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Neue Kernlehrpläne für die Gymnasiale Oberstufe Kernlehrplan Englisch

Herzlich willkommen. Neue Kernlehrpläne für die Gymnasiale Oberstufe Kernlehrplan Englisch. I. Grundlegendes: Konzept und Gestaltung kompetenzorientierter Kernlehrpläne Orientierungswechsel: von der Stoff- zur Ergebnisorientierung Kompetenzorientierung

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Neue Kernlehrpläne für die Gymnasiale Oberstufe Kernlehrplan Englisch

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen Neue Kernlehrpläne für die Gymnasiale Oberstufe Kernlehrplan Englisch

  2. I. Grundlegendes: Konzept und Gestaltung kompetenzorientierter Kernlehrpläne Orientierungswechsel: von der Stoff- zur Ergebnisorientierung Kompetenzorientierung Merkmale und Struktur der neuen kompetenzorientierten Kernlehrpläne II. Fachspezifische Erläuterungen zum neuen KLP Englisch Kontinuitäten und Neuerungen Kompetenzbereiche und Kompetenzerwartungen Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung, Abiturprüfung III. Schulinterne Lehrpläne und Unterstützungsangebote Agenda

  3. I. Grundlegendes: Konzept und Gestaltung kompetenzorientierter Kernlehrpläne

  4. Orientierungswechsel Von der Input-Steuerung und „Stofforientierung“ Was soll am Ende dieses Bildungsabschnitts durchgenommen und behandelt worden sein? zur Ergebnis- bzw. „Output-Steuerung“ und Kompetenzorientierung Was sollen Schülerinnen und Schüler am Ende eines Bildungsabschnitts können? 4 4

  5. Fokus Fokus Orientierungswechsel Steuerungsverständnis alter Lehrpläne Nutzung des unterricht- lichen Angebots Unterrichtsgestaltung und Arbeitsprozesse LernergebnisseLernerfolg Kompetenzen LernergebnisseLernerfolg durchzunehmender Stoff als unterrichtliches Angebot Steuerungsverständnis neuer Kernlehrpläne 5 5

  6. Kompetenzorientierung • Kompetenzen • benennen individuelle fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten einer Person (keine reinen Unterrichtsinhalte) • werden in einem längeren Entwicklungsprozess erworben (sind nicht identisch mit Stundenzielen) • sind Grundlage für das selbstständige Lösen von Problemen und für das Hervorbringen von Neuem • sind stärkenorientiert (nicht defizitorientiert) formuliert 6

  7. Kompetenzorientierung Kompetenzbegriff der Kernlehrpläne: Kompetenzen werden verstanden als „ die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“. (Weinert 2001, S. 27f.) 7 7

  8. Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne • standardorientiert: greifen die Bildungsstandards vollständig auf bzw. definieren Standards (zu erreichende Ziele) • kompetenzorientiert: bestehen aus fachbezogenen Kompetenzerwartungen • outputorientiert: beschreiben die erwarteten Lernergebnisse • verbindlich: beschreiben eine landesweit verbindliche Obligatorik; formulieren klare Ergebniserwartungen und keine Wahlmöglichkeiten • entdidaktisiert: Kernlehrpläne beschränken sich auf die Formulierung der zu erreichenden Ergebnisse und treffen keine Aussagen zu Wegen und Verfahren der Zielerreichung. Didaktische Entscheidungen werden in den Schulen – u.a. bei der Erstellung des schulinternen Lehrplans – getroffen. 8

  9. Kompetenzorientierte Kernlehrpläne

  10. II. Fachspezifische Erläuterungen zum neuen KLP Englisch

  11. Bezugsrahmen der KLP Fremdsprachen

  12. Bezugsrahmen GeR • wichtige fachliche Richtschnur für das Fremdsprachenlernen seit 2001: • der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GeR) des Europarats • Beschreibungsansätze für das fremdsprachliche Lehren und Lernen • Zuordnung von sprachlichen Leistungen zu Niveaus • eine differenzierte Sicht auf kommunikative Kompetenzen und Teilkompetenzen, interkulturelles Lernen, Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz • verbunden mit einem positiven, entwicklungsorientierten Umgang mit individuellen sprachlichen Leistungen

  13. Bezugsrahmen Bildungsstandards • Regelstandards • Förderung der Entwicklung eines kompetenzorientierten Unterrichts • Weiterentwicklung der Bildungsqualität • Transparenz schulischer Anforderungen • Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse durch bundeseinheitliche Standards • Durchlässigkeit des Bildungswesens

  14. Bezugsrahmen Bildungsstandards • Wesentliches Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist die Befähigung zum mündlichen und schriftlichen Diskurs, • verstanden als eine Verstehens- und Mitteilungsfähigkeit, • die inhaltlich zielführend, sprachlich sensibel und differenziert, adressatengerecht und pragmatisch angemessen ist. • Sie umfasst wichtige interkulturelle Kompetenzen, die im Unterricht • zusammen mit den sprachlichen Kompetenzen, • im Rahmen einer Auseinandersetzung mit Themen, Texten und Medien • integriert erworben werden. • Dies schließt ein, dass Schülerinnen und Schüler sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Bereich Aufgaben bewältigen können, die Erläutern, begründetes Stellungnehmen und kreatives Gestalten erfordern. • (gemäß BiSta, S. 9f.)

  15. Der neue KLP GOSt Englisch: Kontinuitäten und Neuerungen Vom Lehrplan 1999 zum Kernlehrplan 2013

  16. Neuerungen (1)

  17. Neuerungen (2)

  18. Kompetenzbereiche der modernen Fremdsprachen im Überblick

  19. Kompetenzbereiche im Vergleich: KLP SI – KLP GOSt KLP Sek I

  20. Kompetenzbereiche im Vergleich: Lehrplan 1999 – KLP GOSt Lehrplan 1999

  21. Kompetenzbereiche (1) Verfügen über sprachliche Mittel

  22. Kompetenzbereiche (2)

  23. Kompetenzbereiche (2)

  24. Themenfelder des soziokulturellen Orientierungswissens (EF) • (Sprachen-)Lernen, Leben und Arbeiten im englischsprachigen Ausland • Zusammenleben, Kommunikation und Identitätsbildung im digitalen Zeitalter • Wertorientierung und Zukunftsentwürfe im „global village“

  25. Themenfelder des soziokulturellen Orientierungswissens (LK) • Das Vereinigte Königreich im 21. Jahrhundert – Selbstverständnis zwischen Tradition und Wandel • Amerikanischer Traum – Visionen und Lebenswirklichkeiten in den USA • Postkolonialismus – Lebenswirklichkeiten in einem weiteren anglophonen Kulturraum • Literatur und Medien in ihrer Bedeutung für den Einzelnen und die Gesellschaft • Lebensentwürfe, Studium, Ausbildung, Beruf international – Englisch als lingua franca • Fortschritt und Ethik in der modernen Gesellschaft • Chancen und Risiken der Globalisierung

  26. Kompetenzbereiche (3)

  27. Text- und Medienkompetenz • Text- und Medienkompetenz umfasst als komplexe, integrative Kompetenz folgende Fähigkeiten: • Texte selbstständig, zielbezogen sowie in ihren historischen und sozialen Kontexten verstehen und deuten, • eine Interpretationbegründen, • die gewonnenen Erkenntnisse über die Bedingungen und Techniken der Texterstellung und die Charakteristika von Texten zur Produktion eigener Texte unterschiedlicher Textsorten nutzen, • ein breites Methodenrepertoire des Umgangs mit Texten anwenden, • den eigenen Rezeptions- und Produktionsprozessreflektieren. • (vgl. KLP S. 16, S. 24f., S. 34ff., S. 44ff.)

  28. Kompetenzbereiche (4)

  29. Sprachlernkompetenz • Sprachlernkompetenz umfasst folgende Fähigkeiten: • das eigene Sprachenlernen selbstständig analysieren, • es bewusst gestalten, • dabei auf vorhandene Mehrsprachigkeit und individuelle Sprachlernerfahrungen zurückgreifen und • ein breites Repertoire von Strategien und Techniken des selbstständigen und kooperativen Sprachenlernens nutzen. • (vgl. KLP S. 16, S. 26, S. 36f., S. 46f.)

  30. Sprachbewusstheit • Sprachbewusstheit umfasst folgende Fähigkeiten: • Sensibilität für die Struktur und den Gebrauch von Sprache und sprachlich vermittelter Kommunikation • sicherer, variabler und bewusster Gebrauch der Ausdrucksmittel einer Sprache • Reflexion über Sprache • die sprachlich sensible Gestaltung von Kommunikationssituationen • (vgl. KLP S. 16, S. 27, S. 37, S. 47f.)

  31. Grundstruktur der Kompetenzbeschreibungen Deskriptor Indikatoren

  32. Kumulative Kompetenzentwicklung (1) Beispiel: Leseverstehen1. Ebene: Deskriptoren

  33. Kumulative Kompetenzentwicklung (2) Beispiel: Leseverstehen2. Ebene: Indikatoren

  34. Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

  35. Lernerfolgsüberprüfung + Leistungsbewertung: Grundsätze Leistungsbewertung orientiert sich an den Vorgaben des Schulgesetzes, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und an den von Fachkonferenzen entwickelten Kriterien für Notengebung. Es sind grundsätzlich alle Kompetenzbereiche insgesamt angemessen zu berücksichtigen. In Klausuren und in der sonstigen Mitarbeit werden die in Kapitel 2 aufgeführten Kompetenzerwartungen überprüft. In den schriftlichen Arbeiten/Klausuren sind die drei Anforderungsbereiche weiterhin zu berücksichtigen.

  36. Lernerfolgsüberprüfung + Leistungsbewertung: Regelungen 1. neu: Die Verpflichtung zur Überprüfung des Kompetenzbereichs Sprechen wird mit der obligatorischen mündlichen Prüfung an Stelle einer Klausur in der Qualifikationsphase erfüllt. Für die Bewertung der verpflichtenden mündlichen Prüfung wird der Einsatz des Bewertungsrasters empfohlen, das im Bildungsportal unter http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/muendliche-kompetenzen-entwickeln-und-pruefen/angebot-home/angebot-home.html erhältlich ist. 2. neu: In den Klausuren der Qualifikationsphase werden in der Summe Kompetenzenaus allen Kompetenzbereichen (Ausnahme SLK) verbindlichüberprüft. 3. neu: Weiterentwicklung der bisherigen Klausurformate/Aufgabenarten: Neben der traditionellen Überprüfung von Kompetenzen in den Bereichen Schreiben und Leseverstehen werden durch Kombination mit weiteren Aufgabenarten auch Kompetenzen in den Bereichen Hörverstehen/Hör-Sehverstehen oder Sprachmittlung oder Kompetenzen im Bereich Sprechen überprüft. Dabei sind auch halboffene und geschlossene Formate möglich.

  37. Klausuren: Regelungen in EF, Q1 und Q2 Berücksichtigung der Teilkompetenzen der funktionalen kommunikativen Kompetenz in Klausuren in jeder Klausur: Erstellen eines zusammenhängenden englischsprachigen Textes (Teilkompetenz Schreiben) Überprüfung der Teilkompetenz Schreiben wird (i.d.R.) ergänzt durch die Überprüfung von zwei weiteren Teilkompetenzen der funktionalen kommunikativen KompetenzBeispiele: Leseverstehen + SprachmittlungSchreiben + Leseverstehen + Hör-/Hörsehverstehen Leseverstehen + Sprechen Hör-/Hörsehverstehen + Sprachmittlung in Q: alle funktionalen kommunikativen Teilkompetenzen mindestens einmal überprüfen  Sprechen: verbindliche mündliche (Kommunikations-)Prüfung in Q1.1 – Q2.1 in EF und in Q: je einmal Schreiben + (nur) eine weitere Teilkompetenz möglich

  38. Verbindlich: In jeder Klausur Überprüfung von drei Teilkompetenzen Klausuren: Regelungen in EF, Q1 und Q2 Leseverstehen Sprachmittlung Schreiben (verpflichtend) +2aus: Hör-/Hörsehverstehen Sprechen* (*mündliche Prüfung als Ersatz für eine Klausur)

  39. Mögliche Ausnahmen: 1 x in EF, 1 x in Q Klausuren: Regelungen in EF, Q1 und Q2 Leseverstehen Sprachmittlung Schreiben (verpflichtend) +1aus: Hör-/Hörsehverstehen Sprechen* (*mündliche Prüfung als Ersatz für eine Klausur)

  40. Abiturprüfung

  41. Schriftliches Abitur: Aufgabenarten bzw. -kombinationen  Kompetenzüberprüfungen im Schreiben und Leseverstehen sind Bestandteil jeder schriftlichen Abiturprüfung. Ergänzend werden Kompetenzen entweder in der Sprachmittlung oderim Hörverstehen/Hör-Sehverstehen(oderim Sprechen) überprüft. Die Kompetenzbereiche Interkulturelle kommunikative Kompetenz, Text- und Medienkompetenz, Sprachbewusstheit sind integrative Bestandteile jeder Abituraufgabe. Orientierung an den drei AFB Abiturvorgaben legen jeweils fest, welche Teilkompetenzen Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung sind.Grundlage: Bildungsstandards der KMK vom 18.10.2012

  42. Schriftliches Abitur: Mögliche Aufgabenarten (I) Schreiben mit einer weiteren integrierten Teilkompetenz, die als solche identifizierbar sein muss, + isolierte Überprüfung einer dritten Teilkompetenz (Aufgabenart 1, zweiteilig): Variante 1: integriert: Schreiben und Leseverstehen isoliert: Sprachmittlung oder Hör-/Hörsehverstehen (oder Sprechen) + Klausurteil A Klausurteil B Gewichtung: 70 – 80% 20 – 30%

  43. Zentralabitur 2017: Aufgabenart Aufgabenart 1.1 (KLP S. 62): Klausurteil A Klausurteil B integriert: Schreiben und Leseverstehen isoliert: Sprachmittlung + • schriftliche englischsprachige Textgrundlage, ggf. ergänzt um visuelle Materialien • mehrgliedrige Aufgabenstellung • dabei ggf. Aufgabe mit Bezug auf Textgrundlage des Klausurteils B • schriftliche deutschsprachige Textgrundlage • aufgabengeleitete Wiedergabe dieser Textgrundlage in Englisch

  44. Schriftliches Abitur: Mögliche Aufgabenarten (II) Schreiben mit einer weiteren integrierten Teilkompetenz, die als solche identifizierbar sein muss, + isolierte Überprüfung einer dritten Teilkompetenz (Aufgabenart 1, zweiteilig): Variante 2: integriert: Schreiben und Hör-/Hörsehverstehen isoliert: Leseverstehen + Klausurteil A Klausurteil B Gewichtung: 70 – 80% 20 – 30%

  45. Schriftliches Abitur: Mögliche Aufgabenarten (III) 2. Schreiben mit zwei weiteren integrierten Teilkompetenzen, die als solche identifizierbar sein müssen (Aufgabenart 2, einteilig) integriert: Schreiben – Leseverstehen – Hör-/Hörsehverstehen

  46. Schriftliches Abitur: Mögliche Aufgabenarten (IV) 3. Schreiben+ zwei weitere Teilkompetenzen, die jeweils isoliert überprüft werden (Aufgabenart 3, zweiteilig) isoliert: Schreiben isoliert: Leseverstehen (obligatorisch) und entweder Sprachmittlung oder Hör-/Hörsehverstehen (oder Sprechen) + Klausurteil A Klausurteil B Gewichtung: 50% 50%

  47. Abitur: Vorgaben Kapitel 4 KLP: Die jährlichen „Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe“ konkretisieren den Kernlehrplan, soweit dies für die Schaffung landesweit einheitlicher Bezüge für die zentral gestellten Abiturklausuren erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Umsetzung des gesamten Kernlehrplans bleibt hiervon unberührt. jährliche Vorgaben für das Zentralabitur! 47

  48. III. Schulinterne Lehrpläne und Unterstützungsangebote 48

  49. Aufgabe schulinterner Lehrpläne: die verbindlichen Vorgaben der Kernlehrpläne auf die Situation der Schule bezogen konkretisieren und dabei Freiräume ausgestalten Rechtliche Grundlagen SchulG § 29 - Unterrichtsvorgaben (1) Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne). Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse (Bildungsstandards). (2) Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben. (3) Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrerinnen und Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt. Schulinterne Lehrpläne: Funktion

  50. Schulinterne Lehrpläne: Funktion • Rechtliche Grundlagen • SchulG§70 –Fachkonferenz, Bildungskonferenz • (3) Die Fachkonferenzberät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und –entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und –ergebnisse und Rechenschaftslegung. • (4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über • Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit • Grundsätze zur Leistungsbewertung • Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

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