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Einheit 6 Die Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK

Einheit 6 Die Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK. Der Europarat. Der Europarat ist eine am 5. Mai 1949 gegründete und heute 4 7 Staaten umfassende europäische Internationale Organisation .

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Einheit 6 Die Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK

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Presentation Transcript


  1. Einheit 6 Die Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK

  2. Der Europarat • Der Europarat ist eine am 5. Mai 1949 gegründete und heute 47 Staaten umfassende europäischeInternationale Organisation. • Er ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. • Der Sitz des Europarats ist in Straßburg im Europapalast. • Am 5. Mai wird alljährlich der Europatag gefeiert. Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide dieselbe Flagge und dieselbe Hymne verwenden. Der Europarat ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).

  3. Geschichte des Europarats • Gründung - Der Europarat wurde am 5. Mai1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich durch den Londoner Zehnmächtepakt in London gegründet. • Bereits 1946 hatte sich der britische Oppositionsführer Winston Churchill für eine Art „Vereinigte Staaten von Europa“ ausgesprochen.

  4. Ziele des Europarats • In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die EMRK) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. • Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählt insbesondere: • der Einsatz für die Menschenrechte, • die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie • rechtsstaatliche Grundprinzipien • Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts.

  5. EMRK – eine große Leistung des Europarates • Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten • Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet, am 4. November1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September1953 allgemein in Kraft. • Die Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten

  6. Wichtige Ausdrücke • eine Konvention unterzeichnen / ratifizieren (Unterzeichnung / Ratifikation) • in Kraft treten (eine Konvention / ein Vertrag / ein Gesetz) • Rechte und Freiheiten sind in.... garantiert • Rechte und Freiheiten wahrnehmen • die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten • ein gerichtliches Verfahren gegen ... anstrengen • die Beschwerde beim EUGHMR erheben • etwas anhängig machen = vor Gericht bringen • die anhängig gemachte Sache prüfen • für zulässig / unzulässig erklären • über die Zulässigkeit einer Beschwerde entscheiden

  7. Ausdrücke – Teil II • eine Rechtssache prüfen • eine Ermittlung vornehmen • eine gütliche Einigung (nicht) erreichen • eine öffentliche Verhandlung findet statt • die Konvention verletzen = Verletzung der Konvention • der Beschwerdenführer • jemandem eine Entschädigung zusprechen • eine Rechtssache an die Große Kammer verweisen • die Verweisung der Rechtssache beantragen • Vertragsparteien befolgen die Urteile • über die Zulässigkeit einer Beschwerde entscheiden

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