungsrelevanten Teilbereichs (z.B. Sonderpädagogik  SDK 2; Deutsch  Modul Sprachwissenschaften)

  7. Übersicht der Prüfungen

  8. Übersicht der PrüfungenPädagogik / Psychologie/Soziologie im Bereich der Erziehungswissenschaften müssen Sie eine schriftliche Prüfung ablegen der Leistungsnachweis, den Sie in einem der beiden Aufbaumodule des Hauptstudiums ablegen, legt dabei den Bereich Ihrer schriftlichen Prüfung fest dieser Bereich kann sowohl die Pädagogik als auch eine der Anteilsdisziplinen Psychologie oder Soziologie sein (u.a. entscheidend für die Zusammenstellung der PrüferInnen des Kolloquiums  siehe Abschlusskolloquium)

  9. Übersicht der PrüfungenUnterrichtsfächer im Bereich der Unterrichtsfächer legen Sie je Unterrichtsfach zwei Prüfungen ab – je eine Prüfung in der Fachdidaktik und eine in den Fachwissenschaften dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – achten Sie bitte auf mögliche Vorgaben der Unterrichtsfächer (z.B. schriftliche Prüfung verpflichtend im Bereich der Fachwissenschaft)

  10. Übersicht der PrüfungenSonderpädagogik Sie machen im Bereich der Sonderpäda-gogik je Förderschwerpunkt eine Prüfung dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – dies können Sie selbst festlegen

  11. Übersicht der PrüfungenSonderpädagogik Sie wählen für Ihre Prüfung jeweils ein Modul des Hauptstudiums (SDK 2 oder 3, MK 2 oder 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) aus, wobei je Modul nur eine Prüfung möglich ist die Prüfungsinhalte erwachsen dabei aus dem Modul (z.B. SDK 2) und nicht aus einem Baustein des Moduls (z.B. SDK 2.2)

  12. Übersicht der PrüfungenExamensarbeit die Examensarbeit kann in jedem Bereich Ihres Studiums (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) abgeleistet werden der Inhalt Ihrer Arbeit erwächst aus dem Bereich Ihrer Wahl – Sie sollten den Themenbereich mit Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer rechtzeitig absprechen

  13. Übersicht der PrüfungenExamensarbeit in der Regel haben Sie für die Erarbeitung Ihrer Examensarbeit 3 Monate Zeit sollte Sie empirisch arbeiten, kann dieser Zeitraum bis zu 2 Monate verlängert werden

  14. Übersicht der PrüfungenAbschlusskolloquium das Abschlusskolloquium ist eine abschließende 45-minütige mündliche Prüfung Ihres Studiums diese Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn alle anderen Teilprüfungen (einschl. der Examensarbeit) absolviert worden sind

  15. Übersicht der PrüfungenAbschlusskolloquium Zusammenstellung der Prüferinnen und Prüfer: sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Pädagogik geschrieben haben: ErstprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie ZweitprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Psychologie / Soziologie geschrieben haben ErstprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik ZweitprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn

  16. Notwendige Unterlagen Erstanmeldung(siehe Formular des Landesprüfungsamtes) (Seite 2) Anmeldung zu einer weiteren Teilprüfung: Anmeldeformular inkl. Unterschrift der Prüferin/des Prüfers Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung aktueller Immatrikulationsnachweis Können ggf. nach-gereicht werden (siehe Fristen)

  17. Leistungsnachweis (LN) bzw. Modulbescheinigung (MB) Teilbereiche: Sonderpädagogik Deutsch Mathematik Erziehungswissenschaften Wichtig: Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig intern über mögliche abweichende Prozedere

  18. LN / MB Sonderpädagogik der Leistungsnachweis für die Module des Lehramtes Sonderpädagogik werden im „SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“ ausgestellt. Sie können diesen bereits von Zuhause vorbereiten Sie benötigen jeweils einen LN für die Module, in denen Sie sich prüfen lassen wollen. Dies können auch zwei Module aus einem Bereich/Makromodul (SDK oder MK - z.B. SDK 2 und SDK 3) sein. darüber hinaus benötigen Sie noch einen LN über die beiden abgeleisteten Hauptpraktika (zur Anmeldung für das Abschlusskolloquium)

  19. LN / MB Sonderpädagogik • Ausstellung des LN von Zuhause: • besuchen Sie unsere Homepage • Bitte füllen Sie den Leistungsnachweis online (nicht handschriftlich!) aus! • Wählen Sie Ihren weiteren Förderschwerpunkt und kreuzen Sie diesen an! • Tragen Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie das Semester in dem Sie eingeschrieben wurden ein! • Wählen Sie Ihr Modul aus und tragen die entsprechende Nummer des Moduls ein! • Füllen Sie die Angaben zu den Bausteinen aus! Tragen Sie die Veranstaltungsnummer sowie das Semester in dem Sie die Veranstaltung besucht haben ein! Sie finden unter die Vorlesungsverzeichnisse der letzten Semester. Anhand der Veranstaltungsnummer finden Sie die Titel zu den entsprechenden Veranstaltungen sowie die Art der Veranstaltung! • Bitte geben Sie bei Art der Leistung an, die Sie für Ihre Credits erbracht haben! • Achtung! Für UP 2 müssen nur die Bausteine 2 und 3 ausgefüllt werden. Für SDK2.3 der FS kmE und SP muss die Übung in die 4. Zeile eingetragen werden! • Erscheinen Sie mit dem ausgefüllten Leistungsnachweis in der persönlichen Sprechstunde des SSC Heilpädagogik. Zeigen Sie dort auch Ihren Unterschriebenen und gestempelten Scheine vor! Sie erhalten dann Stempel und Unterschrift. Die bis jetzt übliche Bearbeitungsdauer fällt somit weg!

  20. LN / MB Sonderpädagogik • Ausstellung des LN im SSC Heilpädagogik: • kommen Sie mit Ihren Scheinen des Prüfungsmoduls (SDK 2, SDK 3, MK 2, MK 3, oder SDK/MK 4 fachrichtungsspezifisch) in das SSC Heilpädagogik und Rehabilitation • dort werden die Scheine auf ein internes Formular übertragen und weiter bearbeitet; • das endgültige Formular wird dem Leiter des SSC zur Unterschrift vorgelegt • und kann im Regelfall in der Folgewoche im Büro des SSC abgeholt werden (planen Sie diese Wartezeit bitte bei Ihrer Prüfungsanmeldung ein!!!). Beispiel eines Leistungsnachweises

  21. Beispiel einesLeistungsnachweis

  22. LN / MB Deutsch das zuständige Seminar stellt für Studierende des Unterrichtsfaches Deutsch Formulare für die benötigten Modulbescheinigungen zur Verfügung Modulbescheinigung die benötigte Unterschrift erhalten Sie jeweils bei den zuständigen Modulbeauftragten erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundentermine der zuständigen Dozenten, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können

  23. LN / MB Mathematik gegen Abgabe Ihrer Hauptstudiums-scheine im Geschäftzimmer erhalten Sie die benötigten Leistungsnachweise Erkundigen Sie sich bitte über die Dauer der Fertigstellung, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können

  24. LN / MB Erziehungswissenschaften im Bereich der Erziehungswissenschaften (sowohl Pädagogik als auch Psychologie/ Soziologie) stellt das SSC Pädagogik Modulbescheinigungen/ Leistungsnachweise aus die Leistungsnachweise müssen von Zuhause vorbereitet werden! Bitte zeigen Sie im SSC Pädagogik, während der persönlichen Sprechstunde, auch Ihre unterschriebenen und gestempelten Scheine bzw. Laufzettel vor. Sie erhalten zeitnah Stempel und Unterschrift Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundenzeiten des SSC Pädagogik, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können Bitte beachten Sie das es für bestimmte Prüfer im Bereich Erziehungswissenschaften einen zentralen Anmeldezeitraum gibt!!

  25. Anmeldung zu deneinzelnen Prüfungen • Besonderheiten der Erstanmeldung • Termine und Fristen • zur Anmeldung einer Prüfung • zum Nachreichen von Unterlagen • Anmeldungen zu den Teilprüfungen

  26. Erstanmeldung der Erstantrag zur Zulassung für die erste Staatsprüfung - immer in Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung - wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19(a) gestellt per Online-Meldung / Post / Hausbriefkasten Bitte melden Sie sich vorher online beim Prüfungsamt an! Einreichung aller notwendigen Unterlagen: Lebenslauf mit Photo / aktuelle Studienbescheinigung / Bafög alle Zwischenprüfungszeugnisse sowie die Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden !!!

  27. Termine und FristenAnmeldung zu einer Prüfung Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung: bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, der rechtzeitig mit der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wurde Anmeldung zu einer Klausur: Prüfungszeitraum I (März/April)  bis 31.10. Prüfungszeitraum II (August/September)  bis 30.04. Anmeldung einer Examensarbeit kann jederzeit angemeldet werden Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium: Prüfungstermin I (in der Regel im Juni )  bis 31.10. Prüfungstermin II (in der Regel im November)  bis 30.04.

  28. Termine und FristenNachreichen von Unterlagen bei der Meldung zu einer Klausur kann die Modul-abschlussbescheinigung (der Leistungsnachweis) nachgereicht werden Meldung zum 30.04 – Nachreichtermin 06.08 Meldung zum 31.10 – Nachreichtermin 19.02 Die Zulassung erfolgt dann zunächst nur unter Vorbehalt !

  29. Anmeldung zu den Teilprüfungen Wichtig: Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig intern über mögliche abweichende Anmeldeprozedere • Förderschwerpunkt Lernen / weiterer Förderschwerpunkt • Unterrichtsfächer • Erziehungswissenschaft (Pädagogik/Psychologie/Soziologie) • Examensarbeit • Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium

  30. AnmeldungFörderschwerpunkt entscheiden Sie sich, in welchem Modul (SDK 2, SDK 3, MK 2, MK 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

  31. AnmeldungFörderschwerpunkt lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben Anmeldeformular reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechen-den Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)

  32. AnmeldungFörderschwerpunkt im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind das Thema Ihrer Examensarbeit wird Ihnen ggf. innerhalb dieses Schreibens mitgeteilt

  33. AnmeldungUnterrichtsfach entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich bzw. in Ihrem Prüfungsmodul prüfungsberechtigt sind kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

  34. AnmeldungUnterrichtsfach lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben Anmeldeformular Fachwissenschaft Anmeldeformular Fachdidaktik reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)

  35. AnmeldungUnterrichtsfach lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben Anmeldeformular Fachwissenschaft Anmeldeformular Fachdidaktik reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)

  36. AnmeldungUnterrichtsfach im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt Gesondertes Anmeldeprozedere des Faches Deutsch

  37. AnmeldungErziehungswissenschaften entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Pädagogik oder Psychologie/Soziologie) bzw. in welchem Modul Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind. kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

  38. AnmeldungErziehungswissenschaften lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben Anmeldeformular reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen

  39. AnmeldungErziehungswissenschaften im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt

  40. AnmeldungExamensarbeit entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich prüfungsberechtigt sind kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor dem eingeplanten Beginn Ihrer Arbeit ansprechen (z.B. auf Grund von internen Anmeldefristen)

  41. AnmeldungExamensarbeit lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben Anmeldeformular reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein

  42. AnmeldungExamensarbeit im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt wird Ihnen das Thema und der Abgabetermin schriftlich mitgeteilt

  43. AnmeldungAbschlusskolloquium durch die Klausur im Bereich Pädagogik bzw. Psychologie/ Soziologie haben Sie sich bereits entschieden, aus welcher Teildisziplin in Erziehungswissenschaften die Erstprüferin / der Erstprüfer kommt: Klausur: Pädagogik Kolloquium: ErstprüferIn: Psychologie/Soziologie Klausur: Psychologie/Soziologie  Kolloquium: ErstprüferIn: Pädagogik kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der einge-planten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von ver-pflichtenden Examenskolloquien oder internen Anmeldefristen)

  44. AnmeldungAbschlusskolloquium lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben - Anmeldeformular reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein zusätzlich müssen Sie im Landesprüfungsamt den im Anmeldeformular enthaltenen Hauptstudiumsnachweis (S. 4) sowie einen Leistungsnachweis UP 2 über die absolvierten Hauptpraktika abgeben eine aktuelle Studienbescheinigung und die oben erwähnten Nachweise können Sie gemäß den Fristen nachreichen

  45. AnmeldungAbschlusskolloquium im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt Müssen Sie noch Prüfungen ablegen, erfolgt die Zulassung unter Vorbehalt

  46. Weitere Informationen Abmeldung von einer Prüfung Freiversuch (§ 22 LPO) Verbesserung Wiederholung der Prüfung (§ 26 LPO) Erweiterungsprüfung (§ 29 LPO) Ergebnis der Ersten Staatsprüfung

  47. Abmeldung von einer Prüfung Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen spätestens bis 1 Woche vor dem Termin möglich. Schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt sowie an die Prüfer Bitte die Konsequenzen überdenken!!

  48. Freiversuch eine Meldung zur Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit (9.Semester) gilt als Freiversuch Sollte innerhalb der Regelstudienzeit eine Prüfung nicht bestanden werden, gilt diese wie nicht abgeleistet. entscheidend ist das Hochschulsemester im Studiengang (Lehramt Sonderpädagogik)

  49. Verbesserung Wer eine mündliche Prüfung (§15) oder eine Klausur (§14) oder das Abschlusskolloquium (§19) in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen. Die bessere der beiden Noten wird gewertet – eine Verschlechterung ist daher nicht möglich. Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters zu stellen!

  50. Wiederholung der Prüfung Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden – ein bereits genutzter Freiversuch in der Regelstudienzeit vorausgesetzt in Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl. Prüfungen genehmigt werden gilt nicht für die Hausarbeit und das Abschlusskolloquium !!!

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