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Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Infoveranstaltung FCV – VWG 24. Januar 2007 - Siders Direkte Auswirkungen auf die Gemeinden Bereiche Transport und Bau. Bereiche Transport und Bau. Regionalverkehr Hochwasserschutz

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Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)

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  1. Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen(NFA) Infoveranstaltung FCV – VWG 24. Januar 2007 - Siders Direkte Auswirkungen auf die Gemeinden Bereiche Transport und Bau

  2. Bereiche Transport und Bau Regionalverkehr Hochwasserschutz Wald und Naturgefahren

  3. Regionalverkehr Finanzierung der Abgeltung • Aktuelle Situation (Bund/Kanton) <->Künftige Situation (NFA) ° Finanzierung = Verbundaufgabe Bund + Kanton ° Beteiligung des Bundes für die Abgeltung der ungedeckten Kosten im regionalen öffentlichen Personenverkehr - wird weiterhin direkt an die Transportunternehmungen bezahlt - wird von 69% auf 50% (im schweizerischen Durchschnitt) herabgesetzt  Beteiligungsreduktion Bund = ca. CHF 27 Millionen pro Jahr  Erhöhung der Kantonsbeteiligung von 12% auf 35%, Aufteilung der Kantonsquote gemäss aktuellem kantonalen Gesetz: Kanton: 60% Gemeinden: 40%

  4. Regionalverkehr Finanzierung der Abgeltung 2) Prinzipien und Methodik : Prinzipien : - Keine Kostenverschiebung auf die Gemeinden - Beibehaltung des Gleichgewichts zwischen den Gemeinden Methodik : Teilanpassung des aktuellen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (GöV), um dieses doppelte Gleichgewicht bestmöglich zu respektieren  Neue Aufteilung der finanziellen Kantonsbeteiligung zwischen dem Kanton und den Gemeinden für Linien, die vom Bund subventioniert werden. .

  5. Regionalverkehr Finanzierung der Abgeltung 3) Neue Aufteilung der Kantonsbeteiligung zwischen dem Kanton und den Gemeinden für Linien, die durch den Bund subventioniert werden a) Eisenbahnen, öffentlicher Verkehr von interkantonaler und/oder grenzüberschreitender Bedeutung: Kanton : 86% Sämtliche Gemeinden des Kantons : 7% Bediente Gemeinden : 7% b) Öffentlicher Verkehr von regionaler Bedeutung: Kanton : 86% Gemeinden der Region : 7% Bediente Gemeinden : 7%

  6. HochwasserschutzFinanzierung der Investitionen Betroffene Objekte : Grundlagestudien + Investitionen zum Hochwasserschutz von Seitenbächen 3. Rhonekorrektion : nicht betroffen, vom Bund mit einem speziellen Kredit abgedeckt Aktuelle Situation (Bund/Kanton) <->Künftige Situation (NFA) ° Schutz = Verbundaufgabe Bund + Kanton ° Der Bund subventioniert die Kantone ° Neue Zusammenarbeit/Verhältnisse Bund<->Kanton auf Basis - Programmvereinbarungen - Behandlung einzelner bedeutender Projekte (> 1 Million Franken) ° Bundesbeiträge werden kleiner sein :  Bund engagiert sich um ca. 3 Mio Franken/Jahr weniger fürs Wallis,  Erhöhung der Kantons- und Gemeindelasten

  7. HochwasserschutzFinanzierung der Investitionen 2) Prinzip und Methodik : Prinzip : keine Übertragung der Lasten Kanton  Gemeinden Methodik: neue Definition der Finanzierungsmodelle durch das neue kantonale Gesetz über den Wasserbau in Genehmigungsphase beim Grossrat : - 1. Lesung : November 2006 - 2. Lesung : März 2007 3) Details der neuen Finanzierungsmodelle : werdenim neuen kantonalen Gesetz ausgewiesen.

  8. Wald und Naturgefahren Betroffene Gebiete : Schutzbauten Schutzwald Biodiversität Waldwirtschaft • Aktuelle Situation (Bund/Kanton) <-> Künftige Situation (NFA) ° Finanzierung = Verbundaufgabe Bund (CH) + Kanton ° Aktuell : Gemeinden fragen an, reichen Projekte ein  Kanton CH  individuelle Subventionsentscheide ° Künftig (NFA) : - Globale Bundesbeiträge, an Kanton überwiesen, in der Regel gemäss Fläche berechnet - Rahmen = «Programmvereinbarungen» + individuelle Projekte - Subventionen vom Bund werden von ca. 65% au 40% gekürzt,  Bund engagiert sich um ca. 5.65 Mio Franken/Jahr weniger,  Erhöhung der Anteile ‘Kantons + Waldbesitzer/Leistungserbringer’.

  9. Wald und Naturgefahren 2) Prinzip und Methodik : Prinzip : - Keine Uebertragung der Lasten Kanton  Gemeinden - Formalisierung der Beziehungen : Kanton <-> Waldbesitzer/Leistungserbringer Methodik: - Teilrevision des Forstgesetzes  Neudefinition der kantonalen und kommunalen Beteiligung - Abschluss von Verträgen : Kanton <-> Leistungserbringer - Ermutigung der Gemeinden, Burgergemeinden sich z. Bsp. über die Forstreviere zusammenzuschliessen

  10. Wald und Naturgefahren 3) Neue Finanzierungsart - Kantonale Beiträge • Massnahmen zur Naturgefahrenabwehr : 30% - 55% • Unterhalt der Schutzwälder : 30% - 50% der Nettokosten. Basis : individuelle Projekte, Leistungsvereinbarungen c) Biodiversität : 30% à 40% Basis : Leistungsvereinbarungen d) Massnahmen zur Rationalisierung der Waldbewirtschaftung : 30% à 40% Basis : Leistungsvereinbarungen

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